Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7005871 times)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18150 am: 03.09.2025 17:55 »
Und wie ich eben bereits geschrieben habe finde ich, dass das abschaffen von den unteren Besoldungsgruppen weil es keine einfachen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst für Beamte mehr gibt dazu führt, dass dann das Abstandsgebot gegen höhere Besoldungsgruppen die erhöhte Anforderungen beinhalten, bewertet wird. Im Extremfall kann der DH alle nach, wie ein Vorschreiber ausgeführt hat, A16 besolden und alle Aufgaben von A1-A16 werden weiterhin ausgeführt und mit 115% besoldet. Klar das es so extrem nicht erfolgt, aber die Tendenz ist m. M. nach da.
Ich glaube, da sind wir uns einig.

Und zu dem g. D. bei der Polizei sehe ich das so, dass der DH der Meinung ist, dass es so ist. M. W. haben sich dieser Bewertung weitere Länder angeschlossen. Sollte er das aus sachfremden Gründen gemacht haben, schließen sich daraus disziplinarische Folgen an bzw. muss er dann nicht die Posten neu bewerten? Warum hält man, wenn man der Meinung ist das der Beamte eine zu hohe Besoldungsgruppe erhält, dies dem Beamten vor und nicht demjenigen, der eine Urkunde ausgestellt hat?
Natürlich ist der Dienstherr der Schuldige, er hat es sich zu einfach gemacht, Polizeitätigkeit attraktiv zu bezahlen. Ja, aus sachfremden Erwägungen! Auch wenn es mehrere Dienstherren = Bundesländer sind, macht es die Sache nicht besser. Keinesfalls würde ich dies einem einzelnen Beamten vorhalten, sondern dem Verursacher des Schlamassels.

Dann sind wir uns einig mit Ausnahme der Tatsache, dass ich tatsächlich finde das sich die Anforderungen an einen Polizeibeamte in den letzten Jahren und Jahrzehnten tatsächlich geändert haben. Die Tätigkeiten des Ausfüllens eines Formulars bei einem Verkehrsunfalls an sich sicherlich nicht. Allerdings z. B. die Anforderungen Polizeibeamter - Bürger haben sich m. M. nach extrem gewandelt. Ob dies ausreicht zu dieser Neubewertung, möge der DH in eigener Zuständigkeit überprüfen.


Dasselbe Spiel gibt es ja derzeit aus bei den Pensionen. M. Ansicht nach läuft das Spiel aus der Sicht des DH gerade so:

- Ich habe Dich zum Beamten ernannt.
- Ich profitiere während deiner Dienstzeit davon, dass ich weniger an Steuergelder aufbringen muss, als bei einem Angestellten.
- Ich habe keine Rückstellungen für deine Pension gemacht, bzw. mehrfach geplündert.
- Jetzt gehst Du in Pension und Du bist Schuld das ich die Belastungen weiterhin aufbringen muss bzw. mich das in die Schuldenkrise treibt.

Bahhhh Du böser Beamter ....

Naja, braucht man studierte Wasserwerferfahrer oder studierte Diensthundeführer? Muss jeder PVB studiert sein, der einer EHU angehört und Seite an Seite anderer EHU PVB steht? Brauchen wir Diplom - Kaufwirte (mwd) bei Netto oder Pennny?

Brauchen wir Fußballer die Millionen verdienen oder nicht lieber Geld in der Medizinforschung? Okay, kleine Abschweifung meinerseits ....

Ob wir den studierten Wasserwerferfahrer brauchen, ist eine Entscheidung des DH. Ich erinnere mich z. B. noch daran, dass Verwaltungsbeamte Aufgaben in Schulen übernehmen sollten, um die Lehrer von einfachen Verwaltungsarbeiten zu entlasten und diese mehr Zeit für die Unterrichtstätigkeiten haben. Ich meine dasselbe sollte auch bei der Polizei eingeführt werden. ich weiß allerdings nicht wie der derzeitige Stand ist und ob es dies immer noch gibt oder abgebrochen wurde.

Letzten Endes sollte diese Frage IMMER dem DH gestellt werden. Ich als Beamter des DH kann Dir nicht die Entscheidungsfindung meines DH erklären. Tut mir leid.


