Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6239770 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16800 am: 06.07.2025 08:49 »
Sachliche Informationen, Intelligenz und (Galgen-)Humor dürfen sich ruhig vermischen. Leider gibt es das viel zu wenig.

Einigen würde es gut stehen, den Stock im Hintertüchern mal etwas zu lockern. Dann wäre alles entspannter.

Von daher finde ich dieses Ausflüge von Swen mittlerweile sogar besser, als die sicherlich super aufbereiteten sachlichen Informationen, welche mich und meinen Geldbeutel aber auch nicht weiterbringen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16801 am: 06.07.2025 09:02 »
, dass sich der einst so stolze wie regelmäßig notwendige Konservatismus in Deutschland in einer solch schweren Krise befindet, also regelmäßig gar nicht mehr sagen kann, wofür er eigentlich steht oder stehen will, wenn er nur noch in so kleiner Münze zahlen kann. Was für ein peinliches, weil irrlichterndes Spektakel!

Der Konservatismus ist solches Vorgehen (framen) seit Jahrzehnten gewöhnt. Der derzeitige politische und gesellschaftliche Wandel scheint jetzt das Spektrum zu verändern, das Pendel schlägt in die andere Richtung. Man wird sich daran gewöhnen, ist nur am Anfang und für bestimmte Gruppen ein wenig schwierig.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16802 am: 06.07.2025 09:11 »
Du bringst es auf den Punkt, Knecht: Manchmal muss man auch mal etwas deutlicher werden.

Und was ich nicht mag - da kommt der Lehrer in mir zum Vorschein, der genau das seinen Schülerinnen und Schülern als ein der meines Erachtens wichtigsten Erkenntnisse im Leben vorleben muss -, sind Schüsse aus dem Hinterhalt, weil sie jedes Vertrauen zerstören.

Man kann und muss unterschiedliche Sichtweisen frönen. Aber Politiker, die zu feige oder dumm sind, ihre Interessen öffentlich zu vertreten, genauso wie Journalisten, die nicht in der Lage sind, schreibend ihre Sicht auf den Punkt zu bringen, um stattdessen ein Schmierentheater aufzuführen, braucht dieses Land nicht, und zwar egal, welcher politischen Richtung sie angehören.

Was diese Idioten in Kauf nehmen - und genau deswegen sind sie Idioten -, ist, dass ggf. in wenigen Jahren die nicht weniger werdenden Extremisten auf der Rechten wie Linken jede maßgebliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die ihnen nicht in den Kram passt, mit dem Hinweis diskreditieren können, dass ja schon im Vorfeld der Wahl der späteren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts vonseiten der Union und wichtiger konservativer Leitmedien geraunt worden sei, dass ...... (und hier kann man jetzt das Geschmeiß einsetzen, das in den letzten Tagen ausgeschüttet worden ist und ggf. noch mehr werden könnte). Ein kluger Schriftsteller hat mal richtig gesagt: "Auch Sprüche können einen Statt kaputtkloppen". Geistiges Biedermännertum, das nicht in der Lage sind, einen sachlichen Streit auszutragen, sondern sich lieber in die Büsche davonmachen, nachdem sie ihr Liedchen geträllert haben.

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16803 am: 06.07.2025 09:54 »
@SwenTanortsch:
Die Sprachwahl Deiner beiden Beiträge vom 4. und 5. Juli diskreditiert Dich selber in einer Weise, die Dir offenbar gar nicht bewusst ist. So polemisch (um es noch freundlich zu formulieren) bist du mir lediglich aufgefallen, als es um (von dir so wahrgenommene Angriffe auf) die Berufsgruppe der Lehrer ging.

