Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8661766 times)

Johnny75

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20625 am: 09.11.2025 16:51 »
Das ist nichts weiter als die neu aufgewärmte Version der Meldung von vorletzer Woche, und mal wieder verquirlt dieses Blatt unsäglicherweise die aA mit der Übertragung des Tarifergebnisses. Es bereitet mir richtiggehend körperliche Schmerzen, diesen Mist zu lesen  >:(

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20626 am: 09.11.2025 17:01 »
Kinderlose bekommen nichts, und das ist gut so.

Um zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zurückzukehren, bedarf es einer Anhebung aller Grundgehaltssätze.

Deine persönliche Meinung dazu ist möglicherweise im Rahmen der Forumsdiskussion von Interesse, ändert jedoch keinen Millimeter an den verfassungsrechtlichen Gegebenheiten..

Aber da kommt es dem Dienstherren auch nicht drauf an :-) er hat Recht. In erster Linie sollten undwharscheinlich werden nur Beamte mit 3+ Kinder zum Zuge kommen.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20627 am: 10.11.2025 10:23 »

Bist du etwa neidisch weil du ohne Kinder keine Erhöhung erhalten hast?
Ich verstehe nicht, wieso kinderlose sich da große Hoffnung machen? Und kommt mir nicht mit Alimentation. Kinderlose bekommen nichts, und das ist gut so.

Und nach über 1300 Seiten gibt es sie immer noch, die Leute die nichts verstanden haben und tatsächlich glauben ihr Privatvergnügen (kind 1 und 2) würden sie dazu berechtigen eine amtsangemessene Alimentation zu erhalten als andere. Wohlgemerkt Amtsangemessen, nicht Familienstandsangemessen. Wie viele Kinder jemand gezeugt hat interessiert erst ab dem dritten Kind und das auch nur bei uns Beamten. Überall anders interessiert das keinen Arbeitgeber wie viel du gevögelt hast und ob du dir die  Kinder auch wirklich leisten kannst. Als Beamter profitiert man hier zu seinem Glück von der Korruptionsprävention. Mit anderen Worten, die dürfen dir also nicht die Haare vom Kopf fressen.

Naja vielleicht gehörst du ja auch einfach zu der Gruppe, die glaube je weniger Kollegen von den Anpassungen profitieren, desto mehr gibts für dich. Keine Ahnung, aber dieses subjektive Empfinden hat hier eigentlich keinen Platz. Es geht um Rechtsprechung.
Im Übrigen erschließt es sich mir Subjektiv genauso wenig dass ein ungelernter A4 mit 6 Kindern mehr für seine Vollzeitstelle bekommt als ein kinderloser A12 der eine viel höherwertige Tätigkeit ausübt. Rechtlich ist die Sache dagegen ab dem 3. Kind nachvollziehbar.

Auch ist es Subjektiv nicht nachvollziehbar, dass ein Beamter der sich entschließt in einer Gegend mit WG Stufe 7 eine große Wohnung mit seiner Familie zu beziehen, diese durch einen hohen AEZ teilweise gegenfinanziert bekommt, während ein anderer Beamter derselben Behörde der draußen in den Vororten wohnt und täglich Zeitverlust durch Pendeln und Geldverlust durch ungeeigente ÖPNV Anbindung in Kauf nimmt, diesen AEZ nicht bekommt. Denn sowohl Kinder- als auch Wohnortentscheidung sind Privatvergnügen.


Des weiteren scheinen hier immer noch einige der Familienzuschlagsverfechter nicht verstanden zu haben, dass diese Besoldungskomponenten endlich sind. Sind die Kinder aus dem Haus war es das, und dann sitzt ihr da in eurer großen Bude mit horrenden Mietkosten die ihr euch mit dem Wegfall womöglich nicht mehr leisten könnt und dürft euer soziales Umfeld verlassen und woanders neu anfangen euer soziales Netzwerk zu bilden.

Aber was rege ich mich auf. Einige denken halt nur bis zur Wand, oder ganz besonders nur bis zum eigenen Geldbeutel. Das war schon immer so. Für mich sind diejenigen, die eine amtsangemessene Alimentation nur für sich selbst fordern während sie anderen diese nicht gönnen, halt ziemliche Kameradenschweine. Was will man machen :D


Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20628 am: 10.11.2025 10:36 »
Einige denken halt nur bis zur Wand, oder ganz besonders nur bis zum eigenen Geldbeutel.