Rheini

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« Antwort #18151 am: 03.09.2025 18:03 »
Oh Sorry ich muss meinen vorherigen Beitrag um eine kleine Ungenauigkeit berichtigen.

Es gibt inzwischen Fußballer die nicht nur Millionen verdient haben, sondern Milliarden ... man möge mir meine Unkorrektheit verzeihen.

bebolus

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« Antwort #18152 am: 03.09.2025 18:07 »
Und wie ich eben bereits geschrieben habe finde ich, dass das abschaffen von den unteren Besoldungsgruppen weil es keine einfachen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst für Beamte mehr gibt dazu führt, dass dann das Abstandsgebot gegen höhere Besoldungsgruppen die erhöhte Anforderungen beinhalten, bewertet wird. Im Extremfall kann der DH alle nach, wie ein Vorschreiber ausgeführt hat, A16 besolden und alle Aufgaben von A1-A16 werden weiterhin ausgeführt und mit 115% besoldet. Klar das es so extrem nicht erfolgt, aber die Tendenz ist m. M. nach da.
Ich glaube, da sind wir uns einig.

Und zu dem g. D. bei der Polizei sehe ich das so, dass der DH der Meinung ist, dass es so ist. M. W. haben sich dieser Bewertung weitere Länder angeschlossen. Sollte er das aus sachfremden Gründen gemacht haben, schließen sich daraus disziplinarische Folgen an bzw. muss er dann nicht die Posten neu bewerten? Warum hält man, wenn man der Meinung ist das der Beamte eine zu hohe Besoldungsgruppe erhält, dies dem Beamten vor und nicht demjenigen, der eine Urkunde ausgestellt hat?
Natürlich ist der Dienstherr der Schuldige, er hat es sich zu einfach gemacht, Polizeitätigkeit attraktiv zu bezahlen. Ja, aus sachfremden Erwägungen! Auch wenn es mehrere Dienstherren = Bundesländer sind, macht es die Sache nicht besser. Keinesfalls würde ich dies einem einzelnen Beamten vorhalten, sondern dem Verursacher des Schlamassels.

Dann sind wir uns einig mit Ausnahme der Tatsache, dass ich tatsächlich finde das sich die Anforderungen an einen Polizeibeamte in den letzten Jahren und Jahrzehnten tatsächlich geändert haben. Die Tätigkeiten des Ausfüllens eines Formulars bei einem Verkehrsunfalls an sich sicherlich nicht. Allerdings z. B. die Anforderungen Polizeibeamter - Bürger haben sich m. M. nach extrem gewandelt. Ob dies ausreicht zu dieser Neubewertung, möge der DH in eigener Zuständigkeit überprüfen.


Dasselbe Spiel gibt es ja derzeit aus bei den Pensionen. M. Ansicht nach läuft das Spiel aus der Sicht des DH gerade so:

- Ich habe Dich zum Beamten ernannt.
- Ich profitiere während deiner Dienstzeit davon, dass ich weniger an Steuergelder aufbringen muss, als bei einem Angestellten.
- Ich habe keine Rückstellungen für deine Pension gemacht, bzw. mehrfach geplündert.
- Jetzt gehst Du in Pension und Du bist Schuld das ich die Belastungen weiterhin aufbringen muss bzw. mich das in die Schuldenkrise treibt.

Bahhhh Du böser Beamter ....

Naja, braucht man studierte Wasserwerferfahrer oder studierte Diensthundeführer? Muss jeder PVB studiert sein, der einer EHU angehört und Seite an Seite anderer EHU PVB steht? Brauchen wir Diplom - Kaufwirte (mwd) bei Netto oder Pennny?

Brauchen wir Fußballer die Millionen verdienen oder nicht lieber Geld in der Medizinforschung? Okay, kleine Abschweifung meinerseits ....

Ob wir den studierten Wasserwerferfahrer brauchen, ist eine Entscheidung des DH. Ich erinnere mich z. B. noch daran, dass Verwaltungsbeamte Aufgaben in Schulen übernehmen sollten, um die Lehrer von einfachen Verwaltungsarbeiten zu entlasten und diese mehr Zeit für die Unterrichtstätigkeiten haben. Ich meine dasselbe sollte auch bei der Polizei eingeführt werden. ich weiß allerdings nicht wie der derzeitige Stand ist und ob es dies immer noch gibt oder abgebrochen wurde.

