Und PS. Öffentlich dürfte man dann dem Sturm der Entrüstung entgegenhalten, dass einem auf Basis der gesetzlichen Regelung keine andere Möglichkeit gegeben sei, da man an Recht und Gesetz gebunden sei. Wer darüber hinaus eine andere Sicht auf die Dinge habe, könne doch gerichtlich prüfen lassen, ob er über das Recht auf Klageerhebung verfüge oder - wenn er sich sicher sei, dass er im Recht sei - sogleich Klage beim Verwaltungsgericht führen. Der Rechtsweg stehe doch jedem offen. Aber nach eingehender Prüfung der Rechtslage sei vonseiten des Dienstherrn eben keine Bescheidung der sachgrundlosen Widersprüche möglich, da dafür notwendige Kapazitäten nicht gegeben wären, die man ob der von vornherein aussichtslosen Lage der sachgrundlosen Widerspruchsführer aus Effektivitätsgründen eben auch nicht zur Verfügung stellen könne, da man sie anderweitig gebrauchen müsse. Man rechne entsprechend mit Verständnis.