@BVerfGBeliever
Danke dir, das ist eine sehr treffende Beobachtung. Du hast völlig recht: Die 1,2 Mrd. Euro tauchten zuerst am 17.10. in der WirtschaftsWoche auf, lange bevor es überhaupt eine abgestimmte Ressortlinie gab. Seitdem wandert diese Zahl von Medium zu Medium, weil sie kommunikativ perfekt funktioniert: klein genug, um harmlos zu wirken, aber groß genug, um politisches Handeln vorzutäuschen.
Die angebliche „Strategie“ ist altbekannt. Erst große Worte über Leistungsprinzip, Attraktivität des Bundesdienstes und Spitzenposition im Ländervergleich, dann eine Zahl, die fiskalisch auf wackeligem Fundament steht. Dass niemand genau sagt, worauf sich die 1,2 Mrd. beziehen ,ggf. auf ein Haushaltsjahr, fünf Jahre oder die bloße Grundbesoldung...ist kein Versehen, sondern Absicht. Solange der Rahmen unscharf bleibt, kann das BMI jederzeit nachjustieren, ohne sich festlegen zu müssen.
Zu deiner Frage: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass die bestehenden Widersprüche zunächst alle pauschal abgelehnt werden. Begründung vermutlich: laufendes Gesetzgebungsverfahren. Das verschafft Zeit, vermeidet Präzedenzfälle und hält die Verfahren aus den Schlagzeilen.
Ernsthaft Bewegung kommt vermutlich erst 2027 oder 2028, wenn klar wird, wie sich die gestaffelte Umsetzung tatsächlich auf Versorgung und Nachzahlungen auswirkt.
Kurz gesagt: kein Versehen, kein Zufall...sondern ziemlich (hinterlistig könnte man sagen...) ausgefeilte Verwaltungstaktik in Reinform.
@MasterOf
Weil die 1,2 Mrd. Euro, auf die sich der Artikel bezieht, nicht den Zeitpunkt der Auszahlung, sondern den haushaltswirksamen Abfluss beschreiben.
Das BMF rechnet in „Kassenwirksamkeit“, nicht in „Anspruchsentstehung“.
Selbst wenn das Gesetz im 1. Quartal 2026 im Bundesgesetzblatt steht, werden Nachzahlungen...wie bei ähnlichen Maßnahmen in der Vergangenheit...gestaffelt ausgezahlt.
Der Bund zahlt zunächst Abschläge (BDZ-Info 28.10.2025), die eigentliche Verrechnung und Nachzahlung der ruhegehaltsfähigen Bestandteile folgt mit dem nächsten regulären Besoldungslauf und fließt damit erst im Haushaltsjahr 2027 in voller Höhe in die Kasse.
Das erklärt auch, warum die Wirtschaftswoche und die Morgenpost explizit 2027 nennen: Das ist das Jahr, in dem die Maßnahme volles Haushaltsgewicht entfaltet, nicht das Jahr der Verkündung.
Bottom Line UpFront:
Die Beamten werden ihr Geld wohl schon 2026 sehen, der Haushalt spürt es aber erst 2027 – buchhalterisch korrekt, politisch praktisch.