Ich erwarte eher hohe zusätzliche bürokratisch Belastungen von Bürgergeldempfängern mit Auflagen wie der Suche nach einer billigeren Wohnung vor Ort etc. (vielleicht München für max. 10,00 EUR pro m² oder sowas), wobei jeder beteiligten Person klar sein wird, dass es solche Wohnungen schlicht nicht gibt. Die angeblichen Beteiligten an den behaupteten "mafiösen Strukturen" im Grundsicherungsbereich (Zitat Ministerin Bas) würden fix die ersten fünf Seiten von Immoscout ausdrucken, damit zum Sozialgericht rennen und wohl sogar regelmäßig Recht bekommen.
Achtung: Off Topic:
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will, so wie Du richtig zitierst, stärker gegen Schwarzarbeit und organisierten Missbrauch von Sozialleistungen vorgehen. "Bei mir in Duisburg gibt es in manchen Gegenden Sozialleistungsmissbrauch", sagte die SPD-Politikerin dem "stern". Es gebe "ausbeuterische Strukturen, die Menschen aus anderen europäischen Ländern nach Deutschland locken und ihnen Mini-Arbeitsverträge anbieten. Gleichzeitig lassen sie diese Menschen Bürgergeld beantragen und schöpfen die staatlichen Mittel dann selbst ab. Das sind mafiöse Strukturen, die wir zerschlagen müssen."
Damit spricht sie ein Problem an, was schon seit Jahren vor allem im Ruhrgebiet bekannt ist. Es geht dabei oft um EU-Bürger aus Rumänien oder Bulgarien, die innerhalb der Europäischen Union Freizügigkeit haben. Sie haben Anspruch auf Bürgergeld und Kindergeld, wenn sie arbeiteten, das Geld aber nicht zum Lebensunterhalt reicht. Dazu reicht auch ein Minijob. Bundesweite Zahlen gibt zu diesem speziellen Phänomen nicht.
Bereits 2016 lebten in Dortmund 3265 Bulgaren. Davon kamen 650, ein Fünftel, aus Plovdiv, so viele wie aus keiner anderen Stadt Bulgariens, die übergroße Mehrzahl von ihnen wiederum aus dem abgehängten Stadtteil Stolipinovo, indem zwischen 50.000 und 90.000 Menschen (es gibt unterschiedliche Angaben) leben, überwiegend Roma.
Gerade in Stolipinova (und anderen, ähnlichen Orten) locken interessierte Kreise die Menschen nach Deutschland. Mit oft falschen Gerüchten gestreut bieten Sie ihnen in Deutschland eine Arbeit und eine Wohnung an, weil die Migration für sie ein glänzendes Geschäft ist. Die in Bulgarien zurückgelassene Werte verwerten sie, den Transfer und die Möbel in Deutschland lassen sie sich teuer bezahlen und die Tätigkeiten zum Beispiel in der Reinigungsbranche oder in der Sexarbeit sind ausbeuterisch.
Angekommen in Deutschland kommen diese Personen dann durch die Schleuser oft in Schrottimmobilien mit Mietverträgen am oberen Ende des Mietspiegels unter. Gleichzeitig werden sie für den Job nur als geringfügig Beschäftigte angemeldet, müssen aber oft mehr arbeiten. Die zugereisten Osteuropäer müssen dann mit dem Arbeitsvertrag Bürgergeld und Kindergeld beantragen. Von dem Bürgergeld wird dann der Anteil für Miete und Heizung direkt an den Vermieter überwiesen. Und auch das Kindergeld wird oft als Vermittlerprovision oder für den Kredit für den Transfer nach Deutschland an die Schleuser ganz oder teilweise weitergeleitet.
Das Prinzip Schrottimmobilie funktionierte so: Bei einer Zwangsversteigerung bieten Investoren viel Geld für ein heruntergekommenes Objekt. So verdrängen sie Mitbieter und sichern sich die Häuser, sie bekommen den sogenannten Zuschlag. Zugleich, und das ist der Trick, zahlten die Investoren oft nur einen Bruchteil des eigentlich vereinbarten Kaufpreises. Sie streichen also hohe Mieteinnahmen von den Osteuropäern ein bei einem niedrigen Kaufpreis. Möglich machte das eine Gesetzeslücke. Denn nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) gehört eine Immobilie, die zwangsversteigert wird, sofort demjenigen, der den Zuschlag erhält. Er muss zunächst lediglich eine Sicherheitsleistung von zehn Prozent des Kaufpreises zahlen. Auch hier werden oft arme Seelen als Strohmänner angeheuert, die die Immobilie erwerben und die Hintermänner als Geschäftsführer mit einem horrenden Gehalt anstellen. Theoretisch müsste der Käufer den restlichen Betrag innerhalb einer rund zweimonatigen Frist zahlen; die lassen die Hintermänner aber oft verstreichen und der Käufer befindet sich zu diesem Zeitpunkt längst wieder im Ausland. Dann kommt es erneut zu einer Zwangsversteigerung. Bis dahin wird Geld kassiert und dann fängt das Spiel mit einem neuen Strohmann erneut an.
Auf Druck der Kommunen hat das Schrottimmobilien Missbrauchsbekämpfungsgesetz einige Lücken geschlossen. Diese Regelung erlaubt es Gemeinden, bei missbräuchlichen Ersteigerungen einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung der Immobilie zu stellen. Während dieser Phase wird dem Ersteher die Befugnis entzogen, die Immobilie eigenständig zu nutzen oder Einnahmen daraus zu erzielen. Stattdessen fließen Mieteinnahmen an einen gerichtlich bestellten Verwalter. Die gerichtliche Verwaltung bleibt so lange bestehen, bis der Ersteher sein Gebot vollständig beglichen hat. Falls das nicht geschieht, kann es zur Wiederversteigerung kommen. Das soll unredliche Ersteigerungen unattraktiv machen. Es gibt jedoch auch Kritik an diesem Gesetz. Einigen ist es nicht weitreichend genug, andere befürchten dass das Gesetz Investoren abschrecke, was vor allem in Regionen mit hoher Leerstandsquote problematisch wäre. Ein Rückgang an Investitionen könnte notwendige Sanierungsmaßnahmen verhindern und bestehende Probleme weiter verschärfen.
Aus meiner Sicht ist es gut, dass die Ministerin das Problem erkannt hat und klar benennt. Nur so kann dieses Problem überhaupt einer Lösung zugeführt werden.