Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6749868 times)

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17760 am: 24.08.2025 18:18 »

Nicht wenn der DH der festen Meinung ist, damit genau das gemacht zu haben, was das BVerfG ihm auferlegt. Wenn nicht, dann halt weitere 15 Jahre auf das nächste Urteil warten ...

Ganz genau und zusätzlich ist man das Rundschreiben los, dass man auf die haushaltsnahe Geltendmachung los.
Wie wir ja ja alle wissen legen eh die wenigsten einen Widerspruch ein.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17761 am: 24.08.2025 18:43 »
Was wäre dann mit dem anderen Urteil bzgl. der kinderreichen Beamten? Auch mit einer Erhöhung i.H.v. 10% der Grundbesoldung wäre das Urteil meines Erachtens nicht umgesetzt.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17762 am: 24.08.2025 18:59 »
Was wäre dann mit dem anderen Urteil bzgl. der kinderreichen Beamten? Auch mit einer Erhöhung i.H.v. 10% der Grundbesoldung wäre das Urteil meines Erachtens nicht umgesetzt.

Bevor nicht irgendetwas umgesetzt wurde, wurde keiner vergessen ....

kommtZeitkommtRat

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17763 am: 24.08.2025 19:33 »
Das ist doch Soldatentratsch....

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17764 am: 24.08.2025 19:59 »
Das ist doch Soldatentratsch....

Das denke ich auch ganz ehrlich. Kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.
Kann das ein Insider bestätigen / widerlegen?

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17765 am: 24.08.2025 20:01 »
Also die Zahl von 10% als pauschale Erhöhung habe ich auch mal als Idee aus dem politischen Raum gehört. Da ging’s aber ausschließlich um eine. Zuschlag für Soldaten. Dies, um den Soldatenberuf attraktiver zu machen. Es war unabhängig von der amtsangemessenen Besoldung im Gespräch. Aber es war auch nur eine Idee.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17766 am: 24.08.2025 20:04 »
Übrigens hier noch die Antwort des BMI auf die Abgeordnetenanfrage:

Frage
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den Gesetzentwurf zur Übertragung des
Tarifabschlusses TVöD Bund 2025 auf die Besoldung der Bundesbeamten sowie zur
vollständigen Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur
amtsangemessenen Alimentation (2 BvL 4/18) in das parlamentarische Verfahren
einzubringen, und welche konkreten Zeit- und Verfahrensschritte sind bis zur Auszahlung
einschließlich rückwirkender Nachzahlungen ab dem Jahr 2021 gemäß BMI-Rundschreiben
vom 14. Juni 2021 (D3-30200/94#21) vorgesehen?

Antwort
Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf zu der in der Frage genannten Thematik in
das parlamentarische Verfahren einbringen, sobald ein entsprechender Entwurf Kabinettreife
erlangt hat. Konkrete Zeit- und Verfahrensschritte bis zur Auszahlung ergeben sich zum
einen aus dem Gesetzgebungsverfahren selbst und im Übrigen aus den für die administrative
Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages erforderlichen Maßnahmen.

Imterpretieren muss man sie wohl selbst 😂

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17767 am: 24.08.2025 20:12 »
Alle politischen Akteure treten uns seit Jahren mit Füßen und jetzt stehen 10% im Raum? Is' klar. ;D

Nein nein, die Bundesregierung sucht den Weg des größtmöglichen Schmerzes für alle Seiten.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17768 am: 24.08.2025 20:14 »
Alle politischen Akteure treten uns seit Jahren mit Füßen und jetzt stehen 10% im Raum? Is' klar. ;D

Nein nein, die Bundesregierung sucht den Weg des größtmöglichen Schmerzes für alle Seiten.

Wer ist hier "alle Seiten"?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17769 am: 24.08.2025 20:33 »
Beamte, künftige Regierungen und Justiz.

Je länger die Regierungen versuchen, das Thema aufzuschieben, desto härter werden die Auswirkungen auf den Haushalt.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17770 am: 24.08.2025 20:41 »
Beamte, künftige Regierungen und Justiz.

Je länger die Regierungen versuchen, das Thema aufzuschieben, desto härter werden die Auswirkungen auf den Haushalt.

