Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6749869 times)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17745 am: 24.08.2025 16:28 »
Kennt jemand die WhatsApp Nachricht aus einer mutmaßlichen Bundeswehr Gruppe, in der es um Äußerungen eines Dr. Buch geht? Hier ist von einem Kabinettsbeschluss vom 03.09.2025 (der dann kommen wird), welcher zum einen die Besoldungsanpassung berücksichtigt als auch rückwirkend bis 2021 eine pauschale Erhöhung ALLER Besoldungsgruppen um mutmaßlich 10% zur Einhaltung der verfassungsgemäßen Alimentation und Abgrenzung zur Landesebene?

Will keine Unwahrheiten verbreiten, daher kopiere ich die Nachricht (noch nicht).

Bitte kopier diese Nachricht und stell sie hier rein.
Wenn es nicht stimmt, auch egal.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17746 am: 24.08.2025 16:45 »
Hab mir den Beitrag auf Facebook mal angesehen.

Der Entwurf für den 03.09. soll das Thema Tarifübernahme behandeln, nicht die aA. Wohl möchte die Regierung aber laut Beitrag die Besoldung aller Beamten im Rahmen der aA anheben. Die 10% stehen auch im Raum, man befinde sich aber wohl noch in der Findungsphase. Von 10% rückwirkend steht da nicht wirklich was (m.M.n.), bzw. lediglich im Bereich von Mutmaßungen - nicht jedoch von konkreten Plänen.

Quelle: Facebook Gruppe

Zitat
Weitere Infos zur Übertragung des Abschlusses im öD auf Beamte, Richter und Soldaten und der amtsangemessenen Alimentation:
Gem. OTL Dr. Buch, Vorsitzender Besoldung, Haushalt, Laufbahnrecht im DBwV, hat das BMI in einem Schreiben an die anderen Ressorts informiert, dass für den 3. September ein Kabinettbeschluss vorgesehen ist, der - im Vorgriff auf ein entsprechendes Gesetz - Abschlagzahlungen vorsieht.
Nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltswirtschaft sollen voraussichtlich beginnend mit der Bezügezahlung für Dezember 2025 zunächst Abschläge auf die Übertragung des ersten linearen Anpassungsschritts der Tarifeinigung mit einer Erhöhung um 3,0 % rückwirkend zum 1. April 2025 erfolgen. Neben dem monatlichen Abschlag sollen bei der Bezügezahlung für Dezember 2025 zugleich die Abschläge für die Monate April bis November 2025 zur Auszahlung kommen. Anschließend sollen beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 weitere Abschläge auf die Übertragung des zweiten linearen Anpassungsschritts zum 1. Mai 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 % erfolgen.
Hierbei darf aber nicht vergessen werden, dass dies erst sicher ist, wenn das auch tatsächlich im Kabinett beschlossen wurde.

Trennung!

Bezüglich der anderen offenen Baustelle, der verfassungskonformen Besoldung, sind gem. Aussage OTL Dr. Buch die "alten Lösungsansätze" für die Bundesregierung vom Tisch.
Neues Ziel ist es, sowohl die Verfassungskonformität herzustellen UND den Bund aus dem Mittelfeld der Besolder ins Spitzenfeld zu führen, um so die Tätigkeit als Bundesbeamter, Richter und Soldat auf Bundesebene  attraktiver als auf Landesebene  zu machen.
Dies soll durch eine pauschale Anhebung aller Besoldungsstufen geschehen. Mit diesem Verfahren würden die Vorgaben des BVerfG erfüllt werden und ein deutlich einfacheres Prozedere ermöglicht werden, als durch die bisherigen komplizierten und strittigen Entwürfe.
Ziel seitens der Regierung sei es, zuerst Einigung über die Höhe dieser Anhebung zu erzielen und dann darauf die Übertragung des Tarifergebnisses zu etablieren.
Achtung, jetzt wird es spannend:
Um die Vorgaben des BVerfG zu erfüllen, bedarf es bei diesem Plan einer Erhöhung von ca. 10%.
Erinnerung: Ich bin immer noch bei der Wiedergabe der offiziellen Worte der Sachstandsdarstellung von OTL Dr. Buch, also nicht bei meinen Wunschvorstellungen.
Weiter im Thema:
Es ist in Berlin bekannt, dass das in der Zukunft viel Geld kosten wird, und es ist auch bekannt, dass diese Lösung enorme Nachzahlungen für die vergangenen Jahre ab der Entscheidung des BVerfG 2020 zur Folge haben wird.
Um einfach mal zwei Rechenbeispiele in den Raum zu stellen:
Bei 4.000€ brutto im Monat bedeutet eine Erhöhung um 10% 400 €.
Die mehrfach zugesicherte rückwirkende Unsetzung ab mindestens 2021 würde somit zum 1. Januar in bei 4.000€ 5x12x400€, also 24.000€ betragen.
Bei Besoldungsstufen B6, also derzeit über 11.000€ brutto im Monat, bedeutet eine Erhöhung um 10% 1.000 €.
Die mehrfach zugesicherte Nachzahlung ab mindestens 2021 würde somit zum 1. Januar in bei 11.000€ 5x12x11.000€, also 66.000€ betragen.
Auch über diese Zahlen ist man sich in Berlin im Klaren und will sich dem nun endlich stellen, so OTL Dr. Buch.
Warten wir mal ab, ob tatsächlich am 3.9.25 der angekündigte Kabinettsbeschluss kommt und was er beinhaltet.
Alles weitere wird sich dann wohl noch ziehen.
Was bei dieser Thematik Hoffnung macht, ist die Tatsache, dass in den Haushaltsentwürfen und -planungen für dieses und die nächsten Jahre tatsächlich deutlich mehr Ausgaben für Personalkosten eingeplant wurden.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17747 am: 24.08.2025 16:56 »
Selbst wenn es stimmt, dürfte die Frage erlaubt sein, warum gerade 10%.. Wo kommtvdiese Zahl her und warum ist genau diese Zahl richtig? Es geht ja schließlich immernoch um Steuergelder.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17748 am: 24.08.2025 17:06 »
Es steht dem Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes frei, ob er die amtsangemessene Alimentation in Form einer reinen Grundbesoldung ohne Familienzuschläge, oder einer Grundbesoldung mit Familienzuschlägen und Weihnachtsgeld, oder zusätzlichen Ortszuschläge oder wieauchimmer herstellt.

