Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8510067 times)

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20355 am: 04.11.2025 00:29 »
Meine Hoffnungen, als Soldat, auf ein paar Krümel, vlt auch ein winziges, rückwirkend aufgebautes StückCHEN Kuchen, sind mit dem heutigen Tag beim Mitlesen hier im Forum gänzlich verschwunden.  ;D

Ach, lass dich doch hier nicht ins Boxhorn jagen, und mach dir keinen Kopp.

Die fabulieren hier alle. Jede Gruppe beschwört hier eine Regelung zu seinen Gunsten herauf.

Kinderreiche Beamte wie ich erhoffen sich eine Anhebung der Familienzuschläge wie in NRW ♥️♥️

Soldaten hoffen auf Anerkennung ihres Dienstes und insgeheim dass man gerade den Dienst in Uniform attraktiver machen möchte.

Der alleinstehende Beamte beschwört die Anhebung der Grundbezüge herauf.

Der Beamte im höheren Dienst will auch noch nen Stück vom Kuchen und verweist aufs Abstandsgebot.

Der Bundespolizist im Schichtdienst einer Metropole sieht den Schlüssel in den Miet- und Ortszuschlägen.

Und alle finden Argumente und Rd-Nummern in Beschlüssen um ihre Vermutungen zu untermauern. Und wer sich noch nicht wiederfindet sucht sein Heil in nebulösen Urteilen, die da kommen werden. Aber deren Inhalt und Tenor ja auch keiner kennt.

Und was Nachzahlungen betrifft. Die einen wollen den anderen nur was zugestehen wenn er nen Widerspruch gestellt hat. Der andere sieht Rundschreiben des BMI förmlich als Abrechnung für zu erwartende Zahlungen.

Urteile brauchen Jahre bis sich jemand Gedanken macht was da eigentlich drin steht. Bundesinnenminister sagen viel wenn der Tag lang ist. Aber sie entscheiden nichts ohne den Finanzminister. Und wenn die Beiden unterschiedlicher Meinung sind dann können Zeitungen noch so viel wie sie wollen voneinander abschreiben.

Also, wir wissen garnichts. Oder wissen wir alles? Für die BW ist alles drin. Oder vielleicht nichts ?

Oh. Ich habe die Versorgungsempfänger vergessen. Die hoffen natürlich auf höhere Grundbesoldung in Verbindung mit einer entsprechenden Rückrechnung. Hab ich noch ne Gruppe vergessen? Anwärter? Was ist eigentlich mit Anwärtern?

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20356 am: 04.11.2025 05:25 »
Ihr redet von dem gleichen:
1.200.000.000 / 380.000 = 3157 € (für 5 Jahre) = 630 EUR / Jahr = 52 €  im Monat

Die Fehlbetrag für eine Amtsangemessene Alimentation soll also Schnitt 50€ im Monat betragen. Da passt was nicht.
Geht ja eigentlich noch weiter.
Kinderreiche Familie stehen eigentlich eine um 3 Jahre längere Nachzahlung zu.
Geht man nur von 10.000 Besoldungsempfängern aus, würden diese 1,2 Mrd € schon fast allein ihnen zustehen.

SGLBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20357 am: 04.11.2025 06:06 »
Die fabulieren hier alle. Jede Gruppe beschwört hier eine Regelung zu seinen Gunsten herauf.

Die fabulieren hier schon auf fast 1.400 Seiten und träumen von der großen Nachzahlung. Man kann fast vermuten, bei einigen hier ist das inzwischen der wichtigste Lebensinhalt.  ;D ;D ;D

Irgendwann ist das Thema hier bei Seite 2.000 angekommen, eine gesetzliche Regelung weiterhin nicht einmal am Horizont zu erahnen, und auch dann fabulieren hier noch die immergleichen Protagonisten.

JimmyCola

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20358 am: 04.11.2025 07:03 »
Die fabulieren hier alle. Jede Gruppe beschwört hier eine Regelung zu seinen Gunsten herauf.

Die fabulieren hier schon auf fast 1.400 Seiten und träumen von der großen Nachzahlung. Man kann fast vermuten, bei einigen hier ist das inzwischen der wichtigste Lebensinhalt.  ;D ;D ;D

Irgendwann ist das Thema hier bei Seite 2.000 angekommen, eine gesetzliche Regelung weiterhin nicht einmal am Horizont zu erahnen, und auch dann fabulieren hier noch die immergleichen Protagonisten.


Also bei mir ist die Nachzahlung fest in der Immobilienfinanzierung eingeplant. 🤪

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20359 am: 04.11.2025 07:17 »
Deswegen - nochmal - mein Vorschlag.
Jegliche Spekulationen werden hier zurückgestellt, bis konkrete (!) Inhalte des Entwurfs bekannt sind.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20360 am: 04.11.2025 07:29 »
Die fabulieren hier alle. Jede Gruppe beschwört hier eine Regelung zu seinen Gunsten herauf.

Die fabulieren hier schon auf fast 1.400 Seiten und träumen von der großen Nachzahlung. Man kann fast vermuten, bei einigen hier ist das inzwischen der wichtigste Lebensinhalt.  ;D ;D ;D

Irgendwann ist das Thema hier bei Seite 2.000 angekommen, eine gesetzliche Regelung weiterhin nicht einmal am Horizont zu erahnen, und auch dann fabulieren hier noch die immergleichen Protagonisten.

Das Jahr hat noch effektiv sechs oder sieben Wochen. Und Karlsruhe schweigt. Schande!

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20361 am: 04.11.2025 07:40 »
Beginnt nun ein Wettlauf der Gerichte, oder wie muss man das verstehen? Schon merkwürdig, dass ausgerechnet nun, kurz vor der angekündigten Entscheidung des BVerfG die unteren Instanzen die Geduld verlieren (aber durchaus zurecht!)
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/werden-thueringer-beamte-dem-amte-nach-angemessen-besoldet/