Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6401908 times)

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17250 am: 30.07.2025 17:05 »
Ich kann auch den Gedankengang nicht verstehen.

Es geht hier um die Alimentation des Beamten UND seiner Familie. Insoweit haben hier die meisten nicht allein verzichtet, sondern auch die Familie und vor allem die Kinder. Vielleicht hätte der eine oder andere gerne das Kindergeld gerne für die Zukunft beiseite gelegt, um den Kindern den Start in eine Ausbildung/Studium zu erleichtern, so wie andere das auch tun.

Deshalb werden meine Frau und ich beide klagen. Wieso sollten wir auf möglicherweise hohe Fünfstellige Nachzahlungen verzichten. Im Grunde ist es noch nichtmal vollständig unser Geld.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17251 am: 30.07.2025 19:45 »
Ich glaube ja insgeheim, dass das Haushaltsloch von über 170 Milliarden Euro durch die Abbildung der amtsangemessenen Alimentation entstanden ist.

Die Koalition hat eingesehen, dass sich das Thema nicht mehr ignorieren lässt.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17252 am: 30.07.2025 20:12 »
Ich glaube ja insgeheim, dass das Haushaltsloch von über 170 Milliarden Euro durch die Abbildung der amtsangemessenen Alimentation entstanden ist.

Die Koalition hat eingesehen, dass sich das Thema nicht mehr ignorieren lässt.

Netter Gedanke. Traue ich denen aber nicht zu  :o

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17253 am: 30.07.2025 21:27 »
Aus Sicht der Bundesregierung wäre jetzt ein optimaler Zeitpunkt für ein Urteil. Da kann man mit der Achsel zucken und wenn der Wahlkampf in drei Jahren beginnt, ist es doch längst vergessen, dass die Beamten mehr Geld bekommen. Den Bundeshaushalt wird das auch nur peripher tangieren. Die Länder mit den vielen Lehrern und Polizisten würden wirklich ins Ächzen kommen.

Dann gibt es noch ein bisschen Bashing von der Bild und gut ist.

Mal davon, man könnte ja für die Zukunft ändern, z.B. verabreden, dass Lehrer und einige anderen Berufssparten grundsätzlich nicht verbeamtet werden.

Ach das ist auch teuer, Akademiker als Tarifbeschäftigte einzustellen. Wer hätte das gedacht?


GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17254 am: 30.07.2025 23:25 »
@GeBeamter zunächst verzeih, du hast völlig Recht. "Amtsangemesssen" hat nichts mit "verfassungsgemäß" zu tun. Ich nutze den falschen Begriff! Aber, es hat auch nichts mit der rückwirkenden Zahlung zu tun. Ich habe seit 2014 immer meine Widersprüche eingereicht. Zunächst ohne weitere Beachtung, einfach auf Hinweis der Gewerkschaft. Wie auch die vielen anderen Widersprüche, wie z.B. Urlaubsgeld, Arbeitszeit, etc. Bis 2019 bei eine Kommune in NRW. Dort habe ich dann für meine 7 Kinder entsprechende Nachzahlungen aufgrund der erhöhten Familienzuschläge und der Mietstufe bekommen. Dann gings beim Bund weiter. Da ist mir aber erst bewusst geworden um was es geht. Es geht um die Zukunft. Die Nachzahlung im 5-stelligen Bereich war Nice. Rücklagen habe ich keine aufgebraucht. Die hatte ich auch garnicht bei 7 Kindern und Hund. Meinen Lebensstil habe ich meinem Einkommen angepasst. Und es war schonmal eng. Aber seitdem möchte ich einfach für die Zukunft angemessen alimentiert werden. Um den Lebenstil vielleicht auch ein wenig zu erhöhen. Eine Entschädigung für die Vergangenheit geht mir dabei doch 10 Meter am Pöppes vorbei. Die ehrliche Aussage: "ja, es ist zu wenig, wir lösenen das Probelm jetzt!" Hilft mir doch mehr als dieses Geschacher wie komme ich um möglichst hohe Nachzahlungen drum rum. Wie stemme ich das im Haushalt. Wie kriege ich alle Beamtinnen und Beamte unter einen Hut. Den Bundespolizisten mit A7 am Münchener Bahnhof im Schichtdienst. Den Oberamtsrat im Berliner Vorort und den Hauptsekretär in der ländlichen Außenstelle des THW. Und die Aussicht auf Nachzahlungen in Mrd-Höhe war bei der sachgerechten Aufarbeitung weiß Gott nicht hilfreich.

