Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8192740 times)

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 679
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19650 am: 19.10.2025 09:46 »
Danke jetzt hat der blinde Bundibden Artikel such gefunden😉 kleiner ging ja fast nicht. Danke.

BerndStromberg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 130
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19651 am: 19.10.2025 09:59 »
Warum haut man jetzt noch schnell den Gesetzentwurf raus, wenn doch die Pilotentscheidung für die Berliner A-Besoldung bald veröffentlicht wird?
Das frage ich mich auch. Kann es sein, dass man noch schnell die Gunst der späten Stunde nutzen will, um noch im „guten“ Glauben an die noch nicht verschärften bzw. präzisierten Maßstäbe der 20er-Beschlüsse als letzter von 17 Dienstherren behaupten zu können, die Beschlüsse umgesetzt zu haben?

Die neuen 25er-Beschlüsse kann man dann ja wieder erstmal 5 Jahre liegen lassen…

emdy

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 743
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19652 am: 19.10.2025 10:06 »
Kann es sein, dass man noch schnell die Gunst der späten Stunde nutzen will, um noch im „guten“ Glauben an die noch nicht verschärften bzw. präzisierten Maßstäbe der 20er-Beschlüsse als letzter von 17 Dienstherren behaupten zu können, die Beschlüsse umgesetzt zu haben?

Die neuen 25er-Beschlüsse kann man dann ja wieder erstmal 5 Jahre liegen lassen…

Genau so. Aber egal, auf dem Weg zur amtsangemessenen Alimentation nehme ich jedes Almosen mit. Gehe aber weiter davon aus, dass nur an Zuschlägen gedreht wird. Alles andere wäre ja zu teuer. Dann lieber 1,2 Mrd. raushauen, die den Haushalt belasten, der Rechtsprechung nicht genüge tun und beim Empfänger auch nur verdampfen. :D

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 827
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19653 am: 19.10.2025 10:26 »
Tatsächlich hat in den letzten Jahren kein Gewerkschaftler während der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst regelmäßig auf "Sozialkomponenten" bestanden [...]

Hallo Swen, hier möchte ich dir dezidiert widersprechen.

1.) Unstrittig dürfte sein, dass die Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen für die öD-Angestellten regelmäßig in erster Linie die unteren Entgeltgruppen "im Blick" haben.
- Daher fordern (und gegebenenfalls feiern) sie insbesondere Mindest- bzw. Sockelbeträge, die sie als Sozialkomponente bezeichnen.
- Beispielzitat von Verdi: "Der vereinbarte Sockel von 200 Euro sowie die garantierte Steigerung der Tabellenwerte um mindestens 340 Euro schafft hierbei eine soziale Komponente." (https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/tarifrunde-oed-2023/++co++e15a72c6-0694-11ee-acfd-001a4a16012a)
- Der genannte Mindest/Sockelbetrag führte 2024 zu sehr unterschiedlichen Erhöhungen für die verschiedenen Entgeltgruppen (+16,9% für E1/2, +8,5% für E15/6). 
- Entsprechend wurde die Entgelttabelle über die Jahre immer und immer weiter gestaucht.
- Als Ergebnis dieser unsäglichen Stauchung sind die oberen Entgeltgruppen der öD-Angestellten häufig nicht mehr konkurrenzfähig zur freien Wirtschaft (insbesondere in München, Frankfurt, etc.).

2.) Was hat das mit uns (Bundes-)Beamten zu tun?
- Meines Wissens fordern die Gewerkschaften in jeder Tarifrunde eine inhaltsgleiche Übertragung auf die Beamten.
- Selbstverständlich sind die Besoldungsgesetzgeber nicht daran gebunden. Dennoch folgen sie (leider) häufig der genannten Gewerkschaftsforderung.
- Beispielhaftes Resultat in 2024: +14,2% für A3/1, +7,9% für A16/8.
- Als Ergebnis wurde auch die Besoldungstabelle über die Jahre immer und immer weiter gestaucht.


Somit haben aus meiner Sicht die Gewerkschaften mit ihrer mantraartigen Forderung nach einer Sozialkomponente (lies: Mindest-/Sockelbetrag) eine signifikante, wenngleich natürlich nur mittelbare, "Mitschuld" an der fortgesetzten Stauchung der Besoldungstabelle für uns Beamte.

Nichts anderes schreibt der WiWo-Autor, auch wenn ihm vermutlich (wie von dir dargelegt) die zugrundeliegenden Wirkungsmechanismen nicht vollumfänglich bekannt sind. Das ändert jedoch nichts am Ergebnis..

