Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6938311 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16980 am: 18.07.2025 18:53 »
Über die Hinhaltetaktiken des Bundes und damit verbunden seiner inzwischen 5 jährige Untätigkeit wird uns Beamten der effektive Rechtsschutz, der eigentlich allen Bürgern nach Art. 19 (4) GG zusteht, verwehrt, in dem er die Bescheidung der Widersprüche ablehnt. Den Dienstherr sowie die Öffentlichkeit interessiert das letztendlich nicht im geringsten, da er auf diesem Weg Milliarden an Haushaltsmitteln einspart und den Beamten weiterhin ein unzulässiges „Sonderopfer“ aufzwingt.

Ich habe mittlerweile Untätigkeitsklage eingereicht.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16981 am: 18.07.2025 19:02 »
Über die Hinhaltetaktiken des Bundes und damit verbunden seiner inzwischen 5 jährige Untätigkeit wird uns Beamten der effektive Rechtsschutz, der eigentlich allen Bürgern nach Art. 19 (4) GG zusteht, verwehrt, in dem er die Bescheidung der Widersprüche ablehnt. Den Dienstherr sowie die Öffentlichkeit interessiert das letztendlich nicht im geringsten, da er auf diesem Weg Milliarden an Haushaltsmitteln einspart und den Beamten weiterhin ein unzulässiges „Sonderopfer“ aufzwingt.

Ich habe mittlerweile Untätigkeitsklage eingereicht.

Versuche ich auch seit einem Jahr, nur die Kanzlei kommt nicht ansatzweise aus dem Knick.  :o

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16982 am: 18.07.2025 20:50 »
Habe ebenfalls (zusammen mit einigen Kollegen) im Dezember 2024 Klage erhoben. Nach einem anfangs regen Schriftwechsel mit dem VG hört man nun leider nichts mehr. Ich kann mir die Auslastung an den Gerichten gut vorstellen aber ich muss feststellen, dass es mir nun selbst als Kläger mittlerweile an der Selbstwirksamkeitserfahrung fehlt.  :(

Gruenhorn

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« Antwort #16983 am: 19.07.2025 13:40 »
Dito..Gericht spielt die Spielchen der Beklagten mit.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16984 am: 19.07.2025 14:13 »
Die etwaige Verknüfung der Amtsangemessenen Alimentation mit der Anpassung der Besoldung analog zu den Tarifergebnissen ist auch m. E. das so ziemlich Schlimmste, was passieren könnte. Man wird dann eine undurchsichtige und verquast begründete Lösung entwickeln, bei der die „Segnungen“ zum Thema Amtsangemessenheit, die so oder so nur verhältnismäßig wenige Leute erfahren dürfen (siehe bisheriger Gesetzesentwurf…) mittels einer Übertragung des Tarifergebnisses quersubventionieren, die zwangsläufig vermutlich signifikant hinter dem Tarifergebnis zurückbleiben wird (eben mit der Begründung, dass die „großzügigen“ Maßnahmen im Zusammenhang mit der Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation die Spielräume in Sachen allgemeiner Besoldungsanpassung natürlich verengt haben.) Und das Ganze wird dann also als großer Wurf verkauft werden, bei dem der Dienstherr am Ende des Tages der einzige wirkliche Gewinner sein wird. Und wo die Gewerkschaften vermutlich noch stolz wie Bolle sind, was sie da ausgehandelt haben. (Der Tonfall in der Ankündigung von verdi geht ja schon mal genau in diese Richtung.)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16985 am: 19.07.2025 15:01 »
Dito..Gericht spielt die Spielchen der Beklagten mit.

Das Gericht kann da auch gar nicht viel machen, es muss nach dem Gesetz urteilen. Das Gesetz gibt aber nichts her. Das Gesetz ändern kann das Gericht nicht, einzige Abhilfe wäre eine Vorlage an das BVerfG. Dafür kann sich das Gericht mehrere Jahre Zeit lassen. Das BVerfG kann sich dann weitere 4-5 Jahre Zeit lassen.
Wenn man überhaupt den Instanzenweg schafft und nicht vorher schon abgewiesen wird.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16986 am: 19.07.2025 15:05 »
Die etwaige Verknüfung der Amtsangemessenen Alimentation mit der Anpassung der Besoldung analog zu den Tarifergebnissen ist auch m. E. das so ziemlich Schlimmste, was passieren könnte.

Daher wäre es vermutlich hilfreich, wenn wir möglichst bald ein neues Urteil aus Karlsruhe bekämen, um unserem Besoldungsgesetzgeber bereits im Vorfeld klare Grenzen bezüglich seiner potenziellen "Anpassungs-Kreativität" zu setzen..

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16987 am: 19.07.2025 16:26 »
Die etwaige Verknüfung der Amtsangemessenen Alimentation mit der Anpassung der Besoldung analog zu den Tarifergebnissen ist auch m. E. das so ziemlich Schlimmste, was passieren könnte.

Daher wäre es vermutlich hilfreich, wenn wir möglichst bald ein neues Urteil aus Karlsruhe bekämen, um unserem Besoldungsgesetzgeber bereits im Vorfeld klare Grenzen bezüglich seiner potenziellen "Anpassungs-Kreativität" zu setzen..


