Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6818757 times)

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17970 am: 28.08.2025 06:13 »
Dass viele Leute unsereins in die GKV und die RV ziehen wollen, ist nichts Neues. Ich finde es auch okay, als Politiker*in dafür einzutreten. Ich finde es nur nicht okay, wenn nicht ehrlich mit den Fakten umgegangen wird.  In diesem Artikel fehlt z.B. die Infos, wie stark die Arbeitsgeberbeiträge für die GKVen im selben Zeitraum gestiegen sind.

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17971 am: 28.08.2025 08:28 »
Das klingt ja alles nicht so schlecht. Es ist offenbar Bewegung in die Sache gekommen, vermutlich wegen der bevorstehenden Entscheidung des BVerfG.

Aber man weiß halt noch zu wenig für eine echte Bewertung. Außerdem ist ein Entwurf eben genau das und nicht mehr.

Natürlich käme es Jahre zu spät aber immerhin tut sich was. Sehr vorsichtiger Optimismus auf meiner Seite.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17972 am: 28.08.2025 08:46 »
1198 Seiten und ich weiß noch immer nicht, ob das alle Bundesbeamte betrifft oder nur kinderreiche Familien in Mietstufe X, deren eineiige Zwillinge am 29.02. geboren wurden

betrifft uns alle. die kinderreichen aber besonders.

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17973 am: 28.08.2025 09:01 »
1198 Seiten und ich weiß noch immer nicht, ob das alle Bundesbeamte betrifft oder nur kinderreiche Familien in Mietstufe X, deren eineiige Zwillinge am 29.02. geboren wurden

betrifft uns alle. die kinderreichen aber besonders.

Für Jörg K., sieben Kinder, Mietstufe VI, Widerspruch seit 2014 auf Halde – dieses Weihnachten zahlt nicht das Christkind, sondern das BVA. Und die Gehaltsmitteilung kommt diesmal im Querformat, weil die Zahl sonst nicht aufs Blatt passt.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17974 am: 28.08.2025 09:09 »
1198 Seiten und ich weiß noch immer nicht, ob das alle Bundesbeamte betrifft oder nur kinderreiche Familien in Mietstufe X, deren eineiige Zwillinge am 29.02. geboren wurden


Bitte lesen. Der Anfang des Threads ist doch eine tolle Einleitung. Ansonsten such bitte nach den Stellungnahmen des Deutschen Richterbundes.

Der hier seit hunderten Seiten diskutierte Beschluss 2 BvL 4/18 betrifft alle Beamten gleichermaßen. Alles andere ist bewusstes Framing um Kosten zu drücken und die Beamtenschaft zu spalten. Das nützt nur politischen Akteuren, die den öffentlichen Dienst als leichtes Opfer identifiziert haben.

Der am gleichen Tage veröffentlichte Beschluss 2 BvL 6/17 betrifft Beamtenfamilien mit mehr als zwei Kindern.

regas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17975 am: 28.08.2025 11:05 »
Dass viele Leute unsereins in die GKV und die RV ziehen wollen, ist nichts Neues. Ich finde es auch okay, als Politiker*in dafür einzutreten. Ich finde es nur nicht okay, wenn nicht ehrlich mit den Fakten umgegangen wird.  In diesem Artikel fehlt z.B. die Infos, wie stark die Arbeitsgeberbeiträge für die GKVen im selben Zeitraum gestiegen sind.

Wir müssen hier aber auch ehrlich sein...

Wir sollten dankbar sein, dass wir die Möglichkeit mit der PKV und Beihilfe haben. Wenn es Sozialleistungskürzungen geben wird, die bei einer Deindustrialisierung bzw. Abschwung der deutschen Wirtschaft notwendig sind, dann wird das auch die Leistungen der GKV treffen. Wer es jetzt noch in die PKV schafft, schützt sich selbst vor den willkürlichen Entscheidungen der Regierung, die 20 Jahre lang untätig ein System nicht reformieren wollten, welches zum Scheitern verurteilt war.

Außerdem finde ich den letzten Paragrafen im Artikel gar nicht so falsch. Die pauschale Beihilfe sollte endlich bundesweit angeboten werden und jeder sollte die Wahl haben, ob GKV oder PKV die richtige Wahl für ihn ist. Auf Bundesebene ist die pauschale Beihilfe noch immer nicht vorhanden.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17976 am: 28.08.2025 11:09 »
Dass viele Leute unsereins in die GKV und die RV ziehen wollen, ist nichts Neues. Ich finde es auch okay, als Politiker*in dafür einzutreten. Ich finde es nur nicht okay, wenn nicht ehrlich mit den Fakten umgegangen wird.  In diesem Artikel fehlt z.B. die Infos, wie stark die Arbeitsgeberbeiträge für die GKVen im selben Zeitraum gestiegen sind.

Wir müssen hier aber auch ehrlich sein...

Wir sollten dankbar sein, dass wir die Möglichkeit mit der PKV und Beihilfe haben. Wenn es Sozialleistungskürzungen geben wird, die bei einer Deindustrialisierung bzw. Abschwung der deutschen Wirtschaft notwendig sind, dann wird das auch die Leistungen der GKV treffen. Wer es jetzt noch in die PKV schafft, schützt sich selbst vor den willkürlichen Entscheidungen der Regierung, die 20 Jahre lang untätig ein System nicht reformieren wollten, welches zum Scheitern verurteilt war.

Als Beamter bist du diesen willkürlichen Entscheidungen aber dennoch zu 50% ausgesetzt. Denn was die Beihilfe übernimmt unterscheidet sich auch von dem was die PKV übernimmt.