Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5844262 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15465 am: 05.11.2024 19:14 »
Vieles von dem nachfolgenden Artikel kann man wahrscheinlich von der Hand weisen, aber bei mir bleibt nach dem Lesen ein fades ungutes Gefühl zurück, insbesondere die Nähe des BVerfG zur Politik und der immer wieder gewährte große Gestaltungsspielraum an die Legislative stoßen mir irgendwie auf. Einige Punkte; die mir bisher  so nicht bekannt waren, scheinen auf Tatsachen zu beruhen und stellen nicht die Meinung des Autors dar, wie z.B. der doch rege Austausch mit Politikern. Ich habe den Artikel natürlich immer mit Gedanken auf die bevorstehenden Entscheidungen zur Beamtenbesoldung gelesen, und mir schwant nichts Gutes. Ich könnte mir z.B. folgenden fiktiven Wunsch von Politikern bei solchen Treffen vorstellen: Wir sind gerade in einer historisch schwierigen Haushaltssituation und alles was den Haushalt momentan zusätzlich belasten würde wäre gerade sehr schädlich für das Land. Was ist, wenn das BVerfG das Doppelverdienermodell großteils durchwinkt incl. fiktiver Anrechnung auf die Beamtenbesoldung, mit Hinweis auf den großen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers? Irgendeine sachliche Begründung wird es schon finden. Für mich war das BVerfG immer staatstragend und es wird deshalb seine Entscheidungen immer zum Wohle des Staates treffen. Über eines bin ich mir aber sicher, dass AfD-Richter noch viel mehr Schaden anrichten würden.
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/bundesverfassungsgericht-unbelehrbare-koenig-corona/

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15466 am: 05.11.2024 19:20 »
Obwohl ein AfD-Richter in jedem Senat wäre vielleicht doch nicht schlecht, zwecks Meinungsdivergenz. Man könnte dann immer auf die Sondermeinung gespannt sein.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15467 am: 05.11.2024 20:16 »
Ich teile die Meinung aus dem liberal-konservativen Meinungsmagazin auch nicht. Zwar nährt, wie wir hier ja schon so oft diskutiert haben, allein die elendig lange Verfahrensdauer in unserer Sache die Sorge, das BVerfG könnte zurückrudern, allerdings hat das BVerfG mit der bisherigen Rechtsprechung seine staatstragende Rolle (das ist für mich auch in diesem Zusammenhang kein abwertender Begriff) so verstanden, dass es versucht hat, dem qualitativen und quantitativen Ausbluten des öffentlichen Dienstes  entgegenzutreten. Fakt ist, ohne die Rechtsprechung des BVerfG würde ich einfach trocken konstatieren, dass es unsere Verfassung so vorgesehen hat, dass nur Trottel und Kranke im öD arbeiten. Stattdessen weiß ich nun, dass unsere Verfassung eigentlich vorsieht, dass fähige Leute in den Behörden Recht anwenden und damit das Vertrauen der Bürger rechtfertigen.

Und der ganze Aufhänger des Artikels an den Coronaurteilen ist ohnehin sehr fragwürdig. Auch Grundrechte können eingeschränkt werden und nur weil manche Maßnahmen weniger tauglich waren als andere ist das kein Beleg für den "ewig übergriffigen Staat". Allein bei dem Satz hab ich mich schon im Querdenkerforum gewähnt.  ::)
« Last Edit: 05.11.2024 20:31 von emdy »

Fubar1323

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15468 am: 05.11.2024 20:38 »
Und der ganze Aufhänger des Artikels an den Coronaurteilen ist ohnehin sehr fragwürdig. Auch Grundrechte können eingeschränkt werden und nur weil manche Maßnahmen weniger tauglich waren als andere ist das kein Beleg für den "ewig übergriffigen Staat". Allein bei dem Satz hab ich mich schon im Querdenkerforum gewähnt.  ::)
Das mit dem Wähnen ist nicht ganz unbegründet. Gerne mal bei Wikipedia ab Rezeption ein wenig lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Tichys_Einblick?wprov=sfti1#Rezeption

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15469 am: 05.11.2024 21:18 »
Zitat von: Candyman link=topic=114508.msg377705#msg377702
Aber bei nem "gut" funktionierenden Betrieb wirds einfach hingenommen weils eben keine steuergelder sind.

