Ich habe mir mal den Spaß gemacht und die KI gefragt wie eine Regelung aussehen könnte und wie sie einen Gesetzesentwurf formulieren würde. Gefällt mir. Eine Mischkalkulation. Vielleicht mag das BMI abpinnen.

Deutscher Bundestag – Drucksache XX/XXXX
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der amtsangemessenen Besoldung (AABesG)
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A. Problem und Ziel
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass die derzeitige Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten des Bundes nicht in allen Fallkonstellationen der verfassungsrechtlich gebotenen amtsangemessenen Alimentation entspricht. Besonders betroffen sind Familien mit mehreren Kindern.
Zudem sind die Abstände zur Grundsicherung und zu vergleichbaren Einkommensgruppen teilweise unterschritten.
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Besoldung auf eine verfassungskonforme Grundlage zu stellen, Rückstände seit 2017 auszugleichen und ein dauerhaft tragfähiges System zu schaffen, das Rechtsfrieden und Planbarkeit gewährleistet.
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B. Lösung
Ein Mischmodell aus folgenden Elementen:
• lineare Anhebung der Grundgehaltstabellen,
• deutliche Anhebung und Dynamisierung der Familienzuschläge,
• Einführung regionaler Zuschläge zur Berücksichtigung von Lebenshaltungskosten,
• Rückwirkende Nachzahlung für kinderreiche Familien ab 2017,
• Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung durch die Bundesregierung.
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C. Alternativen
• Reine Erhöhung der Grundgehälter: führt zu erheblichen Kosten, ohne gezielt Unteralimentation von Familien zu beseitigen.
• Ausschließliche Erhöhung der Familienzuschläge: würde kinderlose Beamte strukturell benachteiligen.
• Keine Regionalisierung: verfehlt die besondere Belastung in Ballungsräumen.
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D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
• Nachzahlungen 2017–2025: geschätzt 1,5–2,0 Mrd. € (einmalig).
• Mehrausgaben ab 2026: ca. 3–3,5 Mrd. € jährlich (Bund).
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E. Erfüllungsaufwand
• Für Bürgerinnen und Bürger: keiner.
• Für die Verwaltung: Anpassung der Besoldungsabrechnungssysteme.
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F. Weitere Kosten
Keine. Auswirkungen auf Preise, Einzelhandel oder Verbraucherpreise sind nicht zu erwarten.
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Artikelgesetz
Artikel 1 – Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)
§ 1 Grundgehaltstabellen
Die Grundgehaltstabellen nach Anlage IV zum BBesG werden mit Wirkung zum 1. Januar 2026 linear um 10 Prozent angehoben.
§ 2 Familienzuschlag
Der Familienzuschlag wird wie folgt neu gefasst:
• 1. Kind: 200 Euro monatlich,
• 2. Kind: 250 Euro monatlich,
• 3. Kind: 600 Euro monatlich,
• jedes weitere Kind: 650 Euro monatlich.
Die Beträge werden jährlich dynamisch an die Entwicklung der Regelbedarfsstufen nach dem SGB XII und an die Wohngeld-Mietstufen angepasst.
§ 3 Regionalzuschlag
(1) Zur Berücksichtigung regional unterschiedlicher Lebenshaltungskosten erhalten Beamte, Richter und Soldaten des Bundes einen Zuschlag in Höhe von
• 10 Prozent des Grundgehalts in den Mietstufen VI und VII,
• 6 Prozent des Grundgehalts in den Mietstufen IV und V.
(2) Die Festlegung der Regionen erfolgt durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern.
§ 4 Überprüfungsklausel
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht über die Amtsangemessenheit der Besoldung vor. Grundlage sind insbesondere die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die Entwicklung der Regelbedarfe und der Wohnkosten.
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Artikel 2 – Rückwirkende Ansprüche
(1) Beamte, Richter und Soldaten des Bundes, die in den Jahren 2017 bis 2025 für drei oder mehr Kinder kindergeldberechtigt waren, erhalten eine rückwirkende Anpassung der Besoldung.
(2) Die Nachzahlungen erfolgen ohne gesonderte Antragstellung. Verjährung wird nicht geltend gemacht.
(3) Das Bundesministerium des Innern regelt das Verfahren durch Verwaltungsvorschrift.
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Artikel 3 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Artikel 2 gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2017.
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Begründung
I. Allgemeiner Teil
Die bisherige Rechtslage verletzt in wesentlichen Konstellationen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Insbesondere Mehrkindfamilien mit drei und mehr Kindern waren seit 2017 in der Besoldungshöhe unteralimentiert. Das Bundesverfassungsgericht fordert einen systematischen Abstand von mindestens 15 Prozent oberhalb des Grundsicherungsniveaus.
Mit diesem Gesetz wird eine amtsangemessene Alimentation für alle Bundesbeamten, Richter und Soldaten hergestellt. Die vorgesehene Rückwirkung stellt sicher, dass verfassungswidrige Unteralimentation für Mehrkindfamilien ausgeglichen wird.
II. Einzelbegründung
Zu Artikel 1 § 1 (Grundgehaltstabellen):
Die lineare Erhöhung um 10 Prozent gleicht allgemeine Unterdeckungen aus und stärkt die Attraktivität des öffentlichen Dienstes.
Zu Artikel 1 § 2 (Familienzuschlag):
Die deutliche Anhebung ab dem dritten Kind trägt den Vorgaben des BVerfG Rechnung und schafft hinreichende Abstände zur Grundsicherung. Die Dynamisierung vermeidet erneute Klagen.
Zu Artikel 1 § 3 (Regionalzuschlag):
Die Berücksichtigung regionaler Miet- und Lebenshaltungskosten ist erforderlich, um Amtsangemessenheit auch in teuren Ballungsräumen sicherzustellen.
Zu Artikel 1 § 4 (Überprüfungsklausel):
Die regelmäßige Überprüfung dient der Rechts- und Planungssicherheit und stellt sicher, dass das Gesetz auf aktuelle Entwicklungen reagiert.
Zu Artikel 2 (Rückwirkende Ansprüche):
Die Rückwirkung für kinderreiche Familien folgt unmittelbar aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und dem Rundschreiben des BMI, mit dem auf Verjährung und Widerspruch verzichtet wurde.
Zu Artikel 3 (Inkrafttreten):
Das Inkrafttreten zum 1. Januar 2026 gewährleistet, dass die Anpassungen in die Besoldungsabrechnungen implementiert werden können.