Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6373728 times)

Zerot

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16425 am: 13.03.2025 07:08 »
Es heißt ja immer, dass das BVerfG eine Art ,,Blackbox" ist was geplante Entscheindungen oder Tendenzen angeht da die Richter und Wiss. Mitarbeiter der Verschwiegenheitspflicht respektive dem beratungsgeheimnis unterliegen... wie schafft es eine Quelle wie die ,,Bild" Zeitung dann jedes Mal solche Äußerungen zu ergattern ( aus staatspolitischer Verantwortung des Gerichtes?) Was ist mit der Alimenation der Staatsdiener welche diesen ganzen Kasper umsetzen und al laufen halten @ BVerfG :-X >:(

,,Wir haben gerade vertraulich erfahren, dass wir davon ausgehen können, dass bereits am Mittwochnachmittag das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich im Rahmen von Eilverfahren zum jetzigen politischen Prozess äußern wird“, heißt es aus Unionskreisen, was die geplanten Sondersitzungen des scheidenden Bundestags zur Änderung des Grundgesetzes anbelangt.


habt ihr etwas mitbekommen, dass sich das Bundesverfassungsgericht dazu geäußert hat? Ich hab jedenfalls nichts hierzu gefunden. Die vertrauliche Quelle war somit für den Arsch :)

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16426 am: 13.03.2025 07:44 »
,,Wir haben gerade vertraulich erfahren, dass wir davon ausgehen können, dass bereits am Mittwochnachmittag das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich im Rahmen von Eilverfahren zum jetzigen politischen Prozess äußern wird“, heißt es aus Unionskreisen, was die geplanten Sondersitzungen des scheidenden Bundestags zur Änderung des Grundgesetzes anbelangt.
Die vertrauliche Quelle war somit für den Arsch :)

Ich habe mal die relevante Stelle für die Beurteilung der Vertrauneswürdigkeit der Quelle oben Fett gemacht  ;)


Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16427 am: 13.03.2025 09:42 »
Soeben im Länderforum folgenden Beitrag ergattert:

Die Jahresvorausschau ist veröffentlicht:

Berichterstatter: BVR Dr. Wöckel
Nr.   Aktenzeichen   Informationen zum Verfahren   Stand des Verfahrens
32.   2 BvL 3/18   Konkreter Normenkontrollantrag des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu der Frage, ob § 44 Absatz 6 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz - 3. HRÄG) vom 1. April 2014 (GBl S. 99, 140) gegen Artikel 71, Artikel 73 Absatz 1 Nummer 9 Grundgesetz (GG) verstößt.   
33.   2 BvL 11/18,
2 BvL 12/18,
2 BvL 14/18   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Saarlandes zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des saarländischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und R in den Jahren 2011 bis 2016 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.

Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski
Nr.   Aktenzeichen   Informationen zum Verfahren   Stand des Verfahrens
4.   2 BvL 2/16,
2 BvL 4/16,
2 BvL 5/16,
2 BvL 6/16   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.   
5.   2 BvL 5/18,
2 BvL 6/18,
2 BvL 7/18,
2 BvL 8/18,
2 BvL 9/18   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2010 bis 2015 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16428 am: 13.03.2025 10:14 »
Ist das jetzt was Gutes?

Alonsatra

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16429 am: 13.03.2025 10:36 »
Aus dem Jahresbericht 2024:
Zitat
Besoldung von Beamtinnen und Beamten sowie von Richterinnen und Richtern

Zahlreiche anhängige Normenkontrollanträge aus verschiedenen Bundesländern gehen von der Verfassungswidrigkeit der Alimentation von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern verschiedener Besoldungsgruppen nach dem jeweiligen Landesrecht aus. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet demnächst unter anderem über Verfahren zur Besoldung in Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und im Saarland.
Interessant ist hier die Erwähnung von Schleswig-Holstein, welches nicht in der Jahresvorschau aufgeführt wird und der Hinweis "demnächst".
« Last Edit: 13.03.2025 10:48 von Alonsatra »

BeuteZoellner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16430 am: 13.03.2025 10:43 »
Das Saarland ist zwischenzeitlich in der Vorausschau ebenfalls nicht mehr zu finden. Merkwürdig

Alonsatra

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16431 am: 13.03.2025 10:50 »
Das Saarland ist zwischenzeitlich in der Vorausschau ebenfalls nicht mehr zu finden. Merkwürdig
Doch, doch, bei Dr. Wöckel

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16432 am: 13.03.2025 10:50 »
Das Saarland ist zwischenzeitlich in der Vorausschau ebenfalls nicht mehr zu finden. Merkwürdig

Also ich sehe es noch bei BVR Wöckel in der Jahresvorschau?

BeuteZoellner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16433 am: 13.03.2025 11:47 »
Das Saarland ist zwischenzeitlich in der Vorausschau ebenfalls nicht mehr zu finden. Merkwürdig

Also ich sehe es noch bei BVR Wöckel in der Jahresvorschau?