Einfach vernünftige Regelungen "schnell" und "nachhaltig" treffen für die Zukunft. Dann klappts auch mit dem Nachwuchs in der Beamtenwelt. Für die Zukunft könnte dies ja wirklich so aussehen dass eine kontinuierliche Steigerung der Grundbesoldung ab 25 von 2% oder was ich was bis zum Jahr X erfolgt. Aber das Forderung einer rückwirkenden Erhöhung um jährlich 2% ist ziemlich utopisch. Eine Sau... welche durchs Dorf getrieben wird, die wahrscheinlich das ganze Theater wieder verlängert. Und das Ansehen in der Bürgerschaft noch weiter absenken lässt. Danach darf man sich wirklich nicht mehr wundern, wenn uns keiner mehr die Pensionen zustehen möchte.

Das unsagliche Rundschreiben des BMI hat uns mehr geschadet als genutzt. es spaltet uns intern. Es ist rechtlich fragwürdig. Ein paar ehrliche und offene Wort eines Bundesinnenministers vor breiter Öffentlichkeit und eine richtige Lösung für heute und morgen wären mir lieber.

Kein Problem, du brauchst auch niemanden um Verzeihung bitten. Es geht mir darum, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen den Unterschied verstehen.
Du schreibst oben auch, dass du zwischen der Amtsangelmessenen Alimentation und der verfassungsmäßigen Besoldung unterscheiden müsstest. Nein, musst du nicht. Die verfassungsmäßige Besoldung umfasst sowohl die Mindestalimentation als auch die amtsangemessene Alimentation. Denn jeder Beamte oberhalb des niedrigsten Dienstgrades kann ja nicht mit der Mindestalimentation besoldet werden, sondern der Sold müsste dem Amt entsprechend ansteigen.

Das ist mir deswegen so wichtig, weil viele Kolleginnen und Kollegen und erst Recht unsere Interessenvertretungen immer nur nach unten gucken. Das ist auch richtig. Als Alleinverdiener in der einstelligen A-Besoldung kommt man nur schwerlich über die Runden. Aber das Haus hat einen Brand im Keller, der sich mittlerweile bis zum Dach ausgeweitet hat. Ja, bei einer linearen Besoldungstabelle, die durch Sockelbeträge regelmäßig gestaucht wurde, dürfte theoretisch sogar der B11er dem Amt nach nicht mehr angemessen bsoldet sein. Da aber das Mantra unserer Interessenvertretungen ist, dass bei Besoldungserhöhungen irgendwo bei A14 spätestens die Opfergrenze liegt, bei der der Beamte wohl nach deren Auffassung nicht mehr auf Erhöhungen der Besoldung angewiesen ist, befürchte ich wieder schlimmes, wenn der nächste Gesetzentwurf von den Gewerkschaften kommentiert wird. Der Dienstherr mit dem finanziellen Druck freut sich natürlich, wenn die Gewerkschaften sich zu Ungunsten des gD und hD auf Erhöhungen im unteren Besoldungsspektrum stürzen. So erhalten wir aber niemals über längere Zeit eine amtdangemessene Alimentation in jeder Besoldungsgruppe aufrecht und erst Recht sind wir überhaupt nicht mehr konkurrenzfähig in Spezialberufen. Bestenauslese erfolgt dann nur noch wie derzeit: man nimmt die besten von denen, die sich überhaupt noch bewerben.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17255 am: 31.07.2025 09:34 »
Sogar der Focus (also die 4. Gewalt) hat schon erkannt, dass die Bestenausle bei den Beamten nicht mehr gewährt ist. Er zieht nur die falschen Schlüsse daraus. Für uns zählt nur, dass das BVerfG die richtigen Schlüsse zieht.