Und auch nur bis zur nächsten monatlichen Füllung Ihres Geldbeutels, denn die wie du ausführst fallen diese ganzen Zuschläge für jeden irgendwann in der Zuukunft mal weg, während eine Erhöhung der Grundbesoldung bliebe  ;)


Nichtsdestotrotz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20629 am: 10.11.2025 10:53 »

Bist du etwa neidisch weil du ohne Kinder keine Erhöhung erhalten hast?
Ich verstehe nicht, wieso kinderlose sich da große Hoffnung machen? Und kommt mir nicht mit Alimentation. Kinderlose bekommen nichts, und das ist gut so.

Aber was rege ich mich auf. Einige denken halt nur bis zur Wand, oder ganz besonders nur bis zum eigenen Geldbeutel. Das war schon immer so. Für mich sind diejenigen, die eine amtsangemessene Alimentation nur für sich selbst fordern während sie anderen diese nicht gönnen, halt ziemliche Kameradenschweine. Was will man machen :D

Lass dich von so einem Troll-/Opfer nicht triggern. Die inhaltliche Ausführung seiner Texte spricht Bände  ;)

Johnny75

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20630 am: 10.11.2025 10:58 »
Rein subjektiv verstehe ich auch nicht, was das dritte Kind so exorbitant viel teurer machen soll als die ersten beiden...das teuerste dürfte sowieso das erste sein, aber auch darum geht es hier bekanntlich nicht  ;)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20631 am: 10.11.2025 11:04 »
Warum vertraut ihr alle so auf Karlsruhe? Als ob da mittel Button Gelder überwiesen werden?
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
Von daher braucht man sich da nicht viel erhoffen

Weil das BVerfG das einzige Staatsorgan in Deutschland ist, welches ein neutrales Interesse daran hat, eine faktenbasierte Entscheidung zur Besoldung zu treffen. Alle anderen Organe haben kein Interesse daran, auch nur einen Cent mehr als nötig für die Besoldung ihrer Staatsdiener zu bezahlen.

Ursprünglich war das BVerfG auch die Kontrollinstanz zur Bundesregierung/Bundestag, als man damals die Verfassung geschrieben und die Staatsorgane eingesetzt hat.

Genau. Und die CDU ist konservativ.

Wer behauptet, dass das BVerfG parteiisch und nicht neutral agieren würde, sollte lieber mal in die Geschichte Deutschlands der letzten 50 Jahre schauen.

Kein anderes Staatsorgan hat den Bundestag und die Bundesregierung so oft in die Schranken gewiesen wie das BVerfG. Das BVerfG hält sich jedoch bewusst in vielen Sachen zurück, weil die Demokratie in Deutschland laut GG vom Volke ausgeht und der Bundestag und darausfolgend die Bundesregierung die vom Volk am höchsten legitimierten Staatsorgane sind. Daher bekommen diese auch den Gestaltungsspielraum vom BVerfG und schreiten auch nur dann ein, wenn es offensichtlich verfassungswidrig ist.

Wir leben nicht in einem Staat, welcher von der Judikative regiert wird.

Ich sag nur Merkel und Harbarth. Wenn es mal eins auf den Deckel gab, wurde es in der Regel für den Bürger nur schlimmer. Siehe Grundsteuer, siehe Klimaschwachsinn etc.

Und hier haben wir ein schönes Zitat aus der Welt:  "Alle Kräfte haben zusammengewirkt, um die AfD von der Richterwahl auszuschließen, und speziell die SPD hat bei der Besetzung der Richterposten des Bundesverfassungsgerichts versucht, in Person von Frauke Brosius-Gersdorf Personal zu installieren, von dem sie sich Unterstützung eines AfD-Verbots erhoffte."

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20632 am: 10.11.2025 11:14 »
Rein subjektiv verstehe ich auch nicht, was das dritte Kind so exorbitant viel teurer machen soll als die ersten beiden...das teuerste dürfte sowieso das erste sein, aber auch darum geht es hier bekanntlich nicht  ;)

Weil der Gesetzgeber bei den ersten beiden Kindern erwarten darf, dass der Beamte deren Bedarf weitestgehend auch aus familienneutralen Bestandteilen deckt, während das ab dem dritten Kind dagegen nicht mehr erwartet werden darf. Somit muss der Dienstherr seiner Alimentationspflicht ab dem dritten Kind derart nachkommen, dass er das Einkommen des Beamten mindestens um den in der Sozialversicherung verankerte Grundsicherungsanspruch zzgl. 15 % vollständig durch familienbezogene Zuschläge anhebt.

