Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6806210 times)

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17940 am: 27.08.2025 16:18 »
Hier die Meldung vom dbb
https://www.dbb.de/artikel/geyer-dobrindt-gespraeche-besoldungserhoehung-besoldung-tarifverhandlungen-ergebnis-bund-kabinett-alimentation.html

Und von der GdP
https://www.gdp.de/bundespolizei-zoll-bezirksgruppe-zoll/de/stories/2025/08/2025-08-27-uebertragung-tarifergebnis-beamte

Lt. dbb soll sich die Grundtabelle horizontal und vertikal verbessern.....was auch immer das heißt....

Vielleicht kennt die Regierung auch schon das kommende Urteil und versucht nun vor die Lage zu kommen....zumindest der Versuch....
Es wird ein spannender Herbst....

Könnte damit eventuell eine Erweiterung der Tabelle von anstatt 8 auf den eben 9 oder gar 10 Erfahrungsstufen gemeint sein?

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17941 am: 27.08.2025 16:18 »
Hat eben der BDZ gepostet:

„Das zentrale Ergebnis des Gesprächs mit Bundesinnenminister Dobrindt ist der entscheidende Fortschritt bei der Umsetzung der Verfassungsgerichtsurteile zur amtsangemessenen Alimentation. Dieses Thema hat der BDZ seit Jahren mit Nachdruck verfolgt. Nun liegt ein konkreter Fahrplan vor: Ein erster Referentenentwurf, der die Übertragung des Tarifergebnisses mit der verfassungsrechtlich gebotenen Neuregelung der Alimentation verbindet, wird im Herbst dieses Jahreserwartet. Eine Befassung im Bundeskabinett ist voraussichtlich für November 2025 geplant.

„Das war das mit Abstand wichtigste Thema auf der Agenda“, so BDZ-Bundesvorsitzender Thomas Liebel nach dem Treffen. „Der vom Innenministerium vorgelegte Lösungsansatz ist vielversprechend. Sollten der Gesetzgeber und die anderen Ressorts diesen Vorschlägen folgen, wird dies für unsere Kolleginnen und Kollegen eine finanzielle und besoldungsstrukturelle Verbesserung bedeuten. Die hartnäckige Arbeit von BDZ und dbb zahlt sich endlich aus“, so Liebel.“

Scheinbar sind auch schon Inhalte an den BDZ weitergegeben worden, aber hier steht nichts davon.
Hier zum Nachlesen: https://www.bdz.eu/news/2025/08/27/durchbruch-bei-besoldung-und-alimentation-erste-zahlungen-noch-2025/

Bei solchen Jubelarien der Verbände bin ich ja schon wieder aufgeschreckt. Sollten die vertikalen Fortentwicklungen der Besoldung vor A12 zum Erliegen kommen, die Verbände würden nicht minder freudig kommunizieren.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17942 am: 27.08.2025 16:33 »
Könnte damit eventuell eine Erweiterung der Tabelle von anstatt 8 auf den eben 9 oder gar 10 Erfahrungsstufen gemeint sein?

Wie gesagt, für mich klingt es eher nach größeren Abständen zwischen den bisherigen Besoldungsgruppen und -stufen. Aber gegen eine zusätzliche Erfahrungsstufe on top würde ich mich auch nicht zwingend wehren.

Alles, was endlich (entgegen der Realität der letzten Jahrzehnte) mal nicht zu einer Stauchung, sondern stattdessen zu einer Erhöhung der Werte im "Nordosten" (bzw. "Südosten", da hier auf der Seite ja die Beamten-Tabellen im Gegensatz zu den Angestellten-Tabellen auf dem Kopf stehen) führt, ist herzlich willkommen..

regas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17943 am: 27.08.2025 16:38 »
Hier die Meldung vom dbb
https://www.dbb.de/artikel/geyer-dobrindt-gespraeche-besoldungserhoehung-besoldung-tarifverhandlungen-ergebnis-bund-kabinett-alimentation.html

Und von der GdP
https://www.gdp.de/bundespolizei-zoll-bezirksgruppe-zoll/de/stories/2025/08/2025-08-27-uebertragung-tarifergebnis-beamte

Lt. dbb soll sich die Grundtabelle horizontal und vertikal verbessern.....was auch immer das heißt....

Vielleicht kennt die Regierung auch schon das kommende Urteil und versucht nun vor die Lage zu kommen....zumindest der Versuch....
Es wird ein spannender Herbst....