Das Beamtentum zieht nicht die fähigsten Talente an. In vielen Bereichen erhalten Beamte ein geringeres Gehalt als sie mit den gleichen Qualifikationen in der freien Wirtschaft bekommen könnten. Im Gegenzug erhalten sie einige Privilegien und eben die später hohen Pensionen. Ökonomen wie die Wirtschaftsweisen argumentieren, dass dies vor allem Leute anlockt, die risikoscheu und wenig flexibel sind. Das mag in Ämtern oder der Justiz noch in Ordnung sein, wird aber gerade bei Lehrern und IT-Spezialisten heutzutage zum Problem – dort sind gerade hohe Anpassungsfähigkeiten und Flexibilität gefragt, die dem Staat dann fehlen.
Das Beamtentum ist nicht attraktiv genug. Trotz aller finanziellen und rechtlichen Vorteile gelingt es dem Staat nicht, genug talentierte Mitarbeiter zu finden. Denn gegenüber der freien Wirtschaft ist das Beamtentum starr. Es gibt viel Bürokratie, wenig Raum für Kreativität und streng geregelte Laufbahnen und Gehaltsklassen.
https://www.focus.de/finanzen/karriere/beamtenreform-mehr-netto-heute-weniger-pension-morgen_22197242-6d77-4f4c-b84d-f1ab2967e32c.html

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17256 am: 31.07.2025 09:48 »
Sogar der Focus (also die 4. Gewalt) hat schon erkannt, dass die Bestenausle bei den Beamten nicht mehr gewährt ist. Er zieht nur die falschen Schlüsse daraus. Für uns zählt nur, dass das BVerfG die richtigen Schlüsse zieht.

Das Beamtentum zieht nicht die fähigsten Talente an. In vielen Bereichen erhalten Beamte ein geringeres Gehalt als sie mit den gleichen Qualifikationen in der freien Wirtschaft bekommen könnten. Im Gegenzug erhalten sie einige Privilegien und eben die später hohen Pensionen. Ökonomen wie die Wirtschaftsweisen argumentieren, dass dies vor allem Leute anlockt, die risikoscheu und wenig flexibel sind. Das mag in Ämtern oder der Justiz noch in Ordnung sein, wird aber gerade bei Lehrern und IT-Spezialisten heutzutage zum Problem – dort sind gerade hohe Anpassungsfähigkeiten und Flexibilität gefragt, die dem Staat dann fehlen.
Das Beamtentum ist nicht attraktiv genug. Trotz aller finanziellen und rechtlichen Vorteile gelingt es dem Staat nicht, genug talentierte Mitarbeiter zu finden. Denn gegenüber der freien Wirtschaft ist das Beamtentum starr. Es gibt viel Bürokratie, wenig Raum für Kreativität und streng geregelte Laufbahnen und Gehaltsklassen.
https://www.focus.de/finanzen/karriere/beamtenreform-mehr-netto-heute-weniger-pension-morgen_22197242-6d77-4f4c-b84d-f1ab2967e32c.html

Das ist ja total überraschend… bei der Bundeswehr nennen wir das “Bedarf schafft Eignung“!


SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17257 am: 31.07.2025 10:47 »
Sogar der Focus (also die 4. Gewalt) hat schon erkannt, dass die Bestenausle bei den Beamten nicht mehr gewährt ist. Er zieht nur die falschen Schlüsse daraus. Für uns zählt nur, dass das BVerfG die richtigen Schlüsse zieht.