Letzten Endes sollte diese Frage IMMER dem DH gestellt werden. Ich als Beamter des DH kann Dir nicht die Entscheidungsfindung meines DH erklären. Tut mir leid.

Der "DH" kann von mir aus den Fahrer eines Wasserwerfers auch nach B5 besolden.. Er kann auch Kaffeemaschinen für 16.000 € oder Stühle für 60.000 Euro (oder was auch immer) aus Steuergeldern beschaffen. Man scheintves ja zu haben.

Rheini

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« Antwort #18153 am: 03.09.2025 18:10 »
Und wie ich eben bereits geschrieben habe finde ich, dass das abschaffen von den unteren Besoldungsgruppen weil es keine einfachen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst für Beamte mehr gibt dazu führt, dass dann das Abstandsgebot gegen höhere Besoldungsgruppen die erhöhte Anforderungen beinhalten, bewertet wird. Im Extremfall kann der DH alle nach, wie ein Vorschreiber ausgeführt hat, A16 besolden und alle Aufgaben von A1-A16 werden weiterhin ausgeführt und mit 115% besoldet. Klar das es so extrem nicht erfolgt, aber die Tendenz ist m. M. nach da.
Ich glaube, da sind wir uns einig.

Und zu dem g. D. bei der Polizei sehe ich das so, dass der DH der Meinung ist, dass es so ist. M. W. haben sich dieser Bewertung weitere Länder angeschlossen. Sollte er das aus sachfremden Gründen gemacht haben, schließen sich daraus disziplinarische Folgen an bzw. muss er dann nicht die Posten neu bewerten? Warum hält man, wenn man der Meinung ist das der Beamte eine zu hohe Besoldungsgruppe erhält, dies dem Beamten vor und nicht demjenigen, der eine Urkunde ausgestellt hat?
Natürlich ist der Dienstherr der Schuldige, er hat es sich zu einfach gemacht, Polizeitätigkeit attraktiv zu bezahlen. Ja, aus sachfremden Erwägungen! Auch wenn es mehrere Dienstherren = Bundesländer sind, macht es die Sache nicht besser. Keinesfalls würde ich dies einem einzelnen Beamten vorhalten, sondern dem Verursacher des Schlamassels.

Dann sind wir uns einig mit Ausnahme der Tatsache, dass ich tatsächlich finde das sich die Anforderungen an einen Polizeibeamte in den letzten Jahren und Jahrzehnten tatsächlich geändert haben. Die Tätigkeiten des Ausfüllens eines Formulars bei einem Verkehrsunfalls an sich sicherlich nicht. Allerdings z. B. die Anforderungen Polizeibeamter - Bürger haben sich m. M. nach extrem gewandelt. Ob dies ausreicht zu dieser Neubewertung, möge der DH in eigener Zuständigkeit überprüfen.


Dasselbe Spiel gibt es ja derzeit aus bei den Pensionen. M. Ansicht nach läuft das Spiel aus der Sicht des DH gerade so:

- Ich habe Dich zum Beamten ernannt.
- Ich profitiere während deiner Dienstzeit davon, dass ich weniger an Steuergelder aufbringen muss, als bei einem Angestellten.
- Ich habe keine Rückstellungen für deine Pension gemacht, bzw. mehrfach geplündert.
- Jetzt gehst Du in Pension und Du bist Schuld das ich die Belastungen weiterhin aufbringen muss bzw. mich das in die Schuldenkrise treibt.

Bahhhh Du böser Beamter ....

Naja, braucht man studierte Wasserwerferfahrer oder studierte Diensthundeführer? Muss jeder PVB studiert sein, der einer EHU angehört und Seite an Seite anderer EHU PVB steht? Brauchen wir Diplom - Kaufwirte (mwd) bei Netto oder Pennny?

Brauchen wir Fußballer die Millionen verdienen oder nicht lieber Geld in der Medizinforschung? Okay, kleine Abschweifung meinerseits ....

