Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6238672 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16905 am: 13.07.2025 20:20 »
Aber wo ist diese angesprochene "Neutralität" wenn es um die AfD geht?

Dazu nochmals der von Swen zitierte § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG: "Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten."

Somit resultiert für uns alle qua Amtseid die Verpflichtung, uns entsprechend gegenüber der AfD (als einer gesichert extremistischen und somit gegen die FDGO gerichteten Bestrebung) zu positionieren..

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16906 am: 13.07.2025 20:53 »
Nochmal zurück zum Thema.

Wann kommen die Entscheidungen des BVerfG zum Thema "Amtsangemessene Alimentation"?

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16907 am: 13.07.2025 21:38 »

In diametralem Gegensatz zu dir liefert der genannte Nutzer hier regelmäßig fundierte, hilfreiche, interessante, relevante und konstruktive Beiträge.


Dankeschön

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16908 am: 14.07.2025 08:44 »
@Admin , könnte hier vielleicht aufgeräumt werden? Dies ist doch kein Thread um für irgendwelche Parteien zu kämpfen. Absolut unnötig und ganz besonders lächerlich, wenn man bedenkt, dass hier größtenteils A14 aufwärts argumentieren.
Ich wäre auch dafür, dass der ein oder andere, der hier regelmäßig negativ auffällt, mal eine Woche eine Pause machen darf.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16909 am: 14.07.2025 09:24 »
Hat das politisch und juristisch Chancen durchzugehen? Hätte das auch Auswirkungen auf die amtsangemessene Alimentation? Oder ist die amtsangemessene Alimentation mit ein Grund für diese Ankündigungen?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich für spürbare Kürzungen bei Bezieherinnen und Beziehern von Bürgergeld ausgesprochen. So seien eine Deckelung bei den Mietkosten und eine Überprüfung der zugestandenen Wohnungsgröße denkbar, sagte Merz im ARD-«Sommerinterview».

«Sie haben in den Großstädten heute teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, die sie vom Sozialamt oder von der Bundesagentur bekommen für Miete», sagte Merz, «und wenn Sie das mal hochrechnen, das sind bei 100 Quadratmetern schon 2.000 Euro im Monat. Das kann sich eine normale Arbeitnehmerfamilie nicht leisten.» Deshalb entstehende Spannungen wolle die Regierung abbauen.

Merz sagte: «Pauschalierung ist möglich, geringere Sätze sind möglich – aber das alles steht auf dem Prüfstand der Koalition und darüber reden wir.» Das Jobcenter übernimmt bei Bürgergeld-Beziehenden die Kosten für Unterkunft und Heizung, wobei bereits heute diese Höhe «angemessen» sein muss.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16910 am: 14.07.2025 10:12 »
Danke BalBund und Swen.

Die hier in regelmaessigen Abstaenden widerkehrenden Beitraege sind "unertraeglich" und der Sache und des Themas einfach nicht dienlich.
Unterschiedliche Meinungen und der Diskurs sind die Nahrung einer jeden Demokratie und eines Forums wie dem hier, aber das sollte immer mit dem nötigen Respekt und der nötigen  Korrektheit von Daten und Fakten einher gehen.
Leider ist dies im gesamten digitalen medialen Raum immer mehr zu beobachten. Es gibt offensichtlich die Annahme, dass es sich dabei um einen rechtsfreien Raum handelt im dem jedwede wie auch immer geartete Äusserung keine Konsequenzen hat.

Hoffentlich kann der Moderator hier steuernd eingreifen.
« Last Edit: 14.07.2025 10:19 von Bundi »

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16911 am: 14.07.2025 10:31 »
Die Frage scheint ja zu sein, ob dann weiter das 95%-Perzentil lt. BVerfG bei der Ermittlung des Mindestabstands heranzuziehen ist - was im Übrigen sowieso keiner macht. Diese hätte wohlmöglich dann Auswirkungen auf die Evidenzkontrolle.

Inhaltlich kann sich m.E. aber eigentlich nichts ändern, denn wir sprechen schließlich  immer noch über eine "amtsangemessene" Alimentation. Unter Umständen könnte man bei einer Deckelung den 15%- Aufschlag bei den Wohnkosten unberücksichtigt lassen. Systematisch wäre dies aber nicht richtig, da es ja um den Vergleich zum Bürgergeldempfänger geht, und nicht zur Allgemeinheit.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16912 am: 14.07.2025 10:38 »
Hat das politisch und juristisch Chancen durchzugehen? Hätte das auch Auswirkungen auf die amtsangemessene Alimentation? Oder ist die amtsangemessene Alimentation mit ein Grund für diese Ankündigungen?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich für spürbare Kürzungen bei Bezieherinnen und Beziehern von Bürgergeld ausgesprochen. So seien eine Deckelung bei den Mietkosten und eine Überprüfung der zugestandenen Wohnungsgröße denkbar, sagte Merz im ARD-«Sommerinterview».

