Das kann man ja kritisieren, Falt ist, dass gemäß Bundesverfassungsgericht ab dem 3. Kind mehr gezahlt werden muss. Man wird den Familienzuschlag ab dem 3. Kind verdoppeln! Ich hoffe, dass meine Quelle stimmt, die sagt, dass auch das 1. Kind und 2. Kind erhöht wird.
Wenn man dies so umsetzt, hätte man schon viel erreicht.
wenn man die Zuschläge für Kind 1 + 2 erhöht, so tut man dies nur um Geld zu sparen, denn diese Erhöhung gehört wie bereits mehrfach erklärt ins Grundgehalt und steht eigentlich allen gleichermaßen zu. Sie stattdessen als Zuschlag zu zahlen macht man eben nur, weil man sich den Anteil bei den Kinderlosen und ganz besonders den Pensionären sparen möchte.
Wenn hier jemand hohe Kinderzuschläge für K1+2 kritisiert, dann hat das nichts damit zu tun, dass man den 4k-Familien keine aA gönnt. Vielmehr damit, dass diese laut Rechtsprechung eben im Wesentlichen durch das Grundgehalt erreicht werden muss.
Und im Gegensatz zu den Kinderzuschlägen wäre das höhere Grundgehalt eben auch pensionswirksam. Dem entsprechend schneiden sich alle, die überhöhte Kinderzuschläge feiern und fordern spätestens dort ins eigene Fleisch. Gerade auch weil die 71,75% in den Medien quasi unter Dauerbeschuss stehen.
Nochmal zur Erinnerung, es geht hier nicht um die Optionen aA durch hohen Kinderzuschlag für K1+K2 oder eben keine aA wenn kein hoher K1+K2. Sondern der Dienstherr schuldet der 4K-Familie in jedem Fall eine aA. Es geht also um die Optionen aA durch höheres Grundgehalt + moderaten Kinderzuschlag oder aA durch geringeres Grundgehalt + hohen Kinderzuschlag.
Genau genommen hat der Dienstherr wenn er sich an die aktuelle Rechtsprechung hält sogar nur die eine Möglichkeit. aA für die 4K-Familie durch entsprechendes Grundgehalt mit Kinderzuschlägen als maximal ergänzendem Faktor.