Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7237880 times)

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17160 am: 29.07.2025 06:52 »
Selbstredend hat der Bundeskanzler auch Anrecht auf die amtsangemessene Alimentation.  Rheini, der aktuelle Bundeskanzler ist im Übrigen ein Mann ;)

Verglichen mit dem Management der deutschen Großkonzerne dürfte die Besoldung des Kanzlers lächerlich sein. Friedrich Merz steht morgens bestimmt nicht des Geldes wegen auf.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17161 am: 29.07.2025 07:09 »
Selbstredend hat der Bundeskanzler auch Anrecht auf die amtsangemessene Alimentation.  Rheini, der aktuelle Bundeskanzler ist im Übrigen ein Mann ;)

Verglichen mit dem Management der deutschen Großkonzerne dürfte die Besoldung des Kanzlers lächerlich sein. Friedrich Merz steht morgens bestimmt nicht des Geldes wegen auf.

Bin schon so alt, dass die Umstellung Frau - Mann Zeit braucht .....  8).

Na dann hoffe ich mal das Herr Merz, falls er der Ansicht ist nicht amtsangemessen bezahlt zu werden, Klage einreicht.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17162 am: 29.07.2025 07:46 »
Das kam soeben per Mail von der Truppenkameradschaft:

"Die Bundesregierung plant, künftig auf den Allgemeinen Ergänzungszuschlag (AEZ) zu verzichten. Stattdessen sollen die Tabellenendgelte insgesamt angehoben werden, um eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Dies stellt einen grundlegenden Kurswechsel dar – ob und wie diese Umstellung gelingt, bleibt allerdings offen, insbesondere wegen möglicher hoher Nachzahlungen in bestimmten Dienstgradgruppen.
Man wird sich wohl dennoch darauf einstellen müssen, dass auch dieser bürokratiearme Gesetzesentwurf die Anrechnung des Familien- bzw. Partnereinkommens (wie in 14 von 16 Bundesländern praktiziert) enthalten wird."

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17163 am: 29.07.2025 07:49 »
Das kam soeben per Mail von der Truppenkameradschaft:

"Die Bundesregierung plant, künftig auf den Allgemeinen Ergänzungszuschlag (AEZ) zu verzichten. Stattdessen sollen die Tabellenendgelte insgesamt angehoben werden, um eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Dies stellt einen grundlegenden Kurswechsel dar – ob und wie diese Umstellung gelingt, bleibt allerdings offen, insbesondere wegen möglicher hoher Nachzahlungen in bestimmten Dienstgradgruppen.
Man wird sich wohl dennoch darauf einstellen müssen, dass auch dieser bürokratiearme Gesetzesentwurf die Anrechnung des Familien- bzw. Partnereinkommens (wie in 14 von 16 Bundesländern praktiziert) enthalten wird."


Es wäre echt schön, wenn ich auch mal von anderen Kameraden etwas höre. Bis jetzt hatte ich nur einmal Glück, dass zumindest ein Offizier davon wusste. Seit drei Jahren spreche ich schon darüber und fühle mich dadurch manchmal wie der Einzige, der davon weiß.

Imperator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17164 am: 29.07.2025 07:55 »
Das kam soeben per Mail von der Truppenkameradschaft:

"Die Bundesregierung plant, künftig auf den Allgemeinen Ergänzungszuschlag (AEZ) zu verzichten. Stattdessen sollen die Tabellenendgelte insgesamt angehoben werden, um eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Dies stellt einen grundlegenden Kurswechsel dar – ob und wie diese Umstellung gelingt, bleibt allerdings offen, insbesondere wegen möglicher hoher Nachzahlungen in bestimmten Dienstgradgruppen.
Man wird sich wohl dennoch darauf einstellen müssen, dass auch dieser bürokratiearme Gesetzesentwurf die Anrechnung des Familien- bzw. Partnereinkommens (wie in 14 von 16 Bundesländern praktiziert) enthalten wird."

Die Anhebung der Grundgehälter wäre schon einmal ein ziemlicher Erfolg. Da kann ich nur hoffen, dass sich wenigstens das bewahrheitet. Hat jemand anderes auch noch so eine Info erhalten?

