Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6431393 times)

Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17310 am: 03.08.2025 13:28 »
Ich halte alles für möglich. Dieser Richter würde doch auch nur zu einer oder zwei Klagen entscheiden, oder? Was ist denn mit den dröfundzwanzig anderen Klagen? Macht das der Nachfolger? Hat der evtl eine ganz andere Rechtsauffassung?

Lustig wäre auch einfach eine Art Cut: Grundgehalt der niedrigsten Besoldubgsgruppe 15% über Bürgergeld. Aber nur für den einzelnen Beamten, nicht für eine ganzeFamilie. Für die Familie dann ausnahmslos alles über Zuschläge.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17311 am: 03.08.2025 14:13 »

Lustig wäre auch einfach eine Art Cut: Grundgehalt der niedrigsten Besoldubgsgruppe 15% über Bürgergeld. Aber nur für den einzelnen Beamten, nicht für eine ganzeFamilie. Für die Familie dann ausnahmslos alles über Zuschläge.

Für alleinstehende Personen, die Bürgergeld beziehen, beträgt der Regelsatz derzeit 563 Euro pro Monat. Ich denke "lustig" fände das kein Beamter..

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17312 am: 03.08.2025 14:15 »
Du kannst Dir alles vorstellen, Verwaltungsgedöns, weil Du nicht weißt, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Es entscheidet nicht ein Richter über die anhängigen Normenkontrollverfahren, sondern der aus acht Richtern bestehende zuständige Senat, in unserem Fall der Zweite Senat. Über die mittlerweile über 70 anhängigen Verfahren wird weiterhin der dann personell neue zusammengesetzte Zweite Senat entscheiden, wobei ein nicht geringer Teil dieser Verfahren zwischenzeitlich insofern zur Entscheidung vorbereitet worden ist, als dass hier den anderen Verfassungsorganen bereits die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt worden ist. Auch dürfte der Zweite Senat mit den angekündigten Entscheidungen seine seit 2012 fortentwickelte neue Dogmatik zum Besoldungsrecht in einem weitgehenden Maße abschließen, die im weitgehenden Maße die Grundlage für die genannten anhängigen Verfahren sein wird. Auch das wird zur Beschleunigung der Verfahren beitragen, nicht zuletzt, weil es dann bis zu einem gewissen Grad keinen sachlichen Grund gibt, jene Beschleunigung dann nicht zu vollziehen, wobei ein tatsächliches Problem die Auswahl der hohen Anzahl anhängiger Verfahren sein dürfte. Spätestens im März des nächsten Jahres werden wir sehen, wie stark die Beschleunigung wirken wird, wenn das Bundesverfassungsgericht die Vorschau für das Jahr 2026 bekanntgeben wird, sofern der Senat bis dahin nicht über bislang nicht angekündigte Verfahren entscheiden wird.

Eine Art einfachen Cut wird's in den angekündigten Entscheidungen nicht geben; insbesondere die Berliner Pilotentscheidung wird in einigen Punkten recht komplex werden. Davon ist zumindest auszugehen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17313 am: 03.08.2025 14:15 »

Lustig wäre auch einfach eine Art Cut: Grundgehalt der niedrigsten Besoldubgsgruppe 15% über Bürgergeld. Aber nur für den einzelnen Beamten, nicht für eine ganzeFamilie. Für die Familie dann ausnahmslos alles über Zuschläge.

Für alleinstehende Personen, die Bürgergeld beziehen, beträgt der Regelsatz derzeit 563 Euro pro Monat. Ich denke "lustig" fände das kein Beamter..

Wieder einer der nichts verstanden hat, schön.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17314 am: 03.08.2025 14:20 »

Lustig wäre auch einfach eine Art Cut: Grundgehalt der niedrigsten Besoldubgsgruppe 15% über Bürgergeld. Aber nur für den einzelnen Beamten, nicht für eine ganzeFamilie. Für die Familie dann ausnahmslos alles über Zuschläge.

Für alleinstehende Personen, die Bürgergeld beziehen, beträgt der Regelsatz derzeit 563 Euro pro Monat. Ich denke "lustig" fände das kein Beamter..

