Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6009543 times)

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16665 am: 13.06.2025 10:08 »
Insbesondere die wenigen gerichtlichen Verfahren sind es Wert das der Staat sich Zeit lässt. Das sollte allen inzwischen bekannt sein.

Die Frage ist, was kann man tun? Grundsätzlich kann jeder in seinem Berufsumfeld dafür sorgen, dass mehr Menschen Kenntnis davon erhalten. Jedoch sind es oftmals die Älteren und die, die A14+ besoldet sind, die entsprechend Stimmung dagegen machen. Das verunsichert doch ganz viele. Seitdem der DBwV zum Widerspruch aufgerufen hat, ist zumindest in meinem Umfeld mehr passiert. Aber auch hier sagen ganz viele, dass sie nicht mehr unternehmen würden.
Viele scheuen auch die möglichen Kosten bei einem gerichtlichen Verfahren. Vielen haben keine Ahnung, wie sie vielleicht selbst eine Klage einreichen könnten.

Hier fehlt es an Personalräten und Berufsverbänden, die sich mehr mit dem Thema befassen und Hilfestellungen geben. Solange das nicht passiert, hat der Staat weiterhin ein erhebliches Interesse daran, die Beamten um ihr Geld zu betrügen.

Wilkinson13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16666 am: 13.06.2025 10:48 »
Da hast du vollkommen Recht, Malkav.
Wenn die das blicken, werden sie es verhindern wollen.

Aber der Entwurf an sich ist logisch (soweit ich das beurteilen kann).
Er würde zu Entlastung der Gerichte und vermutlich zu mehr Rechtschutz der Beteiligten führen.
Da fällt es dem Gesetzgeber shcwer tragfähige Gegenargumente zu finden, außer: "ich will nicht".
Wenn ein solcher Vorschlag, mit fadenscheiniger Begründung abgelehnt würde, wird offenkundig, was manche hier im Forum schon länger vermuten...

BuBea

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16667 am: 13.06.2025 13:30 »
Mehr Rechtsschutz ist ein gutes Stichwort. Besteht nicht die Möglichkeit, dass das BVerfG den Entwurf aufgreift und neben den bisherigen und künftigen Prüfpunkten einen effektiveren Rechtsschutz aufgrund der gemachten Erfahrungen einfordert?
Wie genau das aussehen könnte, weiß ich auch nicht. Wir können nur hoffen und davon ausgehen, dass das Gericht den Entwurf z.K. genommen hat.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16668 am: 14.06.2025 07:40 »
Hier ein aktueller Beitrag zu den Mietkosten in Deutschlands Metropolregionen:

„In den teuersten Städten Deutschlands liegen die Mietpreise pro Quadratmeter teils doppelt so hoch wie der Schnitt. Laut dem Forschungsinstitut Empirica ist München mit einem Quadratmeterpreis von 22,64 Euro Spitzenreiter, gefolgt von Frankfurt am Main (19,62 Euro) und Berlin (18,29 Euro). Diese Zahlen beziehen sich auf Wohnungen zwischen 60 und 80 Quadratmetern, die in den letzten zehn Jahren errichtet wurden.

Bei Einbeziehung aller Baujahre liegt die durchschnittliche Miete etwas niedriger, in München beispielsweise bei 20,32 Euro. Im Jahr 2020 lag sie noch bei etwa 16 Euro – ein Anstieg von 25 Prozent in fünf Jahren.“


https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/mietkosten-ausgaben-fuer-mieten-belasten-deutsche-mieter-immer-staerker/100134197.html

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16669 am: 19.06.2025 10:56 »
Wieviele Bundesbeamte, die von einer Regelung profitiert hätten, wohl mittlerweile verstorben sind...(?)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16670 am: 19.06.2025 12:54 »
Wieviele Bundesbeamte, die von einer Regelung profitiert hätten, wohl mittlerweile verstorben sind...(?)

Aus Sicht der Regierung mutmaßlich zu wenige.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16671 am: 19.06.2025 22:20 »
Wer heute die Medien konsultiert (oder morgen früh) wird feststellen, dass das BMF dem Haushaltsausschuss eine Wunschliste mit 208 weiteren Stellen zugesandt hat. Ehe nun die allgemeine Empörung losbricht oder die BILD zitiert wird: Netto sind es weniger als 50 Stellen, die meisten werden mit kw Vermerken von BMI und BMDV ins neue Dig(g)i-Ministerium umgeschichtet.


clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16672 am: 19.06.2025 22:56 »
Wird denn dann bei den Beratern gespart,  wenn nun netto 50 hochkarätige Fachleute kommen?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16673 am: 20.06.2025 07:11 »
Wer heute die Medien konsultiert (oder morgen früh) wird feststellen, dass das BMF dem Haushaltsausschuss eine Wunschliste mit 208 weiteren Stellen zugesandt hat. Ehe nun die allgemeine Empörung losbricht oder die BILD zitiert wird: Netto sind es weniger als 50 Stellen, die meisten werden mit kw Vermerken von BMI und BMDV ins neue Dig(g)i-Ministerium umgeschichtet.