Der genannte "Gestaltungsspielraum" hat wie bereits von anderen erwähnt Grenzen (Stichwörter Ämterwertigkeit, Leistungsprinzip, Binnenabstandsgebot, etc.), die hoffentlich seitens des BVerfG in Kürze noch etwas konkretisiert bzw. nachgeschärft werden..

Nicht anderes schreibe ich. Aber es ist überhaupt Quatsch Beamten vorzuhalten, das Weihnachtsgeld sei in der Grundbesoldung aufgegangen. Es gibt einen Anspruch amtsangemessen alimentiert zu werden, aber nicht einen Anspruch Weihnachtsgeld zu erhalten.

Das 'Weihnachtsgeld' ist sehr wohl in die Grundgehaltstabellen eingebaut worden (2009?). Und da befindetves sich heute noch. Würde man es als soches nicht mehr sehen, dann müsste man sich zwangsläufig die Frage stellen, ob es seitdem eine versteckte Gehaltskürzung gegeben hätte.

Das wäre der Fall, wenn man sich gleichzeitig eine erforderliche Erhöhung der Grundbesoldung „gespart“ hätte, was wohl angesichts Swens historischer Betrachtung der Fall gewesen sein sollte.

Der Effekt, zu sagen, das Weihnachtsgeld werde monatlich gezahlt, ist ein darstellerischer. Was soll denn die Umstrukturierung anderes sein als eine verdeckte Kürzung.

„Hey, ihr bekommt Weihnachtsgeld, aber jeden Monat einen Teil. Ihr habt sogar einen Vorteil, andere bekommen das erst am Ende des Jahre!“

Gedankenbubble: „Was für Idioten…“

Noch Idiotischer ist es, weiterhin zu glauben, man erhalte ein „Weihnachtsgeld“, weil es ja irgendwo so steht.


Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17749 am: 24.08.2025 17:10 »
Selbst wenn es stimmt, dürfte die Frage erlaubt sein, warum gerade 10%.. Wo kommtvdiese Zahl her und warum ist genau diese Zahl richtig? Es geht ja schließlich immernoch um Steuergelder.

Sollte das stimmen, werden die sich die Zahl 10% schon irgendwo hergeleitet haben. Wären es 15% käme wahrscheinlich die gleiche Frage.

Ich warte mal gespannt ob, ob von den bekannten Quellen hier aus dem Forum noch was kommt.
Auch wenn es "nur" ein Anfang ist, aber mit den 10% könnte man erstmal leben.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17750 am: 24.08.2025 17:16 »
Bevor nichts auf dem Konto ist, ist es heiße Luft.

Ach ja, Krisentreffen bei Merz weil anscheinend es nicht so richtig läuft ...

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17751 am: 24.08.2025 17:24 »
Neues Ziel ist es, sowohl die Verfassungskonformität herzustellen UND den Bund aus dem Mittelfeld der Besolder ins Spitzenfeld zu führen, um so die Tätigkeit als Bundesbeamter, Richter und Soldat auf Bundesebene attraktiver als auf Landesebene zu machen.
Dies soll durch eine pauschale Anhebung aller Besoldungsstufen geschehen. Mit diesem Verfahren würden die Vorgaben des BVerfG erfüllt werden und ein deutlich einfacheres Prozedere ermöglicht werden, als durch die bisherigen komplizierten und strittigen Entwürfe.