«Sie haben in den Großstädten heute teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, die sie vom Sozialamt oder von der Bundesagentur bekommen für Miete», sagte Merz, «und wenn Sie das mal hochrechnen, das sind bei 100 Quadratmetern schon 2.000 Euro im Monat. Das kann sich eine normale Arbeitnehmerfamilie nicht leisten.» Deshalb entstehende Spannungen wolle die Regierung abbauen.

Merz sagte: «Pauschalierung ist möglich, geringere Sätze sind möglich – aber das alles steht auf dem Prüfstand der Koalition und darüber reden wir.» Das Jobcenter übernimmt bei Bürgergeld-Beziehenden die Kosten für Unterkunft und Heizung, wobei bereits heute diese Höhe «angemessen» sein muss.

Das wird die SPD niemals mitmachen.

Faunus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16913 am: 14.07.2025 11:38 »
Hat das politisch und juristisch Chancen durchzugehen? Hätte das auch Auswirkungen auf die amtsangemessene Alimentation? Oder ist die amtsangemessene Alimentation mit ein Grund für diese Ankündigungen?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich für spürbare Kürzungen bei Bezieherinnen und Beziehern von Bürgergeld ausgesprochen. So seien eine Deckelung bei den Mietkosten und eine Überprüfung der zugestandenen Wohnungsgröße denkbar, sagte Merz im ARD-«Sommerinterview».

«Sie haben in den Großstädten heute teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, die sie vom Sozialamt oder von der Bundesagentur bekommen für Miete», sagte Merz, «und wenn Sie das mal hochrechnen, das sind bei 100 Quadratmetern schon 2.000 Euro im Monat. Das kann sich eine normale Arbeitnehmerfamilie nicht leisten.» Deshalb entstehende Spannungen wolle die Regierung abbauen.

Merz sagte: «Pauschalierung ist möglich, geringere Sätze sind möglich – aber das alles steht auf dem Prüfstand der Koalition und darüber reden wir.» Das Jobcenter übernimmt bei Bürgergeld-Beziehenden die Kosten für Unterkunft und Heizung, wobei bereits heute diese Höhe «angemessen» sein muss.

Das wird die SPD niemals mitmachen.

Ob Herr Merz will oder Herrl Klingbeil nicht will ist unerheblich!

Wenn in Düsseldorf oder München Quadratmeterpreise von 20 EUR netto schon keine Seltenheit mehr sind und eine Familie mit Kindern hier Wohnraum sucht, kann diese nicht sehr wählerisch sein. Von Luxus sind diese 100qm-Wohnungen für 2000 EUR Kaltmiete bitte weit entfernt.
Es ist letztlich unerheblich, weil viele Vermieter einer 4-Zimmer-Wohnung (ca. 100 qm) keine Kinder - schon garnicht mehr als 2 - in ihrer Whg. haben wollen.
Und wie der Staat dann die 2000 EUR Kaltmiete bezuschußt... ist doch scheixxegal.
Außer man mag die Obdachlosenzahlen mit Kindern rasant in die Höhe treiben. Das wäre dann die Konsequenz.

HochlebederVorgang

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« Antwort #16914 am: 14.07.2025 11:55 »
Vollständige Abhandlung hier:

https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748952299.pdf

Systematisch betrachtet: Möchte man dann auch den Wohngeldanspruch kürzen? Könnte auch dazu beitragen, Spannungen abzubauen...

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16915 am: 14.07.2025 12:51 »

Außer man mag die Obdachlosenzahlen mit Kindern rasant in die Höhe treiben. Das wäre dann die Konsequenz.

Ist ein Umzug für die Hartzi Familie nicht zumutbar? Aber wie bereits erwähnt, es wird sich nichts ändern.

MoinMoin

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« Antwort #16916 am: 14.07.2025 12:55 »
Hat das politisch und juristisch Chancen durchzugehen? Hätte das auch Auswirkungen auf die amtsangemessene Alimentation? Oder ist die amtsangemessene Alimentation mit ein Grund für diese Ankündigungen?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich für spürbare Kürzungen bei Bezieherinnen und Beziehern von Bürgergeld ausgesprochen. So seien eine Deckelung bei den Mietkosten und eine Überprüfung der zugestandenen Wohnungsgröße denkbar, sagte Merz im ARD-«Sommerinterview».

