Hallo Swen, das Bundessozialgericht hat entschieden, dass neben dem Bürgergeld auch Tilgungsraten eines Hauses übernommen werden, soweit hier der Verlust der Immobilie droht und bereits der Großteil getilgt wurde. Hier bezog sich das BSG auf die Übernahme von Tilgungsraten bei Kaufverträge, soweit bereits 93 Prozent geleistet wurden. Meine Frage wäre, ob solche Zusatzleistungen bei der Berechnung der aA in irgendeiner Form mit anzuführen wären? Hoffe, dass ihr die Bombenräumung im Lockviertel kurzweilig überstanden habt. ;-)