Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2389306 times)

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12285 am: 27.05.2024 14:30 »
das mit dem "Für eine Rechtsberatung ist das hier aber nicht der richtige Platz" im ersten link finde ich aber richtig frech!!!  >:(

zumal nichts gefragt, sondern eine Ansage gemacht und eine Bitte formuliert wurde

völlig respektlos der Herr Staatssekretär

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12286 am: 27.05.2024 18:11 »
Und bitte nicht mit dem Argument kommen, da fehlt jetzt Geld, welches sonst die Beamten bekommen hätten. Wenn wir keinen Krieg hätte, würde das Geld halt woanders ausgegeben werden, aber sicherlich nicht für eine amtsangemessene Besoldung.

Genau richtig…würde man ansonsten der Argumentationslinie von Blablublu folgen wär jedes Straßenbauprojekt des Bundes an der schlechten Alimentation schuld.
Schuld allein tragen die Politiker die keine Notwendigkeit sehen an den Missständen etwas zu ändern.
Und in meinen Augen langsam auch durch seine Untätigkeit das Bundesverfassungsgericht sowie diverse Ländergerichte an denen Verfahren anhängig sind. Richtig enttäuscht bin ich aber ehrlich gesagt vom Bundesverfassungsgericht.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/pistorius-404.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20Bundeswehr%20hat%20Pistorius,von%2015%20Milliarden%20Euro%20veranschlagen.&text=Dieses%20Thema%20im%20Programm%3A%20%C3%9Cber,2024%20um%2008%3A00%20Uhr.

Da geht er hin, der Haushaltsansatz aus 2024 für die amtsangemessene Alimentation. Ein kleines Sonderopfer welches wir als reiche und faule Beamte ja bringen können für die Freiheit.

Wurde denn ein Sonderopfer von uns abverlangt?

Ja, der Wirtschaftsweise Werding hat schon 2023 ein Sonderopfer der Beamten verlangt. Scheinbar ist er als einer der wichtigsten Wirtschaftsberater der Bundesregierung mit seiner Forderung erfolgreich gewesen. Natürlich wird die Bundesregierung das nicht groß hinausposaunen, aber indiziell ist die Sache eindeutig.
https://www.tz.de/wirtschaft/wirtschaftsweiser-werding-sonderopfer-beamte-uebetragung-tarifrunde-oeffentlicher-dienst-rente-pension-92189802.html

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12287 am: 27.05.2024 18:57 »
"Grundsätzlich soll die Höhe der Entschädigung die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellen und dem Arbeitsaufwand und der Verantwortung Rechnung tragen." :D :D :D

Denen ist einfach nichts peinlich.

Grundsätzlich soll auch die angemessene Alimentation u.a. Korruption vorbeugen.

Wer immer diese Antworten verfasst, macht das warscheinlich mitlerweile mit einem Lächeln im Gesicht und lacht sich innerlich schlapp, dass wir nichts dagegen tun können.  >:( >:(

Wurde auch schon oft genug (v.a. von BalBund) gesagt, dass es nichts bringt ihn anzuschreiben.

Aber hey manche Menschen sind einfach zu dumm dafür es zu verstehen

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12288 am: 27.05.2024 20:14 »
Steter Tropfen höhlt den Stein.

Leider erst nach tausenden von Jahren  ;)

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12289 am: 27.05.2024 20:31 »
Steter Tropfen höhlt den Stein.

Leider erst nach tausenden von Jahren  ;)


Daher Dank an Alle, die jetzt gegen den Bund klagen.

m3mn0ch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12290 am: 28.05.2024 08:18 »
Daher Dank an Alle, die jetzt gegen den Bund klagen.

Dank ist schön!
Doch eine aktive Beteiligung am initiierten Klageverfahren https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123363.15.html hilft ALLEN Bundesbeamten deutlich mehr. Zumal bei einer größeren Anzahl von klagenden Beamten sich nicht nur die Kosten für den Einzelnen deutlich senken lassen sondern die Signalwirkung an den Besoldungsgesetzgeber steigt. Daher nochmal die Erinnerung, dass man sich noch bis zum 31. Mai 2025 an die Rechtsanwaltskanzlei Neie wenden kann. Mehr dazu unter dem obigen Link

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12291 am: 28.05.2024 08:43 »
"Grundsätzlich soll die Höhe der Entschädigung die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellen und dem Arbeitsaufwand und der Verantwortung Rechnung tragen." :D :D :D

Denen ist einfach nichts peinlich.

Grundsätzlich soll auch die angemessene Alimentation u.a. Korruption vorbeugen.


Wer immer diese Antworten verfasst, macht das warscheinlich mitlerweile mit einem Lächeln im Gesicht und lacht sich innerlich schlapp, dass wir nichts dagegen tun können.  >:( >:(

Wurde auch schon oft genug (v.a. von BalBund) gesagt, dass es nichts bringt ihn anzuschreiben.

Aber hey manche Menschen sind einfach zu dumm dafür es zu verstehen

Watch you language!
Das hat mit Dummheit mit nichten was zu tun.
Wer sagt denn, dass BalBund hier die Richtung angibt?
Lieber frage ich tausende male dort nach, als dass ich denen das Gefühl gebe, wir würden resignieren.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12292 am: 28.05.2024 08:46 »
BalBund hat zumindest eine vernüftige Begründung dargelegt, weshalb es absolut sinnfrei ist, solche Anfragen zu stellen. Die immer gleichen Antworten haben dies zwischenzeitlich auch bestätigt. Was also erhofft man sich mit weiteren Anfragen an den falschen Ansprechpartner?

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12293 am: 28.05.2024 09:11 »
Mir reicht es, wenn es die jeweilige Person dann später in einem schlechteren Licht dastehen lässt.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12294 am: 28.05.2024 09:34 »
Mir reicht es, wenn es die jeweilige Person dann später in einem schlechteren Licht dastehen lässt.

Reichen dafür nicht die bereits  524546 erfolgten Anfragen?

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12295 am: 28.05.2024 10:54 »
offensichtlich reicht mir das nicht und ich freue mich über die Kollegen, die Ihn als zuständigen StS mit Anfragen bambardieren.

Es ist aber schon dreist, wie er die Anfrage eines MdB genau so abbügelt.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12296 am: 28.05.2024 14:30 »
offensichtlich reicht mir das nicht und ich freue mich über die Kollegen, die Ihn als zuständigen StS mit Anfragen bambardieren.

Es ist aber schon dreist, wie er die Anfrage eines MdB genau so abbügelt.

Warum ist er der "zuständige" StS?

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12297 am: 28.05.2024 14:43 »
Ein Blick ins Organigram vom BMI sollte als Erklärung reichen.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12298 am: 28.05.2024 15:24 »
Hast Du das gemacht? Und kennst Du die geschilderten Arbeitsabläufe? Wenn ja, müsstest Du eigentlich unzweifelhaft anerkennen, dass er eben nicht primär der richtige Ansprechpartner ist.

Wieso stellst Du eigentlich selber keine Anfragen, wenn dich das so sehr freut?

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12299 am: 28.05.2024 15:44 »
Mir reicht es, wenn es die jeweilige Person dann später in einem schlechteren Licht dastehen lässt.

Bei der Besoldung wäre mir das ziemlich Warze.. Ähhm  wurscht..