Sogar der Focus (also die 4. Gewalt) hat schon erkannt, dass die Bestenausle bei den Beamten nicht mehr gewährt ist. Er zieht nur die falschen Schlüsse daraus. Für uns zählt nur, dass das BVerfG die richtigen Schlüsse zieht.
Das Beamtentum zieht nicht die fähigsten Talente an. In vielen Bereichen erhalten Beamte ein geringeres Gehalt als sie mit den gleichen Qualifikationen in der freien Wirtschaft bekommen könnten. Im Gegenzug erhalten sie einige Privilegien und eben die später hohen Pensionen. Ökonomen wie die Wirtschaftsweisen argumentieren, dass dies vor allem Leute anlockt, die risikoscheu und wenig flexibel sind. Das mag in Ämtern oder der Justiz noch in Ordnung sein, wird aber gerade bei Lehrern und IT-Spezialisten heutzutage zum Problem – dort sind gerade hohe Anpassungsfähigkeiten und Flexibilität gefragt, die dem Staat dann fehlen.
Das Beamtentum ist nicht attraktiv genug. Trotz aller finanziellen und rechtlichen Vorteile gelingt es dem Staat nicht, genug talentierte Mitarbeiter zu finden. Denn gegenüber der freien Wirtschaft ist das Beamtentum starr. Es gibt viel Bürokratie, wenig Raum für Kreativität und streng geregelte Laufbahnen und Gehaltsklassen.
https://www.focus.de/finanzen/karriere/beamtenreform-mehr-netto-heute-weniger-pension-morgen_22197242-6d77-4f4c-b84d-f1ab2967e32c.html
Wie ich ja vor ein paar Tagen geschrieben habe, dürfte es interessant werden, wie die angekündigten Entscheidungen des Zweiten Senats nach ihrer Veröffentlichung aufgenommen werden. Deshalb sollten - um es so auszudrücken - zwischenzeitlich verschiedene politische Verantwortungsträger nicht erst seit heute damit beschäftigt sein, die Medien mit ihrer Sicht auf die Dinge zu versorgen, insbesondere, welch hohe Personalkosten im öffentlichen Dienst schon heute anfallen, was insbesondere daran liege, dass man gerade erst mal wieder gewaltige Besoldungserhöhungen für die Beamten vollzogen habe (gerade erst in den finanziell schwer belasteten Ländern mal eben 200,- € mehr für alle zum November 2024 und dann noch 5,5 % mehr für alle zum Februar 2025, nachdem man in den Jahren davor bis an die Schmerzgrenze das Maximum an Inflationsausgleichszahlungen gewährt habe), man sich darüber hinaus schon nach den letzten Forderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai 2020, sehr hohe Familienzuschläge gewähren zu müssen, gezwungen gesehen habe, weil man sich wie immer penibel an dessen Rechtsprechung gebunden sehen würde, die nicht arbeitenden Ehepartner sowie die Kinder von Beamten bis zur Schmerzgrenze besserzustellen als alle anderen Teile der Bevölkerung (was man gerne an Zahlen konkretisieren wolle), wie auskömmlich, um nicht zu sagen: hervorragend also bekanntermaßen das Beamtengehalt und noch vielmehr die Beamtenversorgung seien, welch viele weiteren Privilegien Beamte genießen würden, und zwar gerade in Zeiten wie diesen, wo ein sicheres Beschäftigungsverhältnis nicht selbstverständlich sei (man denke nur an die schwierige Beschäftigungssituation in nicht wenigen Industriebereichen, während im öffentlichen Dienst vielfach nicht einmal die Ehepartner von Beamten arbeiten bräuchten, weil man ihnen noch ein zusätzliches Gehalt spendieren müsse, wenn er nicht arbeiten wolle), ohne dass all das dazu geführt habe, dass die ewigen Lobbygruppen der Beamten irgendwann mal die angespannte Haushaltslage akzeptieren würden und also ebenfalls mal sagten, jetzt sei es auch mal gut, müsse auch der öffentliche Dienst ausnahmsweise mal ein wenig und mit Augenmaß an der Haushaltskonsolidierung beteiligt werden, was man sicherlich kaum anders als so sehen könne, jedenfalls als verantwortliche Politik der Bevölkerung nicht mehr vermitteln können, so wichtig der öffentliche Dienst auch sei, in Anbetracht der ausufernden Bürokratie, seiner Ineffizenz, auch den Schongang, den da der eine oder andere Beamte bekanntlich fahre - Einzelfälle natürlich, aber auch nicht unbeachtlich -, müsse man jetzt wirklich mal nach vorne sehen, ein wenig Realismus walten lassen und könne den öffentlichen Dienst nicht schon wieder wie immer nur mit Samthandschuhen anfassen, wofür nun gerade wohl die Medien Verständnis haben sollten, die schließlich einen klaren Blick auf die Lage im Land hätten und ggf. auch mal ein wenig mit im Blick haben dürften, dass es wieder im Land vorangehe, dass heute alle konsumtiven Staatsausgaben besonders unter Vorbehalt stehen müssten, das sei schließlich Konsens in der Bevölkerung: das alles bitte aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht und um nicht Öl ins Feuer zu gießen: Unter 2, also nicht zitierfähig, oder Unter 3, also nur als Hintergrundinformation.
Damit erfolgt die eigene Interessenvertretung, was nicht ungewöhnlich ist - auch Journalisten wissen, dass sie beeinflusst werden sollen -, verfolgt man augenscheinlich zwei Intentionen: Zum einen die Verantwortung für seine Rechtsprechung schon heute allein dem Bundesverfassungsgericht zuzuschieben, zum anderen, um davon abzulenken, wie die Situation tatsächlich ist und wer dafür tatsächlich die Verantwortung trägt. Denn mit einiger Wahrscheinlichkeit geht nach den angekündigten Entscheidungen das Schwarze-Peter-Spiel los.
Dabei kann man davon ausgehen, dass mittlerweile in weiten Teilen der Medien ebenfalls ein - mal diffuses, mal klareres - Wissen darüber vorhanden ist, dass das Bundesverfassungsgericht alsbald eine für die Besoldung in der Bundesrepublik wichtige Entscheidung treffen wird. Es ist also interessant, wie sich nun die verschiedenen Medien heute bereits positionieren. Das wird in der Zeit bis zur Entscheidungsveröffentlichung noch ein wenig so weitergehen. Wohin die Reise nach der Veröffentlichung der angekündigten Entscheidungen gehen wird, wird sich dann zeigen.