Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6394822 times)

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17220 am: 30.07.2025 07:37 »

Vielleicht meintest du dieses Urteil aus Hamburg. Ehrlich gesagt blicke ich nicht ganz durch und habe derzeit auch keine Lust mich damit zu beschäftigen. Es scheint aber ratsam jedes Jahr Widerspruch einzulegen, wenn man kein Risiko eingehen will.

https://nord.dgb.de/++co++44331dc4-67bb-11f0-9b15-d93727d4702e


Vielen Dank für den link. Das Urteil hatte ich wohl im Kopf. Im Kern ist es auch aus meiner Sicht tatsächlich ratsam, jährlich einen statthaften Widerspruch einzulegen.

Andernfalls kann man sich aus Sicht der bisherigen Rechtsprechung nur dann auf Vertrauensschutz berufen, wenn man ein an sich selbst adressiertes Schreiben seitens des Dienstherrn hat, in dem der Dienstherr für die Zukunft individuell auf die jährliche Einlegung eines Widerspruches verzichtet.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17221 am: 30.07.2025 08:22 »
Das kam soeben per Mail von der Truppenkameradschaft:

"Die Bundesregierung plant, künftig auf den Allgemeinen Ergänzungszuschlag (AEZ) zu verzichten. Stattdessen sollen die Tabellenendgelte insgesamt angehoben werden, um eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Dies stellt einen grundlegenden Kurswechsel dar – ob und wie diese Umstellung gelingt, bleibt allerdings offen, insbesondere wegen möglicher hoher Nachzahlungen in bestimmten Dienstgradgruppen.
Man wird sich wohl dennoch darauf einstellen müssen, dass auch dieser bürokratiearme Gesetzesentwurf die Anrechnung des Familien- bzw. Partnereinkommens (wie in 14 von 16 Bundesländern praktiziert) enthalten wird."

Also ich habe ja vom REZ (Regionaler ErgänzungsZuschlag) und vom AEZ (Alimentativer ErgänzungsZuschlag) gehört.. Jedoch nie von einem Allgemeinen ErgänzungsZuschlag.

Gab es da was Neues, oder ist das einfach schlecht recherchiert worden?

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17222 am: 30.07.2025 08:33 »
Man wird wie ich gehört habe, bis 2028 die Grundbesoldung um jeweils 2 % anheben, dazu kommt dann noch die Erhöhung durch die Tariferhöhung 2025 und 2026.
Das haben damals die "Hessen" auch so gemacht.

Zusätzlich zu der Grundbesoldung soll nur der Familienzuschlag reformiert werden. Fest steht aber schon, dass ab dem 3. Kind der doppelte Betrag jeweils gezahlt wird. Man überlegt noch wie bei anderen Bundesländern dem 1. Kind und 2. Kind noch 50 € mehr zu geben.

Und das war´s, einfache Entscheidungen und Anpassungen der Besoldungsbestandteile. der bekloppte AEZ oder FEZ ist vom Tisch!

kimonbon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17223 am: 30.07.2025 08:34 »
Das kam soeben per Mail von der Truppenkameradschaft:

"Die Bundesregierung plant, künftig auf den Allgemeinen Ergänzungszuschlag (AEZ) zu verzichten. Stattdessen sollen die Tabellenendgelte insgesamt angehoben werden, um eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Dies stellt einen grundlegenden Kurswechsel dar – ob und wie diese Umstellung gelingt, bleibt allerdings offen, insbesondere wegen möglicher hoher Nachzahlungen in bestimmten Dienstgradgruppen.
Man wird sich wohl dennoch darauf einstellen müssen, dass auch dieser bürokratiearme Gesetzesentwurf die Anrechnung des Familien- bzw. Partnereinkommens (wie in 14 von 16 Bundesländern praktiziert) enthalten wird."

Also ich habe ja vom REZ (Regionaler ErgänzungsZuschlag) und vom AEZ (Alimentativer ErgänzungsZuschlag) gehört.. Jedoch nie von einem Allgemeinen ErgänzungsZuschlag.

Gab es da was Neues, oder ist das einfach schlecht recherchiert worden?

