Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6809590 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17955 am: 27.08.2025 17:58 »
Nach übereinstimmenden Medienberichten soll die offensichtlich dringend notwendige Solderhöhung für freiwillig Wehrdienstleistende durch einen Sold erfolgen, der künftig dem von Zeitsoldaten gleichgestellt wird, wodurch sie "somit mehr als 2.000 Euro netto monatlich erhalten" sollen (vgl. bspw. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundeswehr-wehrdienst-gesetz-kabinett-pistorius).

Frage an die Soldaten unter euch: Sind diese Bezügebeispiele noch aktuell? (ich gehe davon aus, dass sie es noch sind) https://www.bundeswehrkarriere.de/downloads/freiwilliger-wehrdienst/919 Wie schätzt ihr aus eurer Erfahrung die geplante Regelung ein?


Pensionär

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17956 am: 27.08.2025 18:02 »
Will jetzt hier in diesem Forum nicht weiter über den Haushalt des Bundes schreiben, da hier mehr juristische Fragen hinsichtlich aA im Vordergrund stehen. Weitere Gedanken, die ich dazu anmerke, werde ich im Bereich Besoldungsrunde 2025 schreiben, sofern die Moderatoren dabei keinerlei Einwendungen herheben.

sailor

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17957 am: 27.08.2025 18:20 »
Rechenbeispiel – Gehalt Hauptgefreiter:

A4 Stufe 1: 2.759.23 € + 49,73 € Zulage = 2.808,96 € Brutto  Grundgehalt.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17958 am: 27.08.2025 19:27 »
BalBund hat uns doch heute Morgen erst mitgeteilt, dass sehr fraglich ist, ob der federführende StS K irgendwas mitträgt, was Geld kostet.

Selbst als Verwaltungsbeamter und Haushälter fehlt mir jedes Verständnis dafür, dass eine Pflichtaufgabe wie die amtsangemessene Alimentation von der persönlichen Agenda eines freidrehenden StS abhängen kann. Oder vom BMI/BMF-Hickhack.

Ich habe gesagt, dass StS K kein Freund einer Tabellenanhebung ist, er ist ein klarer Verfechter der Zuschlagsmodelle für Familien bei Beibehaltung der Grundbesoldungen, da günstiger. Die Sache mit dem Partnereinkommen hat er, wie im Übrigen alle norddeutschen Bundesländer, von Bayern freudig übernommen, also wird es ohne diesen Aspekt auch nicht gehen. Das Forum darf also gerne eine Zahl zwischen Minijob und steuerbefreitem Grundeinkommen wählen und zur Anrechnung bringen.

Die darüber hinaus angeregt diskutierte Frage ist, inwieweit er umsetzen muss, was der politische Hausherr von ihm verlangt. Die zuständigen RL/AL haben jedenfalls alle ein schwarzes Parteibuch. Sein Sekundant dürfte eher der Bundesminister der Finanzen sein, was dem Ganzen eine gewisse Chuzpe gibt.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17959 am: 27.08.2025 19:31 »
Die Sache mit dem Partnereinkommen hat er, wie im Übrigen alle norddeutschen Bundesländer, von Bayern freudig übernommen, also wird es ohne diesen Aspekt auch nicht gehen. Das Forum darf also gerne eine Zahl zwischen Minijob und steuerbefreitem Grundeinkommen wählen und zur Anrechnung bringen.
Wollen wir mal hoffen, dass das BVerfG ihm zuvor kommt und ihm erklärt, das es nicht statthaft sein wird.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17960 am: 27.08.2025 19:39 »
Ich habe gesagt, dass StS K kein Freund einer Tabellenanhebung ist, er ist ein klarer Verfechter der Zuschlagsmodelle für Familien bei Beibehaltung der Grundbesoldungen, da günstiger.

Und auch diesbezüglich scheint sich ja aktuell der "Wind" um 180 Grad gedreht zu haben..

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17961 am: 27.08.2025 19:47 »
BalBund hat uns doch heute Morgen erst mitgeteilt, dass sehr fraglich ist, ob der federführende StS K irgendwas mitträgt, was Geld kostet.

