Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6789551 times)

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17880 am: 26.08.2025 22:38 »
Was reitet die Bundesregierung, Ende August 2025 davon auszugehen, bis Mitte Dezember nicht bereits eine seit mehr als vier Jahren sachlich notwendige Gesetzesinitiative lange zum Abschluss und also durch das Parlament gebracht zu haben? Wieso will man ab jenem Zeitpunkt in drei Monaten - diese Frage stellt Unknown völlig zurecht - dreiprozentige Abschlagszahlungen leisten, wenn man offensichtlich zwangsläufig davon ausgehen muss, dass die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation eine gesetzlich erheblich höhere Anhebung der regelmäßig zu gewährenden Bestandteile im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG erwarten lassen muss?

Die Antworten - denke ich - kann sich jeder selbst geben, der hier nur lang genug mitliest.

Und für diejenigen, die nicht so viel mitlesen: Solange die Staatssekretäre der einzelnen Häuser keinen Weg finden, die Mehrkosten beim BMF abzuladen und somit die Lieblingsprojekte ihrer Hausherren zu retten wird das Thema sprichwörtlich auf die lange Bank geschoben. Man ist sich einig, sich uneinig zu sein und bekommt aus dem BMF Bestärkung, weil der Besoldungsgeber Bund bisher nicht rechtskräftig verurteilt ist und die befürchteten Abwanderungswellen ins Landesbeamtentum auch ausgeblieben sind, was nicht zuletzt einer großzügigen Beförderungspraxis zu verdanken sein dürfte, die seit 2015 in allen Häusern Hof hielt.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17881 am: 26.08.2025 22:49 »
Was reitet die Bundesregierung, Ende August 2025 davon auszugehen, bis Mitte Dezember nicht bereits eine seit mehr als vier Jahren sachlich notwendige Gesetzesinitiative lange zum Abschluss und also durch das Parlament gebracht zu haben? Wieso will man ab jenem Zeitpunkt in drei Monaten - diese Frage stellt Unknown völlig zurecht - dreiprozentige Abschlagszahlungen leisten, wenn man offensichtlich zwangsläufig davon ausgehen muss, dass die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation eine gesetzlich erheblich höhere Anhebung der regelmäßig zu gewährenden Bestandteile im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG erwarten lassen muss?

Die Antworten - denke ich - kann sich jeder selbst geben, der hier nur lang genug mitliest.

Und für diejenigen, die nicht so viel mitlesen: Solange die Staatssekretäre der einzelnen Häuser keinen Weg finden, die Mehrkosten beim BMF abzuladen und somit die Lieblingsprojekte ihrer Hausherren zu retten wird das Thema sprichwörtlich auf die lange Bank geschoben. Man ist sich einig, sich uneinig zu sein und bekommt aus dem BMF Bestärkung, weil der Besoldungsgeber Bund bisher nicht rechtskräftig verurteilt ist und die befürchteten Abwanderungswellen ins Landesbeamtentum auch ausgeblieben sind, was nicht zuletzt einer großzügigen Beförderungspraxis zu verdanken sein dürfte, die seit 2015 in allen Häusern Hof hielt.

Mit welcher Zeitspanne rechnest du denn BalBund bis ein neuer Entwurf vorliegt? Du kennst dich dort ja am besten aus ..

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17882 am: 26.08.2025 23:04 »
Was reitet die Bundesregierung, Ende August 2025 davon auszugehen, bis Mitte Dezember nicht bereits eine seit mehr als vier Jahren sachlich notwendige Gesetzesinitiative lange zum Abschluss und also durch das Parlament gebracht zu haben? Wieso will man ab jenem Zeitpunkt in drei Monaten - diese Frage stellt Unknown völlig zurecht - dreiprozentige Abschlagszahlungen leisten, wenn man offensichtlich zwangsläufig davon ausgehen muss, dass die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation eine gesetzlich erheblich höhere Anhebung der regelmäßig zu gewährenden Bestandteile im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG erwarten lassen muss?