Daher ist das dritte Kind nicht exorbitant teurer als die ersten beiden. Richtern und Beamten darf allerdings nicht zugemutet werden, für den Unterhalt des dritten und weiterer Kinder auf die familienneutralen Bestandteile ihres Gehalts zurückgreifen zu müssen.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20633 am: 10.11.2025 12:17 »
Rein subjektiv verstehe ich auch nicht, was das dritte Kind so exorbitant viel teurer machen soll als die ersten beiden...das teuerste dürfte sowieso das erste sein, aber auch darum geht es hier bekanntlich nicht  ;)

Weil der Gesetzgeber bei den ersten beiden Kindern erwarten darf, dass der Beamte deren Bedarf weitestgehend auch aus familienneutralen Bestandteilen deckt, während das ab dem dritten Kind dagegen nicht mehr erwartet werden darf. Somit muss der Dienstherr seiner Alimentationspflicht ab dem dritten Kind derart nachkommen, dass er das Einkommen des Beamten mindestens um den in der Sozialversicherung verankerte Grundsicherungsanspruch zzgl. 15 % vollständig durch familienbezogene Zuschläge anhebt.

Daher ist das dritte Kind nicht exorbitant teurer als die ersten beiden. Richtern und Beamten darf allerdings nicht zugemutet werden, für den Unterhalt des dritten und weiterer Kinder auf die familienneutralen Bestandteile ihres Gehalts zurückgreifen zu müssen.

Richtig! Und ich verstehe hier alle rechtlichen Perspektiven. Ob Anhebung der Grundbesoldung auf ein >115% Level oder die Sichtweise zum Abstandsgebot. Wobei es mir persönlich einfach nur darum geht wirklich ein Einkommen aus meiner Dienststellung zu generieren welches meine Familie und mich über dem Bürgergeldniveau leben lässt.

Mit A12 in einer obersten Bundesbehörde wäre das als Single sehr komfortabel gegeben. Dabei ist mir das Abstandsgebot ziemlich egal. Wenn jemand mit A3 und Kindern soviel Zuschläge benötigt dass es keinen Abstand zu meiner A12 mehr gibt ist es egal. Wenn ich mit meinen A12 und meinen 7 Kindern mehr Einkommen habe als meine B3 Chefin, dann ist das mir auch egal. Und wenn es nötig ist um einen Anstand zum Bürgergeld zu wahren dann sollte das für meine. Gefunden auch egal sein. Ist es bestimmt auch.

Aber nur zu sagen um das Abstandsgebot zu wahren von A3 nach A12 muss der A12 da Summe x mehr haben sehe ich nicht als notwendig.

Und die Aussage dass Zuschläge nicht dauerhaft sind spielt doch gar keine Rolle. Das hat auch wenig mit Trollen zu tun. Und mit zu kurz bis an die Wand gedacht zu tun. Meine Familie benötigt jetzt ein Auskommen. 7 Kids benötigen jetzt finanzielle Mittel. Und wenn die dann auch aus dem Zuschlag fallen benötige ich das Geld für die Sicherstellung deren Lebensunterhalt nicht mehr. Meine Frau und ich benötigen zu zweit ein wesentlich geringeres Einkommen, welches ich dann auch mehr als angenehm empfinde, wenn man mal den Rechner anschmeißt.

Das ist doch hier keine Besoldungsrunde. Kein schachern um generell mehr Wohlstand für die nächste Erelbnis der No Kids Generation. Wenn ich hier Tagelange Ausführungen lese zum Leistungsprinzip?! Ich unterstelle jeder Kollegin und Kollegen das volle Maß an Leistung. Immer! Und wenn Ämter gebündelt sind von 9 nach 13 dann sollte man eher Hinterfragen ob das unseren jüngeren Kollegen noch gerecht wird.

Unterm Strich sollte jeder mindestens >115% erhalten. Das muss sichergestellt werden. Und sonst ist alles andere Inhalt von Besoldungsrunden und Personalentwicklung. Wenn der Akademiker nicht bereits ist sich für 4,5 an den Schreibtisch zu setzen, dann lass ihn gehen.

Wenn ich Soldaten suche und nicht bekomme dann muss ich in den Geldbeutel greifen. Und dann ist es mir egal ob der A7z Oberfeldwebel mehr bekommt als der A7 Sekretär. Wenn der Sekretär damit nicht klarkommt muss er gehen. Das einzige was sichergestellt werden muss, beide dürfen nicht aufgrund ihres Berufes oder ihrer Familiensituation unter einem Sozialhilfeniveau besoldet werden.