Selbst als Verwaltungsbeamter und Haushälter fehlt mir jedes Verständnis dafür, dass eine Pflichtaufgabe wie die amtsangemessene Alimentation von der persönlichen Agenda eines freidrehenden StS abhängen kann. Oder vom BMI/BMF-Hickhack.

Ich habe gesagt, dass StS K kein Freund einer Tabellenanhebung ist, er ist ein klarer Verfechter der Zuschlagsmodelle für Familien bei Beibehaltung der Grundbesoldungen, da günstiger. Die Sache mit dem Partnereinkommen hat er, wie im Übrigen alle norddeutschen Bundesländer, von Bayern freudig übernommen, also wird es ohne diesen Aspekt auch nicht gehen. Das Forum darf also gerne eine Zahl zwischen Minijob und steuerbefreitem Grundeinkommen wählen und zur Anrechnung bringen.

Die darüber hinaus angeregt diskutierte Frage ist, inwieweit er umsetzen muss, was der politische Hausherr von ihm verlangt. Die zuständigen RL/AL haben jedenfalls alle ein schwarzes Parteibuch. Sein Sekundant dürfte eher der Bundesminister der Finanzen sein, was dem Ganzen eine gewisse Chuzpe gibt.

Dann dürfte K alsbald zur Belustigung der sonstigen Beteiligten alsbald eine steife Brise entgegen wehen. Und der Sekundant ist weit weg sowie ein politisches Leichtgewicht welches ihm sicher nicht beisteht.

wizzard

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17962 am: 27.08.2025 20:06 »
1198 Seiten und ich weiß noch immer nicht, ob das alle Bundesbeamte betrifft oder nur kinderreiche Familien in Mietstufe X, deren eineiige Zwillinge am 29.02. geboren wurden

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17963 am: 27.08.2025 20:13 »
Die Sache mit dem Partnereinkommen hat er, wie im Übrigen alle norddeutschen Bundesländer, von Bayern freudig übernommen, also wird es ohne diesen Aspekt auch nicht gehen. Das Forum darf also gerne eine Zahl zwischen Minijob und steuerbefreitem Grundeinkommen wählen und zur Anrechnung bringen.
Wollen wir mal hoffen, dass das BVerfG ihm zuvor kommt und ihm erklärt, das es nicht statthaft sein wird.

Ich frage mich immer, woher diese Menschen kommen, die sich für alles instrumentalisieren und vorspannen lassen.
Aber ich habe die Verwaltung auch zum großen Teil als Opportunistenverein kennengelernt.

Pensionär

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17964 am: 27.08.2025 20:50 »
Die Sache mit dem Partnereinkommen hat er, wie im Übrigen alle norddeutschen Bundesländer, von Bayern freudig übernommen, also wird es ohne diesen Aspekt auch nicht gehen. Das Forum darf also gerne eine Zahl zwischen Minijob und steuerbefreitem Grundeinkommen wählen und zur Anrechnung bringen.
Wollen wir mal hoffen, dass das BVerfG ihm zuvor kommt und ihm erklärt, das es nicht statthaft sein wird.

Ich frage mich immer, woher diese Menschen kommen, die sich für alles instrumentalisieren und vorspannen lassen.
Aber ich habe die Verwaltung auch zum großen Teil als Opportunistenverein kennengelernt.

Da hat sich in den letzten zwanzig Jahren hinsichtlich Mentalität und Motivation bei den Behörden einiges geändert.
An dieser Stelle sollten verstärkt Überlegungen über Leistungsanreize bei der Besoldung als dauerender Bestandteil
nachgedacht werden.

Eine Möglichkeit wären In-Sich-Beurlaubungen. Hier ruht das Beamtenverhältnis und die Vergütung/Gehalt ist verhandelbar. M. E. wird dies bei der Bundesanstalt für Arbeit ermöglicht.
 

