Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8409992 times)

Tweety

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20040 am: 29.10.2025 13:43 »
Falls es zu dieser Nachforderung kommt, bekommen es nur die Beamte, die geklagt haben?

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20041 am: 29.10.2025 13:49 »
Falls es zu dieser Nachforderung kommt, bekommen es nur die Beamte, die geklagt haben?

Ob es nur die bekommen, wo Einspruch eingelegt haben oder alle auf Grund des Rundschreiben des BMI nichts getan haben, steht in den Sternen und wird man erst erfahren, wenn der Entwurf vorliegt.

ZaungastBw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20042 am: 29.10.2025 14:04 »
https://www.morgenpost.de/politik/article410324862/200000-bundesbeamte-koennen-auf-deutlichen-gehaltssprung-hoffen.html

Hier heißt es zu den 1,2 Mio folgendes:
"Rund 200.000 Bundesbeamte könnten demnach eine spürbare Gehaltserhöhung bekommen – rückwirkend für fünf Jahre. Für den Bund sollen dadurch im Jahr 2027 Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro anfallen."


MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20044 am: 29.10.2025 14:39 »
https://www.morgenpost.de/politik/article410324862/200000-bundesbeamte-koennen-auf-deutlichen-gehaltssprung-hoffen.html

Hier heißt es zu den 1,2 Mio folgendes:
"Rund 200.000 Bundesbeamte könnten demnach eine spürbare Gehaltserhöhung bekommen – rückwirkend für fünf Jahre. Für den Bund sollen dadurch im Jahr 2027 Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro anfallen."

Warum geht man eigentlich von 2027 aus? Wenn das Gesetz im 1. Quartal 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sein soll, sollten doch die Nachzahlungen zeitnah, zumindest in 2026, erfolgen?

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20045 am: 29.10.2025 14:50 »
@BVerfGBeliever
Danke dir, das ist eine sehr treffende Beobachtung. Du hast völlig recht: Die 1,2 Mrd. Euro tauchten zuerst am 17.10. in der WirtschaftsWoche auf, lange bevor es überhaupt eine abgestimmte Ressortlinie gab. Seitdem wandert diese Zahl von Medium zu Medium, weil sie kommunikativ perfekt funktioniert: klein genug, um harmlos zu wirken, aber groß genug, um politisches Handeln vorzutäuschen.

Die angebliche „Strategie“ ist altbekannt. Erst große Worte über Leistungsprinzip, Attraktivität des Bundesdienstes und Spitzenposition im Ländervergleich, dann eine Zahl, die fiskalisch auf wackeligem Fundament steht. Dass niemand genau sagt, worauf sich die 1,2 Mrd. beziehen ,ggf. auf ein Haushaltsjahr, fünf Jahre oder die bloße Grundbesoldung...ist kein Versehen, sondern Absicht. Solange der Rahmen unscharf bleibt, kann das BMI jederzeit nachjustieren, ohne sich festlegen zu müssen.

Zu deiner Frage: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass die bestehenden Widersprüche zunächst alle pauschal abgelehnt werden. Begründung vermutlich: laufendes Gesetzgebungsverfahren. Das verschafft Zeit, vermeidet Präzedenzfälle und hält die Verfahren aus den Schlagzeilen.
Ernsthaft Bewegung kommt vermutlich erst 2027 oder 2028, wenn klar wird, wie sich die gestaffelte Umsetzung tatsächlich auf Versorgung und Nachzahlungen auswirkt.

Kurz gesagt: kein Versehen, kein Zufall...sondern ziemlich (hinterlistig könnte man sagen...) ausgefeilte Verwaltungstaktik in Reinform.

@MasterOf
Weil die 1,2 Mrd. Euro, auf die sich der Artikel bezieht, nicht den Zeitpunkt der Auszahlung, sondern den haushaltswirksamen Abfluss beschreiben.
Das BMF rechnet in „Kassenwirksamkeit“, nicht in „Anspruchsentstehung“.

Selbst wenn das Gesetz im 1. Quartal 2026 im Bundesgesetzblatt steht, werden Nachzahlungen...wie bei ähnlichen Maßnahmen in der Vergangenheit...gestaffelt ausgezahlt.
Der Bund zahlt zunächst Abschläge (BDZ-Info 28.10.2025), die eigentliche Verrechnung und Nachzahlung der ruhegehaltsfähigen Bestandteile folgt mit dem nächsten regulären Besoldungslauf und fließt damit erst im Haushaltsjahr 2027 in voller Höhe in die Kasse.

Das erklärt auch, warum die Wirtschaftswoche und die Morgenpost explizit 2027 nennen: Das ist das Jahr, in dem die Maßnahme volles Haushaltsgewicht entfaltet, nicht das Jahr der Verkündung.

