Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5844274 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15075 am: 15.10.2024 09:46 »
Karlsruhe verkommt leider zur Lachnummer. Das lese ich hier schon seit Jahren, dass wir kurz vor einer Entscheidung stehen.

Den Vorwurf kann man aus meiner Sicht nur bedingt stehen lassen. Vorwerfen kann man dem BVerfG nur, dass sie für 2023 einen Beschluss angekündigt haben, der nicht zustande kam. Das haben sie aber mit dem Beschluss zur Verzögerungsrüge Ende 2023 und mit der Jahresvorschau 2024 zumindest etwas wieder eingefangen.

Alles andere hier im Forum ist letztendlich Spekulation, mal mehr, mal weniger sachlich begründet, wann der ersehnte Beschluss kommt. Meine Spekulation ist, dass sich das BVerfG eine weitere Verzögerung selbst nicht leisten will und daher der Beschluss spätestens im Q1/2025 kommt.  ;)

Taigawolf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15076 am: 15.10.2024 09:57 »
Karlsruhe verkommt leider zur Lachnummer. Das lese ich hier schon seit Jahren, dass wir kurz vor einer Entscheidung stehen.

Den Vorwurf kann man aus meiner Sicht nur bedingt stehen lassen. Vorwerfen kann man dem BVerfG nur, dass sie für 2023 einen Beschluss angekündigt haben, der nicht zustande kam. Das haben sie aber mit dem Beschluss zur Verzögerungsrüge Ende 2023 und mit der Jahresvorschau 2024 zumindest etwas wieder eingefangen.

Alles andere hier im Forum ist letztendlich Spekulation, mal mehr, mal weniger sachlich begründet, wann der ersehnte Beschluss kommt. Meine Spekulation ist, dass sich das BVerfG eine weitere Verzögerung selbst nicht leisten will und daher der Beschluss spätestens im Q1/2025 kommt.  ;)

Ich habe inzwischen die starke Vermutung, dass selbst bei einer massiven Einhegung durch das BVerfG das Gerechne nicht aufhören wird. Wenn man bei der Alimentation nicht mehr entsprechend rumtricksen darf oder kann, dann finden sie andere Wege. Und irgendwie glaube ich, dass das was mit den Pensionen etc. zu tun haben wird. Was da für ein "Einsparpotential" auf dem Tisch liegt... und komischerweise wird medial das Thema "unverschämt hohe Pensionen" ja gerade mal wieder durch den Kakao gezogen.

Etwaige Zusammenhänge sind natürlich rein zufällig.


beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15077 am: 15.10.2024 10:07 »
Einen unabhängigen linearen Anstieg von Besoldung und Miete wird es nicht geben. Bei hoher Inflation gibt es auch hohe Tarifabschluss. Insofern ist deine Rechenübung substanzlose Unkerei.

Wie kommst du zu so einer Behauptung? Die historischen Daten sprechen ganz klar gegen deine Aussage. Letztlich habe ich auch nichts anders gemacht, als für die Tarifabschlüsse, bzw. dann folglich Übertragungen auf den Bund, den Median der letzten 15 Jahren genommen und bei den Mietsteigerungen, den Durchschnitt der letzten 15 Jahren meiner Gegend.

Mein Ziel war es eigtl, eine einfache Gegenüberstellung zu machen, um mich zu beruhigen und zu sehen, dass alles "gar nicht so schlimm ist" für die nächsten 20 Jahre. Deshalb habe ich z.B. auch Stufenaufstiege berücksichtigt. Ob ich nun befördert werde oder nicht, ist irrelevant, da dies irreguläre Steigerungen sind. Mein Familienbonus fällt nun mal irgendwann weg, ich würde ihn auch gerne länger behalten. Nun, ich wünschte ich hätte diese Gegenüberstellung nicht gemacht! Ich weiß nun, dass ich in 20 Jahren niemals meine Wohnung kündigen darf, weil ich sonst (Stand dieser Daten) vermutlich obdachlos werde.

Aber du hast insofern recht, als das irgendetwas passieren muss! Ein blinder sieht, dass das, wenn es mit den gleichen Faktoren so weiter geht, eine Rechnung ist die nicht gut ausgehen kann für uns alle.