Wenn man sich deine wohlabgewogenen und in besonderer Weise um Objektivität bemühten Beiträge zum eigentlichen Thema der verfassungsgemäßen Alimentation anschaut, fällt der Unterschied noch mehr auf. Das muss doch wirklich nicht sein, finde ich.
Also ich finde sein wohlabewogenes Auskotzen bei diesem Thema durch aus angemessen.
Es ist nun mal echt zum Kotzen, was da abgeht (in der Presse und in der Politik), da bin ich 1000%ig einer Meinung mit Swen.
Und dass muss man eigentlich wesentlich stärker zum Ausdruck bringen

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16804 am: 06.07.2025 11:13 »
Volle Zustimmung für Swen.
Eukalyptus kann gerne seine freie Meinung hier äußern, aber damit steht er auf weiter Flur alleine.

Wer hat hier schließlich die unangefochten beste Expertise zu dem Thema, bereichert das Forum und steht jedem Frage und Antwort ohne Polemik und bleibt dabei immer höflich und niveauvoll?

Frage für einen Freund...

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16805 am: 06.07.2025 11:24 »
Auch die Besetzung des höchsten Gerichts hat unser demokratischer Rechtsstaat auszuhalten. Und das kann er auch, wenn man sieht wie unser höchstes Gericht organisiert ist.

Der einzelne Richter ist einem Senat zugeordnet, einzelne Verfahren sind ihm dann als Berichterstatter zugeordnet. Die Verfahren werden von einem Straus an wissenschaftlichen Mitarbeitern begleitet. Was denkt man denn, was dort passiert?

Das ist alles billiger Populismus der schamlos an der fehlenden Informiertheit des Publikums ansetzt.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16806 am: 06.07.2025 12:38 »
Auch die Besetzung des höchsten Gerichts hat unser demokratischer Rechtsstaat auszuhalten. Und das kann er auch, wenn man sieht wie unser höchstes Gericht organisiert ist.

Der einzelne Richter ist einem Senat zugeordnet, einzelne Verfahren sind ihm dann als Berichterstatter zugeordnet. Die Verfahren werden von einem Straus an wissenschaftlichen Mitarbeitern begleitet. Was denkt man denn, was dort passiert?

Das ist alles billiger Populismus der schamlos an der fehlenden Informiertheit des Publikums ansetzt.

Genau das ist m.E. der Punkt: Brosius-Gersdorf wird selbst dann, wenn sie dem Bundesverfassungsgericht am Ende als seine Präsidentin vorstehen sollte, im Zweiten Senat regelmäßig nur eine von acht Stimmen haben und darüber hinaus hinsichtlich der richterlichen Unabhängigkeit der weiteren BVR über keine Weisungsbefugnis verfügen - unabhängig davon, dass es grotesk wäre, zu glauben, dass dieser mein Hinweis hinsichtlich ihrer integeren Person notwendig wäre.

Darüber hinaus spricht es m.E. weiterhin für eine fachlich über jeden Zweifel erhabene Juristin, dass sie sich als Professorin in Diskursen mit sachlichen Argumenten zu Wort meldet, so wie es - das habe ich schon geschrieben - abwägig wäre, ihr nicht den Rollenwechsel zuzutrauen. Mit dem gleichen Argument hätte man bspw. einen Wolfgang Kubicki als Bundestagsvizepräsidenten verhindern müssen, der als solcher - wie viele andere meinungsstarke Politiker zuvor auch - ein wirklicher Glücksfall für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten gewesen ist (sage ich als jemand, der nicht in jeder seiner Meinung völlig mit ihm d'accord geht).

Man kann nicht einerseits - egal, ob nun von der politisch linken oder rechten Seite - eine immer weitere Verengung von Meinungskorridoren in unserer Gesellschaft beklagen, um dann anderserseits genau jenen, die in klarer Sprache präzise Gedanken formulieren können (und mit denen man dann einer Meinung oder keiner Meinung sein kann), das zum Nachteil gereichen lassen zu wollen, um also selbst gezielt solche Meinungskorridore aufbauen, die man dann an anderer Stelle gerne wieder in Talkshows und mit dem Blick auf das arme eigene Schicksal beklagt.

