Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7805461 times)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19110 am: 03.10.2025 15:57 »
@Pendler Was wäre das Ende?

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19111 am: 03.10.2025 15:58 »
@Rheini
Das wäre dann ja wohl das Ende des Beamtensystem, oder? Habe irgendwo gelesen (FAZ oder Zeit oder SZ): "In der Schweiz gibt es keine Beamten mehr, aber das System funktioniert besser als in Deutschland". Ja, die kleine Schweiz mit dem großen Deutschland zu vergleichen ....

@bebolus: Da kommen noch einige weiter klitzekleine Problemchen auf die Regierung zu: Rente, Krankenkassen, Pflege, Infrastruktur und noch ein paar kleinere andere Problemchen. Und einige Politiker wollen schon den Spannungsfall auslösen, der Herr Pistorius möchte im Weltraum auch kriegstüchtig werden, und alle wollen natürlich mehr Geld, viel mehr Geld.

Hoffentlich bleibt da für Beamte noch was übrig. Naja, die Hoffnung stirbt zu Letzt.

Sind das zufällig alles SPD-Probleme? Vielleicht erledigt sich das schneller als man denkt..

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19112 am: 03.10.2025 16:11 »
@Rheini
Das wäre dann ja wohl das Ende des Beamtensystem, oder? Habe irgendwo gelesen (FAZ oder Zeit oder SZ): "In der Schweiz gibt es keine Beamten mehr, aber das System funktioniert besser als in Deutschland". Ja, die kleine Schweiz mit dem großen Deutschland zu vergleichen ....

@bebolus: Da kommen noch einige weiter klitzekleine Problemchen auf die Regierung zu: Rente, Krankenkassen, Pflege, Infrastruktur und noch ein paar kleinere andere Problemchen. Und einige Politiker wollen schon den Spannungsfall auslösen, der Herr Pistorius möchte im Weltraum auch kriegstüchtig werden, und alle wollen natürlich mehr Geld, viel mehr Geld.

Hoffentlich bleibt da für Beamte noch was übrig. Naja, die Hoffnung stirbt zu Letzt.

Für mich war der Beginn des Niedergangs des Beamtensystems als ein "kluger" Kopf den Gedanken hatte, dass Beamte während der aktiven Zeit günstiger sind als Angestellte und dann später die Verbamtung auch für die Personalgewinnung eingesetzt wurde, OHNE die erfirderlichen Rückstellungen zu tätigen. Das war eine Wette auf die Zukunft die nun wo die vielen Beamten in Pension gehen, ihre Auswirkungen zeigt.

Wie der/die DH da sauber rauskommen wollen, fehlt mir gerade die Phantasie. Ich hoffe nur, dass das BVerfG dort saubere Arbeit abliefert

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19113 am: 03.10.2025 16:12 »
@bebolus

Na ja, wenn sich Rente, KV und Pflege als "SPD" Probleme schnell lösen lassen könnten? Wäre ja wunderbar. Nix wird teurer, hätte nichts dagegen.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19114 am: 03.10.2025 16:45 »
Ach was.
Bald laufen nur noch A16er und B-Beamte rum.

Wäre bei der  Bundeswehr besonders lustig - nur noch Oberstleutnante und Brigadegeneräle :-).

Aus meiner Froschperspektive heraus denke ich mal: Das deutsche Beamten System ist kaputt, dysfunktional und nicht mehr zukunftsfähig. Die Politiker blicken anscheinend überhaupt nicht mehr durch und zerstören mit jeder neuen Regelung immer mehr als das sie heilen. Wenn ich nur an das Partnereinkommen (oder wie das auch immer heißt) denke.

Ich will nicht klugscheissern aber Oberstleutnant ist A14/15 besoldet bei A16 ist man dann schon bei Oberst und die Besoldungsstufe ist nun mal mit dem Dienstgrad gekoppelt.

Alleine deswegen ist es schon völliger Schwachsinn alle irgendwie „einen hoch zu Stufen“
Das wird zu 1.000% nicht passieren.
Wobei, eigentlich ganz geil wenn man von Hauptmann A12 zu Stabshauptmann A13g hochgestuft wird nur das es dann viel zu wenige Dienstposten für Stabshauptleute gibt. Also am besten direkt Laufbahnwechsel OffzMilFD zu Offz Truppendienst und direkt vom Hauptmann zum Major befördern.
Also dieser Gedankengang ist so absurd da gibt’s eher eine 30%ige Erhöhung der Grundbesoldung.

Aber vielleicht ist das ja so gewollt?? Ich hoffe nicht!

PS: 55 Jahre technischer Bundesbeamter, davon jetzt 10 Jahre Pension. Ihr könnt mir glauben, da habe ich schon viel vom DH erlebt.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19115 am: 03.10.2025 16:46 »
Hallo,


da man ja eh alles aufweicht und die "bösen Pensionäre" dabei nur ein Kostenfaktor sind:


Warum nicht einfach die Bündelung ausweichen?


Schafft mehr Zufriedenheit und Attraktivität. Hat BWü ja schon vorgemacht das es geht. mD bis A10 gD einfach 10-12. Schon hätte man das Problem wieder ein wenig verlagert.


