Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5844225 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16545 am: 09.05.2025 13:53 »
Bei uns im Sachgebiet war vor kurzem eine A12 Stelle (Teamleitung) ausgeschrieben.

Von extern und intern keine einzige Bewerbung.

Passiert im BAAINBw auch immer wieder auf A13g. Mit jeder weiteren Ausschreibung werden dann die Anforderungen gesenkt, solange bis sich endlich einer bewirbt.

Auch auf A15 gab es schon teilweise keine Bewerber. Es gab dann die Rundmail, dass sich auch Leute mit der Note 3 in der Regelbeurteilung bewerben können. Danach war Ruhe.  ;)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16546 am: 10.05.2025 13:07 »
Und es wird gerade die nächste Sau durchs Dorf getrieben. Frau Bas will das Beamte, Selbstständige und Abgeordnete auch in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Man muss mehr Einnahmen generieren . Das dann auch Beamte Ausgaben aus der Rentenversicherung generieren scheint die gute Frau auszublenden, ebenso wie die Tatsache das dazu die Bezüge mindest um den AN Anteil zur Rentenversicherung erhöht werden müssten und der Dienstherr zusätzlich den AG Anteil stemmen müsste. Wie das im Haushalt finanziert werden soll, ist ebenso ein Geheimnis. Ich bin gespannt welche Themen uns noch bewegen werden. Vom Einstellungsstop im ÖD und Dienstpostenabbau in der Bundesverwaltung war ja seitens Herrn Merz schon die Rede.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16547 am: 10.05.2025 14:24 »
Alle Jahre wieder...Lächerlich. Ich lache mich schief über sowas.
Das wird niemals kommen. Das Thema erinnert an einen gewissen Film mit Bill Murray.

Ich gebe nichts darauf.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16548 am: 12.05.2025 06:19 »
Und es wird gerade die nächste Sau durchs Dorf getrieben. Frau Bas will das Beamte, Selbstständige und Abgeordnete auch in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Man muss mehr Einnahmen generieren . Das dann auch Beamte Ausgaben aus der Rentenversicherung generieren scheint die gute Frau auszublenden, ebenso wie die Tatsache das dazu die Bezüge mindest um den AN Anteil zur Rentenversicherung erhöht werden müssten und der Dienstherr zusätzlich den AG Anteil stemmen müsste. Wie das im Haushalt finanziert werden soll, ist ebenso ein Geheimnis. Ich bin gespannt welche Themen uns noch bewegen werden. Vom Einstellungsstop im ÖD und Dienstpostenabbau in der Bundesverwaltung war ja seitens Herrn Merz schon die Rede.

Ist doch einfach nur Stimmungsmache. Wie bringe ich einen Großteil der Bevölkerung auf meine Seite. Selbstständige kann ich nachvollziehen, die belasten gegebenenfalls die Rentenkasse irgendwann mal.

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16549 am: 12.05.2025 09:30 »
Und es wird gerade die nächste Sau durchs Dorf getrieben. Frau Bas will das Beamte, Selbstständige und Abgeordnete auch in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Man muss mehr Einnahmen generieren . Das dann auch Beamte Ausgaben aus der Rentenversicherung generieren scheint die gute Frau auszublenden, ebenso wie die Tatsache das dazu die Bezüge mindest um den AN Anteil zur Rentenversicherung erhöht werden müssten und der Dienstherr zusätzlich den AG Anteil stemmen müsste. Wie das im Haushalt finanziert werden soll, ist ebenso ein Geheimnis. Ich bin gespannt welche Themen uns noch bewegen werden. Vom Einstellungsstop im ÖD und Dienstpostenabbau in der Bundesverwaltung war ja seitens Herrn Merz schon die Rede.
Gähn, immer wieder diese uralte Hut. Merz hat ja zurecht schon mal abgewunken. Weil das viel zu teuer wäre.

Bundesjogi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16550 am: 13.05.2025 00:55 »
Bei uns im Sachgebiet war vor kurzem eine A12 Stelle (Teamleitung) ausgeschrieben.