KlammeKassen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15078 am: 15.10.2024 10:19 »
Du meinst, mit Schwarz-Grün oder einer neuen " großen " Koalition wird es besser?

mit Grün wird gar nichts besser........
Ich hoffe auf Söders Worte....
Die Grünen sorgen dafür, dass alles unbezahlbar wird, Arbeitnehmer extreme Abzüge erhalten und die Nichtarbeitenden im Gegenzug krasse Steigerungen erhalten

KlammeKassen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15079 am: 15.10.2024 10:23 »
Ach, was hilft das ganze Fabulieren. Einen Koalitionsbruch wird es nicht mehr geben. Die Parteien haben jetzt ihren Wahlkampf eröffnet. Im Letzten Jahr vor der Wahl kann man sich einen Bruch nicht mehr erlauben. Die Medien würden sich drauf stürzen.

Für ganz ausgeschlossen halte ich den Koalitionsbruch nicht. Immerhin muss der Haushalt 2025 noch verabschiedet werden und der birgt erhebliche rechtliche Risiken. Und wenn dann noch der angekündigte Beschluss des BVerfG zum Soli im November so ausfällt wie vermutet, dann ist der Koalitionsbruch nicht mehr fern. Da auf der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse behaart wird, würde den anderen beiden Koalitionspartnern nur das schlucken der Kröte übrigbleiben. Und ob sie das einfach hinnehmen bleibt abzuwarten.

Aber auch das bleibt erstmal spekulativ und wir müssen abwarten was im Dezember passiert.  ;)

Das Thema des Rentenpakets könnte auch noch dazu führen, da große Teile der FDP es so nicht verabschieden wollen

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15080 am: 15.10.2024 10:28 »
Weiß eigentlich einer, wie es nun weitergeht nach dem Beteiligungsgespräch im BMI vom 11. Oktober 2024? Sprich, was nun als Nächstes ansteht und ob da eine Zeit bzw. Frist festgelegt wurde?

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15081 am: 15.10.2024 10:34 »
Bis zur Veröffentlichung einer Entscheidung muss man noch mal ca. 3 Monate oben drauf rechnen. Daher wird es wirklich Q1 oder sogar Anfang Q2 werden bis wir wissen was Sache ist. 

Und die (Landes)Richter wollen mittlerweile ihr eigenes Süppchen kochen und eine Abkopplung von der A-Besoldung erreichen.
Wenn auch nicht ganz zu Unrecht, wenn man mittlerweile die Polizistenbesoldung mit der Richterbesoldung vergleicht und auch auf die EU-Statistik schaut.

Die Pensionen sind ihr eigenes Thema. Das Land BW verweist z.B. in der Gesetzesbegründung auf ein Verfahren in Lüneburg und 2 in Hamburg, die vor dem BVerfG liegen und zu einer eigenen Rechtsprechung führen könnten. Das Thema ist also auch bereits anhängig. Hier kann das BVerfG aber relativ einfach einen Riegel vorschieben und sagen mit den xx% Prozenten ist den Pensionären genüge getan, es richtet sich nach der stinknormalen Alimentation.

Auf die Reparaturgesetze, Partnereinkommen und die Zuschlagsorgien wird die Antwort des BVerfG dagegen weitaus komplizierter.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15082 am: 15.10.2024 11:20 »
Meine Prognose ist, dass das Thema in den nächsten 10-20 Jahren zur Besoldungskrise führen wird. Dazu muss man kein Mathematiker sein. Sofern sich sozial- und wohnungsmarkt-politisch nichts ändert, wird dieses Szenario so auf Ballungsgebiete zukommen. Hier mal meine Berechnungen/Gegenüberstellung von Einkommen und Miete für die nächsten 20 Jahre, bezogen auf meine Situation (A11/Stufe3,2Kinder daher viel Wohnraum und hohe Miete, WOhnstufe IV), Stufensteigerungen und Verhandlungen berücksichtigt:

Besoldung (+2,4%/Anno)   Imaginäre Miete (+6%/anno)    Verhältnis von Einkommen zu Miete

3.948   2.500   1,58
4.043   2.625   1,54
4.270   2.756   1,55
4.372   2.894   1,51
4.477   3.039   1,47
4.675   3.191   1,47
4.787   3.350   1,43
4.902   3.518   1,39
5.019   3.694   1,36
5.140   3.878   1,33
5.263   4.072   1,29
5.479   4.276   1,28
5.611   4.490   1,25
5.746   4.714   1,22
5.884   4.950   1,19
6.025   5.197   1,16
6.009   5.457   1,10
6.154   5.730   1,07
6.301   6.017   1,05



Für die letzten Jahre habe ich etwas abgezogen, weil mir dann ca. die Kinderzuschläge zweifach weg fallen werden. Es gleicht sich zufällig im gleichen Jahr etwas mit einer Stufensteigerung aus.