Wieder einer der nichts verstanden hat, schön.

Das habe ich glaube ich schon. Aber eine einfache These bekommt auch einen einfachen Konter.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17315 am: 03.08.2025 14:28 »
Lustig wäre auch einfach eine Art Cut: Grundgehalt der niedrigsten Besoldubgsgruppe 15% über Bürgergeld. Aber nur für den einzelnen Beamten, nicht für eine ganzeFamilie. Für die Familie dann ausnahmslos alles über Zuschläge.

Zum Glück gibt es die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" (Ämterwertigkeit, Binnenabstandsgebot, Leistungsprinzip, usw. usf.), die solch einen hypothetischen Unsinn von vornherein verunmöglichen..

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17316 am: 03.08.2025 14:58 »
Lustig wäre auch einfach eine Art Cut: Grundgehalt der niedrigsten Besoldubgsgruppe 15% über Bürgergeld. Aber nur für den einzelnen Beamten, nicht für eine ganzeFamilie. Für die Familie dann ausnahmslos alles über Zuschläge.

Zum Glück gibt es die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" (Ämterwertigkeit, Binnenabstandsgebot, Leistungsprinzip, usw. usf.), die solch einen hypothetischen Unsinn von vornherein verunmöglichen..

Naja, sarkastisch betrachtet:
Ämterwertigkeit: Polizei NRW nur gehobener Dienst, woanders auch 2x mD auf dem Wagen..
Binnenabstandsgebot: Sockelbeträge in den letzten Gehaltsrunden..
Leistungsprinzip: teilweise zumindest als intransparent zu bezeichnende Beurteilungssysteme und Vergabe von Leistungsprämien..

Bei den "Gehaltsrunden" mit den Sockelbeträgen kann man schon fast die Vermutung hegen, dass die 115%-Thematik dort Einfluss genommen haben könnte..

Ozymandias

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« Antwort #17317 am: 03.08.2025 15:07 »
Ich halte alles für möglich. Dieser Richter würde doch auch nur zu einer oder zwei Klagen entscheiden, oder? Was ist denn mit den dröfundzwanzig anderen Klagen? Macht das der Nachfolger? Hat der evtl eine ganz andere Rechtsauffassung?


Wir haben kein Common Law, wo sich die Rechtsprechung sehr stark anhand von vorherigen Urteilen orientiert und ggf. selten weiterentwickelt.
Wir haben kodifiziertes Recht, dass aber hier als Art. 33 Abs. 5 GG eben keine gute Grundlage für die genaue Höhe der Besoldung bietet. Siehe Kritik zur Mathematisierung der Besoldung.

Unsere deutschen Richter sind daher noch weniger als in anderen Ländern an vorherige Rechtsprechung gebunden. Im Verfassungsrecht gibt es aber auch hier Streitereien bei der Auslegung, u.a. jetzt bei der Besetzung der neuen Richter. Klassische Auslegung nach dem Text der Verfassung oder moderne Interpretation der Verfassung. Ähnliches Problem gibt es auch mehr oder weniger auch bei der Bibelexegese.

Das BVerfG nutzt die Pilotverfahren um alle ca. 60 anhängigen Verfahren nach den gleichen Richtlinien zu entscheiden. Die Senate haben eine gewisse Wirkdauer. Bei kompletter Neubesetzung nach ca. 12 Jahren kann man sicherlich nicht mehr auf die bisherige Rechtsprechung vertrauen.

Der Senat ist nicht an die 115% gebunden, könnte auch 120% sagen.
Das Abstandsgebot ist nicht an die 10% innerhalb von 5 Jahren gebunden.
Diese Zahlen sind nicht in Stein gemeißelt und könnten prinzipiell auch neu festgelegt werden. Ebenso kann die Zuschlagsorgie prozentual auf ein gewisses Maximum reduziert werden.

Gruenhorn

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« Antwort #17318 am: 03.08.2025 15:37 »
Ich halte alles für möglich. Dieser Richter würde doch auch nur zu einer oder zwei Klagen entscheiden, oder? Was ist denn mit den dröfundzwanzig anderen Klagen? Macht das der Nachfolger? Hat der evtl eine ganz andere Rechtsauffassung?