Kommt doch bald.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16988 am: 20.07.2025 08:48 »

Das Gericht kann da auch gar nicht viel machen, es muss nach dem Gesetz urteilen. Das Gesetz gibt aber nichts her. Das Gesetz ändern kann das Gericht nicht, einzige Abhilfe wäre eine Vorlage an das BVerfG. Dafür kann sich das Gericht mehrere Jahre Zeit lassen. Das BVerfG kann sich dann weitere 4-5 Jahre Zeit lassen.
Wenn man überhaupt den Instanzenweg schafft und nicht vorher schon abgewiesen wird.

Es geht mir ja auch um die Anfertigung der Beschlussvorlage an das BVerfG. Es wäre wünschenswert zu wissen, ob das VG aktiv daran arbeitet oder ob es weitere gesetzgeberische Tätigkeit abwartet (und somit das Spielchen mitspielt). Das weiß ich aber aktuell nicht. Dass der Rechtsweg viele Jahre in Anspruch nehmen kann, ist vollkommen klar.

Du kannst davon ausgehen, dass mir die Grundzüge des Themas als Kläger bekannt sind... ??? Keine Ahnung was solche Beiträge "für Ahnungslose" sollen, die dann gleichzeitig auch noch unpräzise formuliert sind...

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16989 am: 20.07.2025 09:47 »
Kläger zu sein bedeutet nicht automatisch vertiefte Kenntnisse zu einem Thema zu besitzen (auch wenn das auf dich nicht zutrifft). Von daher ist der Kommentar an Ozy überflüssig, zumal von ihm zum Thema immer wieder wertvolle Hinweise, z Bsp zu laufenden Verfahren kommen.

emdy

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« Antwort #16990 am: 20.07.2025 10:41 »
Zugegeben, der war etwas überflüssig, da ich Ozymandias auch für seine wertvollen Beiträge schätze. Aber hier hat er suggeriert, das VG könne praktisch nicht weitermachen was einfach falsch ist.

Jedenfalls hatte ich das so aufgefasst. ;)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16991 am: 20.07.2025 18:31 »
Die Frage war ja, was das Gericht machen soll/kann.
Man kann übrigens jederzeit nach dem Sachstand fragen.
Höchstwahrscheinlich dürfte es auf die kommende Entscheidung warten. Ist auch im Sinne der Kläger, danach dürfte das Reparaturgesetz 2 Jahre in Anspruch nehmen und dann geben die Kläger einfach eine Erklärung ab, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.

So muss das Gericht im Prinzip gar nichts machen  ;) (Und das weiß es auch).

emdy

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« Antwort #16992 am: 20.07.2025 19:05 »
Das Gericht soll eine Beschlussvorlage ausfertigen, so wie es Verwaltungsgerichte in über 60 anderen Fällen getan haben und nicht das nächste schwachsinnige Anpassungsgesetz abwarten. Fünf Jahre Untätigkeit im Bund sind genug.

Wenn die Kammer bereits ausreichend tief in die Materie eingestiegen ist, wäre es natürlich gut vorstellbar, dass die nächste Entscheidung abgewartet wird. Anhand der nächsten Entscheidung wird nochmals besser feststellbar sein, ob eine evidente Sachwidrigkeit besteht. Aber auch nach dieser Entscheidung kann das VG nicht selbstständig die Verfassungswidrigkeit der Bundesbesoldung feststellen.

Ich gehe davon aus, dass die maßgeblichen Akteure aber auch das nächste Urteil aus Karlsruhe faktisch missachten werden und daher habe ich kein Verständnis für Verzögerungen, die darauf beruhen, dass man dem Bund weitere Zeit zugesteht. Als Kinderloser werde ich keinen Cent mehr sehen, bis die Alimentation haarklein vom BVerfG vorgegeben wird.

Dass Rechte von Beschäftigten ignoriert werden erwarte ich von Zeitarbeitsfirmen, Paketdienstleistern usw. aber doch nicht vom Bund. Es ist und bleibt ein weitgehend unbeachteter, gleichwohl riesengroßer Skandal. Da hat die Gehirnwäsche (den Beamten geht's eh viel zu gut) bestens funktioniert.

Bundi

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« Antwort #16993 am: 20.07.2025 20:29 »
@ emdy

Di sprichst mir aus dem Herzen. Selbst als Familie mit 2K bleibt nach dem letzten Murksentwurf nichts. Es ist einfach nur ein Trauerspiel. So richtig motivierend.
 Ich erinnere mich an die Kommentare von Kimonbo und hab damals still und heimlich über ihn gelacht, aber vielleicht hat er mit seiner Einstellung das beste daraus gemacht.
Vertrauen in den Dienstherrn zu schaffen, insbesondere in den gerade nicht so ruhigen Zeiten, sieht definitiv anders aus .

jeto

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« Antwort #16994 am: 21.07.2025 08:57 »
Wenn diese geplante Übertragung zusammenhängend mit der amtsangemessenen Alimentation über die Bühne gebracht werden soll, kann man sich doch einmal die Frage stellen, warum überhaupt die Tarifübertragung dann ein extra Gesetz bekommen bzw. bei der Umsetzung der Alimentation aufgegriffen werden muss? Nur eine alleinige rechtskonforme Umsetzung der Alimentation wäre doch dann schon ausreichend, die Bezüge auf eine rechtssichere Basis zu stellen, dafür braucht es kein durchgewürfeltes Paragraphen-Wischiwaschi, wie sich das hier anhört und wo kein Laie mehr durchsieht. Ist ja schon schwer genug.
Zukünftig müsste die aA dann sowieso ähnlich gelagert sein wie die turnusmäßige Anpassung der Diäten, um die Rechtssicherheit beizubehalten.
Was man da wieder versucht...