Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6203355 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16905 am: 13.07.2025 16:15 »
Das hier ist keine politische Betätigung. Hier werden Meinungen ausgetauscht. Mehr nicht. So sehe ich das zumindest.
Aber wir können gerne zurück zum Thema kommen. Da gebe ich Euch Recht.

Das, was Du im ersten Absatz formulierst, kann man so sehen und könnte man genauso gut auch nicht so sehen. Für beide Sichtweisen gibt es gute Gründe. Allerdings zielte meine letzte Ausführung auch nicht auf eine politische Betätigung ab, sondern auf das außerhalb des Diensts gezeigte Verhalten. Deshalb habe ich u.a. ausgeführt, dass jeder selbst ermessen mag, ob jemand wie A6 ist das neue A10 außerhalb des Dienstes und also hier mit seinen mittlerweile regelmäßigen Beiträgen der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf erfordert.

Darüber hinaus ist es m.E. Teil des Themas, über die weiterhin ausstehende Richterwahl zu sprechen. Denn so oder so wird am Ende ein Viertel der Richter des Zweiten Senats vom Bundestag neugewählt, jedenfalls sofern dieser sich dazu im Verlauf der nächsten Monate in der Lage sieht. Darüber hinaus wird der Bundesrat nach dem Ausscheiden der derzeitigen Vizepräsidentin auch hier entsprechend tätig werden müssen. Dem dann so personell neu zusammengesetzte Senat wird mit der BVR Langenfeld nur noch eine Richterin angehören, die seit 2016 die neue Dogmatik zum Besoldungsrecht mitgetragen hat. Insofern dürfte es m.E. schon für unser Thema von Interesse sein, wer nun den beiden BVR nachfolgen wird.

Bodycount02

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16906 am: 13.07.2025 19:21 »
Wer zu weit rechts steht – wie die AfD – wird ausgeschlossen.

Falsch. Die AfD wird nicht "ausgeschlossen", weil sie zu weit rechts steht, sondern weil sie eine extremistische Bestrebung ist und sich gegen unsere Verfassung stellt.

Konkretes Beispiel: Das von der AfD propagierte ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der FDGO vereinbar, weil es unter anderem "bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe ausschließt, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung aussetzt und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuweist" (Zitat aus dem Verfassungsschutz-Gutachten).

Warum lasst ihr euch auf diesen sachlichen Unsinn ein, den jener Nutzer hier im Forum unter dem ihm an dieser Stelle des Forums passenden Pseudonym in die Debatte einwirft? Nicht umsonst ist der Post von 15:55 Uhr KI-generiert, was sich u.a. daran zeigt, dass die KI hier wie regelmäßig noch nicht in der Lage war, die Verweise einheitlich zu gestalten. Sie sucht nach Quellen als Beleg, beherrscht aber die Methodik des einheitlichen Quellenbelegs noch nicht. Deshalb wird mal nach dem Aktenzeichen (1 BvR 469/20) und mal nach den Entscheidungssammlungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 88, 87) belegt, was kunterbund durcheinander geht. Der Verweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts macht dabei zunächst einen seriösen Eindruck. Jedoch wird die im Einzelnen in jedem der sieben Punkte komplexe und deshalb differenziert zu betrachtende Rechtsprechung beider Senate gar nicht zur Kenntnis genommen, sondern auch hier folgen nur die KI-generierten Behauptungen. Dabei geht es bspw. in der Entscheidung BVerfGE 88, 87 gar nicht um eine Quotenregelung (s. den behaupteten Punkt 4), sondern darum, ob es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sein sollte, Transsexuellen unter 25 Jahren die Vornamensänderung nach § 1 des Transsexuellengesetzes zu versagen, die älteren Transsexuellen gewährt wird (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088087.html). Es wurde also noch nicht einmal betrachtet, ob die KI-generierten Angaben überhaupt korrekt sind, was hinlänglich genug zeigt, welches Verständnis von seriösem Arbeiten hier den Blick leitet. Die KI wiederum hat sich an dieser Stelle geirrt, weil sie den Unterschied zwischen dem Thema Transsexualität und Quotenregelung nicht erkennen konnte. Dumm gelaufen, würde ich sagen.

Darüber hinaus ist auch jener Post entweder von weitgehender Unkenntnis oder von gezielter Missachtung seriöser Interpretationsmethoden durchzogen, was sich daran zeigt, dass die Brosius-Gersdorf in den sieben Punkten unterstellten Ansichten nicht an tatsächlichen Quellen belegt, sondern sie wie gehabt nur behauptet werden. Insofern werden auch hier wieder irgendwelche Behauptungen herbeifantasiert, die von Brosius-Gersdorf i.d.R. so gar nicht vertreten werden.