.... und dann gibt es das St. Florian Prinzip ....

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17771 am: 24.08.2025 20:59 »
Übrigens hier noch die Antwort des BMI auf die Abgeordnetenanfrage:

Antwort
Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf zu der in der Frage genannten Thematik in
das parlamentarische Verfahren einbringen, sobald ein entsprechender Entwurf Kabinettreife
erlangt hat. Konkrete Zeit- und Verfahrensschritte bis zur Auszahlung ergeben sich zum
einen aus dem Gesetzgebungsverfahren selbst und im Übrigen aus den für die administrative
Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages erforderlichen Maßnahmen.

Versuch es doch mal mit folgender Interpretation :-D: Das BMI (D und V) sagen, was getan werden müsste und bitten die Spiegelreferate im BMF die Kosten zu berechnen.

Diese tun ihre Pflicht und teilen den achtstelligen Fehlbetrag pro Jahr und Ressort mit, der aktuell gegenüber der Planung fehlt.

Sodann muss sich StS K damit befassen, wie er das seiner Partei verkauft und warum es eben aller Voraussicht nach mit der von ihm in Hamburg angewandten Taktik getan sein wird (was er nicht mag, weil wer lässt sich schon gerne sagen, dass auch der Versuch die Besoldung rechtskonform zu machen Unfug war). Die Motivation dafür ist also im Vergleich zu seinen sonstigen Aufgaben nicht so übermäßig ausgeprägt, eine lästige Aufgabe unter vielen).

Wichtig: Solange also keine Einigkeit in der StS-Runde besteht ist von einer Kabinettsreife nicht zeitnah auszugehen. Erst wenn die StS und PStS soweit sind, dass sie ihren Ministern erklären, welche Lieblingsprojekte jetzt nicht mehr gehen wird das Thema aufgesetzt und dann kann immer noch einer Befindlichkeiten haben und seinem Buddy Lars mitteilen, dass er diesen Tango so nicht tanzen wird.

In diesem Sinne, startet gut in die letzte Woche der Sommerpause.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17772 am: 24.08.2025 21:14 »
Übrigens hier noch die Antwort des BMI auf die Abgeordnetenanfrage:

Antwort
Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf zu der in der Frage genannten Thematik in
das parlamentarische Verfahren einbringen, sobald ein entsprechender Entwurf Kabinettreife
erlangt hat. Konkrete Zeit- und Verfahrensschritte bis zur Auszahlung ergeben sich zum
einen aus dem Gesetzgebungsverfahren selbst und im Übrigen aus den für die administrative
Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages erforderlichen Maßnahmen.

Versuch es doch mal mit folgender Interpretation :-D: Das BMI (D und V) sagen, was getan werden müsste und bitten die Spiegelreferate im BMF die Kosten zu berechnen.

Diese tun ihre Pflicht und teilen den achtstelligen Fehlbetrag pro Jahr und Ressort mit, der aktuell gegenüber der Planung fehlt.

Sodann muss sich StS K damit befassen, wie er das seiner Partei verkauft und warum es eben aller Voraussicht nach mit der von ihm in Hamburg angewandten Taktik getan sein wird (was er nicht mag, weil wer lässt sich schon gerne sagen, dass auch der Versuch die Besoldung rechtskonform zu machen Unfug war). Die Motivation dafür ist also im Vergleich zu seinen sonstigen Aufgaben nicht so übermäßig ausgeprägt, eine lästige Aufgabe unter vielen).

Wichtig: Solange also keine Einigkeit in der StS-Runde besteht ist von einer Kabinettsreife nicht zeitnah auszugehen. Erst wenn die StS und PStS soweit sind, dass sie ihren Ministern erklären, welche Lieblingsprojekte jetzt nicht mehr gehen wird das Thema aufgesetzt und dann kann immer noch einer Befindlichkeiten haben und seinem Buddy Lars mitteilen, dass er diesen Tango so nicht tanzen wird.

In diesem Sinne, startet gut in die letzte Woche der Sommerpause.

Also kann man festhalten - diese rückwirkenden 10% wie sie oben beschrieben wurden ist nichts weiter als heiße Luft