Nicht dass die auf die Idee kommen, uns über zwei Jahre 5 % jeweils zu geben und dann zu meinen, die amtsangemessene Alimentation wäre damit hergestellt  >:(

Hummel2805

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« Antwort #17165 am: 29.07.2025 08:01 »
Dann ist ja meine Quelle im BMI goldwert!

Dunkelbunter

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« Antwort #17166 am: 29.07.2025 08:02 »
Das kam soeben per Mail von der Truppenkameradschaft:

"Die Bundesregierung plant, künftig auf den Allgemeinen Ergänzungszuschlag (AEZ) zu verzichten. Stattdessen sollen die Tabellenendgelte insgesamt angehoben werden, um eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Dies stellt einen grundlegenden Kurswechsel dar – ob und wie diese Umstellung gelingt, bleibt allerdings offen, insbesondere wegen möglicher hoher Nachzahlungen in bestimmten Dienstgradgruppen.
Man wird sich wohl dennoch darauf einstellen müssen, dass auch dieser bürokratiearme Gesetzesentwurf die Anrechnung des Familien- bzw. Partnereinkommens (wie in 14 von 16 Bundesländern praktiziert) enthalten wird."

Da kann man ja nur gespannt sein.
Die Zuschläge für Kinder sollen bei den ersten 2 Kindern wohl auch leicht angehoben werden und ab dem dritten Kind schon ein wenig mehr (hab es zu mindestens mal hier irgendwo gelesen).

Aber eine Wiedereinführung der Ballungsraumzulage wäre natürlich auch was um die Wohnkosten ein wenig auszugleichen.

Candyman

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« Antwort #17167 am: 29.07.2025 08:03 »
Ich müsste jetzt auch mal hochrechnen, wie viel Prozent bei mir steigen müssten, damit es passt. Glaub es war bei einem Hauptbootsmann (A8z) knapp 20.000 Euro im Jahr, was laut der damaligen Tabelle fehlte.

Wenn ich das auf mich übertrage (OMt, A7), müsste es etwa 45 % sein, vorausgesetzt, der Rest wird nicht angepasst.

Candyman

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« Antwort #17168 am: 29.07.2025 08:04 »
Dann ist ja meine Quelle im BMI goldwert!

wir hören gespannt zu Hummel :P

Dunkelbunter

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« Antwort #17169 am: 29.07.2025 08:05 »
Das kam soeben per Mail von der Truppenkameradschaft:

"Die Bundesregierung plant, künftig auf den Allgemeinen Ergänzungszuschlag (AEZ) zu verzichten. Stattdessen sollen die Tabellenendgelte insgesamt angehoben werden, um eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Dies stellt einen grundlegenden Kurswechsel dar – ob und wie diese Umstellung gelingt, bleibt allerdings offen, insbesondere wegen möglicher hoher Nachzahlungen in bestimmten Dienstgradgruppen.
Man wird sich wohl dennoch darauf einstellen müssen, dass auch dieser bürokratiearme Gesetzesentwurf die Anrechnung des Familien- bzw. Partnereinkommens (wie in 14 von 16 Bundesländern praktiziert) enthalten wird."

Die Anhebung der Grundgehälter wäre schon einmal ein ziemlicher Erfolg. Da kann ich nur hoffen, dass sich wenigstens das bewahrheitet. Hat jemand anderes auch noch so eine Info erhalten?

Nicht dass die auf die Idee kommen, uns über zwei Jahre 5 % jeweils zu geben und dann zu meinen, die amtsangemessene Alimentation wäre damit hergestellt  >:(

Aber man kann davon ausgehen, dass das Tarifergebnis für den öD mit verrechnen und somit alles auf einmal erledigen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17170 am: 29.07.2025 08:05 »
Die werden ein Partnereinkommen in die Berechnungen rein knallen, das sich gewaschen hat. Siehe Bayern...