Ja der Allgemeine Ergänzungszuschlag kam neu dazu, das hat noch Nancy sich ausgesucht als sie kurz vor der Pension stand und gesehen hat wieviel Kohle ihr zusteht da hat sie gesagt das mache ich auch für die Beamtinnen und Beamte. Irgendwas Allgemeines, dann haben alle was davon die Arbeiten müssen hahhaaaaa

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17224 am: 30.07.2025 08:43 »
Man wird wie ich gehört habe, bis 2028 die Grundbesoldung um jeweils 2 % anheben, dazu kommt dann noch die Erhöhung durch die Tariferhöhung 2025 und 2026.
Das haben damals die "Hessen" auch so gemacht.

Zusätzlich zu der Grundbesoldung soll nur der Familienzuschlag reformiert werden. Fest steht aber schon, dass ab dem 3. Kind der doppelte Betrag jeweils gezahlt wird. Man überlegt noch wie bei anderen Bundesländern dem 1. Kind und 2. Kind noch 50 € mehr zu geben.

Und das war´s, einfache Entscheidungen und Anpassungen der Besoldungsbestandteile. der bekloppte AEZ oder FEZ ist vom Tisch!

Mit den 2% kommt man ja trotzdem nicht ansatzweise in die richtige Richtung. Es wirkt eher wie ein jährlicher inflationsangleich (hab die aktuellen zahlen nicht im kopf)

Das mit den familienzuschlägen würde ich begrüßen bei 4 Kindern. Es würde mich aber eher freuen wenn es nicht als anrechenbares Einkommen zählen würde :D

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17225 am: 30.07.2025 08:45 »
Man wird wie ich gehört habe, bis 2028 die Grundbesoldung um jeweils 2 % anheben, dazu kommt dann noch die Erhöhung durch die Tariferhöhung 2025 und 2026.
Das haben damals die "Hessen" auch so gemacht.

Zusätzlich zu der Grundbesoldung soll nur der Familienzuschlag reformiert werden. Fest steht aber schon, dass ab dem 3. Kind der doppelte Betrag jeweils gezahlt wird. Man überlegt noch wie bei anderen Bundesländern dem 1. Kind und 2. Kind noch 50 € mehr zu geben.

Und das war´s, einfache Entscheidungen und Anpassungen der Besoldungsbestandteile. der bekloppte AEZ oder FEZ ist vom Tisch!

2 % rückwirkend ab 2020?

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17226 am: 30.07.2025 08:50 »
Man wird wie ich gehört habe, bis 2028 die Grundbesoldung um jeweils 2 % anheben, dazu kommt dann noch die Erhöhung durch die Tariferhöhung 2025 und 2026.
Das haben damals die "Hessen" auch so gemacht.

Zusätzlich zu der Grundbesoldung soll nur der Familienzuschlag reformiert werden. Fest steht aber schon, dass ab dem 3. Kind der doppelte Betrag jeweils gezahlt wird. Man überlegt noch wie bei anderen Bundesländern dem 1. Kind und 2. Kind noch 50 € mehr zu geben.

Und das war´s, einfache Entscheidungen und Anpassungen der Besoldungsbestandteile. der bekloppte AEZ oder FEZ ist vom Tisch!

Wie soll denn das "bis 2028" zu verstehen sein? Darf ich fragen in welcher Behörde du das gehört hast?

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17227 am: 30.07.2025 08:57 »
Man wird wie ich gehört habe, bis 2028 die Grundbesoldung um jeweils 2 % anheben, dazu kommt dann noch die Erhöhung durch die Tariferhöhung 2025 und 2026.
Das haben damals die "Hessen" auch so gemacht.

Da aber auch in der Vergangenheit die Besoldung zu gering war, ist hier wie in Hessen fraglich, ob man damit dann alles verfassungskonform hinbekommt.


Batto

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17228 am: 30.07.2025 09:14 »
Man wird wie ich gehört habe, bis 2028 die Grundbesoldung um jeweils 2 % anheben, dazu kommt dann noch die Erhöhung durch die Tariferhöhung 2025 und 2026.
Das haben damals die "Hessen" auch so gemacht.

Zusätzlich zu der Grundbesoldung soll nur der Familienzuschlag reformiert werden. Fest steht aber schon, dass ab dem 3. Kind der doppelte Betrag jeweils gezahlt wird. Man überlegt noch wie bei anderen Bundesländern dem 1. Kind und 2. Kind noch 50 € mehr zu geben.

Und das war´s, einfache Entscheidungen und Anpassungen der Besoldungsbestandteile. der bekloppte AEZ oder FEZ ist vom Tisch!

Wie soll denn das "bis 2028" zu verstehen sein? Darf ich fragen in welcher Behörde du das gehört hast?

