Bringt nur halt alles nix wenn es keinen VA gibt. Und das Rundschreiben ist nunmal keiner.
Nochmal, das das Rundschreiben nicht an dich adressiert ist und somit kein Verwaltungsakt darstellen kann, streite ich doch gar nicht ab.
Aber selbst das sollte schon für meiner Meinung nach ein Verwaltungsakt darstellen.
Zitat:"Kein Erfordernis zur Erhebung von Widersprüchen im Jahr 2024 zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene
Es wird darauf hingewiesen, dass es für Besoldungs- oder Versorgungsberechtigte in Bezug auf die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene auch für das Jahr 2024 nicht erforderlich und auch nicht vorsorglich geboten ist, zur vollständigen Wahrung ihrer Rechtspositionen auch für vergangene Jahre Widersprüche zu erheben. Das Rundschreiben des BMI vom 14. Juni 2021 zur amtsangemessenen Alimentation betreffend den Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen hat weiterhin Bestand. Mit ihm verzichtet der Bund seit dem Jahr 2021 fortlaufend auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung entsprechender Ansprüche sowie auf die Einrede der Verjährung."
Dieser Hinweis erfüllt eigentlich alle Punkte eines Verwaltungsakt.
Er kommt von einer Behörde (BMI), er bezieht sich auf eine Einzelperson bzw auf eine individulle Personengruppe (Besoldungs und Versorgungsempfänger), er beinhaltet eine rechtliche Regelung (Einrede der Verjährung) und hat eine Außenwirkung auf die Beamten und Versorgungsempfänger.
Der Verwaltungsakt ist weder an eine schriftliche Form noch sonst irgendwas gebunden.
Einzig und allein, die "Unterschrift des Behördenleiters" fehlt.
Deswegen ist dieser Hinweis oder sagen wir mal Verwaltungsakt nicht nichtig.