Und führt euch mal vor Augen was eine deutliche Erhöhung der Grundbesoldungen für die Pensionen bedeuten würde. Ich kann na h Versorgungsauskunft mal mit 4,5k plus rechnen. Da fängt mein Nachbar an zu heulen. Trotz privater Vorsorge, die er ja aus eigenen Mitteln gestemmt hat kann er das nicht. Wem will ich denn das noch erklären das wir da nochmal x% drauf kriegen?

Es kann also ruhig nur die treffen, die es brauchen. Und mir in dem Rahmen wie es notwendig ist. Juristisch Richtigkeiten hin und her. Realistisch soll es bleiben. Ob rückwirkend oder auch nicht.


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« Antwort #20634 am: 10.11.2025 13:03 »
Rein subjektiv verstehe ich auch nicht, was das dritte Kind so exorbitant viel teurer machen soll als die ersten beiden...das teuerste dürfte sowieso das erste sein, aber auch darum geht es hier bekanntlich nicht  ;)

Weil der Gesetzgeber bei den ersten beiden Kindern erwarten darf, dass der Beamte deren Bedarf weitestgehend auch aus familienneutralen Bestandteilen deckt, während das ab dem dritten Kind dagegen nicht mehr erwartet werden darf. Somit muss der Dienstherr seiner Alimentationspflicht ab dem dritten Kind derart nachkommen, dass er das Einkommen des Beamten mindestens um den in der Sozialversicherung verankerte Grundsicherungsanspruch zzgl. 15 % vollständig durch familienbezogene Zuschläge anhebt.

Daher ist das dritte Kind nicht exorbitant teurer als die ersten beiden. Richtern und Beamten darf allerdings nicht zugemutet werden, für den Unterhalt des dritten und weiterer Kinder auf die familienneutralen Bestandteile ihres Gehalts zurückgreifen zu müssen.

Richtig! Und ich verstehe hier alle rechtlichen Perspektiven. Ob Anhebung der Grundbesoldung auf ein >115% Level oder die Sichtweise zum Abstandsgebot. Wobei es mir persönlich einfach nur darum geht wirklich ein Einkommen aus meiner Dienststellung zu generieren welches meine Familie und mich über dem Bürgergeldniveau leben lässt.

Mit A12 in einer obersten Bundesbehörde wäre das als Single sehr komfortabel gegeben. Dabei ist mir das Abstandsgebot ziemlich egal. Wenn jemand mit A3 und Kindern soviel Zuschläge benötigt dass es keinen Abstand zu meiner A12 mehr gibt ist es egal. Wenn ich mit meinen A12 und meinen 7 Kindern mehr Einkommen habe als meine B3 Chefin, dann ist das mir auch egal. Und wenn es nötig ist um einen Anstand zum Bürgergeld zu wahren dann sollte das für meine. Gefunden auch egal sein. Ist es bestimmt auch.

Aber nur zu sagen um das Abstandsgebot zu wahren von A3 nach A12 muss der A12 da Summe x mehr haben sehe ich nicht als notwendig.

Und die Aussage dass Zuschläge nicht dauerhaft sind spielt doch gar keine Rolle. Das hat auch wenig mit Trollen zu tun. Und mit zu kurz bis an die Wand gedacht zu tun. Meine Familie benötigt jetzt ein Auskommen. 7 Kids benötigen jetzt finanzielle Mittel. Und wenn die dann auch aus dem Zuschlag fallen benötige ich das Geld für die Sicherstellung deren Lebensunterhalt nicht mehr. Meine Frau und ich benötigen zu zweit ein wesentlich geringeres Einkommen, welches ich dann auch mehr als angenehm empfinde, wenn man mal den Rechner anschmeißt.

Das ist doch hier keine Besoldungsrunde. Kein schachern um generell mehr Wohlstand für die nächste Erelbnis der No Kids Generation. Wenn ich hier Tagelange Ausführungen lese zum Leistungsprinzip?! Ich unterstelle jeder Kollegin und Kollegen das volle Maß an Leistung. Immer! Und wenn Ämter gebündelt sind von 9 nach 13 dann sollte man eher Hinterfragen ob das unseren jüngeren Kollegen noch gerecht wird.