Candyman

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« Antwort #17171 am: 29.07.2025 08:06 »
Das kam soeben per Mail von der Truppenkameradschaft:

"Die Bundesregierung plant, künftig auf den Allgemeinen Ergänzungszuschlag (AEZ) zu verzichten. Stattdessen sollen die Tabellenendgelte insgesamt angehoben werden, um eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Dies stellt einen grundlegenden Kurswechsel dar – ob und wie diese Umstellung gelingt, bleibt allerdings offen, insbesondere wegen möglicher hoher Nachzahlungen in bestimmten Dienstgradgruppen.
Man wird sich wohl dennoch darauf einstellen müssen, dass auch dieser bürokratiearme Gesetzesentwurf die Anrechnung des Familien- bzw. Partnereinkommens (wie in 14 von 16 Bundesländern praktiziert) enthalten wird."

Die Anhebung der Grundgehälter wäre schon einmal ein ziemlicher Erfolg. Da kann ich nur hoffen, dass sich wenigstens das bewahrheitet. Hat jemand anderes auch noch so eine Info erhalten?

Nicht dass die auf die Idee kommen, uns über zwei Jahre 5 % jeweils zu geben und dann zu meinen, die amtsangemessene Alimentation wäre damit hergestellt  >:(

Aber man kann davon ausgehen, dass das Tarifergebnis für den öD mit verrechnen und somit alles auf einmal erledigen.

Solange der Sprung trotzdem merklich nach oben geht, ist mir das für diese Runde wirklich Egal

Dunkelbunter

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« Antwort #17172 am: 29.07.2025 08:08 »
Die werden ein Partnereinkommen in die Berechnungen rein knallen, das sich gewaschen hat. Siehe Bayern...

Dann muss das Bundesverfassungsgericht sich mal beeilen. Oder man klagt dann dagegen.

waynetology

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« Antwort #17173 am: 29.07.2025 08:19 »
Ich denke auch das die einfach das anzurechnende Partnereinkommen entsprechen hoch ansetzen und dadurch die Erhöhung minimieren.

Zur Übertragung der Tarifergebnisse steht folgendes in der Mail:

"Die Umsetzung des aktuellen Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst auf die Besoldung und Versorgung von Soldaten, Beamten und Versorgungsempfängern steht weiterhin aus. Für die Tarifbeschäftigten ist mit einer Auszahlung voraussichtlich im September zu rechnen.
Im Gespräch mit dem Bundesinnenministerium (BMI) wurde dem DBwV mündlich zugesagt, dass die Übertragung der tariflichen Ergebnisse auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich zeit- und systemgerecht erfolgen soll. Konkret bedeutet das:
•   Rückwirkende Erhöhung der Bezüge um 3 % zum 1. April 2025
•   Übertragung auch auf tarifliche Zulagen
Allerdings wurde eine vollständige inhaltsgleiche Übertragung abgelehnt – insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeitregelungen, Urlaubsansprüche und die Systematik der Sonderzahlungen. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der sowohl die Besoldungs- und Versorgungsanpassung als auch die Umsetzung der Rechtsprechung zur verfassungskonformen Alimentation regeln soll, wird bis zum Ende der parlamentarischen Sommerpause erwartet. Ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung steht jedoch noch aus.
Fazit: Die Verzögerungen sind unbefriedigend – der DBwV bleibt in engem Austausch mit den politischen Entscheidungsträgern, um eine zeitnahe und gerechte Anpassung durchzusetzen."
 


Batto

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17174 am: 29.07.2025 08:34 »
Moin,

vielen Danke für deine Infos. Ich denke, dass die Arbeitszeitregelung sowie die Jahressonderzahlung nicht übernommen werden, damit hat inzwischen jeder gerechnet. Aber wenn wir nicht einmal den einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten und dabei weiterhin 1-2 Stunden pro Woche mehr arbeiten finde ich das ganze doch etwas unfair.
Abgesehen vom Thema der Aa natürlich. Ich würde sogar darauf tippen, dass jetzt möglichst schnell ein neuer Entwurf zur Aa kommt (so wie du es ja auch schreibst) und dieser dann umgesetzt wird. Durch das hohe Partnereinkommen muss man möglichst wenig Nachzahlung leisten und man könnte das Rundschreiben des BMI umsetzen. Das ganze mit dem Wissen, dass es nicht Rechtens ist. Dagegen kann dann geklagt werden und das Spiel geht von vorne los. So hat man aber nicht mehr eine Nachzahlung an alle zu leisten und nur an diejenigen die wiederum Widerspruch gegen die umgesetzte Aa einlegen.