Jetzt mal losgelöst von den konkreten Zahlen (und dem, was hoffentlich demnächst aus Karlsruhe kommt):

Das könnte, falls es sich bewahrheitet, möglicherweise einen Paradigmen-Wechsel unter der Besoldungsgesetzgebern bedeuten. Bisher war es in den letzten Jahren ja eher ein "Wettlauf nach unten" (wer hat die absurdesten Ideen, die BVerfG-Vorgaben möglichst kostengünstig zu unterlaufen, etc.).

Vielleicht (ja, ich gebe zu, mit viel Wunschdenken) kommen wir ja demnächst zu einem "Wettlauf nach oben", in dem sich die 17 Besoldungskreise nicht mehr nach unten, sondern nach oben übertrumpfen wollen.. :)

wizzard

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17752 am: 24.08.2025 17:31 »
Niemand würde die Nachzahlung für 5 Jahre ablehnen. Aber von welcher Gesamtsumme reden wir hier über alle Besoldungsgruppen hinweg? Wenn man von 200.000 Beamten ausgeht und die oben genannten 4.000€ als Durchschnitt annimmt, kostet es den Klingbeil knapp 5 Milliarden. Wo soll das Geld herkommen? Und wie will man das der Bevölkerung erklären?

Das Geld sollte noch niemand einplanen ;D

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17753 am: 24.08.2025 17:32 »
Niemand würde die Nachzahlung für 5 Jahre ablehnen. Aber von welcher Gesamtsumme reden wir hier über alle Besoldungsgruppen hinweg? Wenn man von 200.000 Beamten ausgeht und die oben genannten 4.000€ als Durchschnitt annimmt, kostet es den Klingbeil knapp 5 Milliarden. Wo soll das Geld herkommen? Und wie will man das der Bevölkerung erklären?

Das Geld sollte noch niemand einplanen ;D

Plus die Zahlungen ab dann für alle ....

toomoon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17754 am: 24.08.2025 17:35 »
Es wird doch auch nicht denen freiwillig nachgezahlt, deren Besoldung amtsangemessen ist, zum Beispiel Singles in Mietstufe 1 und 2. Aber hier auszudifferenzieren wird schwierig. Ich kann mir das nicht vorstellen.

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17755 am: 24.08.2025 17:38 »
Bevor nichts auf dem Konto ist, ist es heiße Luft.

Ach ja, Krisentreffen bei Merz weil anscheinend es nicht so richtig läuft ...

Besser als bei der Ampel ist da auch im Moment nicht viel… außer die Schulden. Die sind höher 😂😂😂

wizzard

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17756 am: 24.08.2025 17:39 »
Es wird doch auch nicht denen freiwillig nachgezahlt, deren Besoldung amtsangemessen ist, zum Beispiel Singles in Mietstufe 1 und 2. Aber hier auszudifferenzieren wird schwierig. Ich kann mir das nicht vorstellen.

Hat das Bundesverfassungsgericht genau das gefordert oder ist das eine Interpretation vom Dienstherrn?

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17757 am: 24.08.2025 17:45 »
Ich fang jetz mal wild zum spektulieren an.
Die Verbindungen zw. Bundesregierung und BVerfG dürften doch etwas besser sein, als andere.

Vielleicht hat jemand der Bundesregierung durchgesteckt in welche Richtung demnächst ein Urteil fällt.
Und genau deswegen kommt nun so ein "Schnellschuss".

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17758 am: 24.08.2025 17:54 »
Ich fang jetz mal wild zum spektulieren an.
Die Verbindungen zw. Bundesregierung und BVerfG dürften doch etwas besser sein, als andere.

Vielleicht hat jemand der Bundesregierung durchgesteckt in welche Richtung demnächst ein Urteil fällt.
Und genau deswegen kommt nun so ein "Schnellschuss".

Erscheint mir unlogisch, weil man ja dann auch vermutlich nochmal nachbessern müsste. Wieso dann nicht gleich aufs Urteil warten und alles auf einmal machen? Also TV Übertragung mal ausgenommen.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17759 am: 24.08.2025 18:10 »
Ich fang jetz mal wild zum spektulieren an.
Die Verbindungen zw. Bundesregierung und BVerfG dürften doch etwas besser sein, als andere.

Vielleicht hat jemand der Bundesregierung durchgesteckt in welche Richtung demnächst ein Urteil fällt.
Und genau deswegen kommt nun so ein "Schnellschuss".

Erscheint mir unlogisch, weil man ja dann auch vermutlich nochmal nachbessern müsste. Wieso dann nicht gleich aufs Urteil warten und alles auf einmal machen? Also TV Übertragung mal ausgenommen.

Nicht wenn der DH der festen Meinung ist, damit genau das gemacht zu haben, was das BVerfG ihm auferlegt. Wenn nicht, dann halt weitere 15 Jahre auf das nächste Urteil warten ...