Wir haben kein Common Law, wo sich die Rechtsprechung sehr stark anhand von vorherigen Urteilen orientiert und ggf. selten weiterentwickelt.
Wir haben kodifiziertes Recht, dass aber hier als Art. 33 Abs. 5 GG eben keine gute Grundlage für die genaue Höhe der Besoldung bietet. Siehe Kritik zur Mathematisierung der Besoldung.

Unsere deutschen Richter sind daher noch weniger als in anderen Ländern an vorherige Rechtsprechung gebunden. Im Verfassungsrecht gibt es aber auch hier Streitereien bei der Auslegung, u.a. jetzt bei der Besetzung der neuen Richter. Klassische Auslegung nach dem Text der Verfassung oder moderne Interpretation der Verfassung. Ähnliches Problem gibt es auch mehr oder weniger auch bei der Bibelexegese.

Das BVerfG nutzt die Pilotverfahren um alle ca. 60 anhängigen Verfahren nach den gleichen Richtlinien zu entscheiden. Die Senate haben eine gewisse Wirkdauer. Bei kompletter Neubesetzung nach ca. 12 Jahren kann man sicherlich nicht mehr auf die bisherige Rechtsprechung vertrauen.

Der Senat ist nicht an die 115% gebunden, könnte auch 120% sagen.
Das Abstandsgebot ist nicht an die 10% innerhalb von 5 Jahren gebunden.
Diese Zahlen sind nicht in Stein gemeißelt und könnten prinzipiell auch neu festgelegt werden. Ebenso kann die Zuschlagsorgie prozentual auf ein gewisses Maximum reduziert werden.
Die Flexibilisierung der 115% wäre ja mglw. ein Vehikel die fortgeführte Anhebung der Eingangsämter einzudämmen, indem man die 115% insofern klarstellt, dass sie beispielsweise für ungelernte Tätigkeiten gelten. Für den mittleren Dienst dann Faktor x, und so weiter. Damit wäre aber der weite Ermessensspielraum dahin. Naja Pech für den Dienstherrn.

Verwaltungsgedöns

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« Antwort #17319 am: 03.08.2025 15:47 »
Lustig wäre auch einfach eine Art Cut: Grundgehalt der niedrigsten Besoldubgsgruppe 15% über Bürgergeld. Aber nur für den einzelnen Beamten, nicht für eine ganzeFamilie. Für die Familie dann ausnahmslos alles über Zuschläge.

Zum Glück gibt es die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" (Ämterwertigkeit, Binnenabstandsgebot, Leistungsprinzip, usw. usf.), die solch einen hypothetischen Unsinn von vornherein verunmöglichen..

Abwarten. Hergebracht bedeutet althergebracht. Wir haben keinen Kaiser mehr. Die Familie hat schlicht nicht mehr nur einen Versorger. Alles unterliegt einem Wandel und das Bild, wonach ein Beamter einen Partner und zwei Kinder ernähren muss, wurde bereits aufgeweicht. Es wird auch noch weiter aufgeweicht werden.

Das althergebrachte Bild ist vielleicht noch bei Polizisten oder Soldaten etc. teilweise nachvollziehbar. Aber wo ist der Unterschied bei einem angestellten oder verbeamteten Lehrer? Kommt der Lehrer bei Unruhen, Terroranschlag oder im Spannungsfall für mehrere Tage oder Wochen nicht mehr nach Hause? Geht der Lehrer nach Kabul und evakuiert über Wochen Personal? Das Beamtentum unterliegt einem zeitlichen Wandel. Wie Postbeamte und Bahnbeamte werden auch verbeamtete Lehrer etc aussterben. Und mit diesem Wandel wird auch ein Wandel der hergebrachten Grundsätze einhergehen.

Das Problem hier ist, dass 99 Prozent der Beamten nicht in der Lage sind, sich selbst und die Sinnhaftigkeit ihres Beamtenstatus kritisch zu hinterfragen. Ich vermute, dass diese Quote bei Verfassungsrichtern niedriger ist. Einem Verfassungsrichter traue ich tendenziell eher zu, eine Entscheidung zu treffen, die zu seinen eigenen Lasten geht.