FAZIT: Wir leben in goldenen Zeiten, Freunde! In ca. 10 Jahren wird es richtig ungemütlich und in spätestens 20 Jahren wird uns alles um die Ohren Fliegen.

Das würde ja grob gegen das Mindestabstandsgebot verstoßen, da die Miete teil der Grundsicherung ist.

Das könnte man durchaus mit einem AEZ abfedern, schließlich sind die 6% Mietsteigerung vor allem ein Faktor, welchen man in Ballungsgebieten anwenden müsste. Auch deshalb denke ich, dass ein AEZ unausweichlich ist, natürlich muss dieser nur verfassungskonform umgesetzt werden. Ich wurde mit dem derzeitigen Entwurf ca. 100 Euro abgezogen kriegen :D  Spannende Zeiten.

Imperator

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« Antwort #15083 am: 15.10.2024 11:27 »
Weiß eigentlich einer, wie es nun weitergeht nach dem Beteiligungsgespräch im BMI vom 11. Oktober 2024? Sprich, was nun als Nächstes ansteht und ob da eine Zeit bzw. Frist festgelegt wurde?

"Der Kabinettsbeschluss wird für November anvisiert, um dann in das Gesetzgebungsverfahren zu gehen. Die Verabschiedung des Gesetzes wird für März 2025 angepeilt."

Vielleicht noch ganz wichtig: "Das BMI verwies auf knappe finanzielle Mittel und den damit einhergehenden Auftrag, ausschließlich die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Grundlegende Änderungen am Entwurf wurden nicht in Aussicht gestellt"

Quelle wurde bereits vor ein paar Tagen meine ich hier gepostet: https://www.dgb.de/aktuelles/news/dgb-fordert-verfassungskonforme-bundesbesoldung/

GeBeamter

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« Antwort #15084 am: 15.10.2024 11:30 »


Ich habe inzwischen die starke Vermutung, dass selbst bei einer massiven Einhegung durch das BVerfG das Gerechne nicht aufhören wird. Wenn man bei der Alimentation nicht mehr entsprechend rumtricksen darf oder kann, dann finden sie andere Wege. Und irgendwie glaube ich, dass das was mit den Pensionen etc. zu tun haben wird. Was da für ein "Einsparpotential" auf dem Tisch liegt... und komischerweise wird medial das Thema "unverschämt hohe Pensionen" ja gerade mal wieder durch den Kakao gezogen.

Etwaige Zusammenhänge sind natürlich rein zufällig.

Da bin ich etwas entspannter. Zwar sind die Pensionen immer wieder auf dem Kieker, aufgrund des Vertrauensschutzes wird der Gesetzgeber hier aber für bereits ernannte Beamte kaum etwas machen können. Und auch das BVerfG hat bei der damaligen Reduktion der Maximalpension auf 71% bereits geurteilt, dass damit mit Blick auf das Alimentationsprinzip das Ende der Fahnenstange erreicht sei.
Im Gegenteil. Ich denke aktuell wird es u.U. Konstellationen geben, wo aufgrund der hohen Wohn- und Energiekosten sogar die 71% Maximalpension nicht mehr über der Grundsicherung liegen. Damit wird der Gestaltungsspielraum in diesem Bereich deutlich eingeengt.
Abgesehen davon: wenn die Bruttolöhne hinter der Wirtschaft liegen (und zum Teil unter dem "Lohn" für Arbeitslosigkeit), dann ist zumindest die vergleichsweise gute Versorgung im Alter ein Grund in den öffentlichen Dienst zu gehen. Rasiert man auch diesen Aspekt, dann wird der Staat perspektivisch kein brauchbares Personal mehr akquirieren.

Hobbyjurist

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15085 am: 15.10.2024 13:06 »
Da ich selbst in absehbarer Zeit Bundesbeamter werden könnte, verfolge ich interessiert die Diskussion um die verfassungskonforme Besoldung. Könnte mir denn bitte jemand sagen, warum speziell der Bund bei diesem Thema eine herausgehobene Bedeutung einnimmt und das nicht auch in ähnlicher Weise die Länder betrifft? Wenn ich allein die Besoldungstabellen vergleiche, sehe ich nicht den Riesenunterschied.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15086 am: 15.10.2024 13:41 »
@Hobbyjurist: Die Entscheidung des BVerfG betreffen insbesondere Familien mit 2 Kindern. Während die Länder durch wesentlich höhere Familienzuschläge oder andere Zuschläge glauben, die Vorgaben des BVerfG richtig umgesetzt zu haben, gibt es bei den Bundesbeamten bisher keine ernst zu nehmenden Verbesserungen der Alimentation.