Genau mit solchen schmierigen Kampagnen - egal, von welcher politischen Richtung betrieben -, wie der gerade im Schwange seienden, erreicht man nur eines, dass am Ende eher jene für wichtige über die politischen Ämter hinausreichende Ämter zur Verfügung stehen werden, die vorher immer hübsch darauf geachtet haben, nicht anzuecken, sich nicht öffentlich zu positionieren, in klarer deutscher Sprache gesprochen: die regelmäßig das Maul halten. Sie muss es auch geben, da nicht jede und jeder gerne öffentlich mit  deutlichen Worten hervortritt - aber sie allein werden auch kaum für ein gesundes Meinungsklima im Land sorgen können.

Wer solch dummdreiste und schmierige Kampagnen wie die zurzeit laufende lostritt und damit seine Macht als Volksvertreter oder Medienschaffender missbraucht, darf damit rechnen, dass es seiner Partei oder seinem politischen Lager beim nächsten Mal genauso geschehen kann. Was wäre oder ist die Folge? Beim nächsten Mal überlegen sich ggf. entsprechende Kandidaten für ein öffentliches Amt noch einmal nur umso mehr, ob sie sich am Ende einen ihnen ggf. ebenfalls drohenden öffentlichen Schweinsgalopp unterwerfen wollen oder nicht, was tendenziell ebenfalls zur Verengung des Meinungskorridors - oder seiner zunehmenden Wahrscheinlichkeit - beitragen kann. Am Ende bleiben dann ggf. die Unangreifbaren übrig, was die Wahrscheinlichkeit sich verengender Meinungskorridore nur noch vergrößert.

Dass politische Verantwortungsträger entsprechend so handeln, wie sie gerade handeln: geschenkt, Politik ist keine Blümchenweide, auch wenn man hier ebenfalls vielleicht noch ein wenig Anstand wahren sollte (und sei es auch nur aus reinem Eigennutz, weil man selbst der nächste sein kann, der verleumdet wird), was als Mindeststandard bedeuten sollte, nicht aus dem Hinterhalt mit Dreck auf jene zu werfen, die nicht der politische Gegner sind (denn Brosius-Gersdorf kann am Ende nicht wirklich ein politischer Gegner sein oder werden, da sie am Ende kein politisches Amt oder Mandat haben wird). Aber die Selbstbeschädigung, die sich gerade Qualitätsmedien wie die NZZ, die FAZ und auch die Welt selbst zufügen, ist für mich wie gesagt nicht akzeptabel. Die irrlichternden Idioten, die gerade entsprechend so handeln, wie sie handeln, sägen am eigenen Ast, weil sie offensichtlich der Publlkum für blöder halten, als es gemeinhin ist. Genau darin zeigt sich ihr irrlichternde Idiotie.

Darüber hinaus finde ich es regelmäßig erfreulich, dass wir hier auf der Seite zur letzten bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung bei allen unterschiedlichen Standpunkten weit überwiegend auf solch ein Schmierentheater gegeneinander verzichten, wie es gerade gegen Brosius-Gersdorf losgetreten worden ist. Auch das hat uns dahin gebracht, wo wir heute sind, nämlich dass die Zahl der Leser nach und nach immer weiter angewachsen ist, wodurch das Thema - wenn auch weiterhin von der Zahl her nicht hinreichend, so aber doch erheblich stärker als noch vor ein paar Jahren - bekannter geworden ist. Nicht umsonst sind's hier mittlerweile mehr als sechs Mio. Aufrufe, was nicht nur wir hier mehr oder minder regelmäßig Schreibende (die auch Leser und also die Seite Aufrufende sind) sein können, da der Zuwachs, wenn ich das richtig sehe, sich regelmäßig erhöht. Es ist noch nicht unendlich lange her, das waren's hier noch drei oder vier Mio. Aufrufe. Würde hier wiederkehrend ein ähnliches Schmierentheater von einer größeren Zahl an Schreibenden vollzogen werden, dürften die Zahlen - schätze ich - anders aussehen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16807 am: 06.07.2025 17:23 »
Und was ist, wenn von den acht Richter, fünf von der linksgrünen Einheitsfront kommen?

