Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8738024 times)

Neuromancer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20790 am: 13.11.2025 21:46 »
Meine Glaskugel sagt: Der bleibt dort, wo er ist.

+1
@BalBund heißt vom BMI kommt jetzt doch keine Ankündigung im November ? :(
Dachte da kommt was zusammen mit den Details wie die Tariferhöhung genau übertragen wird.

Das +1 ist eine Art Bestätigung des Kommentars. Und da das von BalBund kommt, wird da was wahres dran sein.

MrFen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20791 am: 13.11.2025 21:56 »
Meine Glaskugel sagt: Der bleibt dort, wo er ist.

+1
@BalBund heißt vom BMI kommt jetzt doch keine Ankündigung im November ? :(
Dachte da kommt was zusammen mit den Details wie die Tariferhöhung genau übertragen wird.

Das +1 ist eine Art Bestätigung des Kommentars. Und da das von BalBund kommt, wird da was wahres dran sein.

Woher weißt du dass es eine Bestätigung ist?
Und wenn das stimmt, darf man dann davon ausgehen, dass die Spatzen auf den Dächern des BVerfG den Politikern etwas gezwitschert haben, dass es tatsächlich so teuer wird und der Haushalt es nicht zulässt? So wie es ein, uns leider unbekannter, Berufsverband seinen Mitgliedern gesteckt hat?

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20792 am: 13.11.2025 22:07 »
Hier wären die Verbände / Gewerkschaften gefragt... nur leider zeigen die eine ähnlichen Enthusiasmus wie die Leitungsebenen der Ministerien.

Machen sie doch! (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/verfassungsbeschwerde-gegen-das-land-eingelegt/)

Bereits Im Januar 2023 legte der dbb SH (bzw. vom ihm unterstützte Einzelmitglieder) direkte Verfassungsbeschwerde beim BVerfG gem. § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG ein. Ziel war/ist das Konzept des einkommensabhängigen Familienergänzungszuschlags gem. § 45a SHBesG kurzfristig zu Fall zu bringen.

Scheinbar rührt Karlsruhe sich auch diesbezüglich nicht. Eine direkte Beschwerde an das LVerfG SH sieht das LVerfGG SH leider nicht vor.

Das betrifft aber nur die Landesebene. In den einzelnen Bundesländern haben wir ja tatsächlich ein bisschen Bewegung, manche Gewerkschaften mehr, manche weniger.

Auf Bundesebene ist so mal garnichts passiert. Ein paar Untätigkeitsklagen geführt  oder unterstützt von den Gewerkschaften würden einen ganz anderen Eindruck machen.
Mal davon abgesehen, das man sich bei einigen Verbänden fragen muss, auf welcher Seite sie eigentlich stehen.

Es gibt durchaus eine oder zwei Hände voll Bundesbeamte, die klagen (seit Herbst 2024 und einige ein paar Monate später. In meinem Fall seit Februar 2025). Soweit mir bekannt, ist keiner mit Unterstützung der Gewerkschaften dabei.
Seitens des VBB wollte man, so hatte man mir im Frühjahr 2024 jedenfalls versichert, gezielt eine Klage unterstützen. Mir ist jedoch nicht bekannt, ob das nun was geworden ist oder nicht. Seitens des DBB gab es jedenfalls keine Unterstützung (Rechtsschutz, Musterklage, Gutachten, Beratung...). Ich fragte bereits 2020 beim VBB mit Bezug auf das BVerfG Urteil an. Damals glaubte mir zunächst niemand, dass dieses Thema irgendwie relevant wäre. Es bleibt dabei, dass meine Gewerkschaft und sein Dachverband, das einzige  scharfe Schwert, das man hat, nicht nutzen möchte. Über die Gründe kann man jedenfalls wunderbar spekulieren.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20793 am: 13.11.2025 22:49 »
Meine Glaskugel sagt: Der bleibt dort, wo er ist.

+1
@BalBund heißt vom BMI kommt jetzt doch keine Ankündigung im November ? :(
Dachte da kommt was zusammen mit den Details wie die Tariferhöhung genau übertragen wird.

Das +1 ist eine Art Bestätigung des Kommentars. Und da das von BalBund kommt, wird da was wahres dran sein.

Man muss auch mal das Positive sehen: Wir werden wenigstens nicht enttäuscht und es geht so weiter wie bisher - Beständigkeit (auch, wenn es hier um Nichterfüllung von Pflichten geht) hat auch etwas Positives und ist gerade den Beamten wichtig. Seid doch mal dankbar! 😉

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20794 am: 13.11.2025 23:47 »
Wer hier schon länger dabei ist, kann das "+1" von BalBund deuten...

In diesem Jahr wird es sehr wahrscheinlich keinen Entwurf mehr geben. Ich vermute auch, dass die Entscheidung aus Karlsruhe, die eine erhebliche Sprengkraft haben wird, zu einer weiteren Verzögerung führen wird. Wir werden daher auch noch im Mai 2026 Abschlagszahlungen erhalten.