«Sie haben in den Großstädten heute teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, die sie vom Sozialamt oder von der Bundesagentur bekommen für Miete», sagte Merz, «und wenn Sie das mal hochrechnen, das sind bei 100 Quadratmetern schon 2.000 Euro im Monat. Das kann sich eine normale Arbeitnehmerfamilie nicht leisten.» Deshalb entstehende Spannungen wolle die Regierung abbauen.

Merz sagte: «Pauschalierung ist möglich, geringere Sätze sind möglich – aber das alles steht auf dem Prüfstand der Koalition und darüber reden wir.» Das Jobcenter übernimmt bei Bürgergeld-Beziehenden die Kosten für Unterkunft und Heizung, wobei bereits heute diese Höhe «angemessen» sein muss.
Also wenn jemand mit 20€ qm Miete ins Bürgergeld fällt, dann bekommt er in der Tat für eine kurze Zeit diese Miete bezahlt.
Wenn ein Bürgergeldler in eine Wohnung zieht, die 20€qm kostet, dann nicht.
Und wenn dann ein Jobcenter dauerhaft 2000€ überweist, dann gehört dieses Geld vom Entgelt des Jobcenter Cheffes abgezogen, weil sie es nicht überweisen müssten.

Zu mindestens bei uns ist es so, dass Ratzefatze der BGler aufgefordert wird seine KdU zu reduzieren und dann halt nur noch die ortsübliche maximale KdU bezahlt bekommt (und da müsste man bei uns ein Haushalt mit 10 Personen sein um auf 2000€ KdU zu kommen), er in Mietschulden rein läuft und der Vermieter darf dann schön seine Kündigung und Räumungsklage machen.

Wenn er von geringeren Sätzen redet, dann will also weniger als angemessenen Wohnraum bezahlen. Darüber kann man reden. Warum soll eine 4k Familie auch 85qm bewohnen (bei uns die Angemessenheitsgrenze), die passen auch in eine 65qm Bude.

MoinMoin

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« Antwort #16917 am: 14.07.2025 13:00 »

Außer man mag die Obdachlosenzahlen mit Kindern rasant in die Höhe treiben. Das wäre dann die Konsequenz.

Ist ein Umzug für die Hartzi Familie nicht zumutbar? Aber wie bereits erwähnt, es wird sich nichts ändern.
Wie gesagt: Die Hartzi Familie muss nicht umziehen, sie bekommt halt die Aufforderung ihre KdU zu reduzieren, wenn sie Neuhartzi ist und über der Angemessenheitsgrenze der KdU liegt und nach der Karenzzeit wird nicht mehr die volle Miete gezahlt.
 und der Rest folgt dann von alleine. Untervermietung oder Mietschulden ...

PolareuD

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« Antwort #16918 am: 14.07.2025 13:03 »

Außer man mag die Obdachlosenzahlen mit Kindern rasant in die Höhe treiben. Das wäre dann die Konsequenz.

Ist ein Umzug für die Hartzi Familie nicht zumutbar? Aber wie bereits erwähnt, es wird sich nichts ändern.

Natürlich ist ein Umzug in eine angemessene Unterkunft zumutbar. Das Problem ist nur, dass gerade in urbanen Ballungsräume nicht ausreichend günstige Mietunterkünfte zur Verfügung stehen, so dass die Jobcenter auch Mieten zahlen, die jenseits der geregelten Grenzmieten liegen, um letztendlich Obdachlosigkeit zu verhindern. Daran kann ein Bundeskanzler mit seinen markigen Aussagen nichts ändern.

PolareuD

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« Antwort #16919 am: 14.07.2025 13:10 »
Wenn er von geringeren Sätzen redet, dann will also weniger als angemessenen Wohnraum bezahlen. Darüber kann man reden. Warum soll eine 4k Familie auch 85qm bewohnen (bei uns die Angemessenheitsgrenze), die passen auch in eine 65qm Bude.

In den jeweiligen Regelungen steht nicht, dass die Betreffenden sich eine 85, 90 oder 95 qm Unterkunft suchen müssen, sondern die angemessenen KdU werden übernommen bis zu einer angemessenen Wohnfläche, je nach Familienstand.
« Last Edit: 14.07.2025 13:18 von PolareuD »