Von extern und intern keine einzige Bewerbung.

Passiert im BAAINBw auch immer wieder auf A13g. Mit jeder weiteren Ausschreibung werden dann die Anforderungen gesenkt, solange bis sich endlich einer bewirbt.

Auch auf A15 gab es schon teilweise keine Bewerber. Es gab dann die Rundmail, dass sich auch Leute mit der Note 3 in der Regelbeurteilung bewerben können. Danach war Ruhe.  ;)

Kann sein, Gründe maße ich mir nicht an einzuschätzen. Ich kann aber sagen, dass in meiner Behörde auf mehrere Ausschreibungen im mittleren und gehobenen Dienst  über 100 Personen jeweils beworben haben. Natürlich nicht alle geeignet. Aber es zeigt schon einen Trend auf für mich, der sich nicht mit dem deckt was ihr andeutet. Vor ein paar Jahren hätte man z.B. keinen Elektroingenieur bekommen für den g.D. weil Verdienstmöglichkeiten anderweitig besser. Derzeit kann man sogar habt brauchbare Leute einstellen. Also vor ein paar Jahren war die Lage jedenfalls bei uns deutlich schlechter als heute, was ehrlich gesagt auch besser zur allgemeinen Wirtschaftssituation passt. Das wird auch wieder anders aber derzeit...

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16551 am: 13.05.2025 08:00 »
https://www.focus.de/politik/briefing/wie-deutsche-beamte-abkassieren-auf-steuerzahlerkosten_5075eed1-54a0-41ef-89cc-4f2169340b09.html


Beamtenhetze übelster Sorte von Herrn Tuma. Die Kommentare beruhigen dann das Gemüt wieder.
Was für ein Spalter...

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16552 am: 13.05.2025 08:14 »
Magst du uns sagen, in welcher Region du dienstlich zuhause bist? Ich denke, es hat viel mit der Verortung zu tun, ob man IT oder BauIng DP besetzen kann.
Eine Anhäufung von Behörden in einem Ballungsraum mag durchaus Spielraum haben, weil die Perspektiven besser sind. Auch mag man "den Einen/die Eine" in abgelegenen Regionen finden, jedoch wird hier die Bewerberdichte nicht so rosig sein.
In meiner Region z.B. waren die DP des Leiters für das Rechnungsprüfungsamt, sowohl für die Kreisstadt als auch für den Landkreis ausgeschrieben. A13 Stadt und A14 Landkreis.
Die Stadt hatte gar keine Bewerber und der Landkreis hat den A14 für den gD geöffnet, weil keine Bewerber da waren.

Gerade beim A14 DP zeichnet das etwas…I.d.R. sind Personen, die sich auf eine A14 Stelle bewerben UND die nötige Erfahrung mitbringen bereits familiär "fortgeschritten", also fertig/fast fertig mit Familie, Haus, sowie Hof, somit eigentlich verortet und dennoch wollte das niemand machen.

Der öD leidet gerade schon sehr bzgl. der Bewerberzahlen und auch die geplante Personaloffensive der Bundeswehr, so sehr ich sie als ehemaliger Soldat auch gutheiße, wird nochmal einige Bewerber der zivilen öD Stränge abgraben.
Wie also, als über die Besoldung, will man das Problem lösen. Ein Unternehmen, was nicht mehr in der Lage ist unternehmerisch tätig zu sein, weil es keine Mitarbeiter hat, KANN zumindest sagen…"OK, dann machen wir den Laden dicht..." Die Bunds-/, Landes-/ oder Kommunalverwaltung kann das eben nicht.
Ob jetzt überall Beamte eingestellt werden müssen ist fraglich, jedoch scheint es in vielen Bereichen sinnvoll um sicherzustellen, dass die Funktion auch im Streikfall gewahrt ist.
Der Verwaltung und anderen Behörden (LaPo, BPol, Zoll, Berufsfeuerwehren, Finanzämter, whatever.) ...bleibt also gar nichts anderes übrig, als mit Besoldung zu locken.