Bottom Line UpFront:
Die Beamten werden ihr Geld wohl schon 2026 sehen, der Haushalt spürt es aber erst 2027 – buchhalterisch korrekt, politisch praktisch.

pinmeister

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20046 am: 29.10.2025 15:09 »
Als wöchentlich stiller Leser bin ich immer sehr erfreut, wenn ich vernünftig vorgetragene sachliche Themen und Auseinandersetzungen hier lese und möchte mich bei allen bedanken, die sich hier sachlich und weniger polemisch und immer gleich äussern.

Meine Frage bezieht sich darauf, dass sich hier auf den letzten Seiten eher über eventuelle Nachzahlungen Gesanken gemacht wird. Wäre  zwar schön, aber mich persönlich interessiert viel lieber, was in Zukunft geschehen wird/könnte.
Eine (deutliche) Anhebung der Tabelle scheint ja verpflichtend zu sein, oder? (Mal ausgeklammert der zweifachen Erhöhung die jetzt kam/kommt und eventuelle Familienzuschläge etc)
Eine Glaskugel hat niemand, das ist klar, aber wie realistisch das "einfach" die Tabelle nochmal (mehr oder weniger) deutlich angehoben wird.

Wie gesagt, klar wäre eine Nachzahlung eine schöne Sache, aber mich interessiert auch, wie es in naher Zukunft aussehen kann.

Bundeslars

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20047 am: 29.10.2025 15:33 »
Hi,
ich war bislang auch immer lediglich stiller Mitleser. Jetzt habe ich mir aber das gestern oder vorgestern verlinkte Video zu NRW angesehen und bin bei den Ausführungen von Herrn Staude (ca bei 1:30:00) verwundert gewesen. Er redet hier von Anpassungen der Bundesbesoldung und zwar solchen die sich nicht wie in NRW über die Zuschläge ergeben. Ich meine er hat sich als Vertreter des DBB vorgestellt und es scheint mir dann doch so, dass der DBB bereits genaueres weiß - oder bin ich da zu optimistisch und er bezieht sich lediglich auf Informationen aus den Gesprächen die hier in letzter Zeit immer erwähnt wurden?


BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20049 am: 29.10.2025 16:02 »
@Bundeslars: Danke für den Link!

Bei Minute 10:30 spricht er ebenfalls von der Neustrukturierung der Besoldungstabelle des Bundes, für die dieser ca. 1,2 Mrd. Euro in die Hand genommen habe, um eine amtsangemessene Alimentation zu erreichen.

Wie war das nochmal bei den Alchemisten? Aus Blei (der aktuellen Besoldung) per "Stein der Weisen" (1,2 Mrd. Euro) plötzlich Gold (eine amtsangemessene Alimentation) werden lassen..?  ;)

kimonbon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20051 am: 29.10.2025 16:08 »
Es bleibt dabei:

Jedes Jahr Widerspruch einlegen und ggf. dann auch klagen.

Juristisch ist eine "Wiedereinführung" einer aA gestreckt über einen mehrjährigen Zeitraum nicht tragfähig. Es ist der gegenwärtige Bedarf zu decken. Die Besoldung ist und bleibt damit verfassungswidrig.

Bei einer Streckung handelt es sich um nichts Weiteres als eine Nebelkerze, die, neben den genannten politischen und haushalterischen Aspekten, Beamte von der Geltendmachung ihrer Ansprüche abhalten soll.

OLT

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20052 am: 29.10.2025 16:11 »
Jetzt geht’s los Prosecco kalt stellen https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++89e755a4-b4bb-11f0-bcdd-1319b3f2fd7a

Kommt da etwa doch der große Wurf? Sekt ist immer noch besser als Wurstwasser!

kimonbon

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« Antwort #20053 am: 29.10.2025 16:17 »
Jetzt geht’s los Prosecco kalt stellen https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++89e755a4-b4bb-11f0-bcdd-1319b3f2fd7a

Kommt da etwa doch der große Wurf? Sekt ist immer noch besser als Wurstwasser!

So wie der DBB das ganze schon vor Wochen gelobt hat in jedem fall. Es wird in jedem Fall eine lineare Steigung über alle Besoldungsgruppen von mindestens 1,5% geben oder erstmal ein Sockelbetrag und oben drauf noch paar Prozente. Plus natürlich die Übertragung des Tarif Ergebnis (natürlich ohne Äquivalent des erhöhten Weihnachtsgeldes)

Bundi

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« Antwort #20054 am: 29.10.2025 16:19 »
@OLT
Die Kunde höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.