Das Beamtentum zieht nicht die fähigsten Talente an. In vielen Bereichen erhalten Beamte ein geringeres Gehalt als sie mit den gleichen Qualifikationen in der freien Wirtschaft bekommen könnten. Im Gegenzug erhalten sie einige Privilegien und eben die später hohen Pensionen. Ökonomen wie die Wirtschaftsweisen argumentieren, dass dies vor allem Leute anlockt, die risikoscheu und wenig flexibel sind. Das mag in Ämtern oder der Justiz noch in Ordnung sein, wird aber gerade bei Lehrern und IT-Spezialisten heutzutage zum Problem – dort sind gerade hohe Anpassungsfähigkeiten und Flexibilität gefragt, die dem Staat dann fehlen.
Das Beamtentum ist nicht attraktiv genug. Trotz aller finanziellen und rechtlichen Vorteile gelingt es dem Staat nicht, genug talentierte Mitarbeiter zu finden. Denn gegenüber der freien Wirtschaft ist das Beamtentum starr. Es gibt viel Bürokratie, wenig Raum für Kreativität und streng geregelte Laufbahnen und Gehaltsklassen.
https://www.focus.de/finanzen/karriere/beamtenreform-mehr-netto-heute-weniger-pension-morgen_22197242-6d77-4f4c-b84d-f1ab2967e32c.html

Wie ich ja vor ein paar Tagen geschrieben habe, dürfte es interessant werden, wie die angekündigten Entscheidungen des Zweiten Senats nach ihrer Veröffentlichung aufgenommen werden. Deshalb sollten - um es so auszudrücken - zwischenzeitlich verschiedene politische Verantwortungsträger nicht erst seit heute damit beschäftigt sein, die Medien mit ihrer Sicht auf die Dinge zu versorgen, insbesondere, welch hohe Personalkosten im öffentlichen Dienst schon heute anfallen, was insbesondere daran liege, dass man gerade erst mal wieder gewaltige Besoldungserhöhungen für die Beamten vollzogen habe (gerade erst in den finanziell schwer belasteten Ländern mal eben 200,- € mehr für alle zum November 2024 und dann noch 5,5 % mehr für alle zum Februar 2025, nachdem man in den Jahren davor bis an die Schmerzgrenze das Maximum an Inflationsausgleichszahlungen gewährt habe), man sich darüber hinaus schon nach den letzten Forderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai 2020, sehr hohe Familienzuschläge gewähren zu müssen, gezwungen gesehen habe, weil man sich wie immer penibel an dessen Rechtsprechung gebunden sehen würde, die nicht arbeitenden Ehepartner sowie die Kinder von Beamten bis zur Schmerzgrenze besserzustellen als alle anderen Teile der Bevölkerung (was man gerne an Zahlen konkretisieren wolle), wie auskömmlich, um nicht zu sagen: hervorragend also bekanntermaßen das Beamtengehalt und noch vielmehr die Beamtenversorgung seien, welch viele weiteren Privilegien Beamte genießen würden, und zwar gerade in Zeiten wie diesen, wo ein sicheres Beschäftigungsverhältnis nicht selbstverständlich sei (man denke nur an die schwierige Beschäftigungssituation in nicht wenigen Industriebereichen, während im öffentlichen Dienst vielfach nicht einmal die Ehepartner von Beamten arbeiten bräuchten, weil man ihnen noch ein zusätzliches Gehalt spendieren müsse, wenn er nicht arbeiten wolle), ohne dass all das dazu geführt habe, dass die ewigen Lobbygruppen der Beamten irgendwann mal die angespannte Haushaltslage akzeptieren würden und also ebenfalls mal sagten, jetzt sei es auch mal gut, müsse auch der öffentliche Dienst ausnahmsweise mal ein wenig und mit Augenmaß an der Haushaltskonsolidierung beteiligt werden, was man sicherlich kaum anders als so sehen könne, jedenfalls als verantwortliche Politik der Bevölkerung nicht mehr vermitteln können, so wichtig der öffentliche Dienst auch sei, in Anbetracht der ausufernden Bürokratie, seiner Ineffizenz, auch den Schongang, den da der eine oder andere Beamte bekanntlich fahre - Einzelfälle natürlich, aber auch nicht unbeachtlich -, müsse man jetzt wirklich mal nach vorne sehen, ein wenig Realismus walten lassen und könne den öffentlichen Dienst nicht schon wieder wie immer nur mit Samthandschuhen anfassen, wofür nun gerade wohl die Medien Verständnis haben sollten, die schließlich einen klaren Blick auf die Lage im Land hätten und ggf. auch mal ein wenig mit im Blick haben dürften, dass es wieder im Land vorangehe, dass heute alle konsumtiven Staatsausgaben besonders unter Vorbehalt stehen müssten, das sei schließlich Konsens in der Bevölkerung: das alles bitte aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht und um nicht Öl ins Feuer zu gießen: Unter 2, also nicht zitierfähig, oder Unter 3, also nur als Hintergrundinformation.