Bundesjogi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16553 am: 13.05.2025 16:21 »
Magst du uns sagen, in welcher Region du dienstlich zuhause bist? Ich denke, es hat viel mit der Verortung zu tun, ob man IT oder BauIng DP besetzen kann.
Eine Anhäufung von Behörden in einem Ballungsraum mag durchaus Spielraum haben, weil die Perspektiven besser sind. Auch mag man "den Einen/die Eine" in abgelegenen Regionen finden, jedoch wird hier die Bewerberdichte nicht so rosig sein.
In meiner Region z.B. waren die DP des Leiters für das Rechnungsprüfungsamt, sowohl für die Kreisstadt als auch für den Landkreis ausgeschrieben. A13 Stadt und A14 Landkreis.
Die Stadt hatte gar keine Bewerber und der Landkreis hat den A14 für den gD geöffnet, weil keine Bewerber da waren.

Gerade beim A14 DP zeichnet das etwas…I.d.R. sind Personen, die sich auf eine A14 Stelle bewerben UND die nötige Erfahrung mitbringen bereits familiär "fortgeschritten", also fertig/fast fertig mit Familie, Haus, sowie Hof, somit eigentlich verortet und dennoch wollte das niemand machen.

Der öD leidet gerade schon sehr bzgl. der Bewerberzahlen und auch die geplante Personaloffensive der Bundeswehr, so sehr ich sie als ehemaliger Soldat auch gutheiße, wird nochmal einige Bewerber der zivilen öD Stränge abgraben.
Wie also, als über die Besoldung, will man das Problem lösen. Ein Unternehmen, was nicht mehr in der Lage ist unternehmerisch tätig zu sein, weil es keine Mitarbeiter hat, KANN zumindest sagen…"OK, dann machen wir den Laden dicht..." Die Bunds-/, Landes-/ oder Kommunalverwaltung kann das eben nicht.
Ob jetzt überall Beamte eingestellt werden müssen ist fraglich, jedoch scheint es in vielen Bereichen sinnvoll um sicherzustellen, dass die Funktion auch im Streikfall gewahrt ist.
Der Verwaltung und anderen Behörden (LaPo, BPol, Zoll, Berufsfeuerwehren, Finanzämter, whatever.) ...bleibt also gar nichts anderes übrig, als mit Besoldung zu locken.

Baden Württemberg

despaired

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16554 am: 14.05.2025 06:33 »
Bei meiner obersten Bundesbehörde in Berlin gehen die Bewerberzahlen auch seit Jahren zurück und die Qualität der Personen die am Ende eingestellt werden sinkt auch immer weiter; so wird man nicht attraktiver gerade wenn die Arbeitsbelastung immer mehr steigt und die Zahl der Überstunden die jeder macht auch nicht mehr feierlich ist und man an allen Ecken und Kanten immer mehr Erschöpfungserscheinungen bei den Leuten sieht. Und nein - einfach eine faule Haut zu schieben, dass ist kein Anspruch den ich mir vorstellen könnte.

Grünerhans

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16555 am: 15.05.2025 14:57 »
Bei uns im Sachgebiet war vor kurzem eine A12 Stelle (Teamleitung) ausgeschrieben.

Von extern und intern keine einzige Bewerbung.

Passiert im BAAINBw auch immer wieder auf A13g. Mit jeder weiteren Ausschreibung werden dann die Anforderungen gesenkt, solange bis sich endlich einer bewirbt.

Auch auf A15 gab es schon teilweise keine Bewerber. Es gab dann die Rundmail, dass sich auch Leute mit der Note 3 in der Regelbeurteilung bewerben können. Danach war Ruhe.  ;)

Gut, aber diese Problematik habt ihr im BAAINBw (dass sich keiner bewirbt) wahrscheinlich meist im gtd nicht im gntd oder?

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« Antwort #16556 am: 15.05.2025 16:58 »
Davon gehe ich aus, Grünerhans.