Ob wir den studierten Wasserwerferfahrer brauchen, ist eine Entscheidung des DH. Ich erinnere mich z. B. noch daran, dass Verwaltungsbeamte Aufgaben in Schulen übernehmen sollten, um die Lehrer von einfachen Verwaltungsarbeiten zu entlasten und diese mehr Zeit für die Unterrichtstätigkeiten haben. Ich meine dasselbe sollte auch bei der Polizei eingeführt werden. ich weiß allerdings nicht wie der derzeitige Stand ist und ob es dies immer noch gibt oder abgebrochen wurde.

Letzten Endes sollte diese Frage IMMER dem DH gestellt werden. Ich als Beamter des DH kann Dir nicht die Entscheidungsfindung meines DH erklären. Tut mir leid.

Der "DH" kann von mir aus den Fahrer eines Wasserwerfers auch nach B5 besolden.. Er kann auch Kaffeemaschinen für 16.000 € oder Stühle für 60.000 Euro (oder was auch immer) aus Steuergeldern beschaffen. Man scheintves ja zu haben.

Wenn Du dann noch auch der Meinung bist das niemand im Anschluss daran dem Wasserwerferfahrer ein schlechtes Gewissen einreden darf, sind wir ganz nahe beieinander, außer das es mir nicht egal ist, sondern dem DH dann den Besuch des Landesrechnungshofes wünsche ....

bebolus

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« Antwort #18154 am: 03.09.2025 18:11 »
Oh Sorry ich muss meinen vorherigen Beitrag um eine kleine Ungenauigkeit berichtigen.

Es gibt inzwischen Fußballer die nicht nur Millionen verdient haben, sondern Milliarden ... man möge mir meine Unkorrektheit verzeihen.

Da könnte man drüber nachdenken, ob nicht die unwürdigen mD-Anwärter, die man mangels o.g. Punkte nicht als polizeidiensttauglich klassifiziert, vielleicht in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen den Job erledigen. In NRW braucht es aber wohl studierte Kräfte..

Rheini

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« Antwort #18155 am: 03.09.2025 18:21 »
Oh Sorry ich muss meinen vorherigen Beitrag um eine kleine Ungenauigkeit berichtigen.

Es gibt inzwischen Fußballer die nicht nur Millionen verdient haben, sondern Milliarden ... man möge mir meine Unkorrektheit verzeihen.

Da könnte man drüber nachdenken, ob nicht die unwürdigen mD-Anwärter, die man mangels o.g. Punkte nicht als polizeidiensttauglich klassifiziert, vielleicht in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen den Job erledigen. In NRW braucht es aber wohl studierte Kräfte..

Warum nutzt Du den Begriff "unwürdig"?

bebolus

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« Antwort #18156 am: 03.09.2025 18:38 »
Oh Sorry ich muss meinen vorherigen Beitrag um eine kleine Ungenauigkeit berichtigen.

Es gibt inzwischen Fußballer die nicht nur Millionen verdient haben, sondern Milliarden ... man möge mir meine Unkorrektheit verzeihen.

Da könnte man drüber nachdenken, ob nicht die unwürdigen mD-Anwärter, die man mangels o.g. Punkte nicht als polizeidiensttauglich klassifiziert, vielleicht in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen den Job erledigen. In NRW braucht es aber wohl studierte Kräfte..

Warum nutzt Du den Begriff "unwürdig"?
Sarkasmus. Das BMF wird über Abordnungen durch Zollbeamte bewacht. Was ist mit den anderen Ministerien? Wer bewacht die? Auch Beamte? Falls ja woher? Falls nein, warum nicht?

Rheini

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« Antwort #18157 am: 03.09.2025 18:44 »
Oh Sorry ich muss meinen vorherigen Beitrag um eine kleine Ungenauigkeit berichtigen.

Es gibt inzwischen Fußballer die nicht nur Millionen verdient haben, sondern Milliarden ... man möge mir meine Unkorrektheit verzeihen.

Da könnte man drüber nachdenken, ob nicht die unwürdigen mD-Anwärter, die man mangels o.g. Punkte nicht als polizeidiensttauglich klassifiziert, vielleicht in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen den Job erledigen. In NRW braucht es aber wohl studierte Kräfte..

