Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6681984 times)

Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17595 am: 20.08.2025 10:15 »
Sehr schön geschrieben Ihr Zwei. Willkommen in unserer aA-Selbsthilfegruppe, Durgi 😀

Dann kann man ja auf ein frohes Fest mit einem schon lange nicht mehr ausgezahlt Weihnachtsgeld hoffen.

Ach nee, die Hoffnung habe ich ja aufgegeben. Es wird nichts geben, dabei bleibe ich. Und sollte es anstatt Sterntaler eben Brotkrumen a la Hänsel u. Gretel geben, ärgere ich mich nur, dass ich sehr spät und nur für 2024 u. 2025 Widerspruch eingelegt habe.. Allerdings haben es zu viele nicht getan, weil sie sich von dem 2021er-BMI-Lügenzettel haben blenden lassen. Der, an den sich dann später keiner der Verantwortlichen mehr erinnern möchte ("Chef, das waren Kollega von andere Baustellä").
Was ist das für ein Lügenzettel?

Wir hatten zu unseren Bezügemitteilungen in Hamburg auch einen Lügenzettel, dass wir nicht widersprechen müssen und nur die Musterverfahren beim Verwaltungsgericht abwarten müssen. Das hat man mit einem Taschenspielertrick jedoch wieder aufgehoben. Liegt nun auch beim Verfassungsgericht, da der Lügenzettel unter Voraussetzungen wohl doch gültig ist.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17596 am: 20.08.2025 10:39 »
Ganz genau so einen gab es vom BMI. Die Leute in Sicherheit wiegen ("Niemand hat die Absicht eine Mauer, äh, Eure Nachzahlungen zu verschleppen - Ihr braucht keinen Widerspruch einzulegen").

Das ist ein alter Jedi-Trick, den auch Obi-Wan angewendet hat "Ihr braucht keinen Widerspruch einzulegen.. Ihr könnt jetzt weiter dienen", worauf 90% der Bundessturmtruppen dann mit "Wir brauchen keinen Widerspruch einzulegen.. Wir können jetzt weiter dienen. Weiter dienen, weiter dienen" reagieren.

Interessant, dass es den in HH auch gab und das Ergebnis kennen wir dank Dir ja nun, wir hätten es uns aber auch denken können.

Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17597 am: 20.08.2025 11:34 »
Hier hat eine Gewerkschaft etwas zu den Voraussetzungen in Hamburg zusammengefasst.
https://www.dpolg-hh.de/amtsangemessenen-alimentation-beamtenbesoldung/

kimonbon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17598 am: 20.08.2025 11:36 »
hahahaaa, 7000€ Pension zu zweit. Die waren bestimmt nur im gD hahaaa https://www.zeit.de/arbeit/2025-08/oeffentlicher-dienst-verbeamtung-forderungen-debatte-arbeitszeiten

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17599 am: 20.08.2025 11:50 »
7.000 € Pension, ok 2 pensionierte Schulleiter.

Sei ihnen gegönnt.

Wer aber in der heutigen Situation sowas öffentlich macht und raustönt, der muss schon einen sehr merkwürdigen Verstand haben.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17600 am: 20.08.2025 12:34 »
So ich war diese Woche wieder im politischen Berlin unterwegs gewesen. Man erfährt Informationen nur auf den Fluren oder im Fahrstuhl oder auch in der Kantine.

Was ich gehört habe, kommt der Entwurf spätestens in der 2. Septemberwoche. Und es sollen auch alle Gruppen befriedet werden, dass heisst nicht nur die kinderreichen Familien, sondern auch die Grundbesoldung über dem Tarifergebnis wird moderat Stück für Stück angehoben werden.

Rechnet dafür aber für 2027 und 2028 mit einer Nullrunde für die Beamten. Die Haushaltssituation soll wohl ziemlich dramatisch sein.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17601 am: 20.08.2025 12:45 »
So ich war diese Woche wieder im politischen Berlin unterwegs gewesen. Man erfährt Informationen nur auf den Fluren oder im Fahrstuhl oder auch in der Kantine.

Was ich gehört habe, kommt der Entwurf spätestens in der 2. Septemberwoche. Und es sollen auch alle Gruppen befriedet werden, dass heisst nicht nur die kinderreichen Familien, sondern auch die Grundbesoldung über dem Tarifergebnis wird moderat Stück für Stück angehoben werden.

Rechnet dafür aber für 2027 und 2028 mit einer Nullrunde für die Beamten. Die Haushaltssituation soll wohl ziemlich dramatisch sein.

Hm, ok. Danke soweit für die Infos. Die alte Frage: wie soll das mit den Nachzahlungen aussehen?

