Warum sollte sich dann also ein Singlebeamter monieren, wenn er also 15% über der 3k Bürgergeldfamilie bekommt?
Ich kann mich mit meinen 2Kindern ja auch nicht aufregen, das eine 5k Familie noch mehr Geld bekommt, denn die Ämterwertigkeit, wird ja auch jetzt schon ausgehölt, wenn man Beamte mit 2 und mit 5 Kindern vergleicht, was macht es also für ein Unterschied ob da ein zusätzliches Kind, also das zweite, schon dazwischen liegt?
Das BVerfG hat in den letzten Jahrzehnten in diversen Entscheidungen immer und immer wieder die exakt gleiche Grenze gezogen:
1.) Einem Beamten ist zuzumuten, die Alimentation seiner ersten beiden Kinder "ganz überwiegend" aus der Grundbesoldung zu bestreiten.
2.) Ab dem dritten Kind wäre diese "Zumutung" jedoch zu groß, so dass ein Anspruch auf einen zusätzlichen Geldbetrag erwächst.
Warum sollte das BVerfG seine jahrzehntelange und immer wieder neu bestätigte Rechtsprechung (bei der es sich sicherlich etwas "gedacht" haben wird) plötzlich über den Haufen werfen..?