Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6835937 times)

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18000 am: 29.08.2025 00:37 »
https://www.welt.de/politik/deutschland/article68b00d75d492032667a5d5d3/Hamburg-Auslaendische-Buergergeld-Bezieher-machen-54-Prozent-der-Kosten-aus.html#Comments

Der Artikel ist natürlich der Stimmungsmache zuzuordnen, aber so ganz kalt lässt er mich nicht. Wenn die Zahlen zu den Großfamilien stimmen, dann gibt es in Hamburg mehr als nur eine Handvoll Familien, die fürs nichts tun mehr bekommen als ich in meiner Großfamilie, ebenfalls fünf Kinder mit A14 und Kindergeld. Ich bin in meiner familiären Situation genauso wenig repräsentativ wie die Großfamilien in Hamburg, aber selbst als Anekdote, hätte ich mir das nicht träumen lassen.
Ich will jedenfalls jetzt sofort 15% Abstand von denen (nach oben, nur falls das BMI/BMF mitlesen).

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18001 am: 29.08.2025 05:28 »
Könnten horizontale und vertikale Reformen bedeuten, dass man wieder bei A1 Stufe 1 anfangen möchte?

Schließlich spricht das Bundesverfassungsgericht in seinem letzten Urteil ja von 15% Abstand der untersten Besoldungsgruppe zur Grundsicherung.

Einer der schäbigen Tricks der Besoldungsgesetzgeber der letzten Jahre bestand ja genau darin, willkürlich und sachwidrig untere Besoldungsgruppen und -stufen einfach zu streichen (um künstlich bzw. vermeintlich den Mindestabstand zur Grundsicherung zu erhöhen).

So ist beispielsweise in Baden-Württemberg mittlerweile A7 die unterste Besoldungsgruppe!

Insofern wäre es durchaus begrüßenswert, wenn hier mal entsprechend gegengesteuert würde..