Warum nutzt Du den Begriff "unwürdig"?
Sarkasmus. Das BMF wird über Abordnungen durch Zollbeamte bewacht. Was ist mit den anderen Ministerien? Wer bewacht die? Auch Beamte? Falls ja woher? Falls nein, warum nicht?

Keine Ahnung  8). Interessiert mich aber auch ehrlicherweise nicht ....

bebolus

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« Antwort #18158 am: 03.09.2025 19:01 »
Und wie ich eben bereits geschrieben habe finde ich, dass das abschaffen von den unteren Besoldungsgruppen weil es keine einfachen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst für Beamte mehr gibt dazu führt, dass dann das Abstandsgebot gegen höhere Besoldungsgruppen die erhöhte Anforderungen beinhalten, bewertet wird. Im Extremfall kann der DH alle nach, wie ein Vorschreiber ausgeführt hat, A16 besolden und alle Aufgaben von A1-A16 werden weiterhin ausgeführt und mit 115% besoldet. Klar das es so extrem nicht erfolgt, aber die Tendenz ist m. M. nach da.
Ich glaube, da sind wir uns einig.

Und zu dem g. D. bei der Polizei sehe ich das so, dass der DH der Meinung ist, dass es so ist. M. W. haben sich dieser Bewertung weitere Länder angeschlossen. Sollte er das aus sachfremden Gründen gemacht haben, schließen sich daraus disziplinarische Folgen an bzw. muss er dann nicht die Posten neu bewerten? Warum hält man, wenn man der Meinung ist das der Beamte eine zu hohe Besoldungsgruppe erhält, dies dem Beamten vor und nicht demjenigen, der eine Urkunde ausgestellt hat?
Natürlich ist der Dienstherr der Schuldige, er hat es sich zu einfach gemacht, Polizeitätigkeit attraktiv zu bezahlen. Ja, aus sachfremden Erwägungen! Auch wenn es mehrere Dienstherren = Bundesländer sind, macht es die Sache nicht besser. Keinesfalls würde ich dies einem einzelnen Beamten vorhalten, sondern dem Verursacher des Schlamassels.

Dann sind wir uns einig mit Ausnahme der Tatsache, dass ich tatsächlich finde das sich die Anforderungen an einen Polizeibeamte in den letzten Jahren und Jahrzehnten tatsächlich geändert haben. Die Tätigkeiten des Ausfüllens eines Formulars bei einem Verkehrsunfalls an sich sicherlich nicht. Allerdings z. B. die Anforderungen Polizeibeamter - Bürger haben sich m. M. nach extrem gewandelt. Ob dies ausreicht zu dieser Neubewertung, möge der DH in eigener Zuständigkeit überprüfen.


Dasselbe Spiel gibt es ja derzeit aus bei den Pensionen. M. Ansicht nach läuft das Spiel aus der Sicht des DH gerade so:

- Ich habe Dich zum Beamten ernannt.
- Ich profitiere während deiner Dienstzeit davon, dass ich weniger an Steuergelder aufbringen muss, als bei einem Angestellten.
- Ich habe keine Rückstellungen für deine Pension gemacht, bzw. mehrfach geplündert.
- Jetzt gehst Du in Pension und Du bist Schuld das ich die Belastungen weiterhin aufbringen muss bzw. mich das in die Schuldenkrise treibt.

Bahhhh Du böser Beamter ....

Naja, braucht man studierte Wasserwerferfahrer oder studierte Diensthundeführer? Muss jeder PVB studiert sein, der einer EHU angehört und Seite an Seite anderer EHU PVB steht? Brauchen wir Diplom - Kaufwirte (mwd) bei Netto oder Pennny?

Brauchen wir Fußballer die Millionen verdienen oder nicht lieber Geld in der Medizinforschung? Okay, kleine Abschweifung meinerseits ....

Ob wir den studierten Wasserwerferfahrer brauchen, ist eine Entscheidung des DH. Ich erinnere mich z. B. noch daran, dass Verwaltungsbeamte Aufgaben in Schulen übernehmen sollten, um die Lehrer von einfachen Verwaltungsarbeiten zu entlasten und diese mehr Zeit für die Unterrichtstätigkeiten haben. Ich meine dasselbe sollte auch bei der Polizei eingeführt werden. ich weiß allerdings nicht wie der derzeitige Stand ist und ob es dies immer noch gibt oder abgebrochen wurde.