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17965 am: 27.08.2025 21:33 »
Ich habe das BVerfG per Mail angeschrieben und um Sachstandmitteilung gebeten. Anbei die Antwort die mich per Briefpost schon nach relativ kurzer Zeit erreichte

Zitat
Normenkontrollverfahren zur amtsangemessenen Besoldung von Beamten

Ihre E-Mail vom 8. August 2025

Sehr geehrt ....

zu Ihrer Anfrage wird Ihnen mitgeteilt, dass derzeit beim Bundesverfassungsgericht 73 Normenkontrollverfahren zur amtsangemessenen Besoldung von Beamten anhängig sind. Diese Verfahren betreffen unterschiedliche Bundesländer, unterschiedliche Besoldungsgruppen und unterschiedliche Jahrgänge. Alle diese Verfahren sind derzeit noch in Bearbeitung und ein konkreter Entscheidungstermin ist jeweils nicht absehbar. Aus der Vielzahl dieser Verfahren wurden einige Musterverfahren ausgewählt, in denen der Zweite Senat des Bundesver-fassungsgerichts anstrebt, voraussichtlich im laufenden Jahr zu entscheiden. Ein konkreter Termin hierzu kann Ihnen leider nicht genannt werden, da dieser vom Gang der Beratungen abhängig ist. Alle weiteren Verfahren werden dann im Nachgang zu den Musterverfahren abgearbeitet.

Woher Sie die Kenntnis haben, dass angeblich am 13. August 2025 eine Entscheidung fallen soll, kann hier nicht nachvollzogen werden. Dieser Termin wurde von Seiten des Hauses nicht genannt.

Es wird Ihnen anheimgestellt, zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzufragen oder die Veröffentlichungen auf der Home-page des Bundesverfassungsgerichts unter www.bverfq.de zu verfolgen.

Danach folgten noch ein paar Hinweise, wo man Informationen beim BVerfG einsehen kann.

regas

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« Antwort #17966 am: 27.08.2025 22:28 »
Die Sache mit dem Partnereinkommen hat er, wie im Übrigen alle norddeutschen Bundesländer, von Bayern freudig übernommen, also wird es ohne diesen Aspekt auch nicht gehen. Das Forum darf also gerne eine Zahl zwischen Minijob und steuerbefreitem Grundeinkommen wählen und zur Anrechnung bringen.
Wollen wir mal hoffen, dass das BVerfG ihm zuvor kommt und ihm erklärt, das es nicht statthaft sein wird.

Ich frage mich immer, woher diese Menschen kommen, die sich für alles instrumentalisieren und vorspannen lassen.
Aber ich habe die Verwaltung auch zum großen Teil als Opportunistenverein kennengelernt.

Da hat sich in den letzten zwanzig Jahren hinsichtlich Mentalität und Motivation bei den Behörden einiges geändert.
An dieser Stelle sollten verstärkt Überlegungen über Leistungsanreize bei der Besoldung als dauerender Bestandteil
nachgedacht werden.

Eine Möglichkeit wären In-Sich-Beurlaubungen. Hier ruht das Beamtenverhältnis und die Vergütung/Gehalt ist verhandelbar. M. E. wird dies bei der Bundesanstalt für Arbeit ermöglicht.

Bund spart bei den Beamten und senkt künstlich, durch geringe Besoldungsanpassungen, die Besoldung -> Top-Talente bewerben sich nicht mehr beim Staat -> Bewerberpool-Niveau sinkt -> Es werden mehr durchschnittlich bis schlechte Menschen eingestellt -> Bund spart weiterhin bis zur Verfassungswidrigkeit -> Situation verschlimmert sich -> Motivation sinkt -> Arbeitsmoral und Leistungskultur im öD geht gegen 0 -> ???

Dieser Trend war sicherlich vor 25 Jahren bereits absehbar. Leistungsanreize bzw. Leistungszuschläge sehe ich nicht als sinnvoll an, weil es bereits ein kulturelles Problem im öD ist. Die Leistungszuschläge werden definitiv limitiert sein und somit nur noch an die Lieblinge der Vorgesetzten gehen. Wir haben dieses Problem bereits mit Beurteilungen, wenn wir das mit leistungsbezogenen Zuschlägen weiter so machen sehe ich für den öD schwarz.