Warum soll man sich mit einem solchen Käse beschäftigen? Es geht nicht darum, seriös zu debattieren, sondern zum Nutzen der eigenen Agenda den öffentlichen Raum zu besetzen, und zwar hier bei uns hinsichtlich des öffentlichen Diensts. Dass es ihm ausschließlich darum geht, hat der Nutzer nun hinreichend bewiesen, weshalb seine Posts hier in den letzten Tagen regelmäßig gelöscht worden sind. Seine plumpen Fälschungen dienen nicht einer sachlichen Debatte, sondern der Zerstörung einer sachlichen Diskussionskultur. Das hat sich, seitdem seine entsprechenden Posts gelöscht worden sind, nicht geändert, womit er zeigt, dass er nur eines will: regelmäßig so weitermachen wie bisher. Denn geändert hat sich nur der Anschein, den sich der Nutzer geben will. Die Agenda bleibt dieselbe: Sachliche Diskussionen und die dafür vorhandenen Foren zu diskreditieren und so beides zu verunmöglichen. Ergo: Don't feed the troll.

Danke Swen! Nicht, dass es für mich nötig gewesen wäre, aber vielleicht öffnet das dem einen oder anderen mal die Augen, welche Methoden dieses Schwurbler nutzen, um so zu wirken als hätten Sie etwas im Kopf :) Ähnliches findet man auch gerne in Social-Media-Kommentaren von AFD-affinen Usern. Einfach nur peinlich.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16907 am: 13.07.2025 19:40 »
Das hier ist keine politische Betätigung. Hier werden Meinungen ausgetauscht. Mehr nicht. So sehe ich das zumindest.
Aber wir können gerne zurück zum Thema kommen. Da gebe ich Euch Recht.

Auch der Deckmantel der Meinungsäußerung schützt im Zweifel nicht vor berechtigter Strafverfolgung und oder Disziplinarmaßnahmen. Das sollte der ein oder andere Geiferer zukünftig vor der Verschriftlichung einer sogenannten Meinung berücksichtigen. Ich bin da vollkommen bei BalBund.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16908 am: 13.07.2025 20:00 »
Auch der Deckmantel der Meinungsäußerung schützt im Zweifel nicht vor berechtigter Strafverfolgung und oder Disziplinarmaßnahmen. Das sollte der ein oder andere Geiferer zukünftig vor der Verschriftlichung einer sogenannten Meinung berücksichtigen. Ich bin da vollkommen bei BalBund.

Mir ist schon bewusst, was ihr hier sagen wollt. Und das hat auch teilweise seine Berechtigung. Aber wo ist diese angesprochene "Neutralität" wenn es um die AfD geht? Da ist scheinbar alles erlaubt.Jetzt kommt bestimmt wieder einer der sagte ich würde etwas verdrehen oder das hat damit doch gar nichts zu tun.

Btt: Wie hier und im Länderforum schon erwähnt, soll am 12.8. eine Entscheidung gefällt werden. Ist da was dran bzw gibt es dazu mittlerweile sichere Quellen?


Bodycount02

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16909 am: 13.07.2025 20:08 »
Auch der Deckmantel der Meinungsäußerung schützt im Zweifel nicht vor berechtigter Strafverfolgung und oder Disziplinarmaßnahmen. Das sollte der ein oder andere Geiferer zukünftig vor der Verschriftlichung einer sogenannten Meinung berücksichtigen. Ich bin da vollkommen bei BalBund.

Mir ist schon bewusst, was ihr hier sagen wollt. Und das hat auch teilweise seine Berechtigung. Aber wo ist diese angesprochene "Neutralität" wenn es um die AfD geht? Da ist scheinbar alles erlaubt.Jetzt kommt bestimmt wieder einer der sagte ich würde etwas verdrehen oder das hat damit doch gar nichts zu tun.

Btt: Wie hier und im Länderforum schon erwähnt, soll am 12.8. eine Entscheidung gefällt werden. Ist da was dran bzw gibt es dazu mittlerweile sichere Quellen?

Bei der AFD möchte ich nicht "Neutralität" walten lassen. Ein Björn Höcke, dieser verlogene Sohn, war Referendar an meinem Gymnasium. Nein, wer solche Menschen in seinen Reihen duldet, der darf nicht mit Neutralität rechnen, sondern muss bekämpft werden. Aktiv und offensiv, das ist die Pflicht eines Jeden Demokraten. Alle Beamte haben einen Eid auf die Verfassung geschworen. Es ist ein Meineid, solche Leute zu "tolerieren" oder  zu "akzeptieren". Jedenfalls weiß ich, ebenso wie meine früheren Schulkollegen, woher sein Menschenhass rührt.
« Last Edit: 13.07.2025 20:15 von Bodycount02 »

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16910 am: 13.07.2025 20:20 »
Aber wo ist diese angesprochene "Neutralität" wenn es um die AfD geht?

