Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5851576 times)

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,864
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15030 am: 13.10.2024 14:14 »
Ich habe mir gerade die Jahresvorschau und den Wochenausblick beim BVerfG angesehen. Deutlich weniger als die Hälfte der Jahresvorschau ist geschafft und der Wochenausblick ist leer. Was machen die Damen und Herren Richter eigentlich?

Justice delayed is justice denied.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 666
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15031 am: 13.10.2024 14:37 »
Was machen die Damen und Herren Richter eigentlich?

Off-topic: Am 12. November wird der Solidaritätszuschlag mündlich verhandelt.

Sollte er anschließend als verfassungswidrig beschieden werden (was aus meiner Sicht durchaus passieren könnte), hätten wir das nächste Loch im Haushalt..

tigertom

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 283
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15032 am: 13.10.2024 14:39 »
Im Mai 2025 jährt sich das Urteil zum 5. Mal und Leute mit Kind(ern) in Mietstufe VI / VII werden dann nicht einen einzigen Cent mehr haben.

Zum einen geht es nicht um "Leute mit Kind(ern) in Mietstufe VI / VII", sondern um eine verfassungsgemäße Anhebung ALLER Grundgehälter und Pensionen.

Zum anderen warten wir doch einfach mal, ob es nicht vielleicht bis Mai 2025 Neuigkeiten aus Karlsruhe geben wird.

Darüber hinaus existiert, wie vorhin von @emdy und @PolareuD erwähnt, der Klageweg. Diesbezüglich bin ich gespannt, ob meine Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage geben wird (aber auch wenn nicht, werde ich höchstwahrscheinlich trotzdem klagen).


Jupp, ist mir bekannt. Abstandsgebot etc. Wird aber so nicht kommen. Es sollen nur Leute bedacht werden, die in teuren Regionen wohnen und mindestens 1 Kind haben. Und selbst hier bin ich (ob ich es richtig finde oder nicht) skeptisch, ob selbst dieser Personenkreis die paar EUR (155 EUR minus Abschmelz bei mir 86 EUR BRUTTO) bekommen wird.

Ich bin mit dem Thema hinsichtlich Hoffnungen durch. Ich verfolge es noch, aber erwarte nichts mehr.

Es ist so, wie es ist: Das BVerfG wird uns nicht retten.

Vermutlich werden wir -bedauerlicherweise- in naher Zukunft noch ganz andere Sorgen haben.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,758
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15033 am: 13.10.2024 15:44 »
Was machen die Damen und Herren Richter eigentlich?

Off-topic: Am 12. November wird der Solidaritätszuschlag mündlich verhandelt.

Sollte er anschließend als verfassungswidrig beschieden werden (was aus meiner Sicht durchaus passieren könnte), hätten wir das nächste Loch im Haushalt..

Ach das wäre ein Träumchen. Mehr und mehr Kapitalerträge :)

Nautiker1970

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 115
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15034 am: 13.10.2024 17:29 »

Ich bin mit dem Thema hinsichtlich Hoffnungen durch. Ich verfolge es noch, aber erwarte nichts mehr.

Es ist so, wie es ist: Das BVerfG wird uns nicht retten.

Vermutlich werden wir -bedauerlicherweise- in naher Zukunft noch ganz andere Sorgen haben.

Volle Zustimmung! Und insbesondere zu Deinem Stichwort "ganz andere Sorgen": Ich gehe davon aus, dass schon bzgl. der Umsetzung des nächsten Tarifabschlusses dann der nächste Schlag in die Magengrube für die Bundesbeamten folgen wird. Die sogenannte "zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten" wird es nicht geben. Stattdessen wird man unter Hinweis auf das (zufällig?) in etwa zur gleichen Zeit in Kraft tretende Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung argumentieren, dass dieses epochale Gesetz ja sehr großzügig an der Besoldungsschraube gedreht habe und weitere Besoldungszuwächse nicht geboten sind.

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,400
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15035 am: 13.10.2024 18:44 »
Was machen die Damen und Herren Richter eigentlich?

Off-topic: Am 12. November wird der Solidaritätszuschlag mündlich verhandelt.

Sollte er anschließend als verfassungswidrig beschieden werden (was aus meiner Sicht durchaus passieren könnte), hätten wir das nächste Loch im Haushalt..

Der Haushalt wird wahrscheinlich gar nicht zu Stande kommen; warte mal die Steuerschätzerprognosen am 24.10.2024 ab; dann muss wahrscheinlich noch weiter gekürzt werden; das dürfte die Koalition aber nicht mehr hinbekommen. Vielleicht besteht ja noch die Möglichkeit, dass im November der Bruch kommt (dein angesprochenes Urteil würde dem die Krone noch aufsetzen; dann kann auch für 2024 nochmal "nachgebessert" werden)

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,864
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15036 am: 13.10.2024 18:52 »
Und was soll ein Koalitionsbruch, an dem ich im Übrigen nicht glaube, bringen? Wenn die FDP die Koalition platzen lässt, wird es noch sehr lange dauern,  bis sie wieder die 5% Hürde überspringen, vielleicht schaffen sie es nie wieder.

