Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8479762 times)

discharger

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20190 am: 02.11.2025 10:35 »
Ich hab jetzt mal der KI mit deep-research einen Ritterkreuzauftrag gegeben. Da kam raus, dass die Besoldung in meinem Fall nach allen Informationen um 450 Euro brutto angehoben werden müsste (A5 / Soldat - ohne Kinder und alleinstehend). Angenommen wir sprechen von einer rückwirkenden Nachzahlung seit dem Urteil aus 2020, wäre das eine Nettonachzahlung von ca. 23.000€ (theoretisch natürlich) - Ist natürlich alles mit Vorsicht zu genießen, da KI und ich hatte auch keinen Widerspruch eingelegt, wie einige hier. Ich bin trotzdem gespannt, was dabei rumkommen wird.

Alexander79

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 504
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20191 am: 02.11.2025 10:56 »
Ich hab jetzt mal der KI mit deep-research einen Ritterkreuzauftrag gegeben. Da kam raus, dass die Besoldung in meinem Fall nach allen Informationen um 450 Euro brutto angehoben werden müsste (A5 / Soldat - ohne Kinder und alleinstehend). Angenommen wir sprechen von einer rückwirkenden Nachzahlung seit dem Urteil aus 2020, wäre das eine Nettonachzahlung von ca. 23.000€ (theoretisch natürlich) - Ist natürlich alles mit Vorsicht zu genießen, da KI und ich hatte auch keinen Widerspruch eingelegt, wie einige hier. Ich bin trotzdem gespannt, was dabei rumkommen wird.
Hört doch mal mit dem KI Mist auf.
Bei dir als Soldat könnte der Dienstherr auch ganz anders rechnen.
Denn als Soldat hast du durch deine freie Heilfürsorge ein ganz anderes tatsächliches Netto als ein vergleichbarer Beamter.

discharger

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20192 am: 02.11.2025 11:08 »
15 Dienstjahre, 4 Auslandseinsätze und das damit verbundene Lebensrisiko wiegen das glaube ich ganz gut auf, falls du darauf aus warst, dass Soldaten ja total bevorteilt sind durch die freie Heilfürsorge. Aber danke für die Wertschätzung. Der Dienstherr könnte auch bei euch Beamten ganz anders rechnen, wenn man mal die Wertschöpfung der Arbeit die Beamte tatsächlich leisten der Besoldungshöhe gegenüberstellt ;)

Einigung2023

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 251
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20193 am: 02.11.2025 11:19 »
15 Dienstjahre, 4 Auslandseinsätze und das damit verbundene Lebensrisiko wiegen das glaube ich ganz gut auf, falls du darauf aus warst, dass Soldaten ja total bevorteilt sind durch die freie Heilfürsorge. Aber danke für die Wertschätzung. Der Dienstherr könnte auch bei euch Beamten ganz anders rechnen, wenn man mal die Wertschöpfung der Arbeit die Beamte tatsächlich leisten der Besoldungshöhe gegenüberstellt ;)

Du meinst, deine Arbeit ist qualitativ höher anzurechnen? Ich war selber Soldat und in Afghanistan. Das habe ich mir aber selbst ausgesucht, keiner hat mich gezwungen in den Einsatz zu gehen, niemand wird dich gezwungen haben. Jeder der nicht wollte, musste nicht.

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 695
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20194 am: 02.11.2025 11:20 »
Hallo diese Form der Kommunikation ist nicht wirklich zielführend. Wir sollten uns nicht auch noch auseinander treiben lassen.

tigertom

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 377
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20195 am: 02.11.2025 11:25 »
@ discharger:


Na, na, na. Diesen Weg wollen wir doch jetzt nicht einschlagen.. Was soll sowas!? Das mit der freien Heilfürsorge ist tatsächlich etwas, was der Dienstherr herauskramen könnte, um auch bei Euch zu sparen - das hat nichts mit einer herabschätzenden Meinung des Kollegen über Euch Soldaten zu tun. Auf welchem Ohr wird hier denn gehört!? Nu fang als Soldat nicht an, auch noch gegen die Beamten zu "schießen". Es reicht, wenn es alle anderen machen. Schw***zvergleiche, wer mehr für sein Geld tut, oder der Gesellschaft nützt, helfen hier Niemandem. Und alle Beamten über einen Kamm zu scheren, naja..
Ich glaube, dieser Post ging in die falsche Richtung. Wir sollten zusammenhalten.
Wer mehrfach im Auslandseinsatz war, hat meinen größten Respekt verdient, aber wenn Du Dich damit über alle Beamten stellst, dann kommt der nächste um die Ecke und stellt im Dienst getötete oder schwer versehrte PolizeiBEAMTE dann einer gewissen Gruppe Soldaten gegenüber, die sich in irgendeiner Versorgungseinheit oder im Musikkorps ein schönes Leben machen und das wäre wenig hilfreich, absolut kontraproduktiv und nach außen hinein absolut falsches Signal.
« Last Edit: 02.11.2025 11:42 von tigertom »

