Hier wären die Verbände / Gewerkschaften gefragt... nur leider zeigen die eine ähnlichen Enthusiasmus wie die Leitungsebenen der Ministerien.
Machen sie doch! (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/verfassungsbeschwerde-gegen-das-land-eingelegt/)
Bereits Im Januar 2023 legte der dbb SH (bzw. vom ihm unterstützte Einzelmitglieder) direkte Verfassungsbeschwerde beim BVerfG gem. § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG ein. Ziel war/ist das Konzept des einkommensabhängigen Familienergänzungszuschlags gem. § 45a SHBesG kurzfristig zu Fall zu bringen.
Scheinbar rührt Karlsruhe sich auch diesbezüglich nicht. Eine direkte Beschwerde an das LVerfG SH sieht das LVerfGG SH leider nicht vor.
Das betrifft aber nur die Landesebene. In den einzelnen Bundesländern haben wir ja tatsächlich ein bisschen Bewegung, manche Gewerkschaften mehr, manche weniger.
Auf Bundesebene ist so mal garnichts passiert. Ein paar Untätigkeitsklagen geführt oder unterstützt von den Gewerkschaften würden einen ganz anderen Eindruck machen.
Mal davon abgesehen, das man sich bei einigen Verbänden fragen muss, auf welcher Seite sie eigentlich stehen.
Es gibt durchaus eine oder zwei Hände voll Bundesbeamte, die klagen (seit Herbst 2024 und einige ein paar Monate später. In meinem Fall seit Februar 2025). Soweit mir bekannt, ist keiner mit Unterstützung der Gewerkschaften dabei.
Seitens des VBB wollte man, so hatte man mir im Frühjahr 2024 jedenfalls versichert, gezielt eine Klage unterstützen. Mir ist jedoch nicht bekannt, ob das nun was geworden ist oder nicht. Seitens des DBB gab es jedenfalls keine Unterstützung (Rechtsschutz, Musterklage, Gutachten, Beratung...). Ich fragte bereits 2020 beim VBB mit Bezug auf das BVerfG Urteil an. Damals glaubte mir zunächst niemand, dass dieses Thema irgendwie relevant wäre. Es bleibt dabei, dass meine Gewerkschaft und sein Dachverband, das einzige scharfe Schwert, das man hat, nicht nutzen möchte. Über die Gründe kann man jedenfalls wunderbar spekulieren.