Ich erklaere es dir gerne nochmal, zumal dein zitiertes Urteil fuer Soldaten voellig irrelevant ist:
Bei Soldaten heißt das nicht freie Heilfuersorge, sondern unentgeltliche truppenaerztliche Versorgung (UTV) gem. § 69 Abs. 2 SG. Der Unterschied ist nicht nur sprachlich, sondern auch systematisch relevant:
Die UTV ist eine dienstbezogene Fuersorgeleistung, keine allgemeine Krankenversorgung wie die freie Heilfuersorge bei Polizeivollzugsbeamten.
Ich erkläre es Dir auch gerne nochmal: Die Heilfürsorge ist der Oberbegriff. Dabei gibt es verschiedene Ausgestaltungen.
Heilfürsorge kann in Form einer Beihilfe gewährt werden, die typischerweise die Kosten nur anteilig abdeckt. Sie kann in Form einer freien Heilfürsorge gewährt werden, was 100 % Beihilfe entspricht. Sie kann auch in Form von truppenärztlicher Versorgung als Naturalleistung gewährt werden. Dabei ist eine 100 prozentige Kostenerstattung für zivile Behandlungen jedoch für den Fall eines Notfalles oder für eine Überweisung an einen zivilen Arzt ebenfalls vorgesehen.
Eines haben diejenigen, die freie Heilfürsorge und Anspruch auf truppenärztliche Versorgung haben, jedoch gemeinsam: Die Kosten, die sie von ihrer Besoldung für Ihre eigene Heilfürsorge selbst aufwenden müssen, beträgt genau 0,00 EUR. Das BVerfG betrachtet genau diesen Punkt ... und nichts anderes.
Sie dient ausschließlich der Erhaltung der Dienst- und Einsatzfähigkeit, ist nicht frei waehlbar und endet mit der aktiven Dienstzeit.
Damit bleibt sie auch nicht alimentationsrelevant, sondern eine zweckgebundene Naturalleistung im Rahmen der Fuersorgepflicht.
Und? Wo ist das Problem?
Um meine Sichtweise vielleicht nochmal etwas anders darzustellen:
Die Grundsicherung erstattet Menschen, die privat krankenversichert sind, deren notwendige Beiträge.
Dadurch sind Menschen, die nicht privat krankenversichert sind, selbst dann nicht benachteiligt, wenn sie von der Grundsicherung die Beiträge für eine private KV, die sich nicht haben, auch dann nicht erstattet bekommen, wenn Versorgung der gesetzlichen KV schlechter sein sollte als die der privaten KV.
Bei Menschen, die aus welchen Gründen auch immer, kostenfrei familienversichert sind und Grundsicherung erhalten, ist die Erstattung ihrer notwendigen KV genau 0,00 EUR.
Warum sollte man diesen Menschen dann 250 EUR für Beiträge erstatten, die sie gar nicht haben?
Und denklogisch weitergedacht, welchen sachlichen Grund gibt es, Beamten einen Betrag für Ihre private KV pauschal zu erstatten, obwohl die einen solchen Beitrag derzeit gar nicht stemmen müssen, weil sie komplett kostenfrei versichert sind?
Das diese Sichtweise nicht jedem schmeckt, ist mir klar. Verfassungsrechtlich, und das dürfte die Sichtweise sein, um die es rein juristisch geht, gibt es in diese Richtung meiner Meinung nach keine Denkverbote.
Natürlich müsste ein Soldat ab dem Zeitpunkt, ab dem er auch wieder Aufwendungen für seine private KV hat, finanziell genauso gestellt werden, wie jeder andere Beamte. Allerdings sehe ich bis dahin schon einen deutlichen Unterschied in der Höhe des zur Verfügung stehenden Einkommens gegenüber einem "normalen" Beamten im Vergleich zur Grundsicherung.
Ich hab echt gebraucht, um dir eine anstaendig formulierte Begruendung zu geben, die keine Rueckschluesse auf mein Ressort gibt. Ich schreib das hier nicht aus Spass, Rentenonkel, sondern um dir die Referentenebene der einschlaegigen Arbeitsgruppen insb. Recht naeher zu bringen:
Richtig – der Soldat hat im aktiven Dienst mehr Netto vom Brutto als der Beamte. Aber das ist kein alimentationsrechtlicher Vorteil, sondern eine Folge der unterschiedlichen Systemarchitektur von Fuersorge und Besoldung. (bitte nimm diese beiden Dinge als KLARE TRENNUNG mit....dann versteht es sich einfacher)
Beim Beamten liegt die staatliche Fuersorge teilweise im Geldsystem: er erhaelt Beihilfe und muss die Restkosten selbst tragen, also Beitraege zur PKV. Beim Soldaten erfolgt dieselbe Fuersorge in Sachleistung – die unentgeltliche truppenaerztliche Versorgung (UTV).
Das ändert die Art der Erfüllung der Fuersorgepflicht, nicht deren finanzielle Zielgroeße.
Die UTV ist zweckgebunden, nicht frei waehlbar, deckt nur medizinische Leistungen im Rahmen des Dienstes ab und endet mit der aktiven Dienstzeit.
Der Soldat kann damit keine Vorsorgeansprueche aufbauen, keine Familie mitversichern und keine private Anwartschaft bilden. Sobald er ausscheidet, muss er sich – wie jeder Beamte – beihilfeergaenzend privat versichern (so wie uebrigens seine Frau, sofern nicht arbeitend, und Kinder dauerhaft ab Tag 1)
Dass er waehrend der aktiven Zeit rechnerisch mehr Netto behaelt, ist also kein unzulaessiger Vorteil, sondern die funktional notwendige Entlastung, weil er keine waehlbare, beitragspflichtige Versicherung hat.(!)
Er „spart“ nichts – der Staat erfuellt seine Fuersorgepflicht selbst, anstatt sie über Geldleistungen zu delegieren.
Das ist der Grund, warum der Soldat heute mehr Netto vom Brutto hat:
nicht, weil er besser alimentiert ist, sondern weil der Staat den Versicherungsanteil direkt traegt...nicht auszahlt.
In Summe bleibt das System wertgleich, zeitlich ausgewogen und verfassungsrechtlich vollkommen sauber.
auf Volksdeutsch:
Der Staat braucht ein System, das kriegstauglich ist und kein ziviles Bequemmodell.
Ein Soldat, der 365 Tage im Einsatz steht, hat nichts von einer privaten Krankenversicherung. Er kann weder frei zum Arzt gehen noch Rechnungen einreichen. Fuer ihn zaehlt nur, dass die militaerische Versorgung funktioniert – im Feld, im Ausland, im Ernstfall unter Beschuss.
Darum hat der Staat beim Soldaten ein eigenes betriebliches Interesse, ihn gesund, einsatzfaehig und versorgbar zu halten. Deshalb unterhaelt er Sanitaetsdienste, Lazarette und eigene Aerzte. Das ist keine Grosszuegigkeit, sondern schlichte Notwendigkeit.
Beim Beamten gibt es dieses Interesse nicht...der muss nicht marschieren, nicht schiessen, nicht in Gefechtslagen funktionieren.
Deshalb ist es voellig logisch, dass der Soldat im aktiven Dienst scheinbar mehr Netto hat: Der Staat zahlt hier nicht mehr, sondern anders weil er selbst dafuer sorgen muss, dass der Laden im Krieg laeuft.
Im Kern:
Die UTV wird niemals (!) Teil einer etwaigen aA Abwaegung/Entscheidung werden, war es nie und wird es nie.