Unterm Strich sollte jeder mindestens >115% erhalten. Das muss sichergestellt werden. Und sonst ist alles andere Inhalt von Besoldungsrunden und Personalentwicklung. Wenn der Akademiker nicht bereits ist sich für 4,5 an den Schreibtisch zu setzen, dann lass ihn gehen.

Wenn ich Soldaten suche und nicht bekomme dann muss ich in den Geldbeutel greifen. Und dann ist es mir egal ob der A7z Oberfeldwebel mehr bekommt als der A7 Sekretär. Wenn der Sekretär damit nicht klarkommt muss er gehen. Das einzige was sichergestellt werden muss, beide dürfen nicht aufgrund ihres Berufes oder ihrer Familiensituation unter einem Sozialhilfeniveau besoldet werden.

Und führt euch mal vor Augen was eine deutliche Erhöhung der Grundbesoldungen für die Pensionen bedeuten würde. Ich kann na h Versorgungsauskunft mal mit 4,5k plus rechnen. Da fängt mein Nachbar an zu heulen. Trotz privater Vorsorge, die er ja aus eigenen Mitteln gestemmt hat kann er das nicht. Wem will ich denn das noch erklären das wir da nochmal x% drauf kriegen?

Es kann also ruhig nur die treffen, die es brauchen. Und mir in dem Rahmen wie es notwendig ist. Juristisch Richtigkeiten hin und her. Realistisch soll es bleiben. Ob rückwirkend oder auch nicht.
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Die Berechnungsgrundlagen der Versorgungsauskunft würde mich mal interessieren.

Julianx1

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« Antwort #20635 am: 10.11.2025 13:28 »
Rein subjektiv verstehe ich auch nicht, was das dritte Kind so exorbitant viel teurer machen soll als die ersten beiden...das teuerste dürfte sowieso das erste sein, aber auch darum geht es hier bekanntlich nicht  ;)

Weil der Gesetzgeber bei den ersten beiden Kindern erwarten darf, dass der Beamte deren Bedarf weitestgehend auch aus familienneutralen Bestandteilen deckt, während das ab dem dritten Kind dagegen nicht mehr erwartet werden darf. Somit muss der Dienstherr seiner Alimentationspflicht ab dem dritten Kind derart nachkommen, dass er das Einkommen des Beamten mindestens um den in der Sozialversicherung verankerte Grundsicherungsanspruch zzgl. 15 % vollständig durch familienbezogene Zuschläge anhebt.

Daher ist das dritte Kind nicht exorbitant teurer als die ersten beiden. Richtern und Beamten darf allerdings nicht zugemutet werden, für den Unterhalt des dritten und weiterer Kinder auf die familienneutralen Bestandteile ihres Gehalts zurückgreifen zu müssen.

Richtig! Und ich verstehe hier alle rechtlichen Perspektiven. Ob Anhebung der Grundbesoldung auf ein >115% Level oder die Sichtweise zum Abstandsgebot. Wobei es mir persönlich einfach nur darum geht wirklich ein Einkommen aus meiner Dienststellung zu generieren welches meine Familie und mich über dem Bürgergeldniveau leben lässt.

Mit A12 in einer obersten Bundesbehörde wäre das als Single sehr komfortabel gegeben. Dabei ist mir das Abstandsgebot ziemlich egal. Wenn jemand mit A3 und Kindern soviel Zuschläge benötigt dass es keinen Abstand zu meiner A12 mehr gibt ist es egal. Wenn ich mit meinen A12 und meinen 7 Kindern mehr Einkommen habe als meine B3 Chefin, dann ist das mir auch egal. Und wenn es nötig ist um einen Anstand zum Bürgergeld zu wahren dann sollte das für meine. Gefunden auch egal sein. Ist es bestimmt auch.

Aber nur zu sagen um das Abstandsgebot zu wahren von A3 nach A12 muss der A12 da Summe x mehr haben sehe ich nicht als notwendig.

Und die Aussage dass Zuschläge nicht dauerhaft sind spielt doch gar keine Rolle. Das hat auch wenig mit Trollen zu tun. Und mit zu kurz bis an die Wand gedacht zu tun. Meine Familie benötigt jetzt ein Auskommen. 7 Kids benötigen jetzt finanzielle Mittel. Und wenn die dann auch aus dem Zuschlag fallen benötige ich das Geld für die Sicherstellung deren Lebensunterhalt nicht mehr. Meine Frau und ich benötigen zu zweit ein wesentlich geringeres Einkommen, welches ich dann auch mehr als angenehm empfinde, wenn man mal den Rechner anschmeißt.

