Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8446290 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20130 am: 31.10.2025 09:40 »
Wochenausblick da, aber wieder nichts mit Besoldung.

Ich sehe auf der HP nur den Ausblick der 44.KW.
Hast du eine Andere Quelle ?

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20131 am: 31.10.2025 09:41 »
Wochenausblick da, aber wieder nichts mit Besoldung.

Apropos nichts mit Besoldung. Seit einer Dekade bekomme ich pünktlich meine Besoldung um 6 Uhr morgens am letzten Werktag. Heute: Nix.
Letzter Werktag bei Bundesbeamte war gestern, da einige Bundesbeamte heute schon frei haben.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20132 am: 31.10.2025 09:54 »
Wochenausblick da, aber wieder nichts mit Besoldung.

Ich sehe auf der HP nur den Ausblick der 44.KW.
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Die Seite wurde vor kurzem aktualisiert. KW45 ist online.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20133 am: 31.10.2025 09:55 »
Genau, zurück zum Thema.
Der Monat Oktober ist vorbei. Es wurden hier großspurig Neuigkeiten für Mitte des Monats angekündigt.
War also wieder nur heiße Luft und das die nächste 2 Monate irgendwas aus Karlsruhe kommt werde ich dann Ende Dezember mal gegenprüfen.

Was soillen diese Kommentare ?
Sorry aber diese provokanten Kommentare sind schwerr zu ertragen. Manchmal habe ich den Eindruck es fehlt ein Buchstabe im Nick. ( T ? )

Das Einzige was schwer zu ertragen ist, ist die Untätigkeit der roten Männchen Karlsruhe.

Wie gesagt, wir müssen davon ausgehen, dass die Pilotentscheidungen spätestens zum Monatsbeginn ergangen sind und nun ausgefertigt werden. Denn das hat das Bundesverfassungsgericht mehr oder minder deutlich in hier im Forum zitierten Mitteilungen selbst so ausgeführt. Auf die Ausfertigung haben aber die acht Richterinnen und Richter im Senat - bzw. die sechs, die die Entscheidung gefällt haben und heute weiterhin im Amt sind - keinen unmittelbaren Einfluss mehr, da die nun zu verrichtende Arbeit an der Ausfertigung nicht von ihnen zu verrichten ist. Entsprechend sollte man, wenn man das will, die Kolleginnen und Kollegen kritisieren, die seitdem an der Ausfertigung der Entscheidung arbeiten. Ich sehe allerdings keinen Grund dafür, wieso man nun ausgerechnet diese Kolleginnen und Kollegen kritisieren sollte, da ich keine Ahnung davon habe, wie umfangreich ihre weitere Belastung ist und wie viel Arbeit am Ende in der Ausfertigung stecken wird.

Wir dürfen uns als Beamte nicht wundern, denke ich, dass uns nicht geringe Teile der Öffentlichkeit regelmäßig so betrachten, wie sie uns betrachten, wenn wir uns schon selbst regelmäßig so betrachten, wie uns nicht geringe Teile der Öffentlichkeit betrachten.

Ich kann weiterhin jeden Frust über die Dauer zwischen der Pilotentscheidung vom 4. Mai 2020 und der nun wohl erfolgten Pilotentscheidung aus dem Jahr 2025 nachvollziehen. Deutlich stärker kann ich den Frust über die seit der letzten ergangenen und also fortgesetzten Unttätigkeit von Bundesregierung und Bundestag in der Regelung der amtsangemessen Besoldung und Alimentation nachvollziehen. Denn hier bei letzteren beiden liegt der unmittelbare Grund für die heutige besoldungsrechtliche Sachlage im Bund und eine der zentralen Ursachen dafür, dass es zwischen der letzten Pilotentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der nun offensichtlich ergangenen so lange gedauert hat.