Das würde mich auch interessieren.

Wenn man von 2020 bis 2028 jeweils 2% ansetzt wären das schon 16% + 5,8% Tariferhöhung sowie die Erhöhung der Familienzuschläge. Da ich ebenfalls 4 Kinder habe würde mich das ganze ebenfalls freuen, allerdings halte ich das ganze schon fast zu hoch gegriffen.

Edit: Aber anscheinend kommt gerade viel Bewegung in die Sache. Genauso wie Swen es eingeschätzt hat, dass man im September einiges dazu hören wird, sei es Entwurf oder Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17229 am: 30.07.2025 09:21 »


Das würde mich auch interessieren.

Wenn man von 2020 bis 2028 jeweils 2% ansetzt wären das schon 16% + 5,8% Tariferhöhung sowie die Erhöhung der Familienzuschläge. Da ich ebenfalls 4 Kinder habe würde mich das ganze ebenfalls freuen, allerdings halte ich das ganze schon fast zu hoch gegriffen.

Edit: Aber anscheinend kommt gerade viel Bewegung in die Sache. Genauso wie Swen es eingeschätzt hat, dass man im September einiges dazu hören wird, sei es Entwurf oder Urteil des Bundesverfassungsgerichts
[/quote]

soviel Schwung auch vermeintlich reinkommt, Ich brenne nach offiziellen Statements.
Sei es von der BReg, auch wenn das gerade mit sicht richtung Saathoff echt nicht von erfolg gekrönt war, oder vom BMI

Hummel2805

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« Antwort #17230 am: 30.07.2025 09:41 »
Ich habe nicht von rückwirkend gesprochen sondern jeweils 2% ab 2025 bis 2028, also extra insgesamt 8%.

Alles andere würde mit dem BMF gar nicht zu machen sein.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17231 am: 30.07.2025 09:42 »
Ich habe nicht von rückwirkend gesprochen sondern jeweils 2% ab 2025 bis 2028, also extra insgesamt 8%.

Alles andere würde mit dem BMF gar nicht zu machen sein.

Verstehe das Konzept nicht, wie dass dann Rückwirkend gezahlt werden soll.
Oder haut man dann Pauschalen per Gesetz raus.

BalBund

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« Antwort #17232 am: 30.07.2025 09:59 »
Man wird wie ich gehört habe, bis 2028 die Grundbesoldung um jeweils 2 % anheben, dazu kommt dann noch die Erhöhung durch die Tariferhöhung 2025 und 2026.


Und das war´s, einfache Entscheidungen und Anpassungen der Besoldungsbestandteile. der bekloppte AEZ oder FEZ ist vom Tisch!

Das schöne daran ist, dass das, was Hummel so hört, sei es angeblich aus den direkten Verhandlerkreisen bei Tarifverhandlungen oder eben zur Besoldungsreform eben vor allem seine eigene Stimme im Kopf ist.

Hier herrscht ein Sommerloch, das möchte er mit ein bisschen Wind füllen, fundiert ist an dieser "Behauptung" jedenfalls nichts.

Macht Euch ein paar schöne Tage, ab Mitte August geht es hier weiter.

Namaste

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17233 am: 30.07.2025 10:03 »
Dann können sie aber in 2021 anfangen.

2021 +2%
2022 +2%(4%)
2023 +2%(6%)
2024 +2%(8%)
2025 +2%(10%)
2026 +2%+3%(15%)
2027 +2%+2,8%(19,8%)
2028 +2%(21,8%)
Dann wird ein Schuh draus, zumindest etwas...

Knarfe1000

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« Antwort #17234 am: 30.07.2025 10:19 »

Das würde mich auch interessieren.

Wenn man von 2020 bis 2028 jeweils 2% ansetzt wären das schon 16% + 5,8% Tariferhöhung sowie die Erhöhung der Familienzuschläge. Da ich ebenfalls 4 Kinder habe würde mich das ganze ebenfalls freuen, allerdings halte ich das ganze schon fast zu hoch gegriffen.

Edit: Aber anscheinend kommt gerade viel Bewegung in die Sache. Genauso wie Swen es eingeschätzt hat, dass man im September einiges dazu hören wird, sei es Entwurf oder Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Ich gehe eher - wenn überhaupt - von 2 % ab 2025 - 2028 (also 8 %) + Tariferhöhung aus. Wäre schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Verfassungkonform wäre das aber immer noch nicht.