Das ist doch hier keine Besoldungsrunde. Kein schachern um generell mehr Wohlstand für die nächste Erelbnis der No Kids Generation. Wenn ich hier Tagelange Ausführungen lese zum Leistungsprinzip?! Ich unterstelle jeder Kollegin und Kollegen das volle Maß an Leistung. Immer! Und wenn Ämter gebündelt sind von 9 nach 13 dann sollte man eher Hinterfragen ob das unseren jüngeren Kollegen noch gerecht wird.

Unterm Strich sollte jeder mindestens >115% erhalten. Das muss sichergestellt werden. Und sonst ist alles andere Inhalt von Besoldungsrunden und Personalentwicklung. Wenn der Akademiker nicht bereits ist sich für 4,5 an den Schreibtisch zu setzen, dann lass ihn gehen.

Wenn ich Soldaten suche und nicht bekomme dann muss ich in den Geldbeutel greifen. Und dann ist es mir egal ob der A7z Oberfeldwebel mehr bekommt als der A7 Sekretär. Wenn der Sekretär damit nicht klarkommt muss er gehen. Das einzige was sichergestellt werden muss, beide dürfen nicht aufgrund ihres Berufes oder ihrer Familiensituation unter einem Sozialhilfeniveau besoldet werden.

Und führt euch mal vor Augen was eine deutliche Erhöhung der Grundbesoldungen für die Pensionen bedeuten würde. Ich kann na h Versorgungsauskunft mal mit 4,5k plus rechnen. Da fängt mein Nachbar an zu heulen. Trotz privater Vorsorge, die er ja aus eigenen Mitteln gestemmt hat kann er das nicht. Wem will ich denn das noch erklären das wir da nochmal x% drauf kriegen?

Es kann also ruhig nur die treffen, die es brauchen. Und mir in dem Rahmen wie es notwendig ist. Juristisch Richtigkeiten hin und her. Realistisch soll es bleiben. Ob rückwirkend oder auch nicht.
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Die Berechnungsgrundlagen der Versorgungsauskunft würde mich mal interessieren.

Na rechne doch selbst über die Plattform beim Zoll.
Regulärer Pensionseintritt im Herbst 2041 nach 47 ruhegehaltsfähige Dienstjahre. Also 71,5% erfüllt. Aktuelle BesGrp A12 Stufe 8. verheiratet. Und die Möglichkeit A13 ruhegehaltsfähig zu erreichen ist noch möglich. Da komm ich auf 4,5k brutto. KV natürlich noch nicht abgezogen und Besoldungsentwicklung nicht hinzugerechnet.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20636 am: 10.11.2025 13:30 »
Und wo ist das Problem? Ich verstehe immer nicht, wieso man sich für etwas schämen sollte, was man sich erdient hat.

Tut jemand, der sonstwo leistungsbereit und engagiert ist, auch nicht.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20637 am: 10.11.2025 13:36 »
Juristisch Richtigkeiten hin und her.

Auch für dich gilt: Deine persönliche Meinung ist dir unbenommen und du kannst sie gerne hier kundtun.

Tatsächlich relevant ist jedoch ausschließlich Artikel 33 unseres Grundgesetzes sowie die zugehörige Auslegung seitens des BVerfG (zu der wir ja hoffentlich bis Weihnachten ein kleines "Update" bekommen werden).

Also nix mit "hin oder her"..

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20638 am: 10.11.2025 13:37 »
siehe Klimaschwachsinn

Das BVerfG hat am 24.03.2021 entschieden, dass die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates auch die Verpflichtung umfasst, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen und dass Art. 20a GG den Staat zum Klimaschutz verpflichtet.

Was genau daran ist in deinen Augen "Schwachsinn"?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20639 am: 10.11.2025 13:52 »
siehe Klimaschwachsinn

Das BVerfG hat am 24.03.2021 entschieden, dass die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates auch die Verpflichtung umfasst, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen und dass Art. 20a GG den Staat zum Klimaschutz verpflichtet.

Was genau daran ist in deinen Augen "Schwachsinn"?

Die BRD kann weder das Klima beeinflussen noch uns davor irgendwie schützen. Oder bekommen wir demnächst alle top klimatisierte Behausungen? Alleine das Wort Klimaschutz ist doch totall bescheuert. Es gibt einen natürlichen Klimawandel und vor diesem muss man sich vielleicht schützen.