Für die weiterhin offensichtlich in der Bundesregierung ein weiteres Mal mittels Durchstechen verkappt in der Öffentlichkeit ausgetragenen Diadochenkämpfe tragen allerdings nicht die Kolleginnen und Kollegen aus den Ministerien die Verantwortung, die uns hier in dankenswerter Weise von Zeit zu Zeit über sich dort vollziehende Entwicklungen informieren. Als Folge dieser Diadochenkämpfe, die man - wenn das Verfahren sachlich erfolgte und also nicht verkappt über die Medien - Ressortabstimmung nennen sollte, dürften diese Entwicklungen in den Ministerien wiederkehrenden Schwankungen unterliegen - um es so auszudrücken -, die die Kollegeinnen und Kollegen aus den Ministerien, die uns von Zeit zu Zeit über Entwicklungen informieren, sicherlich kaum voraussehen können. Insofern dürfte ministerienintern beschriebenes Papier nicht selten schneller verdorren als derzeit das Laub an den Bäumen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Das wiederkehrende Beschimpfen der Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien, die uns über Entwicklungen informieren, hast Du nicht getan, Bastel, und hat darüber hinaus m.E. keinen Sinn, eben weil auch jene Kolleginnen und Kollegen über keine Glaskugeln verfügen. Darüber hinaus interessiert es mich, was Du schreiben wirst, Rollo, nachdem in den nächsten Wochen die Pilotentscheidungen veröffentlicht sein werden. Zugleich stört mich Dein regelmäßiges Gemeckere nicht, da ich es - glaube ich - nachvollziehen kann. Allerdings hat es in seiner Regelmäßigkeit nach meinem Empfinden mittlerweile auch keinen Nährwert mehr. Entsprechend bleibt für mich der Zweck dieses wiederkehrend alle paar Tage wiederholten Gemeckeres im Dunklen. Warum tust Du das also? Das würde mich interessieren.

Und darüber hinaus, ich begründe hier meine Sichtweisen auf die Dinge, was nicht verhindern kann, dass sich Dinge ändern. Ich konnte bspw. das Gezerre um die Richterwahl nicht voaussehen, die dem Senat also die Möglichkeit gegeben hat, über den Juli hinaus zu beraten, was nicht der Fall gewesen wäre, wenn die nun ehemalige Vizepräsidentin mit Vollendung des 68. Geburtstags am 25. Juni des Jahres aus dem Amt geschieden wäre.

Du hast Dich nun mit Deinen letzten Kommentaren bezogen auf das, was ich hier im Verlauf des letzten Jahres geschrieben habe, recht weit aus dem Fenster gelehnt. Wirst Du auch in der Lage sein, Dein eigenes Schreiben der letzten Monate nach den veröffentlichten Pilotentscheidungen in derselben Art und Weise zu beurteilen, oder wäre dann Dein Schreiben der letzten Monate für Dich anders zu bewerten?

Reinsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20134 am: 31.10.2025 10:17 »
Wochenausblick da, aber wieder nichts mit Besoldung.

Ich sehe auf der HP nur den Ausblick der 44.KW.
Hast du eine Andere Quelle ?

Die Seite wurde vor kurzem aktualisiert. KW45 ist online.


Auf welcher HP?


RArnold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20136 am: 31.10.2025 10:56 »
Nach dem, was ich bisher hier gelesen habe wird die aA nicht angekündigt.
In der wöchentlichen Vorausschau werden nur Verhandlungen angekündigt. Da unser Thema ein Beschluss ist, ist der irgendwann "einfach da".

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20137 am: 31.10.2025 10:59 »
Wochenausblick da, aber wieder nichts mit Besoldung.

Apropos nichts mit Besoldung. Seit einer Dekade bekomme ich pünktlich meine Besoldung um 6 Uhr morgens am letzten Werktag. Heute: Nix.

Gestern war Weltspartag. Die haben Überstunden geschoben in den Banken. Heute wird abgefeiert

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20138 am: 31.10.2025 11:11 »
Nach dem, was ich bisher hier gelesen habe wird die aA nicht angekündigt.
In der wöchentlichen Vorausschau werden nur Verhandlungen angekündigt. Da unser Thema ein Beschluss ist, ist der irgendwann "einfach da".

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/rs20250929_2bvr093419.html?nn=67852

Diese Entscheidung war letzte Woche im Ausblick. Auch nur ein Beschluss. Senatsbeschlüsse sollten daher angekündigt werden.

Nur Kammerentscheidungen mit 3 Richtern erscheinen plötzlich, hatte Swen mal erklärt.

Das BVerfG hat allgemein seinen Umgang mit angekündigten Entscheidungen geändert, da man vorher nur einer gewissen Presse Vorabinformationen gegeben hat. Kleinere Privatmedien waren nicht dabei.

Zerot

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20139 am: 31.10.2025 11:12 »
Nach dem, was ich bisher hier gelesen habe wird die aA nicht angekündigt.
In der wöchentlichen Vorausschau werden nur Verhandlungen angekündigt. Da unser Thema ein Beschluss ist, ist der irgendwann "einfach da".

Wenn man in den Pressemitteilungen reinschaut, ist jede veröffentliche Sache ein Beschluss.

Auch die Angelegenheit letzte Woche war in der Vorschau drin und wurde per Beschluss veröffentlich.