SwenTanortsch

  • Moderator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,823
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19654 am: 19.10.2025 12:24 »
Einen Sockelbetrag als eine "soziale Komponente" zu bezeichnen, ist etwas anderes, als eine "Sozialkomponente" anzuführen, von der der betrachtete Beitrag in der WiWo spricht. Denn die Gewerkschaften - oder genauer: Teile von ihnen - haben es in den Tarifverhandlungen als sozial angesehen, wenn ein Sockelbetrag in die Tarifeinigung eingeführt werden würde, was hier offensichtlich sowohl legitim als auch im Rahmen des Tarifrechts möglich war (ob eine solche Art Gewerkschatfspolitik im Tarifbereich politisch sinnvoll war oder nicht, sei dahingestellt).

Wenn nun der Beitrag in der WiWo von "Sozialkomponenten" spricht, dann meint er die familienbezogenen Besoldungskomponenten im Beamtenrecht, die hier auch als "soziale Komponenten" bezeichnet werden und die weiterhin kein Gewerkschaftler während der Tarifverhandlungen so gefordert hat, eben weil es sie im Tarifrecht des öffentlichen Diensts nicht gibt. Ebenfalls hat m.W. kein Gewerkschaftler in den letzten Tarifverhandlungen gefordert, dass die sozialen Komponenten im Besoldungsrecht in der extremen Form erhöht werden sollten, wie das die Besoldungsgestzgeber in den letzten Jahren in der weit überwiegenden Zahl der Rechtskreise getan haben.

Der Beitrag führt nun aber aus: "Der Grund: Gewerkschaften bestehen regelmäßig auf 'Sozialkomponenten'."

Die Unterstellung des die Planungen Durchstechenden, an sich seien die Gewerkschaften verantwortlich für die erhebliche Anhebung von "Sozialkomponenten" im Besoldungsrecht, bleibt weiterhin der plumpe Versuch, auch hier von der Verantwortung der Besoldungsgesetzgeber und Dienstherrn abzulenken. Für mich, der ich regelmäßig die wiederkehrend dreisten Gesetzesbegründungen diverser Besoldungsgesetzgeber lese und also die vielfältigen Entlastungsstrategien zur Kenntnis nehmen muss, gibt es hier kein Vertun. Die Entlastungstrategien sind als solche in ihrer evidenten Unsachlichkeit zu betrachten, damit die Verantwortung dort bleibt, wo sie hingehört: beim Verursacher.

Auch dieser WiWo-Beitrag zeigt neben der offensichtlich in der Regierung harten internen Auseinandersetzung, wie nun im vierten Anlauf irgendwann mal eine gesetzliche Regelung vollzogen werden soll, der man am Ende das Etikett verfassungskonform aufkleben möchte, dass man ebenfalls schon einmal sämtliche Verantwortung an der völligen Schieflage der Bundesbesoldung großzügig auf andere verteilen möchte, um auch hier den notwendigen Diskurs zu verschieben. Und da gibt es für mich nichts zu rechtfertigen (was Du auch nicht tun willst). Sich seit dem Winter 2020/21 regelmäßig in die Büsche zu schlagen, weil man sich im permanenten Verfassungsbruch im Besoldungsrecht nicht darauf einigen konnte, wie man nun den Verfassungsbruch weiter fortsetzen wollte, um ihn auch so zu verstetigen, sich nun weiterhin hinsichtlich der Verantwortung für diesen regelmäßigen Verfassungsbruch erneut in die Büsche schlagen zu wollen und also anderen die Verantwortung dafür aufzukleben, kann m.E. nicht akzeptiert werden.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 827
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19655 am: 19.10.2025 12:39 »
Wenn nun der Beitrag in der WiWo von "Sozialkomponenten" spricht, dann meint er die familienbezogenen Besoldungskomponenten im Beamtenrecht [...]

Wie bist du zu dieser Einschätzung gelangt?

Im WiWo-Artikel steht wortwörtlich: "Gewerkschaften bestehen regelmäßig auf „Sozialkomponenten“. Von durchgesetzten Pauschalbeträgen profitieren untere Lohngruppen überproportional, wodurch der Abstand zu höheren Besoldungsklassen schrumpft."

Somit ist in meiner Interpretation eindeutig, dass der Autor NICHT von den von dir genannten "familienbezogenen Besoldungskomponenten im Beamtenrecht" spricht, sondern von den Mindest- bzw. Sockelbeträgen, die regelmäßig seitens der Gewerkschaften gefordert werden.


P.S. Allen anderen deiner Punkte stimme ich uneingeschränkt zu.