SwenTanortsch

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« Antwort #16808 am: 06.07.2025 18:16 »
Und was ist, wenn von den acht Richter, fünf von der linksgrünen Einheitsfront kommen?

Die Konzeption einer Einheitsfront war eine politische Losung der Komintern. Entsprechend blieben hier mehrere Fragen:

1. Wem von den beiden - der bundesdeutschen Sozialdemokratie oder dem Bündnis 90/Die Grünen - wäre nun die Rolle und Ideologie der kommunistischen Partei zuzuordnen? Aus marxistisch-leninistischer Sicht sollten beide Parteien offensichtlich weiterhin reformistische Parteien darstellen, die in ihrem Kern die Spaltung der revolutionären Arbeiterschaft betreiben und eindeutig nur ein Feigenblatt des Imperialismus darstellen können, da sie von einem falschen Klassenstandpunkt ausgehen. Diese Frage müsste also zunächst einmal geklärt werden.

2. Darüber hinaus müsste weiterhin geklärt werden, welche der heutigen offensichtlich vier BVR bereits Kommunisten sind und wem der Part der fortschrittlichen Massen zufällt, die von ihrem Klassenstandpunkt aus bündnisfähig wären?

Wenn ich weiterhin darüber nachdenke, komme ich zu dem Schluss, dass ich bislang keine Anzeichen dafür erkennen könnte, dass die bundesdeutsche Sozialdemokratie und die Bündnisgrünen gerade auf dem Weg wären, Sperrspitze des Klassenkampfes zu werden. Eventuell wird der Bundeskanzler die Sozialdemokraten im Verlauf der aktuellen Legislaturperiode entsprechend auf Linie bringen, sofern der Union nun der Part der kommunistischen Partei zukäme. Ich glaube aber, der Bundeskanzler liest abends eher selten Lenin und Julia Klöckner reisst auch nicht irgendwann eine Maske herunter, worunter dann Horst Sindermann zum Vorschein käme. Auch scheint es mir, dass bislang keiner der BVR Kandidat für's Politbüro sein dürfte.

Die Revolution wird also wohl noch nicht morgen stattfinden und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch nicht von Karlsruhe aus ihren Beginn finden, und zwar selbst dann nicht, wenn Frauke Brosius-Gersdorf BVR werden sollte.

Komm her, Bastel, mach mal halblang - die 16 BVR decken heute das gesamte Spektrum der demokratischen Parteien ab. Und da genau diese Parteien am Ende maßgeblich für die Wahl zukünftiger BVR verantwortlich zeichnen werden, dürfte es auch weiterhin ausgewogen bleiben, was sich regelmäßig in den für keine politische Parteinahme bekannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts dokumentiert. Genau deshalb ist ja das aktuelle Schmierentheater so geschmacklos wie überflüssig: Es besteht dazu gar kein Anlass.

Maximus

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« Antwort #16809 am: 07.07.2025 09:47 »
Brosius-Gersdorf ist "ultra-links" und Robert Seegmüller ist ein "Asyl-Kritiker"

Bei Herrn Seegmüller habe keinen Aufschrei hier im Forum gehört...

Ich glaube beide Seiten (Linke wie Konservative) nehmen sich hier nichts...das gehört zum (schmutzigen) politischen Geschäft und ist insofern nicht außergewöhnlich...

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« Antwort #16810 am: 07.07.2025 10:21 »
Brosius-Gersdorf ist "ultra-links" und Robert Seegmüller ist ein "Asyl-Kritiker"

Bei Herrn Seegmüller habe keinen Aufschrei hier im Forum gehört...

