Übrigens hier noch die Antwort des BMI auf die Abgeordnetenanfrage:
Antwort
Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf zu der in der Frage genannten Thematik in
das parlamentarische Verfahren einbringen, sobald ein entsprechender Entwurf Kabinettreife
erlangt hat. Konkrete Zeit- und Verfahrensschritte bis zur Auszahlung ergeben sich zum
einen aus dem Gesetzgebungsverfahren selbst und im Übrigen aus den für die administrative
Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages erforderlichen Maßnahmen.
Versuch es doch mal mit folgender Interpretation :-D: Das BMI (D und V) sagen, was getan werden müsste und bitten die Spiegelreferate im BMF die Kosten zu berechnen.
Diese tun ihre Pflicht und teilen den achtstelligen Fehlbetrag pro Jahr und Ressort mit, der aktuell gegenüber der Planung fehlt.
Sodann muss sich StS K damit befassen, wie er das seiner Partei verkauft und warum es eben aller Voraussicht nach mit der von ihm in Hamburg angewandten Taktik getan sein wird (was er nicht mag, weil wer lässt sich schon gerne sagen, dass auch der Versuch die Besoldung rechtskonform zu machen Unfug war). Die Motivation dafür ist also im Vergleich zu seinen sonstigen Aufgaben nicht so übermäßig ausgeprägt, eine lästige Aufgabe unter vielen).
Wichtig: Solange also keine Einigkeit in der StS-Runde besteht ist von einer Kabinettsreife nicht zeitnah auszugehen. Erst wenn die StS und PStS soweit sind, dass sie ihren Ministern erklären, welche Lieblingsprojekte jetzt nicht mehr gehen wird das Thema aufgesetzt und dann kann immer noch einer Befindlichkeiten haben und seinem Buddy Lars mitteilen, dass er diesen Tango so nicht tanzen wird.
In diesem Sinne, startet gut in die letzte Woche der Sommerpause.