Es steht dem Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes frei, ob er die amtsangemessene Alimentation in Form einer reinen Grundbesoldung ohne Familienzuschläge, oder einer Grundbesoldung mit Familienzuschlägen und Weihnachtsgeld, oder zusätzlichen Ortszuschläge oder wieauchimmer herstellt.
Der genannte "Gestaltungsspielraum" hat wie bereits von anderen erwähnt Grenzen (Stichwörter Ämterwertigkeit, Leistungsprinzip, Binnenabstandsgebot, etc.), die hoffentlich seitens des BVerfG in Kürze noch etwas konkretisiert bzw. nachgeschärft werden..
Nicht anderes schreibe ich. Aber es ist überhaupt Quatsch Beamten vorzuhalten, das Weihnachtsgeld sei in der Grundbesoldung aufgegangen. Es gibt einen Anspruch amtsangemessen alimentiert zu werden, aber nicht einen Anspruch Weihnachtsgeld zu erhalten.
Das 'Weihnachtsgeld' ist sehr wohl in die Grundgehaltstabellen eingebaut worden (2009?). Und da befindetves sich heute noch. Würde man es als soches nicht mehr sehen, dann müsste man sich zwangsläufig die Frage stellen, ob es seitdem eine versteckte Gehaltskürzung gegeben hätte.
Das wäre der Fall, wenn man sich gleichzeitig eine erforderliche Erhöhung der Grundbesoldung „gespart“ hätte, was wohl angesichts Swens historischer Betrachtung der Fall gewesen sein sollte.
Der Effekt, zu sagen, das Weihnachtsgeld werde monatlich gezahlt, ist ein darstellerischer. Was soll denn die Umstrukturierung anderes sein als eine verdeckte Kürzung.
„Hey, ihr bekommt Weihnachtsgeld, aber jeden Monat einen Teil. Ihr habt sogar einen Vorteil, andere bekommen das erst am Ende des Jahre!“
Gedankenbubble: „Was für Idioten…“
Noch Idiotischer ist es, weiterhin zu glauben, man erhalte ein „Weihnachtsgeld“, weil es ja irgendwo so steht.