In meiner Dienststelle betrifft es aber alle Statusgruppen. Vom mD bis hD gibt keine oder nur ungeeignete Bewerbungen. Zumindest war das mal die Aussage des Dienststellenleiters.

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16557 am: 16.05.2025 01:03 »
Wann in aller Welt gibt es endlich ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht?

Pendler1

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« Antwort #16558 am: 16.05.2025 15:02 »
@Der Alimentierte

Und, was soll dann passieren?

Es heißt ja allgemein „judex non calculat“. Aber das Verfassungsgericht möchte ich sehen, dass bei dieser durchaus prekären Finanzsituation noch einen oben draufsetzt.
Es wird ein Urteil geben, dass nur von Volljuristen verstanden werden wird, und dem Dienstherren alle Wege offenlässt.

Und falls das Verfassungsgericht tatsächlich ein „hartes“ Urteil fällen wird? Who cares? Wenn es der Dienstherr einfach ignoriert? Was soll dann geschehen? Bundeswehreinsatz im Inneren gegen die Regierung?

Der Dienstherr wird das viel eleganter lösen. Irgendwas mit Gefahr für den Staat, Notstand oder ähnliches oder so. Man braucht schließlich Raketen, Drohnen, Panzer und Kriegsschiffe. Man will ja „kriegstauglich“ werden. Schon mal die Presse gelesen, wie die Rüstungshersteller jubeln?

Ja, ich male jetzt etwas schwarz. Aber die wir Beamte sollten uns vielleicht mal vorsorglich auf nicht so gute Zeiten einstellen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16559 am: 16.05.2025 16:28 »
@Der Alimentierte

Und, was soll dann passieren?

Es heißt ja allgemein „judex non calculat“. Aber das Verfassungsgericht möchte ich sehen, dass bei dieser durchaus prekären Finanzsituation noch einen oben draufsetzt.
Es wird ein Urteil geben, dass nur von Volljuristen verstanden werden wird, und dem Dienstherren alle Wege offenlässt.

Und falls das Verfassungsgericht tatsächlich ein „hartes“ Urteil fällen wird? Who cares? Wenn es der Dienstherr einfach ignoriert? Was soll dann geschehen? Bundeswehreinsatz im Inneren gegen die Regierung?

Der Dienstherr wird das viel eleganter lösen. Irgendwas mit Gefahr für den Staat, Notstand oder ähnliches oder so. Man braucht schließlich Raketen, Drohnen, Panzer und Kriegsschiffe. Man will ja „kriegstauglich“ werden. Schon mal die Presse gelesen, wie die Rüstungshersteller jubeln?

Ja, ich male jetzt etwas schwarz. Aber die wir Beamte sollten uns vielleicht mal vorsorglich auf nicht so gute Zeiten einstellen.

Der Historiker Sönke Neitzel warnte kürzlich vor dem "letzten Friedenssommer" für uns Deutsche. Russland könnte bald zu einem neuen Angriff ausholen, glaubt er. Neitzel, der sich immer wieder medienwirksam zum Ukraine-Konflikt äußert, glaubt, dass sich der Krieg auf andere Teile Europas ausweiten könnte. Und das schon bald. "Wir sehen eine in Bewegung geratene sicherheitspolitische Weltlage durch Putin, durch Trump. Wir sehen die Ankündigung eines großen Manövers der Russen in Belarus", so der Militärhistoriker im Gespräch mit dem Boulevard-Blatt.
https://www.focus.de/politik/ausland/letzter-sommer-in-frieden-wie-nah-sind-wir-einem-krieg-tatsaechlich_e1ed5a20-632a-4881-a595-289f033f052a.html

Auch Herr Masala von der BW-Uni München und der Oberst Reisner von der österreichischen Armee blasen ins gleiche Horn. Entweder die Lage ist tatsächlich so ernst, oder man will "nur" die Bevölkerung auf alternativlose Militärausgaben einstellen. Es könnte tatsächlich in Richtung Notstand gehen.