Das Gericht soll eine Beschlussvorlage ausfertigen, so wie es Verwaltungsgerichte in über 60 anderen Fällen getan haben und nicht das nächste schwachsinnige Anpassungsgesetz abwarten. Fünf Jahre Untätigkeit im Bund sind genug.
Wenn die Kammer bereits ausreichend tief in die Materie eingestiegen ist, wäre es natürlich gut vorstellbar, dass die nächste Entscheidung abgewartet wird. Anhand der nächsten Entscheidung wird nochmals besser feststellbar sein, ob eine evidente Sachwidrigkeit besteht. Aber auch nach dieser Entscheidung kann das VG nicht selbstständig die Verfassungswidrigkeit der Bundesbesoldung feststellen.
Ich gehe davon aus, dass die maßgeblichen Akteure aber auch das nächste Urteil aus Karlsruhe faktisch missachten werden und daher habe ich kein Verständnis für Verzögerungen, die darauf beruhen, dass man dem Bund weitere Zeit zugesteht. Als Kinderloser werde ich keinen Cent mehr sehen, bis die Alimentation haarklein vom BVerfG vorgegeben wird.
Dass Rechte von Beschäftigten ignoriert werden erwarte ich von Zeitarbeitsfirmen, Paketdienstleistern usw. aber doch nicht vom Bund. Es ist und bleibt ein weitgehend unbeachteter, gleichwohl riesengroßer Skandal. Da hat die Gehirnwäsche (den Beamten geht's eh viel zu gut) bestens funktioniert.