Danke, hab es gefunden.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16434 am: 13.03.2025 13:33 »
Ist die Reihenfolge der Aufzählung bindend oder macht das der BVR Dr. Maidowski so, wie er es meint?

Hans Werner Mangold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16435 am: 13.03.2025 13:41 »
Zuerst müsste das Berliner Pilotverfahren entschieden werden, danach ist die Reihenfolge egal.

Zerot

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16436 am: 14.03.2025 07:07 »
Es heißt ja immer, dass das BVerfG eine Art ,,Blackbox" ist was geplante Entscheindungen oder Tendenzen angeht da die Richter und Wiss. Mitarbeiter der Verschwiegenheitspflicht respektive dem beratungsgeheimnis unterliegen... wie schafft es eine Quelle wie die ,,Bild" Zeitung dann jedes Mal solche Äußerungen zu ergattern ( aus staatspolitischer Verantwortung des Gerichtes?) Was ist mit der Alimenation der Staatsdiener welche diesen ganzen Kasper umsetzen und al laufen halten @ BVerfG :-X >:(

,,Wir haben gerade vertraulich erfahren, dass wir davon ausgehen können, dass bereits am Mittwochnachmittag das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich im Rahmen von Eilverfahren zum jetzigen politischen Prozess äußern wird“, heißt es aus Unionskreisen, was die geplanten Sondersitzungen des scheidenden Bundestags zur Änderung des Grundgesetzes anbelangt.


habt ihr etwas mitbekommen, dass sich das Bundesverfassungsgericht dazu geäußert hat? Ich hab jedenfalls nichts hierzu gefunden. Die vertrauliche Quelle war somit für den Arsch :)


Anscheinend entscheidet heute das Bundesverfassungsgericht über das Sondervermögen

DeGr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16437 am: 14.03.2025 08:42 »
Strg+C - Strg+V mit leichten Anpassungen

Jahresbericht 2023:

Besoldung von Beamtinnen und Beamten sowie von Richterinnen 
und Richtern in verschiedenen Bundesländern

Zahlreiche anhängige Normenkontrollanträge aus verschiedenen Bundeslän
dern gehen von der Verfassungswidrigkeit der Alimentation von Beamtinnen und
Beamten sowie Richterinnen und Richtern verschiedener Besoldungsgruppen
nach dem jeweiligen Landesrecht aus. Das Bundesverfassungsgericht entschei
det demnächst unter anderem über Verfahren zur Besoldung in Berlin, Bremen
und Schleswig-Holstein.

Jahresbericht 2024:

Besoldung von Beamtinnen und Beamten sowie von
Richterinnen und Richtern

Zahlreiche anhängige Normenkontrollanträge aus verschiedenen Bundeslän
dern gehen von der Verfassungswidrigkeit der Alimentation von Beamtinnen
und Beamten sowie Richterinnen und Richtern verschiedener Besoldungsgrup
pen nach dem jeweiligen Landesrecht aus. Das Bundesverfassungsgericht ent
scheidet demnächst unter anderem über Verfahren zur Besoldung in Berlin,
Bremen, Schleswig-Holstein und im Saarland.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16438 am: 14.03.2025 16:03 »
@DeGr

Na ja, es geht ja anscheinend zügig voran - zumindest im Behördenmaßstab😁

Vom Bund hört man garnix? Gibt anscheinend noch keine Normenkontrollanträge?

OK. Bundesbesoldung kann ja noch ein paar Jahre warten - oder ein paar Jahrzehnte?


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16439 am: 15.03.2025 16:48 »
Tja da leider kein Verfahren zur Bundesbesoldung anhängig ist, werden wir sicher noch warten dürfen.
Vllt hegt ja das BVerfG in den anstehenden Entscheidungen der Bundesländer, wann auch immer diese kommen mögen, die Entscheidungsräume unseres ach so geschätzten BesG Gebers ein, so dass wir nicht jeden Taschenspielertrick auch im Bereich der BBesoldung erleben dürfen. Angesichts der derzeitigen politischen Lage und der Situation in der Welt werden insbesondere die Kollegen der Bundespolizei, die ja einen nicht unerheblichen Teil der politischen Agenda der zukünftigen Regierung umsetzen dürfen, sicher vor Begeisterung kaum zu bremsen sein angesichts der Wertschätzung des Dienstherrn hinsichtlich einer amtsangemssenen Alimentation. Und wenn ich mir meinen Geschäftsbereich ansehe angesichts der Bedrohungslage und der geplanten Aufrüstung und den damit verbundenen Herausforderungen dürfte eine amtsangemessene Alimentation sicher nicht unerheblich zu einem Gelingen beitragen.
 Eine weiterhin nicht amtsangemessenene Alimentation dürfte insbesondere angesichts der Tatsache das bei der Bundeswehr relativ viele Dienstgrade und Beamte betroffen sind,  die Motivation nicht in ungeahnte Höhen schrauben. Es bleibt uns allen nur abzuwarten und zu hoffen. Es ist doch beruhigend das es lediglich eine Dekade oder länger braucht entsprechenden Rechtschutz zu erfahren.