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,400
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15037 am: 13.10.2024 18:59 »
Das wird sich dann zeigen, was für Konsequenzen dann folgen. Für die Wirtschaft kann es nur besser werden (schlechter geht schon gar nicht mehr). Ich gehe zumindest nicht davon aus, dass die CDU die Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer direkt erhöhen würde

lotsch

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 992
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15038 am: 13.10.2024 19:30 »
Ich habe mir gerade die Jahresvorschau und den Wochenausblick beim BVerfG angesehen. Deutlich weniger als die Hälfte der Jahresvorschau ist geschafft und der Wochenausblick ist leer. Was machen die Damen und Herren Richter eigentlich?

Justice delayed is justice denied.

Was mault ihr denn alle gegen die Verfassungsrichter, die tun doch gar nichts.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,864
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15039 am: 13.10.2024 21:26 »
Wir haben Zielvereinbarungen und müssen uns beim Ministerium ziemlich rechtfertigen, wenn die Zielerreichung deutlich unter 95% liegt, aber wir sind ja auch nur Landesbeamte in einer nachgeordneten Behörde....
« Last Edit: 13.10.2024 21:34 von clarion »

Knecht

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 818
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15040 am: 13.10.2024 21:47 »
Und was soll ein Koalitionsbruch, an dem ich im Übrigen nicht glaube, bringen? Wenn die FDP die Koalition platzen lässt, wird es noch sehr lange dauern,  bis sie wieder die 5% Hürde überspringen, vielleicht schaffen sie es nie wieder.

Er bringt mMn zumindest mal, dass kein weiterer Schaden in Form von realitätsfernen Gesetzen mehr entstehen kann. Ich hoffe jeden Tag auf ein Ende dieses Kammerspiels!

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,864
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15041 am: 14.10.2024 06:27 »
Du meinst, mit Schwarz-Grün oder einer neuen " großen " Koalition wird es besser?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,421
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15042 am: 14.10.2024 06:35 »
Und was soll ein Koalitionsbruch, an dem ich im Übrigen nicht glaube, bringen? Wenn die FDP die Koalition platzen lässt, wird es noch sehr lange dauern,  bis sie wieder die 5% Hürde überspringen, vielleicht schaffen sie es nie wieder.

Er bringt mMn zumindest mal, dass kein weiterer Schaden in Form von realitätsfernen Gesetzen mehr entstehen kann. Ich hoffe jeden Tag auf ein Ende dieses Kammerspiels!
Stimmt, aber Stillstands Gesetze wie die Merkeljahre oder rückwärts gewandte Politikkonzepte wie sie derzeitig noch Merz verkündet haben oder werden uns ebensowenig weiterbringen.

It‘s a shame.

Immerhin hat ja die Tierschutzpartei hier und da mehr Stimmen als die FDP.

Knecht

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 818
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15043 am: 14.10.2024 06:37 »
Du meinst, mit Schwarz-Grün oder einer neuen " großen " Koalition wird es besser?

Ich bin mittlerweile geneigt zu sagen: wahrscheinlich besser. Gut sicher nicht.

Julianx1

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 149
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15044 am: 14.10.2024 08:24 »
Ach, was hilft das ganze Fabulieren. Einen Koalitionsbruch wird es nicht mehr geben. Die Parteien haben jetzt ihren Wahlkampf eröffnet. Im Letzten Jahr vor der Wahl kann man sich einen Bruch nicht mehr erlauben. Die Medien würden sich drauf stürzen.

Unser Entwurf wird jetzt so wie er ist seinen Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Immerhin verschafft man sich ein paar Jahre Zeit. Sollen die Beamten erstmal die neuen Inhalte durchklagen. Immerhin hat es zum letzten Beschluss des BVerfG 6 Jahre gebraucht. Das ist ne lange Zeit.

Die kommenden Tarifabschlüsse werden übernommen werden. Ich sehe keinen Anhaltspunkt warum nicht. Wegen klammen Kassen? Wenn man diese Begründung heranzieht, hätte es in VKA nie eine Erhöhung geben dürfen. Die Kommunen kranken finanziell mehr als der Bund.

Und bis eine Verordnung zur Nachzahlung auf dem Markt ist, wirds nochmal 6 Monate dauern. Und nach dem neuen Entwurf fällt die ja auch etwas bescheidener aus. Da kann man sich etwas Zeit lassen.

Gewerkschaften? Die haben als TOP jetzt erstmal ihre Tarifrunde. Wie die ausgehen mag kann ich nicht sagen. Es gibt Indizien für niedrige Abschlüsse, wie Haushaltssituation, etc. Es gibt aber auch Indizien für schnelle Lösungen. In NRW sind 2025 Kommunalwahlen. Kein BM möchte im Wahljahr streikende Müllabfuhren und Kitas.

Für uns bleibt es spannend. Innere Unzufriedenheit, Arbeitsverdichtung, Beförderungsstops, Stellenbesetzungssperren, und all die schönen Dinge die da kommen mögen.

Attraktivität des öffentlichen Dienstes? Ganz ehrlich, geht’s der Wirtschaft dreckig, bewerben sie sich wieder im öffentlichen Dienst. Die Bewerberzahlen gehen doch punktuell wieder nach oben. Dann dreht man erst ein paar Jahre als TB und mit ein wenig Glück wird man noch verbeamtet. Dann dauert es sowieso erst mal ein paar Jahre bis man als neuer Beamter durch das Besoldungssystem blickt.

Unterm Strich, alles schon mal gehabt. Alles kommt wieder. 30 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeiten. Höhen und Tiefen. Früher war alles besser? Gefühlt, irgendwie schon. Objektiv wahrscheinlich nicht.

Einen guten Start in die neue Woche euch!