Dazu nochmals der von Swen zitierte § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG: "Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten."

Somit resultiert für uns alle qua Amtseid die Verpflichtung, uns entsprechend gegenüber der AfD (als einer gesichert extremistischen und somit gegen die FDGO gerichteten Bestrebung) zu positionieren..

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16911 am: 13.07.2025 20:53 »
Nochmal zurück zum Thema.

Wann kommen die Entscheidungen des BVerfG zum Thema "Amtsangemessene Alimentation"?

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16912 am: 13.07.2025 21:38 »

In diametralem Gegensatz zu dir liefert der genannte Nutzer hier regelmäßig fundierte, hilfreiche, interessante, relevante und konstruktive Beiträge.


Dankeschön

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16913 am: 14.07.2025 08:42 »
Bei der AFD möchte ich nicht "Neutralität" walten lassen. Ein Björn Höcke, dieser verlogene Sohn, war Referendar an meinem Gymnasium. Nein, wer solche Menschen in seinen Reihen duldet, der darf nicht mit Neutralität rechnen, sondern muss bekämpft werden. Aktiv und offensiv, das ist die Pflicht eines Jeden Demokraten. Alle Beamte haben einen Eid auf die Verfassung geschworen. Es ist ein Meineid, solche Leute zu "tolerieren" oder  zu "akzeptieren". Jedenfalls weiß ich, ebenso wie meine früheren Schulkollegen, woher sein Menschenhass rührt.

Das könnten ja dann auch Polizisten sagen zu Leuten wie Nietzard (ACAB) und Esken (Ich bin Antifa). Warum gibt es denn keine Anstrengungen die Grünen oder SPD vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen?
Von den ganzen Enteignungsfantasien mal abgesehen.

Aber wir driften wieder ab..

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16914 am: 14.07.2025 08:44 »
@Admin , könnte hier vielleicht aufgeräumt werden? Dies ist doch kein Thread um für irgendwelche Parteien zu kämpfen. Absolut unnötig und ganz besonders lächerlich, wenn man bedenkt, dass hier größtenteils A14 aufwärts argumentieren.
Ich wäre auch dafür, dass der ein oder andere, der hier regelmäßig negativ auffällt, mal eine Woche eine Pause machen darf.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16915 am: 14.07.2025 09:24 »
Hat das politisch und juristisch Chancen durchzugehen? Hätte das auch Auswirkungen auf die amtsangemessene Alimentation? Oder ist die amtsangemessene Alimentation mit ein Grund für diese Ankündigungen?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich für spürbare Kürzungen bei Bezieherinnen und Beziehern von Bürgergeld ausgesprochen. So seien eine Deckelung bei den Mietkosten und eine Überprüfung der zugestandenen Wohnungsgröße denkbar, sagte Merz im ARD-«Sommerinterview».

«Sie haben in den Großstädten heute teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, die sie vom Sozialamt oder von der Bundesagentur bekommen für Miete», sagte Merz, «und wenn Sie das mal hochrechnen, das sind bei 100 Quadratmetern schon 2.000 Euro im Monat. Das kann sich eine normale Arbeitnehmerfamilie nicht leisten.» Deshalb entstehende Spannungen wolle die Regierung abbauen.

Merz sagte: «Pauschalierung ist möglich, geringere Sätze sind möglich – aber das alles steht auf dem Prüfstand der Koalition und darüber reden wir.» Das Jobcenter übernimmt bei Bürgergeld-Beziehenden die Kosten für Unterkunft und Heizung, wobei bereits heute diese Höhe «angemessen» sein muss.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16916 am: 14.07.2025 10:12 »
Danke BalBund und Swen.

Die hier in regelmaessigen Abstaenden widerkehrenden Beitraege sind "unertraeglich" und der Sache und des Themas einfach nicht dienlich.
Unterschiedliche Meinungen und der Diskurs sind die Nahrung einer jeden Demokratie und eines Forums wie dem hier, aber das sollte immer mit dem nötigen Respekt und der nötigen  Korrektheit von Daten und Fakten einher gehen.
Leider ist dies im gesamten digitalen medialen Raum immer mehr zu beobachten. Es gibt offensichtlich die Annahme, dass es sich dabei um einen rechtsfreien Raum handelt im dem jedwede wie auch immer geartete Äusserung keine Konsequenzen hat.