Damit erfolgt die eigene Interessenvertretung, was nicht ungewöhnlich ist - auch Journalisten wissen, dass sie beeinflusst werden sollen -, verfolgt man augenscheinlich zwei Intentionen: Zum einen die Verantwortung für seine Rechtsprechung schon heute allein dem Bundesverfassungsgericht zuzuschieben, zum anderen, um davon abzulenken, wie die Situation tatsächlich ist und wer dafür tatsächlich die Verantwortung trägt. Denn mit einiger Wahrscheinlichkeit geht nach den angekündigten Entscheidungen das Schwarze-Peter-Spiel los.

Dabei kann man davon ausgehen, dass mittlerweile in weiten Teilen der Medien ebenfalls ein - mal diffuses, mal klareres - Wissen darüber vorhanden ist, dass das Bundesverfassungsgericht alsbald eine für die Besoldung in der Bundesrepublik wichtige Entscheidung treffen wird. Es ist also interessant, wie sich nun die verschiedenen Medien heute bereits positionieren. Das wird in der Zeit bis zur Entscheidungsveröffentlichung noch ein wenig so weitergehen. Wohin die Reise nach der Veröffentlichung der angekündigten Entscheidungen gehen wird, wird sich dann zeigen.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17258 am: 31.07.2025 11:15 »
Sogar der Focus (also die 4. Gewalt) hat schon erkannt, dass die Bestenausle bei den Beamten nicht mehr gewährt ist. Er zieht nur die falschen Schlüsse daraus. Für uns zählt nur, dass das BVerfG die richtigen Schlüsse zieht.

Das Beamtentum zieht nicht die fähigsten Talente an. In vielen Bereichen erhalten Beamte ein geringeres Gehalt als sie mit den gleichen Qualifikationen in der freien Wirtschaft bekommen könnten. Im Gegenzug erhalten sie einige Privilegien und eben die später hohen Pensionen. Ökonomen wie die Wirtschaftsweisen argumentieren, dass dies vor allem Leute anlockt, die risikoscheu und wenig flexibel sind. Das mag in Ämtern oder der Justiz noch in Ordnung sein, wird aber gerade bei Lehrern und IT-Spezialisten heutzutage zum Problem – dort sind gerade hohe Anpassungsfähigkeiten und Flexibilität gefragt, die dem Staat dann fehlen.
Das Beamtentum ist nicht attraktiv genug. Trotz aller finanziellen und rechtlichen Vorteile gelingt es dem Staat nicht, genug talentierte Mitarbeiter zu finden. Denn gegenüber der freien Wirtschaft ist das Beamtentum starr. Es gibt viel Bürokratie, wenig Raum für Kreativität und streng geregelte Laufbahnen und Gehaltsklassen.
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Das ist ja total überraschend… bei der Bundeswehr nennen wir das “Bedarf schafft Eignung“!


