Finde ich aus Sicht des DH auch ziemlich clever. Man erhöht so die Grundbesoldung um jeweils 120€ für jeden und rückt ein Stück näher an die 15% Abstand zum Bürgergeld. Alle die bisher den FamZ erhalten haben bekommen diesen weiterhin indem man die restlichen 30% als Bestandsschutz deklariert. So haben verheiratete nicht weniger aber deren Grundbesoldung wurde auf dem Papier trotzdem erhöht.
Eventuell werden die Zuschläge für das erste und zweite Kind hier ebenfalls so umgelegt? So wie ich Svens Ausführungen verstanden habe wäre das sogar legitim. Die Zuschläge müssen nicht gezahlt werden wenn eine entsprechende Grundbesoldung gegeben ist.
So erhöht man die Grundbesoldung doch um einiges und muss nur den "Singles" mehr Grunbesoldung zahlen. Für alle anderen gehen die Zuschläge in die Grundbesoldung über und man hat auf dem Papier mehr Grundbesoldung aber auf dem Konto das gleiche. Ich muss zugeben, ziemlich raffiniert.
Umlage von Kind 1&2 kann ja eigentlich nur jedem Recht sein. Zum einen wg. Stichwort "Pensionswirksamkeit" und damit eine nachhaltigere Variante für uns alle, also auch den"Kinderlosen". Lässt sich der Bevölkerung auch besser verkaufen, wenn man die Familienzuschläge "streicht".
Dies würde sich auch mit der Aussage, man wolle dem Leistungsgedanken quer durch die gesamte Besoldungstabelle Rechnung tragen, decken.
Ab Kind 3 haut man dann einen ordentlichen Zuschlag raus, damit man auch in diesem Themenkomplex die Robenträger aus Karlsruhe befriedigt.
Arbeitszeit rauf und damit die Besoldung wieder ein Stückchen kastriert. Wer dann noch mehr möchte, solle doch bitte klagen. Dafür braucht es aber einen zeitgerecht eingegangenen Widerspruch für jedes in zweifel gezogene Jahr.
Was mich nur wundert ist, dass dieser Entwurf immernoch so gut verdeckt bleiben konnte. Das muss eine Bewandnis haben., dass das diesmal alles so top secret ist.
Man darf wirklich gespannt sein, was man diesmal für uns gezaubert hat.