Hoffentlich kann der Moderator hier steuernd eingreifen.
« Last Edit: 14.07.2025 10:19 von Bundi »

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16917 am: 14.07.2025 10:31 »
Die Frage scheint ja zu sein, ob dann weiter das 95%-Perzentil lt. BVerfG bei der Ermittlung des Mindestabstands heranzuziehen ist - was im Übrigen sowieso keiner macht. Diese hätte wohlmöglich dann Auswirkungen auf die Evidenzkontrolle.

Inhaltlich kann sich m.E. aber eigentlich nichts ändern, denn wir sprechen schließlich  immer noch über eine "amtsangemessene" Alimentation. Unter Umständen könnte man bei einer Deckelung den 15%- Aufschlag bei den Wohnkosten unberücksichtigt lassen. Systematisch wäre dies aber nicht richtig, da es ja um den Vergleich zum Bürgergeldempfänger geht, und nicht zur Allgemeinheit.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16918 am: 14.07.2025 10:38 »
Hat das politisch und juristisch Chancen durchzugehen? Hätte das auch Auswirkungen auf die amtsangemessene Alimentation? Oder ist die amtsangemessene Alimentation mit ein Grund für diese Ankündigungen?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich für spürbare Kürzungen bei Bezieherinnen und Beziehern von Bürgergeld ausgesprochen. So seien eine Deckelung bei den Mietkosten und eine Überprüfung der zugestandenen Wohnungsgröße denkbar, sagte Merz im ARD-«Sommerinterview».

«Sie haben in den Großstädten heute teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, die sie vom Sozialamt oder von der Bundesagentur bekommen für Miete», sagte Merz, «und wenn Sie das mal hochrechnen, das sind bei 100 Quadratmetern schon 2.000 Euro im Monat. Das kann sich eine normale Arbeitnehmerfamilie nicht leisten.» Deshalb entstehende Spannungen wolle die Regierung abbauen.

Merz sagte: «Pauschalierung ist möglich, geringere Sätze sind möglich – aber das alles steht auf dem Prüfstand der Koalition und darüber reden wir.» Das Jobcenter übernimmt bei Bürgergeld-Beziehenden die Kosten für Unterkunft und Heizung, wobei bereits heute diese Höhe «angemessen» sein muss.

Das wird die SPD niemals mitmachen.

Faunus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16919 am: 14.07.2025 11:38 »
Hat das politisch und juristisch Chancen durchzugehen? Hätte das auch Auswirkungen auf die amtsangemessene Alimentation? Oder ist die amtsangemessene Alimentation mit ein Grund für diese Ankündigungen?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich für spürbare Kürzungen bei Bezieherinnen und Beziehern von Bürgergeld ausgesprochen. So seien eine Deckelung bei den Mietkosten und eine Überprüfung der zugestandenen Wohnungsgröße denkbar, sagte Merz im ARD-«Sommerinterview».

«Sie haben in den Großstädten heute teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, die sie vom Sozialamt oder von der Bundesagentur bekommen für Miete», sagte Merz, «und wenn Sie das mal hochrechnen, das sind bei 100 Quadratmetern schon 2.000 Euro im Monat. Das kann sich eine normale Arbeitnehmerfamilie nicht leisten.» Deshalb entstehende Spannungen wolle die Regierung abbauen.

Merz sagte: «Pauschalierung ist möglich, geringere Sätze sind möglich – aber das alles steht auf dem Prüfstand der Koalition und darüber reden wir.» Das Jobcenter übernimmt bei Bürgergeld-Beziehenden die Kosten für Unterkunft und Heizung, wobei bereits heute diese Höhe «angemessen» sein muss.

Das wird die SPD niemals mitmachen.

Ob Herr Merz will oder Herrl Klingbeil nicht will ist unerheblich!

Wenn in Düsseldorf oder München Quadratmeterpreise von 20 EUR netto schon keine Seltenheit mehr sind und eine Familie mit Kindern hier Wohnraum sucht, kann diese nicht sehr wählerisch sein. Von Luxus sind diese 100qm-Wohnungen für 2000 EUR Kaltmiete bitte weit entfernt.
Es ist letztlich unerheblich, weil viele Vermieter einer 4-Zimmer-Wohnung (ca. 100 qm) keine Kinder - schon garnicht mehr als 2 - in ihrer Whg. haben wollen.
Und wie der Staat dann die 2000 EUR Kaltmiete bezuschußt... ist doch scheixxegal.
Außer man mag die Obdachlosenzahlen mit Kindern rasant in die Höhe treiben. Das wäre dann die Konsequenz.