Alexander79

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 504
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20196 am: 02.11.2025 11:26 »
15 Dienstjahre, 4 Auslandseinsätze und das damit verbundene Lebensrisiko wiegen das glaube ich ganz gut auf, falls du darauf aus warst, dass Soldaten ja total bevorteilt sind durch die freie Heilfürsorge. Aber danke für die Wertschätzung. Der Dienstherr könnte auch bei euch Beamten ganz anders rechnen, wenn man mal die Wertschöpfung der Arbeit die Beamte tatsächlich leisten der Besoldungshöhe gegenüberstellt ;)

Du meinst, deine Arbeit ist qualitativ höher anzurechnen? Ich war selber Soldat und in Afghanistan. Das habe ich mir aber selbst ausgesucht, keiner hat mich gezwungen in den Einsatz zu gehen, niemand wird dich gezwungen haben. Jeder der nicht wollte, musste nicht.
Ich war auch  (8 Jahre) Soldat, wieviele andere hier.
Aber Vorsicht mit deiner Wertschöpfung, was hat den ein Soldat für eine Wertschöpfung?

Kann dir aber sagen, ich bräuchte mich von der Wertschöpfung meiner Arbeit nicht verstecken.
Ich hab den Steuerzahler schon einen hohen zweistelligen Millionenbetrag gerettet.
Ich wäre mit 5% meiner Wertschöpfung einverstanden.  ;)
Achja und die Anerkennung liegt allein schon da, das Soldaten, gerade Berufsunteroffiziere 12 Jahre früher in Pension als normale Beamte.

Aber du verkennst das grundsätzliche.
Das Netto muss 15% höher sein, als das der Bürgergeldempfänger.
Da zählt der Eigenanteil der PKV mit dazu, der bei Soldaten entfällt.

Mig82

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20197 am: 02.11.2025 11:43 »

Aber du verkennst das grundsätzliche.
Das Netto muss 15% höher sein, als das der Bürgergeldempfänger.
Da zählt der Eigenanteil der PKV mit dazu, der bei Soldaten entfällt.

Ich stelle mir das sehr schwierig vor zu vergleichen, da wir eben nur eine Besoldungstabelle haben, in der die unterschiedlichen Dienstgrade etc. ausgeführt sind.
Eine entsprechende Korrektur unter Berücksichtigung Beihilfe oder freie Heilfürsorge müsste dann erneut über Zulagen erfolgen und machen den Vorgang erneut sehr komplex und dadurch ggf. auch wieder angreifbar. Eine mögliche Alternative ist hier den Beihilfesatz zu erhöhen, um dadurch die Kosten der PKV zu senken.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,867
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20198 am: 02.11.2025 11:51 »
15 Dienstjahre, 4 Auslandseinsätze und das damit verbundene Lebensrisiko wiegen das glaube ich ganz gut auf, falls du darauf aus warst, dass Soldaten ja total bevorteilt sind durch die freie Heilfürsorge. Aber danke für die Wertschätzung. Der Dienstherr könnte auch bei euch Beamten ganz anders rechnen, wenn man mal die Wertschöpfung der Arbeit die Beamte tatsächlich leisten der Besoldungshöhe gegenüberstellt ;)

Du meinst, deine Arbeit ist qualitativ höher anzurechnen? Ich war selber Soldat und in Afghanistan. Das habe ich mir aber selbst ausgesucht, keiner hat mich gezwungen in den Einsatz zu gehen, niemand wird dich gezwungen haben. Jeder der nicht wollte, musste nicht.

Wahrscheinlich haben die Euros gelockt, da die Besoldung hier in DE nicht Aa ist ;)

Rollo83

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 554
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20199 am: 02.11.2025 13:58 »
Ich hab jetzt mal der KI mit deep-research einen Ritterkreuzauftrag gegeben. Da kam raus, dass die Besoldung in meinem Fall nach allen Informationen um 450 Euro brutto angehoben werden müsste (A5 / Soldat - ohne Kinder und alleinstehend). Angenommen wir sprechen von einer rückwirkenden Nachzahlung seit dem Urteil aus 2020, wäre das eine Nettonachzahlung von ca. 23.000€ (theoretisch natürlich) - Ist natürlich alles mit Vorsicht zu genießen, da KI und ich hatte auch keinen Widerspruch eingelegt, wie einige hier. Ich bin trotzdem gespannt, was dabei rumkommen wird.
Hört doch mal mit dem KI Mist auf.
Bei dir als Soldat könnte der Dienstherr auch ganz anders rechnen.
Denn als Soldat hast du durch deine freie Heilfürsorge ein ganz anderes tatsächliches Netto als ein vergleichbarer Beamter.

Was ist das denn für ein Bullshit?
Was hat denn die aA bzw. die Bundesbedoldungstabelle mit der PKV bzw. der Heilfürsorge zu tun.
Bekommen dann auch die Beamten die weniger PKV zahlen weniger Erhöhung der Grundbesoldung als die jenigen die einen teureren Tarif haben und die Beamten die mehr Miete zahlen bekommen mehr Erhöhung.
Also ich hab hier ja schon echt viel Käse gelesen aber diese Aussage übertrifft wirklich alles und das mit Abstand.