Zerot

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20140 am: 31.10.2025 11:33 »
was ich für realistisch als Termin halte unter der Annahme, dass Herr Maidwoski das Verfahren ende September/anfang Oktober zum Abschluss gebracht hat:

Endredaktion und Gegenzeichnung der restlichen Richter: 4-6 Wochen
Zustellung an die Beteiligten: nochmals 2 Wochen
Veröffentlichung max. 4 Wochen.

Dann wären wir bei ca. ende November bis ende Dezember mit der Veröffentlichung

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20141 am: 31.10.2025 12:23 »
Jedes Gesetz was nach dem zu erwartenden Urteil kommt, wird erneut in Klageverfahren münden, da dort nur "oberflächlich" die neue Rechtsprechung berücksichtigt wird.

Und man darf hoffen bzw. als Bürger vom Rechtstaat auch erwarten, dass das BVerfG ein materiell und ggf. formell unzulässiges Reparaturgesetz als faktische Untätigkeit des jeweiligen Gesetzgebers interpretiert, sodass die Voraussetzungen einer Vollstreckungsanordnung gegeben wären.

Das hätte auch den Charme, dass dann für das betreffende Jahr feststünde, was eine aA nach Ansicht des BVerfG ist und welche monatären Beträge sich dahinter kionkret verbergen. Bisher senkt Karlsruhe ja (seinem Verfassungsauftrag folgend) lediglich den Daumen zu einem bestehenden Gesetz und sagt: "So geht das nicht!". Bei einer Vollstreckungsanordnung müsste der Senat aber klar benennen: "So geht das!".

Das wird danach ein witziges Spiel, wenn z.B. das Abgeordnetenhaus von Berlin zu argumentieren versucht, warum (rein fiktiv und beispielshaft ) im Jahr 2015 A 6 laut Vollstreckunganordnung 45.000,00 EUR zu bekommen hat, aber 2016 ohne Vollstreckungsanordnung dann wieder 38.000,00 EUR amtsangemessen seien.

Würde das alles in Ungarn spielen würde jeder demokratische Politiker in Deutschland rufen: "Orban schleift Gerichte, indem er sie einfach ignoriert. Her mit den EU-Sanktionen wegen Missachtung des Rechtsstaats!"

Faktische Untätigkeit ist das Stichwort. Die Politiker, Parlamentarier, wie auch immer, dürfen nach dem nächsten Urteil des BVerfG wohl als Verfassungsbrecher betitelt werden (oder auch jetzt schon), bei erneuter Untätigkeit sind es meines Erachtens Verfassungsfeinde. In der heutigen Zeit stellt sich dann die Frage, ob man für diesen Staat kämpfen soll, oder seine Söhne opfern soll. Ich halte es dann wie Reinhard Mey, "Nein, meine Söhne geb ich nicht". https://www.youtube.com/watch?v=1q-Ga3myTP4

Jetzt wird das aber sentimental

Ich bin sehr zufrieden sensibel reagieren zu können. Das Gegenteil von sensibel ist kalt.

Was hat das mit unserem Thema zu tun? Durch reine Sachlichkeit werden wir in der Öffentlichkeit, in der Presse und bei Politikern scheitern. Reine Sachlichkeit ist in einem Gerichtsverfahren nötig, und selbst Richter reagieren auf Emotionen. Wir dürfen nicht den o.g. Kräften die Emotionen überlassen, sondern müssen selbst mit Emotionen die öffentliche Meinung beeinflussen. Man merkt auf jeder Seite dieses Forums die starken Emotionen der Teilnehmer, die sich durch Hoffnung, Wut und Angst ausdrücken. Das sollten wir auch in öffentlichen Diskussionen ausdrücken.

Die bisherigen Aussagen der Presse, wie, auch Beamte müssen 15 % mehr als Bürgergeldempfänger verdienen, finde ich gut. Diese Aussage ist einfach, emotional und versteht jeder.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20142 am: 31.10.2025 13:41 »
Jedes Gesetz was nach dem zu erwartenden Urteil kommt, wird erneut in Klageverfahren münden, da dort nur "oberflächlich" die neue Rechtsprechung berücksichtigt wird.

Und man darf hoffen bzw. als Bürger vom Rechtstaat auch erwarten, dass das BVerfG ein materiell und ggf. formell unzulässiges Reparaturgesetz als faktische Untätigkeit des jeweiligen Gesetzgebers interpretiert, sodass die Voraussetzungen einer Vollstreckungsanordnung gegeben wären.