Letzten Endes sollte diese Frage IMMER dem DH gestellt werden. Ich als Beamter des DH kann Dir nicht die Entscheidungsfindung meines DH erklären. Tut mir leid.

Der "DH" kann von mir aus den Fahrer eines Wasserwerfers auch nach B5 besolden.. Er kann auch Kaffeemaschinen für 16.000 € oder Stühle für 60.000 Euro (oder was auch immer) aus Steuergeldern beschaffen. Man scheintves ja zu haben.

Wenn Du dann noch auch der Meinung bist das niemand im Anschluss daran dem Wasserwerferfahrer ein schlechtes Gewissen einreden darf, sind wir ganz nahe beieinander, außer das es mir nicht egal ist, sondern dem DH dann den Besuch des Landesrechnungshofes wünsche ....

Und der LH bewirkt dann genau was?

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18159 am: 03.09.2025 19:31 »
Bevor es die Situation nicht gegeben hat, kann ich Dir auch diese Frage nicht beantworten. Evtl. stellst Du dir Frage an den LRH ...

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18160 am: 03.09.2025 20:43 »
Müsst ihr eigentlich immer Alles Zig Mal zitieren?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18161 am: 03.09.2025 21:20 »
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/bundeskabinett-ergebnisse-2382640

Entwurf eines Beschlusses über Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 - BMI

Danke für den Link. Ist ja fast untergegangen zwischen 6 Seiten Müllpostings. Konnte schon mal jemand reinschauen und gibt es irgendwelche interessanten Erkenntnisse hinsichtlich der aA?

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18162 am: 03.09.2025 21:25 »
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/bundeskabinett-ergebnisse-2382640

Entwurf eines Beschlusses über Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 - BMI

Danke für den Link. Ist ja fast untergegangen zwischen 6 Seiten Müllpostings. Konnte schon mal jemand reinschauen und gibt es irgendwelche interessanten Erkenntnisse hinsichtlich der aA?


https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/09/abschlag-uebertrag-tarif.html

Nicht wirklich

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18163 am: 03.09.2025 21:34 »
Diese, was die Frage der rechtzeitigen Geltendmachung eines Widerspruch anbelangt, recht komplexe aktuelle Entscheidung des VG Hamburg vom 15.7.2025 - 14 B 21/25 -, https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001618791, könnte ggf. später auch noch einmal für Bundesbeamte von Interesse werden, die ab 2021 keinen Widerspruch gegen die ihnen gewährte Alimentation eingelegt haben. Ich halte es zwar für recht wahrscheinlich, dass Gerichte den Hamburger Fall wegen des konkret anderen Handelns des dortigen Dienstherrn anders und eben als erheblich konkreter beurteilen werden als den vorliegenden Fall des Bundes, sodass aus der Entscheidung der Kammer (die darüber hinaus weiterhin nicht rechtskräftig ist) m.E. mit einiger Wahrscheinlichkeit keine hinreichenden Ableitungen für den Bund gezogen werden können. Nichtsdestotrotz führe ich ihn hier zu Dokumentationszwecken auf. Ich würde ihn gerne interpretieren, dazu fehlt mir aber im Moment die Zeit.

Wer bislang als Bundesbeamter keinen Widerspruch eingelegt hat, sollte den Link ggf. abspeichern bzw. - sofern heute vorhanden - dessen Inhalt eventuell mit seinem Rechtsbeistand besprechen.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18164 am: 03.09.2025 21:46 »
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/bundeskabinett-ergebnisse-2382640

Entwurf eines Beschlusses über Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 - BMI

Danke für den Link. Ist ja fast untergegangen zwischen 6 Seiten Müllpostings. Konnte schon mal jemand reinschauen und gibt es irgendwelche interessanten Erkenntnisse hinsichtlich der aA?

Sorry falls ich Dich gelangweilt habe.

Habe das Wort "Firum" wohl zu wortlich genommen. Werde ab jetzt auf deine Befindlichkeiten Rücksicht nehmen (Ironie off).