Man muss die Grundbesoldung ordentlich erhöhen und wieder wettbewerbsfähig für die Top-Talente da draußen werden. Kulturell über die kommenden 10-20 Jahre eine Leistungskultur schaffen, in dem man gute Leute einstellt und denen keine Steine in den Weg stellt. Mit den Boomern, die bald in Pension gehen, dann diese "take it easy, take it slow" Kultur langsam aber sicher eliminieren. Das ist der einzige Weg, und nicht über lächerliche Leistungszuschläge.

Pensionär

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« Antwort #17967 am: 27.08.2025 22:47 »
Die Sache mit dem Partnereinkommen hat er, wie im Übrigen alle norddeutschen Bundesländer, von Bayern freudig übernommen, also wird es ohne diesen Aspekt auch nicht gehen. Das Forum darf also gerne eine Zahl zwischen Minijob und steuerbefreitem Grundeinkommen wählen und zur Anrechnung bringen.
Wollen wir mal hoffen, dass das BVerfG ihm zuvor kommt und ihm erklärt, das es nicht statthaft sein wird.

Ich frage mich immer, woher diese Menschen kommen, die sich für alles instrumentalisieren und vorspannen lassen.
Aber ich habe die Verwaltung auch zum großen Teil als Opportunistenverein kennengelernt.

Da hat sich in den letzten zwanzig Jahren hinsichtlich Mentalität und Motivation bei den Behörden einiges geändert.
An dieser Stelle sollten verstärkt Überlegungen über Leistungsanreize bei der Besoldung als dauerender Bestandteil
nachgedacht werden.

Eine Möglichkeit wären In-Sich-Beurlaubungen. Hier ruht das Beamtenverhältnis und die Vergütung/Gehalt ist verhandelbar. M. E. wird dies bei der Bundesanstalt für Arbeit ermöglicht.

Bund spart bei den Beamten und senkt künstlich, durch geringe Besoldungsanpassungen, die Besoldung -> Top-Talente bewerben sich nicht mehr beim Staat -> Bewerberpool-Niveau sinkt -> Es werden mehr durchschnittlich bis schlechte Menschen eingestellt -> Bund spart weiterhin bis zur Verfassungswidrigkeit -> Situation verschlimmert sich -> Motivation sinkt -> Arbeitsmoral und Leistungskultur im öD geht gegen 0 -> ???

Dieser Trend war sicherlich vor 25 Jahren bereits absehbar. Leistungsanreize bzw. Leistungszuschläge sehe ich nicht als sinnvoll an, weil es bereits ein kulturelles Problem im öD ist. Die Leistungszuschläge werden definitiv limitiert sein und somit nur noch an die Lieblinge der Vorgesetzten gehen. Wir haben dieses Problem bereits mit Beurteilungen, wenn wir das mit leistungsbezogenen Zuschlägen weiter so machen sehe ich für den öD schwarz.

Man muss die Grundbesoldung ordentlich erhöhen und wieder wettbewerbsfähig für die Top-Talente da draußen werden. Kulturell über die kommenden 10-20 Jahre eine Leistungskultur schaffen, in dem man gute Leute einstellt und denen keine Steine in den Weg stellt. Mit den Boomern, die bald in Pension gehen, dann diese "take it easy, take it slow" Kultur langsam aber sicher eliminieren. Das ist der einzige Weg, und nicht über lächerliche Leistungszuschläge.

Ob Leistungszuschläge in der jetzigen Ausgestaltung nun sinnvoll sind, lasse ich mal außen vor. Mit der In-Sich-Beurlaubung sind m. E. in der Vergangenheit positive Anreize gesetzt worden. Außerdem ist der Gestaltungsspielraum für zusätzliche monetäre Zuwendungen vielfältig. Genügend Beispiele gibt es aus der Wirtschaft. Es gibt z. B. Grundvergütung und variable Bestandteile von x Prozent um 100 Prozent des regulären Gehaltes zu erreichen und darüber hinaus weitere zusätzliche finanzielle Anreize.

An dieser Stelle -Besoldungsstrukturreform- wie an vielen anderen auch im öffentlichen Dienst wird sich der Reformwille des Gesetzgebers zeigen. 

Ein anderes Thema ist die immer noch verwandte kameralistische Buchführung beim Bund in vielen Bereichen.