Könnten horizontale und vertikale Reformen bedeuten, dass man wieder bei A1 Stufe 1 anfangen möchte?
Schließlich spricht das Bundesverfassungsgericht in seinem letzten Urteil ja von 15% Abstand der untersten Besoldungsgruppe zur Grundsicherung.
Einer der schäbigen Tricks der Besoldungsgesetzgeber der letzten Jahre bestand ja genau darin, willkürlich und sachwidrig untere Besoldungsgruppen und -stufen einfach zu streichen (um künstlich bzw. vermeintlich den Mindestabstand zur Grundsicherung zu erhöhen).
So ist beispielsweise in Baden-Württemberg mittlerweile A7 die unterste Besoldungsgruppe!
Insofern wäre es durchaus begrüßenswert, wenn hier mal entsprechend gegengesteuert würde..