Diese, was die Frage der rechtzeitigen Geltendmachung eines Widerspruch anbelangt, recht komplexe aktuelle Entscheidung des VG Hamburg vom 15.7.2025 - 14 B 21/25 -,
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001618791, könnte ggf. später auch noch einmal für Bundesbeamte von Interesse werden, die ab 2021 keinen Widerspruch gegen die ihnen gewährte Alimentation eingelegt haben. Ich halte es zwar für recht wahrscheinlich, dass Gerichte den Hamburger Fall wegen des konkret anderen Handelns des dortigen Dienstherrn anders und eben als erheblich konkreter beurteilen werden als den vorliegenden Fall des Bundes, sodass aus der Entscheidung der Kammer (die darüber hinaus weiterhin nicht rechtskräftig ist) m.E. mit einiger Wahrscheinlichkeit keine hinreichenden Ableitungen für den Bund gezogen werden können. Nichtsdestotrotz führe ich ihn hier zu Dokumentationszwecken auf. Ich würde ihn gerne interpretieren, dazu fehlt mir aber im Moment die Zeit.
Wer bislang als Bundesbeamter keinen Widerspruch eingelegt hat, sollte den Link ggf. abspeichern bzw. - sofern heute vorhanden - dessen Inhalt eventuell mit seinem Rechtsbeistand besprechen.