Wenn Du in den Tabellen beispielsweise verheiratet mit 2 Kinder und eine hohe Mietenstufe eingibst, wirst du teilweise hohe Unterschiede zwischen Bund und Ländern bemerken.

Ryan

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15087 am: 15.10.2024 14:49 »
@Hobbyjurist: Die Entscheidung des BVerfG betreffen insbesondere Familien mit 2 Kindern.

Die Besoldungsgesetze infolge der Entscheidung....

Das Urteil selbst betraf m.W. auch einen Kinderlosen

Taigawolf

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« Antwort #15088 am: 15.10.2024 15:54 »
Da ich selbst in absehbarer Zeit Bundesbeamter werden könnte, verfolge ich interessiert die Diskussion um die verfassungskonforme Besoldung. Könnte mir denn bitte jemand sagen, warum speziell der Bund bei diesem Thema eine herausgehobene Bedeutung einnimmt und das nicht auch in ähnlicher Weise die Länder betrifft? Wenn ich allein die Besoldungstabellen vergleiche, sehe ich nicht den Riesenunterschied.

Der Bund hat im Gegensatz zu den Ländern die "Verschlimmbesserung" noch nicht durchgeführt. Ist also einfach auf eine andere Weise verfassungswidrig, wie die tollen neuen Ländergesetze. Weiterhin musst Du berücksichtigen, dass bei den Ländern im Gegensatz zum Bund Anfang nächstes Jahr noch eine Besoldungserhöhung (meist 5,5 %) ansteht. Dann sehen die Tabellen auch wieder ganz anders aus.

bebolus

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« Antwort #15089 am: 15.10.2024 17:30 »
Meine Prognose ist, dass das Thema in den nächsten 10-20 Jahren zur Besoldungskrise führen wird. Dazu muss man kein Mathematiker sein. Sofern sich sozial- und wohnungsmarkt-politisch nichts ändert, wird dieses Szenario so auf Ballungsgebiete zukommen. Hier mal meine Berechnungen/Gegenüberstellung von Einkommen und Miete für die nächsten 20 Jahre, bezogen auf meine Situation (A11/Stufe3,2Kinder daher viel Wohnraum und hohe Miete, WOhnstufe IV), Stufensteigerungen und Verhandlungen berücksichtigt:

Besoldung (+2,4%/Anno)   Imaginäre Miete (+6%/anno)    Verhältnis von Einkommen zu Miete

3.948   2.500   1,58
4.043   2.625   1,54
4.270   2.756   1,55
4.372   2.894   1,51
4.477   3.039   1,47
4.675   3.191   1,47
4.787   3.350   1,43
4.902   3.518   1,39
5.019   3.694   1,36
5.140   3.878   1,33
5.263   4.072   1,29
5.479   4.276   1,28
5.611   4.490   1,25
5.746   4.714   1,22
5.884   4.950   1,19
6.025   5.197   1,16
6.009   5.457   1,10
6.154   5.730   1,07
6.301   6.017   1,05



Für die letzten Jahre habe ich etwas abgezogen, weil mir dann ca. die Kinderzuschläge zweifach weg fallen werden. Es gleicht sich zufällig im gleichen Jahr etwas mit einer Stufensteigerung aus.

FAZIT: Wir leben in goldenen Zeiten, Freunde! In ca. 10 Jahren wird es richtig ungemütlich und in spätestens 20 Jahren wird uns alles um die Ohren Fliegen.

Das würde ja grob gegen das Mindestabstandsgebot verstoßen, da die Miete teil der Grundsicherung ist.

Das könnte man durchaus mit einem AEZ abfedern, schließlich sind die 6% Mietsteigerung vor allem ein Faktor, welchen man in Ballungsgebieten anwenden müsste. Auch deshalb denke ich, dass ein AEZ unausweichlich ist, natürlich muss dieser nur verfassungskonform umgesetzt werden. Ich wurde mit dem derzeitigen Entwurf ca. 100 Euro abgezogen kriegen :D  Spannende Zeiten.

Sollte Deine Prognose annähernd zutreffend sein, kannst Du Dir den AEZ ohnehin abschminken, weil es dann ganz andere gesellschaftliche Verwerfungen gibt. Aber ehrlich gesagt würde mich das nicht wirklich wundern.. in USA kostet eine Packung "Billig-Käse" mittlerweile 10$.