Ich glaube beide Seiten (Linke wie Konservative) nehmen sich hier nichts...das gehört zum (schmutzigen) politischen Geschäft und ist insofern nicht außergewöhnlich...

Es geht hier nicht um Rechts/Links sondern um die verantwortungslose Kampagne aus der Union und Teilen der Medien. Diese beschädigt die Person, das Amt, die Institution und auf lange Sicht das Staatsgefüge.
Bei der Berufung von Herrn Seegmüller gab es ein solches Verhalten nicht.

Grundsätzlich verbietet ja der Anstand und die Ehre (Bügerliche Werte, welche auf der Rechten Seite leider immer mehr verloren gehen) ein solches Verhalten. Da man dieses aber nicht mehr als gegeben vorrausetzen kann, sollte es zumindest ein Eigeninteresse geben, das Bundesverfassungsgericht, seine Richter und die ganze Judikative nicht zu beschädigen.

Oder gibt es vielleicht ein Interesse dies zu tun? Schon vor der Wahl gab es entsprechende Stimmen in der Union ("Scheiß Richter"), kaum an der Macht wird sich über Gerichtsurteile munter hinweggesetzt.

SwenTanortsch scheint noch zu hoffen, das dies Kurzsichtigkeit und Unfähigkeit ist... ich habe da inzwischen meine Zweifel, für mich sieht das zumindest nach Eventualvorsatz aus.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16811 am: 07.07.2025 11:07 »
Doch ... es geht hier letztlich um Rechts oder Links. Die Richterposten werden "politisch" vergeben. Aus stramm konservativer Sicht muss Frau Borsius-Gersdorf auf jeden Fall verhindert werden...(koste es was es wolle)

Auch Herr Seegmüller wurde in den (linken) Medien nicht mit Samthandschuhen angefasst. Ich gebe dir aber recht. Von einer breiten Medienkampagne konnte man hier noch nicht sprechen.

Das dieser Kampf jetzt öffentlich ausgetragen wird, ist für die betroffene Person nicht "schön". Die Öffentlichkeit wird dies aber in wenigen Wochen vergessen haben. Den großen Schaden für die Judikative sehe ich hier jedenfalls nicht.

Der Schaden entsteht vielmehr dadurch - wie du auch sagst - dass die poltischen Parteien regelmäßig die (höchstrichterliche) Rechtssprechung konsequent ignorieren.

Bundi

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« Antwort #16812 am: 07.07.2025 11:13 »
@Swen

Du sprichst mir aus dem Herzen und hast es, was die Schmutzkampagne angeht, auf den Punkt gebracht.
Leider scheint es in der heutigen Zeit immer mehr die Regel zu werden, dass bei aller politischer Differenzen der Stil abhanden gekommen ist und konträre Standpunkte auf nur noch widerliche Art ausgetragen werden.

A6 ist das neue A10

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16813 am: 07.07.2025 11:20 »
Ich würde Gersdorf auch kritisch betrachten. Insbesondere schaue ich mir gerne an was während Corona so geäußert wurde und ob das heute nach etlichen Entscheidungen (Gerechtigkeit kommt eben 5 Jahre später) so überhaupt noch anhaltsweise zu halten wäre und ob sie sich von ihrer Arbeit distanziert (gelernt hat) oder eben nicht.

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/lehrstuhl-brosius-gersdorf/Dokumente/Aktuelles/Stellungnahme_zur_Einf%C3%BChrung_einer_allgemeinen_Impfpflicht.pdf

Unlucky

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16814 am: 07.07.2025 12:29 »
Unterirdisch mit welcher Argumentation hier sogar von einen Pflicht des Staates zur Einführung einer Impfpflicht gesprochen wird. Es ist das erste was ich von dieser Dame lese....
Leider gibt es keine zweite Chance für einen ersten Eindruck!