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Und für diejenigen, die nicht so viel mitlesen: Solange die Staatssekretäre der einzelnen Häuser keinen Weg finden, die Mehrkosten beim BMF abzuladen und somit die Lieblingsprojekte ihrer Hausherren zu retten wird das Thema sprichwörtlich auf die lange Bank geschoben. Man ist sich einig, sich uneinig zu sein und bekommt aus dem BMF Bestärkung, weil der Besoldungsgeber Bund bisher nicht rechtskräftig verurteilt ist und die befürchteten Abwanderungswellen ins Landesbeamtentum auch ausgeblieben sind, was nicht zuletzt einer großzügigen Beförderungspraxis zu verdanken sein dürfte, die seit 2015 in allen Häusern Hof hielt.

Zumindest liegen schon mal 10 Feststellungsklagen bei mehreren Verwaltungsgerichten gegen den Bund vor. Bis diese aber beim BVerfG anhängig sind werden noch ein paar Jahre vergehen.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17883 am: 26.08.2025 23:25 »
Was reitet die Bundesregierung, Ende August 2025 davon auszugehen, bis Mitte Dezember nicht bereits eine seit mehr als vier Jahren sachlich notwendige Gesetzesinitiative lange zum Abschluss und also durch das Parlament gebracht zu haben? Wieso will man ab jenem Zeitpunkt in drei Monaten - diese Frage stellt Unknown völlig zurecht - dreiprozentige Abschlagszahlungen leisten, wenn man offensichtlich zwangsläufig davon ausgehen muss, dass die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation eine gesetzlich erheblich höhere Anhebung der regelmäßig zu gewährenden Bestandteile im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG erwarten lassen muss?

Die Antworten - denke ich - kann sich jeder selbst geben, der hier nur lang genug mitliest.

Und für diejenigen, die nicht so viel mitlesen: Solange die Staatssekretäre der einzelnen Häuser keinen Weg finden, die Mehrkosten beim BMF abzuladen und somit die Lieblingsprojekte ihrer Hausherren zu retten wird das Thema sprichwörtlich auf die lange Bank geschoben. Man ist sich einig, sich uneinig zu sein und bekommt aus dem BMF Bestärkung, weil der Besoldungsgeber Bund bisher nicht rechtskräftig verurteilt ist und die befürchteten Abwanderungswellen ins Landesbeamtentum auch ausgeblieben sind, was nicht zuletzt einer großzügigen Beförderungspraxis zu verdanken sein dürfte, die seit 2015 in allen Häusern Hof hielt.

Danke, Bal: Du fasst - mal wieder! - das zusammen, was letztlich bislang und also wohl auch noch etwas längerfristig hinsichtlich des Bunds zu erwarten ist, nämlich die Kontinuität, die seit dem Frühjahr 2021 regelmäßig alle Entwürfe, auf denen außen jeweils freundlich das wiederkehrende (oder sollte man wohl eher sagen: wiedergängernde?) Etikett "(Wieder-)Herstellung der amtsangemessenen Alimentation" geklebt worden ist, in verschiedenen Formen regelmäßig hat nicht bis zur Abstimmung ins Parlament hat bringen können: Man ist sich einig, sich uneinig zu sein, worin sich das BMF regelmäßig am allereinigsten zeigt. "Steuermann, lass die Wacht!" (gerne auch in der Fassung des Chors und Sinfonieorchesters Kabinett, also hier wie gehabt mit großem Knall zum kleinen Zapfenstreich am Ende: https://www.youtube.com/watch?v=s1M30Zk93Yc).

Schauen wir also mal, was nach den angekündigten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geschehen wird. Der Bund sieht sich ja selbst weiterhin in der von ihm offensichtlich so empfundenen komfortablen Lage, nach wie vor keine Vorlage in Karlsruhe fürchten zu müssen: Wenn's auch keine zehn Jahre mehr bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Bundesbesoldung dauern wird, steht dennoch die Frage im Raum, wer wohl schneller sein wird, irgendwann mal ein wie auch immer gearteter Entwurf mit entsprechendem Etikett, der durch's Parlament geht, oder doch eher eine bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung über die Bundesbesoldung. Getreu dem Motto: Immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel, trällert der Bund fröhlich weiter vor sich her: Hussassahe! Segel ein! Anker fest!