Da stimme ich vollumfänglich zu.

Alleine die Direkteinstellungspraxis bei der Bundeswehr (insbesondere im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst) ist m.E. äußerst fragwürdig. Da werden Beschäftigte mit kaufmännischer Ausbildung und lediglich 18-monatiger hauptberuflicher Tätigkeit (im Angestelltenverhältnis) nach bestandenem Assessment direkt verbeamtet. Da fehlen weiterhin jedoch grundlegende Rechtskenntnisse aus verschiedensten Rechtsgebieten.
Die Wahrheit ist jedoch meistens, dass man den Bock zum Gärtner gemacht hat. Ergo: die „Bestenauslese“ ist stark anzuzweifeln

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17259 am: 31.07.2025 11:17 »

Das unsagliche Rundschreiben des BMI hat uns mehr geschadet als genutzt. es spaltet uns intern. Es ist rechtlich fragwürdig. Ein paar ehrliche und offene Wort eines Bundesinnenministers vor breiter Öffentlichkeit und eine richtige Lösung für heute und morgen wären mir lieber.


Also die Logik muss man mir mal erklären. Einerseits ein BMI-Rundschreiben als unsäglich und rechtlich fragwürdig einstufen und sich gleichzeitig ein paar ehrliche und offene Wort eines Bundesinnenministers vor breiter Öffentlichkeit wünschen. Von denen kann man sich doch im Zweifel noch viel weniger, bzw. besser gesagt gar nichts kaufen!

Und die Argumentation, Nachzahlungen seien überflüssig, weil man ja in der Vergangenheit auch ohne die entsprechenden Beträge über- bzw. gelebt habe, finde ich - mit Verlaub - auch ziemlich verquer. Mit dieser Logik könnte man dann auch für die Zukunft jegliche Anpassungen (bzw. zumindest solche, die über den Inflationsausgleich hinaus gehen) für überflüssig erklären. Denn es ist ja der Beweis erbracht, dass man auch ohne besondere Besoldungsanpassungen leben bzw. überleben konnte und also auch zukünftig können wird.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17260 am: 31.07.2025 11:18 »
Alleine die Direkteinstellungspraxis bei der Bundeswehr (insbesondere im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst) ist m.E. äußerst fragwürdig. Da werden Beschäftigte mit kaufmännischer Ausbildung und lediglich 18-monatiger hauptberuflicher Tätigkeit (im Angestelltenverhältnis) nach bestandenem Assessment direkt verbeamtet. Da fehlen weiterhin jedoch grundlegende Rechtskenntnisse aus verschiedensten Rechtsgebieten.

Bitte was? Werden wenigstens Sicherheitsprüfungen vorher gemacht?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17261 am: 31.07.2025 13:44 »
Alleine die Direkteinstellungspraxis bei der Bundeswehr (insbesondere im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst) ist m.E. äußerst fragwürdig. Da werden Beschäftigte mit kaufmännischer Ausbildung und lediglich 18-monatiger hauptberuflicher Tätigkeit (im Angestelltenverhältnis) nach bestandenem Assessment direkt verbeamtet. Da fehlen weiterhin jedoch grundlegende Rechtskenntnisse aus verschiedensten Rechtsgebieten.

Bitte was? Werden wenigstens Sicherheitsprüfungen vorher gemacht?

Betrifft nicht nur den mntD sondern alle Laufbahnen in der Bw.  ;) Mindestens eine Ü1 ist aber fällig bei Eintritt.

Und wie Seppo84 schon schrieb: "Bedarf schafft Eignung". Die Leute werden nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Unabhängig davon, ob sie in der Thematik Erfahrung haben oder nicht. Habe auch schon erlebt, dass die Leute erstmal 1-2 Jahre auf diverse Lehrgänge geschickt werden bevor sie Einsatzfähig sind.