Deswegen habe ich das ja in diesen Thread geschrieben: Die Größenordnung ist vergleichbar und es wurde zu lange zu Lasten der Beschäftigten gespart. Und wenn man dann sagt, ein funktionierender öffentlicher Dienst kostet Geld, heißt es nur, das Gehalt würde eben aus Steuergeld bezahlt. Okay stimmt, wenn das so ist brauchen wir natürlich keinen funktionierenden öffentlichen Dienst.

Übrigens, Boeing geht es schlecht, nicht gut.

ja das "gut" war bewusst in "" steck da nicht so drin weiß nur das auch dort genügend tochterfirmen rumwerkeln und irgendwo müssen die Löhne ja herkommen.

ansonsten ist das ja generell nicht machtbar.

Der ÖD ist nur teuer weil keiner den Mehrwert sieht und die Bürokratie überhand nimmt.
wenn man mal die Aktive (Feuerwehr,Soldaten(für den fall)Polizei.uvm) sieht da hat man den Gegenwert bei einem ohne das abwertend zu meinen "einfachen" Verwaltungsmenschen der 3 mal das selbe Formular haben will und dann noch wochen für die Bearbeitung braucht geht halt das Verständnis flöten. Ich hab in der Verwaltung schon beide Fälle gesehen und die wahren Performer müssten in meinen Augen auch gefördert werden, was oft eben auch an der Struktur des ÖD selten geht.

Du vermischst hier einige Themen miteinander. Die Amtsangemessene Alimentation gilt für Beamte.

Im öffentlichen Dienst arbeiten 5,3 Millionen Menschen. Davon sind nur 1,9 Millionen überhaupt verbeamtet. D.h. der größte Teil ist bereits im angestellten Verhältnis.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15470 am: 05.11.2024 21:27 »
Vieles von dem nachfolgenden Artikel kann man wahrscheinlich von der Hand weisen, aber bei mir bleibt nach dem Lesen ein fades ungutes Gefühl zurück, insbesondere die Nähe des BVerfG zur Politik und der immer wieder gewährte große Gestaltungsspielraum an die Legislative stoßen mir irgendwie auf. Einige Punkte; die mir bisher  so nicht bekannt waren, scheinen auf Tatsachen zu beruhen und stellen nicht die Meinung des Autors dar, wie z.B. der doch rege Austausch mit Politikern. Ich habe den Artikel natürlich immer mit Gedanken auf die bevorstehenden Entscheidungen zur Beamtenbesoldung gelesen, und mir schwant nichts Gutes. Ich könnte mir z.B. folgenden fiktiven Wunsch von Politikern bei solchen Treffen vorstellen: Wir sind gerade in einer historisch schwierigen Haushaltssituation und alles was den Haushalt momentan zusätzlich belasten würde wäre gerade sehr schädlich für das Land. Was ist, wenn das BVerfG das Doppelverdienermodell großteils durchwinkt incl. fiktiver Anrechnung auf die Beamtenbesoldung, mit Hinweis auf den großen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers? Irgendeine sachliche Begründung wird es schon finden. Für mich war das BVerfG immer staatstragend und es wird deshalb seine Entscheidungen immer zum Wohle des Staates treffen. Über eines bin ich mir aber sicher, dass AfD-Richter noch viel mehr Schaden anrichten würden.
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/bundesverfassungsgericht-unbelehrbare-koenig-corona/

Würde es hier irgendwen wundern? Die Grökatz hat ihre Parteisoldaten überall postiert. Merkel und die Ampel, die Totengräber des Landes… und du hast Angst vor der AfD :D

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15471 am: 05.11.2024 22:00 »
... Ich könnte mir z.B. folgenden fiktiven Wunsch von Politikern bei solchen Treffen vorstellen: Wir sind gerade in einer historisch schwierigen Haushaltssituation und alles was den Haushalt momentan zusätzlich belasten würde wäre gerade sehr schädlich für das Land. Was ist, wenn das BVerfG das Doppelverdienermodell großteils durchwinkt incl. fiktiver Anrechnung auf die Beamtenbesoldung, mit Hinweis auf den großen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers? Irgendeine sachliche Begründung wird es schon finden. Für mich war das BVerfG immer staatstragend und es wird deshalb seine Entscheidungen immer zum Wohle des Staates treffen.