Horizontal = Stufen
Vertikal = Gruppierung

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17944 am: 27.08.2025 16:40 »
Wer beim Berechnen des Floors Fantasiemieten nimmt, baut sich gleich den nächsten Skandal. Ohne echte KdU-Zahlen bleibt alles Theorie.
Bei den KdU bin guter Hoffnung, dass es da mehr belastbares Datenmaterial geben wird
a) durch den Zwang der Mietspiegel für die Gemeinden
b) sind die Zahlen für die VuV beim Finanzamt inzwischen durchaus feingranulare geworden. (Wie die Qualität ist, sei mal dahingestellt)

Pensionär

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17945 am: 27.08.2025 16:42 »
Aufgrund der heute getätigen Veröffentlichungen werden wieder viel Hoffnungen geweckt. Hinsichtlich der aA wie bereits an derer Stelle erwähnt, besteht u. U. die Möglichkeit, das die Minsterien vorab von möglichen Entscheidungen aus Karlsruhe Kenntnis haben, oder hier mit der zu erwartende künftigen neuen Besoldungstabelle und Familienzuschläge für Kindergeldberechtigte die bisherigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes Berücksichtigung finden.

Desweiteren dürfte auch von Interesse sein woher die Mittel dafür kommen und wie diese Änderungen der Öffentlichkeit verkauft werden.

regas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17946 am: 27.08.2025 16:49 »
Desweiteren dürfte auch von Interesse sein woher die Mittel dafür kommen und wie diese Änderungen der Öffentlichkeit verkauft werden.

Medial wird das für die CDU/SPD eine Katastrophe, jedoch könnte mich das ehrlich gesagt sehr wenig interessieren, nachdem beide maßgeblich an der Situation Schuld tragen. Es passt eigentlich ganz gut, dass wir jetzt eine CDU/SPD Koalition haben, die das medial nach außen tragen darf. Man könnte das schon fast Karma für die Populismus-Keule der letzten Monate nennen, aber so politisch möchte ich hier jetzt auch nicht werden.

Fakt ist, das wird draußen sehr viele aufregen. Beamte gelten für die draußen als Top-Verdiener, teilw. als Teil der "Aristokraten". Ich bin aber auch der Meinung, dass dieses Thema innerhalb von 6-12 Monaten auch wieder in Vergessenheit geraten wird. Die Aufmerksamkeitsspanne vieler Menschen ist heutzutage so gering, dass man das Thema einfach nur medial ignorieren muss, bis es von selbst verschwindet. Bestes Beispiel ist Spahn, der sich die letzten 4 Wochen verdeckt hält.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17947 am: 27.08.2025 16:52 »
Desweiteren dürfte auch von Interesse sein woher die Mittel dafür kommen
Es sind doch in den Bundesbehörden jedes Jahr 2% der Personalausgaben einzusparen, 8% in der Legislatur. Da wäre doch Spielmasse.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17948 am: 27.08.2025 16:56 »
BalBund hat uns doch heute Morgen erst mitgeteilt, dass sehr fraglich ist, ob der federführende StS K irgendwas mitträgt, was Geld kostet.

Selbst als Verwaltungsbeamter und Haushälter fehlt mir jedes Verständnis dafür, dass eine Pflichtaufgabe wie die amtsangemessene Alimentation von der persönlichen Agenda eines freidrehenden StS abhängen kann. Oder vom BMI/BMF-Hickhack.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17949 am: 27.08.2025 17:01 »
Sein Chef wird sich kaum zu irgendwelchen, zugegebenermaßen wenig belastbaren, Aussagen an eine Vielzahl von Gewerkschaften hinreißen lassen, wenn es keine Bewegung im Thema gäbe. Und dann ist es auch unbeachtlich was ein popliger StS meint zu wollen.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17950 am: 27.08.2025 17:30 »
Für Viele wird es, egal was kommt, auch eine Form Schmerzensgeld sein. Entbürokratisierung wird allenfalls als Verringerung der Zahl an Bürokraten verstanden. Die Arbeitsbedingungen werden nicht besser werden.

Beispiel: StA Hamburg, 57.000 offene Ermittlungsverfahren. Da ist R1 absolutes Schmerzensgeld.

Beispiel: In einigen großen Verwaltungszweigen weichen bereits jetzt Bedarf und Zuweisung um 25 % voneinander ab.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17951 am: 27.08.2025 17:38 »
BalBund hat uns doch heute Morgen erst mitgeteilt, dass sehr fraglich ist, ob der federführende StS K irgendwas mitträgt, was Geld kostet.