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17602 am: 20.08.2025 12:49 »
...
Rechnet dafür aber für 2027 und 2028 mit einer Nullrunde für die Beamten. Die Haushaltssituation soll wohl ziemlich dramatisch sein.

Das macht ja wenig Sinn - dann kehrt man ja nach und nach zur nicht aA zurück vor allem wenn ggf. Bürgergeld etc wieder angepasst wird.

Das Drama hat ja die Politik verursacht!

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17603 am: 20.08.2025 12:52 »
Nichts gegen dich, Hummel. Es geht mir ja um die Sache: Wie sagen die rechten Schwurbler immer? "Geschichten aus dem Paulanergarten".
Ich frage mich ernsthaft, ob die Verbreiter im Ministerium gleich, nachdem sie wieder den Flurfunk befeuert haben, nur weil da wieder irgendeine Hirngespinstidee Flatulenz hatte, an den Rechner laufen, hier ins Forum schauen und sich herzlich über uns beömmeln.

Don't feed the trolls. (Damit meine ich nicht Dich, Hummel!)

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17604 am: 20.08.2025 13:09 »
Ich frage mich immer, welcher Fehlvorstellung man im "politischen Berlin" unterliegt.

Hierzu zeichne ich mal ein Szenario auf.

Es gibt im September möglicherweise einen Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der aA. Die Altjahre ab 2021 werden mit abgefrühstückt. Ab diesem Moment gibt es keinen Anlass, eingelegte Widersprüche für Jahre ab 2021 weiter ruhen zu lassen, dementsprechend wird es zeitnahe Entscheidungen der Verwaltungsgerichte geben.

Sollte sich das BVerfG dazu durchringen, die Materie Besoldungsrecht noch klarer abzustecken, besteht die Möglichkeit, dass die Verwaltungsgerichte in diesen Fällen nicht mehr vorlegen.

Meint man wirklich, in diesem Falle ab 2025/2026 hinter der gerichtlichen geklärten Besoldung für die Jahre 2021-2024/25 zurückbleiben zu können!?

Deshalb wäre ein verfassungswidriges Reperaturgesetz und ein im September vorgelegtes verfassungswidriges Besoldungsgesetz nahezu der Offenbarungseid.




Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17605 am: 20.08.2025 13:21 »
In der Vergangenheit wurde schon öfters Insider-Infos bzw. Gerüchte von dem User Hummel ins Forum gestellt. Bisher waren diese ausnahmslos unzutreffend.
Dagegen gibt es echte Insider-Infos und qualitative Beiträge von BalBund, der auch schon dazu etwas geschrieben hatte.
Trotzdem gibt es immer noch welche, die die Beiträge von Hummel als bare Münze nehmen und sich dann darüber echauffieren, was noch nicht beschlossen ist, noch exisitiert.
Unbegreiflich...

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17606 am: 20.08.2025 13:38 »
In der Vergangenheit wurde schon öfters Insider-Infos bzw. Gerüchte von dem User Hummel ins Forum gestellt. Bisher waren diese ausnahmslos unzutreffend.
Dagegen gibt es echte Insider-Infos und qualitative Beiträge von BalBund, der auch schon dazu etwas geschrieben hatte.
Trotzdem gibt es immer noch welche, die die Beiträge von Hummel als bare Münze nehmen und sich dann darüber echauffieren, was noch nicht beschlossen ist, noch exisitiert.
Unbegreiflich...

Ich erwarte nicht, dass es genau so kommt, wie Hummel es schreibt. Aber man kann ja zumindest ein bisschen offen bleiben. Letztendlich weiß keiner, was wann kommt.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17607 am: 20.08.2025 13:43 »
In der Vergangenheit wurde schon öfters Insider-Infos bzw. Gerüchte von dem User Hummel ins Forum gestellt. Bisher waren diese ausnahmslos unzutreffend.
Dagegen gibt es echte Insider-Infos und qualitative Beiträge von BalBund, der auch schon dazu etwas geschrieben hatte.
Trotzdem gibt es immer noch welche, die die Beiträge von Hummel als bare Münze nehmen und sich dann darüber echauffieren, was noch nicht beschlossen ist, noch exisitiert.
Unbegreiflich...

Ich erwarte nicht, dass es genau so kommt, wie Hummel es schreibt. Aber man kann ja zumindest ein bisschen offen bleiben. Letztendlich weiß keiner, was wann kommt.

Richtig es weiß keiner so genau, aber weshalb dann so viel Energie und ausweislich mancher Post persönlichen Frust investieren und in Kauf nehmen und sich aufregen.... Vielleicht hat er auch zum ersten Mal recht, dann kann man sich noch früh genug aufregen.