Das hätte auch den Charme, dass dann für das betreffende Jahr feststünde, was eine aA nach Ansicht des BVerfG ist und welche monatären Beträge sich dahinter kionkret verbergen. Bisher senkt Karlsruhe ja (seinem Verfassungsauftrag folgend) lediglich den Daumen zu einem bestehenden Gesetz und sagt: "So geht das nicht!". Bei einer Vollstreckungsanordnung müsste der Senat aber klar benennen: "So geht das!".

Das wird danach ein witziges Spiel, wenn z.B. das Abgeordnetenhaus von Berlin zu argumentieren versucht, warum (rein fiktiv und beispielshaft ) im Jahr 2015 A 6 laut Vollstreckunganordnung 45.000,00 EUR zu bekommen hat, aber 2016 ohne Vollstreckungsanordnung dann wieder 38.000,00 EUR amtsangemessen seien.

Würde das alles in Ungarn spielen würde jeder demokratische Politiker in Deutschland rufen: "Orban schleift Gerichte, indem er sie einfach ignoriert. Her mit den EU-Sanktionen wegen Missachtung des Rechtsstaats!"

Faktische Untätigkeit ist das Stichwort. Die Politiker, Parlamentarier, wie auch immer, dürfen nach dem nächsten Urteil des BVerfG wohl als Verfassungsbrecher betitelt werden (oder auch jetzt schon), bei erneuter Untätigkeit sind es meines Erachtens Verfassungsfeinde. In der heutigen Zeit stellt sich dann die Frage, ob man für diesen Staat kämpfen soll, oder seine Söhne opfern soll. Ich halte es dann wie Reinhard Mey, "Nein, meine Söhne geb ich nicht". https://www.youtube.com/watch?v=1q-Ga3myTP4

Jetzt wird das aber sentimental

Ich bin sehr zufrieden sensibel reagieren zu können. Das Gegenteil von sensibel ist kalt.

Was hat das mit unserem Thema zu tun? Durch reine Sachlichkeit werden wir in der Öffentlichkeit, in der Presse und bei Politikern scheitern. Reine Sachlichkeit ist in einem Gerichtsverfahren nötig, und selbst Richter reagieren auf Emotionen. Wir dürfen nicht den o.g. Kräften die Emotionen überlassen, sondern müssen selbst mit Emotionen die öffentliche Meinung beeinflussen. Man merkt auf jeder Seite dieses Forums die starken Emotionen der Teilnehmer, die sich durch Hoffnung, Wut und Angst ausdrücken. Das sollten wir auch in öffentlichen Diskussionen ausdrücken.

Die bisherigen Aussagen der Presse, wie, auch Beamte müssen 15 % mehr als Bürgergeldempfänger verdienen, finde ich gut. Diese Aussage ist einfach, emotional und versteht jeder.

Naja, 15% mehr als Grundsicherung als "Normalzustand" zu klassifizieren ist nach meinem Verständnis fast schon eine Frechheit. Aber das nur am Rande.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20143 am: 31.10.2025 13:58 »
Naja, 15% mehr als Grundsicherung als "Normalzustand" zu klassifizieren ist nach meinem Verständnis fast schon eine Frechheit. Aber das nur am Rande.

Als Normalzustand für einen Beamten ohne Ausbildung und Schulabschluss der damit alleine Frau und 2 Kinder ernähren will finde ich 15% über Grundsicherungsnieveau höchst komfortabel!

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20144 am: 31.10.2025 14:02 »
Naja, 15% mehr als Grundsicherung als "Normalzustand" zu klassifizieren ist nach meinem Verständnis fast schon eine Frechheit. Aber das nur am Rande.

Als Normalzustand für einen Beamten ohne Ausbildung und Schulabschluss der damit alleine Frau und 2 Kinder ernähren will finde ich 15% über Grundsicherungsnieveau höchst komfortabel!

Aha.., bei 180 Stunden pro Monat komme ich etwa auf 2,50 Euro mehr pro Stunde (sehr grob gerechnet). Es gab doch früher mal die 1€-Jobber.. Warum machen wir dann nicht gleich die arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger ohne Schul- und Bildungsabschuß zu Beamten..? Dann kämen diese auch in den 'Genuß' der ganzen sog. Beamtenprivilegien, wie beispielsweise bundesweite Versetzungsbereitschaft, Pflicht zur Gesunderhaltung etc. Oder auch: Pfändung des Unterhalts durch die Jugendämter.
« Last Edit: 31.10.2025 14:10 von bebolus »