Also quasi deutsche Entbürokratisierung.

Hoffentlich schafft es in diesem Ministerium dann mal einer eine App zu entwickeln, die automatisch Beihilfe, Reisekosten, etc. auszahlen kann.

jeto

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16674 am: 20.06.2025 07:29 »
Mich empört da viel mehr die Verdopplung der Mitarbeiter des Altkanzlers, die allesamt in Besoldungsgruppe Bx angesiedelt zu sein scheinen.

Bundesjogi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16675 am: 20.06.2025 13:27 »
Und so oder so ist es fraglich, wieso man noch mehr Stellen braucht. Wenn es noch mehr Beamte gibt rückt die eh schon eher theoretische Chance auf eine größere Erhöhung der Besoldung in noch weitere Ferne.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16676 am: 20.06.2025 14:29 »
Wer heute die Medien konsultiert (oder morgen früh) wird feststellen, dass das BMF dem Haushaltsausschuss eine Wunschliste mit 208 weiteren Stellen zugesandt hat. Ehe nun die allgemeine Empörung losbricht oder die BILD zitiert wird: Netto sind es weniger als 50 Stellen, die meisten werden mit kw Vermerken von BMI und BMDV ins neue Dig(g)i-Ministerium umgeschichtet.

Also quasi deutsche Entbürokratisierung.

Hoffentlich schafft es in diesem Ministerium dann mal einer eine App zu entwickeln, die automatisch Beihilfe, Reisekosten, etc. auszahlen kann.

Wäre einfacher den Beamten einfach ein gewisses Krankheitsbudget zur Verfügung zu stellen und dann wird eben nur noch 2 mal im Jahr ein Beihilfeantrag gestellt.

Mittlerweile durch die Apps wird fast für jeden Fuffi ein Antrag gestellt.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16677 am: 20.06.2025 14:44 »

Mittlerweile durch die Apps wird fast für jeden Fuffi ein Antrag gestellt.

Führt am Thema vorbei, deshalb hier nur in aller Kürze: Das ist mit der neuen Software im BVA auch explizit so gewollt.

Knecht

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« Antwort #16678 am: 20.06.2025 14:45 »
Wer heute die Medien konsultiert (oder morgen früh) wird feststellen, dass das BMF dem Haushaltsausschuss eine Wunschliste mit 208 weiteren Stellen zugesandt hat. Ehe nun die allgemeine Empörung losbricht oder die BILD zitiert wird: Netto sind es weniger als 50 Stellen, die meisten werden mit kw Vermerken von BMI und BMDV ins neue Dig(g)i-Ministerium umgeschichtet.

Also quasi deutsche Entbürokratisierung.

Hoffentlich schafft es in diesem Ministerium dann mal einer eine App zu entwickeln, die automatisch Beihilfe, Reisekosten, etc. auszahlen kann.

Wäre einfacher den Beamten einfach ein gewisses Krankheitsbudget zur Verfügung zu stellen und dann wird eben nur noch 2 mal im Jahr ein Beihilfeantrag gestellt.

Mittlerweile durch die Apps wird fast für jeden Fuffi ein Antrag gestellt.

Habe ich auch nichts dagegen. Hauptsache es geht mal irgendwas voran. Bei uns geht es übrigens erst ab 200 Euro.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16679 am: 22.06.2025 07:39 »
Nachdem meine PKV zum Januar diesen Jahres um 87 EUR /monatl. erhöht hat, hat mir mein PKV-Kontaktmann angekündigt, dass 2026 nochmal 15-20% dazukommen sollen. Wie schön wäre es, wenn es bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund der aA ein paar Euro mehr im Portemonnaie wären. Aber ich rechne mit nichts mehr.

Alles, was für mich bleibt und was ich mit dieser Thematik verbinde ist meine Anerkennung und Hochachtung vor Swen Tarnortsch' Fachkompetenz, Geduld, Langatmigkeit und Expertise und die Worthülsen und Lügen von Fr. Faeser und dem Märchenonkel Johann S.

Der Bund ist und bleibt der einzige Rechtskreis, der (bei einer 41Std/Wo)keine Regelung zur aA getroffen hat, während die  16 Länder bereits alle tätig waren. Die Nachwuchsprobleme werden größer werden. Wie sagte Göhring-Eckhart? "Ich freu' mich drauf."