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 430
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20200 am: 02.11.2025 14:12 »
Hallo diese Form der Kommunikation ist nicht wirklich zielführend. Wir sollten uns nicht auch noch auseinander treiben lassen.

Das Problem ist, dass manche in der heutigen Zeit Gerechtigkeit und Fairness als allgemeingültige Maxime annehmen, dabei lehrt uns das Leben genau gegenteiliges. Fast überall auf der Welt bestimmen Angebot, Nachfrage und potentieller wirtschaftlicher Mehrwert den finanziellen Ausgleich in Form von Lohn/Gehalt/Sold. Wenn letzteres nicht mal vorhanden ist, dann werden andere Aspekte heran gezogen. Dass das Ganze derart komplex ist, dass man es nicht allen recht machen kann, sollte jedem einleuchten - selbst jemand wie Karl Marx hat das verstanden.

Man kann bei dieser Diskussion also nur an alle Dienstherren appellieren, ein "nahezu" faires Besoldungskonstrukt zu schaffen, die perfekte Welt könnten selbst die perfektesten Dienstherren nicht schaffen. Wir werden also immer mit einem "Rest" Unfairness leben müssen und zwar so, dass wir uns nicht gegenseitig an die Gurgel gehen.

Konkolos

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 23
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20201 am: 02.11.2025 14:14 »
Hey Discharger,

Ich bin tatsächlich deiner Meinung, da die Antwort von Alexander ziemlich komisch rüberkam. Da muss viel Frust bei ihm gewesen sein. Der Schuss gegen Soldaten kam definitiv von ihm.

Deine Antwort war trotzdem nicht optimal, weil wir eigentlich zusammenhalten sollten. Aber ich verstehe es: Aktion-Reaktion – das macht Sinn.

Peace out. Wir sollten nicht gegeneinander sein, sondern füreinander. Egal ob Grün, Blau, Rot oder auch einfach in der Jogginghose.

Alexander möchtest du tatsächlich eine Neiddebatte Führen?.
« Last Edit: 02.11.2025 14:22 von Konkolos »

Alexander79

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 504
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20202 am: 02.11.2025 15:05 »
[Was ist das denn für ein Bullshit?
Was hat denn die aA bzw. die Bundesbedoldungstabelle mit der PKV bzw. der Heilfürsorge zu tun.
Sag mal, hast du jemals irgendwelche Beiträge hier richtig gelesen oder gibst du immer nur irgendwelchen, sorry, Stuss von dir?

Ein Punkt der aA ist, 15% mehr Netto als ein Grundsicherungsempfänger.
Da der Grundsicherungsempfänger, keine Krankenversicherung bezahlen muss, wird zur Vergleichbarkeit die PKV beim Beamten vom Netto abgezogen und somit ein "tatsächliches" Netto errechnet.
vgl. Stellungsnahme des Deutschen Richterbundes Seite 12.

Alexander möchtest du tatsächlich eine Neiddebatte Führen?.
Was soll das mit Neiddebatte zu tun haben.
Nochmal, zur Errechnung der aA wird das tatsächliche Netto herangezogen.
Theoretisch sollte der Dienstherr, hier also sehrwohl für die freie Heilvorsorge einen geldwerten Vorteil in Betracht ziehen können.
Das kann dir jetzt passen oder nicht.
Mir persönlich ist es egal, denn ich habe so oder so davon kein Vor oder Nachteil.

AndreasS

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20203 am: 02.11.2025 15:47 »
Auf einer Personalversammlung hat ein Gewerkschaftvertreter kundgetan, dass der FamZ Stufe 1 (Bund) zukünftig nicht mehr gewährt werden soll. Stattdessen, sollen 70 % davon (ca. 120,- € Brutto) in die Grundtabelle eingeabeitet werden und 30% den FamZ Stufe 1 Berechtigten als Besitzstand (nicht dynamisiert) weitergewährt werden.

Konkolos

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 23
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20204 am: 02.11.2025 15:48 »
Einfach das nächste Mal etwas entspannter sein, denn Zusammenhänge können leicht in die Irre führen. (ganz gleich ob mit Ki oder nicht)  Ich persönlich habe durch Ihre Wortwahl eher negative Eindrücke von Ihrer Haltung gegenüber Soldaten erhalten. Aber wenn das nicht Ihre Absicht war, sei es drum. Eventuell habe ich es falsch verstanden. Lassen wir uns nun weiter auf das Thema konzentrieren – beziehungsweise Sie, als aktive Teilnehmer.

Ich als stiller Mitleser bekomme momentan den Eindruck, dass in diesem Forum nur noch „die Glut hin und her verschoben wird“. In der Politik tut sich nach außen hin wenig – egal, ob der Geldsegen kommt oder nicht. Es fehlt einfach an Informationen, und diese sollten schnellstmöglich nachgereicht werden.

Denn wer der Verfassung treu dient und einen Schwur abgelegt hat, sollte auch verfassungskonform besoldet werden. EGAL ob ÖFFI, SOLDAT, BEAMTER  etc. Wo wären wir, wenn unser aller Oberster Chef sich nicht an die Regeln halten würde? ;) So etwas kann auch schnell nach hinten losgehen.