Ich teile die
Meinung aus dem liberal-konservativen
Meinungsmagazin auch nicht. Zwar nährt, wie wir hier ja schon so oft diskutiert haben, allein die elendig lange Verfahrensdauer in unserer Sache die Sorge, das BVerfG könnte zurückrudern, allerdings hat das BVerfG mit der bisherigen Rechtsprechung seine staatstragende Rolle (das ist für mich auch in diesem Zusammenhang kein abwertender Begriff) so verstanden, dass es versucht hat, dem qualitativen und quantitativen Ausbluten des öffentlichen Dienstes entgegenzutreten. Fakt ist, ohne die Rechtsprechung des BVerfG würde ich einfach trocken konstatieren, dass es unsere Verfassung so vorgesehen hat, dass nur Trottel und Kranke im öD arbeiten. Stattdessen weiß ich nun, dass unsere Verfassung eigentlich vorsieht, dass fähige Leute in den Behörden Recht anwenden und damit das Vertrauen der Bürger rechtfertigen.
Und der ganze Aufhänger des Artikels an den Coronaurteilen ist ohnehin sehr fragwürdig. Auch Grundrechte können eingeschränkt werden und nur weil manche Maßnahmen weniger tauglich waren als andere ist das kein Beleg für den "ewig übergriffigen Staat". Allein bei dem Satz hab ich mich schon im Querdenkerforum gewähnt.