Selbst als Verwaltungsbeamter und Haushälter fehlt mir jedes Verständnis dafür, dass eine Pflichtaufgabe wie die amtsangemessene Alimentation von der persönlichen Agenda eines freidrehenden StS abhängen kann. Oder vom BMI/BMF-Hickhack.


Entschuldigung, aber für wen hält sich dieser StS K. verdammt nochmal?
Ich wünsche ihm, dass er zu seinen Wurzeln zurück kehrt und anstatt für B11 dann für A8 oder A10 als Streifenbeamter auf dem Kiez für Ruhe und Ordnung sorgen muss. Ist ja schließlich kein Geld da! Unsere WERTSCHÄTZUNG wäre ihm sicher.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17952 am: 27.08.2025 17:39 »
Das kann man ja kritisieren, Falt ist, dass gemäß Bundesverfassungsgericht ab dem 3. Kind mehr gezahlt werden muss. Man wird den Familienzuschlag ab dem 3. Kind verdoppeln! Ich hoffe, dass meine Quelle stimmt, die sagt, dass auch das 1. Kind und 2. Kind erhöht wird.
Wenn man dies so umsetzt, hätte man schon viel erreicht.

wenn man die Zuschläge für Kind 1 + 2 erhöht, so tut man dies nur um Geld zu sparen, denn diese Erhöhung gehört wie bereits mehrfach erklärt ins Grundgehalt und steht eigentlich allen gleichermaßen zu. Sie stattdessen als Zuschlag zu zahlen macht man eben nur, weil man sich den Anteil bei den Kinderlosen und ganz besonders den Pensionären sparen möchte.


Wenn hier jemand hohe Kinderzuschläge für K1+2 kritisiert, dann hat das nichts damit zu tun, dass man den 4k-Familien keine aA gönnt. Vielmehr damit, dass diese laut Rechtsprechung eben im Wesentlichen durch das Grundgehalt erreicht werden muss.
Und im Gegensatz zu den Kinderzuschlägen wäre das höhere Grundgehalt eben auch pensionswirksam. Dem entsprechend schneiden sich alle, die überhöhte Kinderzuschläge feiern und fordern spätestens dort ins eigene Fleisch. Gerade auch weil die 71,75% in den Medien quasi unter Dauerbeschuss stehen.


Nochmal zur Erinnerung, es geht hier nicht um die Optionen aA durch hohen Kinderzuschlag für K1+K2 oder eben keine aA wenn kein hoher K1+K2. Sondern der Dienstherr schuldet der 4K-Familie in jedem Fall eine aA. Es geht also um die Optionen aA durch höheres Grundgehalt + moderaten Kinderzuschlag oder aA durch geringeres Grundgehalt + hohen Kinderzuschlag.

Genau genommen hat der Dienstherr wenn er sich an die aktuelle Rechtsprechung hält sogar nur die eine Möglichkeit. aA für die 4K-Familie durch entsprechendes Grundgehalt mit Kinderzuschlägen als maximal ergänzendem Faktor.

Pensionär

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17953 am: 27.08.2025 17:50 »
Desweiteren dürfte auch von Interesse sein woher die Mittel dafür kommen
Es sind doch in den Bundesbehörden jedes Jahr 2% der Personalausgaben einzusparen, 8% in der Legislatur. Da wäre doch Spielmasse.

Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. Ob das BMF die Mittel dafür verwendet oder an anderer Stelle verausgabt bedarf noch einer Klärung.

Alles was noch beschlossen und verkündet wird, steht und fällt mit der Finanzierbarkeit. Jedenfalls sind die Wirtschaftaussichten aktuell nicht rosig.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17954 am: 27.08.2025 17:56 »
Desweiteren dürfte auch von Interesse sein woher die Mittel dafür kommen
Es sind doch in den Bundesbehörden jedes Jahr 2% der Personalausgaben einzusparen, 8% in der Legislatur. Da wäre doch Spielmasse.

Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. Ob das BMF die Mittel dafür verwendet oder an anderer Stelle verausgabt bedarf noch einer Klärung.

Alles was noch beschlossen und verkündet wird, steht und fällt mit der Finanzierbarkeit. Jedenfalls sind die Wirtschaftaussichten aktuell nicht rosig.

Na ja, da sind wir wieder beim alten Thema. Beamte dürfen nicht übermässig zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden etc... Bei dem Feuerwerk, was da gerade abgebrannt wird, wird es schwierig, gerade Einsparmaßnahmen bei den Beamten zu rechtfertigen.