Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8431310 times)

GentleGiant

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20100 am: 30.10.2025 13:59 »
Bei meinen Bezügen gab es eine rückwirkende Erhöhung für Oktober und den kommenden November. Umgerechnet knapp 2,4 % mehr. Von den ursprünglichen 3,0 % ist das dann doch ziemlich weit weg.  :(

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20101 am: 30.10.2025 14:02 »
Bitte besprecht doch Eure Besoldung in dem passenden Thema.
Hier geht es um die aA.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20102 am: 30.10.2025 14:57 »
Bitte besprecht doch Eure Besoldung in dem passenden Thema.
Hier geht es um die aA.

Wieso? Für die Regierung ist die Tariferhöhung doch unverückbarer Teil der amtsangemessenen Alimentation. ;)

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20103 am: 30.10.2025 15:18 »
Auch auf die Gefahr dass ich mich wiederhole, das ist Bullshit was das BVA schreibt.

Habe meine Novemberbezuege auf dem Konto und es sind exakt die gleichen wie vorher also nix mit neuen Werten.
Sorry selbst dazu scheint man nicht in der Lage zu sein.
Und das heisst Kompetenzzentrum ?

Lies doch einfach mal den letzten Satz des oben geposteten Hinweisblattes:
"Aus technischen Gründen erhalten unter Umständen auch nicht betroffene Personalfälle dieses Hinweisblatt."

Soll vermutlich heißen, dass nur ein bestimmter Personenkreis bereits für November (aber auch nur für November) die 3-Prozent-Erhöhung (bei mir steuerprogressionsbereinigt 2,4 Prozent) erhalten hat. Bei allen anderen kommt dann - wie ja auch ursprünglich angekündigt - mit den Dezemberbezügen das erste Mal die Erhöhung zzgl. der Nachzahlung für April ff.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20104 am: 30.10.2025 15:57 »
Auch auf die Gefahr dass ich mich wiederhole, das ist Bullshit was das BVA schreibt.

Habe meine Novemberbezuege auf dem Konto und es sind exakt die gleichen wie vorher also nix mit neuen Werten.
Sorry selbst dazu scheint man nicht in der Lage zu sein.
Und das heisst Kompetenzzentrum ?

Lies doch einfach mal den letzten Satz des oben geposteten Hinweisblattes:

"Aus technischen Gründen erhalten unter Umständen auch nicht betroffene Personalfälle dieses Hinweisblatt."

Soll vermutlich heißen, dass nur ein bestimmter Personenkreis bereits für November (aber auch nur für November) die 3-Prozent-Erhöhung (bei mir steuerprogressionsbereinigt 2,4 Prozent) erhalten hat. Bei allen anderen kommt dann - wie ja auch ursprünglich angekündigt - mit den Dezemberbezügen das erste Mal die Erhöhung zzgl. der Nachzahlung für April ff.

Dann erklaere mir den Satz:

Aufgrund eines technischen Fehlers werden bereits im Abrechnungsmonat November 2025 fuer alle Besoldungs- und Versorgungsempfaengerinnen und - empfaenger, die neuen Tabellenwerte fuer das Grundgehalt, die AMtszulagen, die Familienzuschlaege und die Anwaertergrundbetraege gezahlt.

Sei es wie es ist und ich will wie schon ein anderer Forist gebeten hat, das Thema hier nicht ausweiten.
Fuer mich liest sich das Hinweisblatt fehlerhaft und das gleiche gilt auch fuer die HP des BVA.
Und nur das wollte ich kurz anmerken. Es ist ein BVA und nichtmal einen dem Grunde nach Routinevorgang bekommen wir hin. Was mag dann erst mit der unter Umstaenden viel komplexeren Umsetzung einer aA auf uns zukommen. Damit besser wieder zuruekc zur Thematik aA.


bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20105 am: 30.10.2025 16:05 »
Also ich hab die Erhöhung plus Erhöhung ab 07-10/2025 heute auf meinem Konto.. Schönes Halloween 🎃

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20106 am: 30.10.2025 16:21 »

... Es ist ein BVA und nichtmal einen dem Grunde nach Routinevorgang bekommen wir hin. Was mag dann erst mit der unter Umstaenden viel komplexeren Umsetzung einer aA auf uns zukommen. ...

Dass das Hinweisblatt bzw. die Art und Weise, wie es formuliert ist und die Vorgänge, die es erforderlich gemacht haben, mal wieder kein gutes Licht auf die verantwortlichen Stellen wirft, da gebe ich Dir natürlich in jedem Falle recht. Und ja, auch Deine Frage, wie man erst die ggf. komplexen Berechnungen der a. A. reibungslos umzusetzen gedenkt, wenn schon eine simple Besoldungsanpassung zu Problemen führt, ist sehr berechtigt.

vermessen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20107 am: 30.10.2025 18:48 »
Kann auch noch mitbieten. Novemberbezüge ca. 8% über den Oktoberbezügen. Keine Ahnung was da jetzt alles reingeflogen ist. Im Gegensatz zu „früher“ gab´s  diesmal auch kein Gehaltsnachweis vorab. Bisher nur Rätselraten

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20108 am: 30.10.2025 19:01 »
Ach jetzt kriegt jeder Individualbezüge. Wird ja immer doller. Ich hatte die gleichen wie sonst. Obwohl meine Bezüge im BVA bearbeitet werden, gehe ich davon aus, dass das kein Widerspruch zu der Bekanntmachung ist. Denke mal, dass "BVA nicht BVA" ist, es also verschiedene technisch "unabhängige" Stellen gibt.

Klageerweiterung ist raus.  >:(