Das es solche Absprachen gibt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Dann hätte es auch nicht die Entscheidung aus 2020 gegeben. Was ich mir maximal vorstellen kann, ist, dass das BVerfG seine Entscheidung "etwas" hinauszögert. Inhaltlich werden die sich nicht reinreden lassen...



Wilkinson13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15474 am: 06.11.2024 08:40 »
Auf den Punkt gebracht:
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/besoldung-2024

Der link funktioniert noch...die Seite ist online.
Nur kann man sie ohne direktlink, über die Seitenstruktur, nicht mehr finden...

Was ist da denn passiert? Hat man die Seite rausgenommen (zumindest halb) ?

Distanziert sich die Gewerkschaft von dieser doch sehr anschaulichen Darstellung?

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15475 am: 06.11.2024 09:40 »
Zitat von: Candyman link=topic=114508.msg377705#msg377702
Aber bei nem "gut" funktionierenden Betrieb wirds einfach hingenommen weils eben keine steuergelder sind.

Deswegen habe ich das ja in diesen Thread geschrieben: Die Größenordnung ist vergleichbar und es wurde zu lange zu Lasten der Beschäftigten gespart. Und wenn man dann sagt, ein funktionierender öffentlicher Dienst kostet Geld, heißt es nur, das Gehalt würde eben aus Steuergeld bezahlt. Okay stimmt, wenn das so ist brauchen wir natürlich keinen funktionierenden öffentlichen Dienst.

Übrigens, Boeing geht es schlecht, nicht gut.

ja das "gut" war bewusst in "" steck da nicht so drin weiß nur das auch dort genügend tochterfirmen rumwerkeln und irgendwo müssen die Löhne ja herkommen.

ansonsten ist das ja generell nicht machtbar.

Der ÖD ist nur teuer weil keiner den Mehrwert sieht und die Bürokratie überhand nimmt.
wenn man mal die Aktive (Feuerwehr,Soldaten(für den fall)Polizei.uvm) sieht da hat man den Gegenwert bei einem ohne das abwertend zu meinen "einfachen" Verwaltungsmenschen der 3 mal das selbe Formular haben will und dann noch wochen für die Bearbeitung braucht geht halt das Verständnis flöten. Ich hab in der Verwaltung schon beide Fälle gesehen und die wahren Performer müssten in meinen Augen auch gefördert werden, was oft eben auch an der Struktur des ÖD selten geht.

Du vermischst hier einige Themen miteinander. Die Amtsangemessene Alimentation gilt für Beamte.

Im öffentlichen Dienst arbeiten 5,3 Millionen Menschen. Davon sind nur 1,9 Millionen überhaupt verbeamtet. D.h. der größte Teil ist bereits im angestellten Verhältnis.

Naja ging eher um Kosten/Nutzen. Das die Amtsangemessene Alimentation nur für Beamte gilt sollte jedem der 2 tage dieses Forum ließt klar sein.

Der Vergleich ruht auf der ähnlich hohen Lohnerhöhung und angespannten Lage der Firma/Staat


Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15477 am: 06.11.2024 12:20 »
es war heute Thema im Kabinett und es wurde "beschlossen":

https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/bundeskabinett-ergebnisse-2318822

Danke.
Frag mich jetzt nur ob noch Kleinigkeiten überarbeitet wurden oder nicht.

PolareuD

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« Antwort #15478 am: 06.11.2024 12:29 »
es war heute Thema im Kabinett und es wurde "beschlossen":

https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/bundeskabinett-ergebnisse-2318822

Danke.
Frag mich jetzt nur ob noch Kleinigkeiten überarbeitet wurden oder nicht.

Hätte ich nicht gedacht, dass das BBVAngG heute ins Kabinett kommt, aufgrund der angespannten Lage in der Ampel. Kann das BBVAngG jetzt noch im Rahmen der Bereinigungssitzung wieder rausfliegen?