Meine Meinung ist, dass die niedrigen Besoldubgsgruppen lächerlich wenig Geld erhalten haben. Dies wurde teilweise ausgebessert und muss weiter ausgebessert werden. Aber die höheren Besoldubgsgruppen? Ich kenne Leute, die sind A11 und A12, über 50 Jahre alt und ohne Kinder. Die arbeiten aus Faulheit nur Teilzeit und jammern dass sie zu wenig Geld bekommen. Und ja ich weiß, Staatsanwälte und Richter würden in der freien Wirtschaft viel mehr Geld bekommen. Ja verdammt, dann sollen sie doch wechseln. Wenn kein Nachwuchs mehr kommt, werden die R Besoldungen schon entsprechend angepasst. Bekommen wir bei den Richtern und Staatsanwälten denn wirklich die besten Studenten? Von den Noten her sicher, aber menschlich? Sind es womöglich auch viele Studenten, die dem Druck in den Kanzleien und der freien Marktwirtschaft bewusst ausweichen und sich mit weniger Geld in einer Behörde zufrieden geben? Menschen die ängstlich sind und unkündbar sein wollen? Menschen die abgesichert sein wollen?

Ich hoffe selbst auch auf fette Nachzahlungen und habe damals finanziell wirklich gelitten. Inzwischen bin ich selbst in einer höheren Besoldubgsgruppe und es reicht dicke für ein würdiges Leben. Die 15 Prozent zur Grundsicherung würde ich vermutlich noch knapp reißen. Aber liegt das an meinem niedrigen Gehalt oder an den vollkommen schwachsinnig hohen Sozialleistungen und dem Umstand, dass ich alleine mit einer vierköpfigen Familie verglichen werde?

Nur mal als Denkanstoß: Eine Bekannte ist als Dozentin an einer Schule für Beamtennachwuchs tätig. Sie hat einen Master und unterrichtet den Nachwuchs als E11. Der Nachwuchs kommt mit A7 aus der Schule und hat netto über 200 Euro mehr auf der Bezügemitteilung. Hand aufs Herz, dass kann nicht fair sein.

Verwaltungsgedöns

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« Antwort #17320 am: 03.08.2025 15:50 »
Du kannst Dir alles vorstellen, Verwaltungsgedöns, weil Du nicht weißt, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Es entscheidet nicht ein Richter über die anhängigen Normenkontrollverfahren, sondern der aus acht Richtern bestehende zuständige Senat, in unserem Fall der Zweite Senat. Über die mittlerweile über 70 anhängigen Verfahren wird weiterhin der dann personell neue zusammengesetzte Zweite Senat entscheiden, wobei ein nicht geringer Teil dieser Verfahren zwischenzeitlich insofern zur Entscheidung vorbereitet worden ist, als dass hier den anderen Verfassungsorganen bereits die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt worden ist. Auch dürfte der Zweite Senat mit den angekündigten Entscheidungen seine seit 2012 fortentwickelte neue Dogmatik zum Besoldungsrecht in einem weitgehenden Maße abschließen, die im weitgehenden Maße die Grundlage für die genannten anhängigen Verfahren sein wird. Auch das wird zur Beschleunigung der Verfahren beitragen, nicht zuletzt, weil es dann bis zu einem gewissen Grad keinen sachlichen Grund gibt, jene Beschleunigung dann nicht zu vollziehen, wobei ein tatsächliches Problem die Auswahl der hohen Anzahl anhängiger Verfahren sein dürfte. Spätestens im März des nächsten Jahres werden wir sehen, wie stark die Beschleunigung wirken wird, wenn das Bundesverfassungsgericht die Vorschau für das Jahr 2026 bekanntgeben wird, sofern der Senat bis dahin nicht über bislang nicht angekündigte Verfahren entscheiden wird.

Eine Art einfachen Cut wird's in den angekündigten Entscheidungen nicht geben; insbesondere die Berliner Pilotentscheidung wird in einigen Punkten recht komplex werden. Davon ist zumindest auszugehen.

Danke für die gewohnt solide Einordnung.