Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5960183 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16680 am: 22.06.2025 09:18 »
Ich kann Deinen Frust und die daraus resultierende Enttäuschung verstehen, Tom, insbesondere, weil sie leider berechtigt sind.

Allerdings wird es nun offensichtlich in der zweiten Jahreshälfte die angekündigten Entscheidungen geben. Dabei dürfen wir davon ausgehen, dass dem Senat ebenfalls die Entwicklung der Bundesbesoldung bekannt ist, wie sie unlängst hier in der Abb. 4 auf der Seite 7 f. dargestellt worden ist: https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2025/Schriftliche_Zusammenfassung_Teilnehmerunterlagen.pdf. Diese Entwicklung kann er - denke ich - nicht unbeachtet lassen, nicht zuletzt, da ja die Kompetenz zur Besoldungsgewährung in Länderhand und also die Reföderalisierung des Besoldungsrechts erst 2006 vollzogen worden ist, weshalb sie sich mindestens bis 2003, als die Länder wieder das Sonderzahlungsrecht erlangt haben, bundeseinheitlich dargestellt hat.

Darüber hinaus gehe ich zwischenzeitlich davon aus, dass sich die Betrachtung von Partnereinkommen bei der Bemessung der amtsangemessenen Alimentation zweifelsfrei als evident sachwidrig anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachweisen lässt. Sofern diese Sicht auf die Dinge nicht gänzlich falsch sein sollte, dürfte es - denke ich - bis zu einem gewissen Grad nicht unwahrscheinlich sein, dass der Senat darauf bspw. in einem Obiter Dictum eingehen wird, da er sich ja nun mit den aktuellen Entscheidungen anschickt, "in Pilotverfahren Leitlinien zu entwickeln, anhand derer die zahlreichen Vorgänge einer zügigeren Beendigung zugeführt werden" sollen (BVerfG, Beschluss vom 21.12.2023 -- 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html, Rn. 3). Nicht umsonst hat die Beschwerdekammer vor anderthalb Jahren weiterhin ausgeführt, dass es "sich als effizient für die Bearbeitung aller anderen Vorlagen erweisen [wird], zunächst solche Verfahren auszuwählen, die möglichst viele der zur Entscheidung gestellten Probleme aufwerfen und damit die Gelegenheit bieten, eine aktuelle Grundlage für die Befassung mit den nachfolgenden Verfahren zu schaffen, insbesondere die Frage zu klären, welche Sach- und Rechtsfragen in der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Judikatur noch nicht behandelt worden sind und ob Anlass besteht, diese Judikatur im Hinblick auf seit den letzten Entscheidungen eingetretene Entwicklungen erneut zu hinterfragen" (Rn. 8 ).

Ergo: Es wird alsbald Bewegung ins Thema kommen - und sie wird danach nicht mehr abreissen, da wir davon ausgehen sollten, dass die angekündigten Entscheidungen deutlich ausfallen werden und dass im Anschluss das passiert, was der Berichterstatter in seiner Stellungnahme in Aussicht stellt, eine zügigere Entscheidung über die anhängigen Verfahren, deren Zahl mittlerweile auf über 60 angewachsen ist, sodass der Senat über genügend Möglichkeiten verfügen dürfte, das Thema regelmäßig auf die Tagesordnung zu setzen.
« Last Edit: 22.06.2025 09:29 von SwenTanortsch »