On miraus auch einfach alle 1 hoch. Gibt doch seit knapp 2 Jahren auch 13gZ.


Eine Begründung dafür ließe sich vermutlich leicht zusammenklöppeln.

Und warum sollte man alle einfach „einen hoch“ setzten. Das würde mehr Geld kosten. Wieso sollte die Bundesregierung mehr Geld für Beamte ausgeben (3%/2,8% mal außen vor).

in BaWü hat man A5 und A6 abgeschafft und beide nach A7 befördert, A7 nach A8 usw. bis ca. A10, da hat die Kette einfach aufgehört. Das war für das Land günstiger, als alle Gehälter verfassungskonform bis A16 anzuheben.

Bei den Ländern hat man natürlich auch eine große Menge von Leuten ab A12 aufwärts durch die Lehrkräfte, da hat sich das Land viel Geld gespart, indem man dort nichts geändert hat.

Und man hat im Land wahrscheinlich nicht im gleichen Maße die Hierarchieebenengeschichte wie bei der Bundeswehr (außer vielleicht bei der Polizei, da kenne ich mich auch nicht aus).

Ob das selbe Modell beim Bund und insbesondere bei der Bundeswehr umsetzbar wäre, weiß ich nicht, kann gut sein, dass das keine für den DH sinnvolle (im Sinne von "billige") Lösung wäre.

Das kostet aber alles mehr Geld.
Wieso nicht einfach genau so lassen wie es jetzt ist und weiter auf die aA scheissen so wie die letzten 15 Jahre auch. Ist doch viel billiger.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19116 am: 03.10.2025 17:11 »
Angesichts der geopolitischen Lage, wir befinden uns gemäß unserem Kanzler nicht im Krieg, aber auch nicht mehr im Frieden, werden die Politiker sehr schnell begreifen wie wichtig der öffentliche Dienst ist. Sie werden verstehen, dass sie einpacken können, wenn es da irgendwelche Diskrepanzen gibt. Die Zeiten ändern sich.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19117 am: 03.10.2025 17:18 »
Hallo,


da man ja eh alles aufweicht und die "bösen Pensionäre" dabei nur ein Kostenfaktor sind:


Warum nicht einfach die Bündelung ausweichen?


Schafft mehr Zufriedenheit und Attraktivität. Hat BWü ja schon vorgemacht das es geht. mD bis A10 gD einfach 10-12. Schon hätte man das Problem wieder ein wenig verlagert.


On miraus auch einfach alle 1 hoch. Gibt doch seit knapp 2 Jahren auch 13gZ.


Eine Begründung dafür ließe sich vermutlich leicht zusammenklöppeln.

Und warum sollte man alle einfach „einen hoch“ setzten. Das würde mehr Geld kosten. Wieso sollte die Bundesregierung mehr Geld für Beamte ausgeben (3%/2,8% mal außen vor).

in BaWü hat man A5 und A6 abgeschafft und beide nach A7 befördert, A7 nach A8 usw. bis ca. A10, da hat die Kette einfach aufgehört. Das war für das Land günstiger, als alle Gehälter verfassungskonform bis A16 anzuheben.

Bei den Ländern hat man natürlich auch eine große Menge von Leuten ab A12 aufwärts durch die Lehrkräfte, da hat sich das Land viel Geld gespart, indem man dort nichts geändert hat.

Und man hat im Land wahrscheinlich nicht im gleichen Maße die Hierarchieebenengeschichte wie bei der Bundeswehr (außer vielleicht bei der Polizei, da kenne ich mich auch nicht aus).

Ob das selbe Modell beim Bund und insbesondere bei der Bundeswehr umsetzbar wäre, weiß ich nicht, kann gut sein, dass das keine für den DH sinnvolle (im Sinne von "billige") Lösung wäre.

Das kostet aber alles mehr Geld.
Wieso nicht einfach genau so lassen wie es jetzt ist und weiter auf die aA scheissen so wie die letzten 15 Jahre auch. Ist doch viel billiger.

Das ist zwar recht deutlich formuliert, Rollo, sodass kein politischer Verantwortungsträger das so in der Öffentlichkeit formulieren würde - aber die Haltung nicht weniger politischer Verantwortungträger bringst Du damit ziemlich genau auf den Punkt.

Und das ist - wenn ich das richtig sehe - nicht nur ein Problem im Besoldungsrecht, das - statt sachgerechte Reformen im Rahmen der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu finden - letztlich in den letzten Jahren der Sache nach zuschanden geritten worden ist, sondern ebenso in nicht wenigen Sachfeldern gleichfalls der Fall. Es ist die blühende Fantasielosigkeit nicht nur im Besoldungsrecht, die das Vertrauen in die politische Klasse mehr und mehr verlorengehen lässt.

Und zugleich gilt es zu befürchten, dass die politische Klasse nun ein weiteres Mal nur gebannt nach Karlsruhe schaut, anstatt im Vorfeld Vorsorge zu treffen und also sich sachlich für das zu wappnen, was da kommen wird. Man kommt nicht vor die Welle, wenn man sich nicht auf's offene Meer wagt. Das Dümpeln in flachen Gewässern ist eine zentrale Ursache dafür, dass ein offensichtlich in nicht geringen Teilen reformbereites Land sich gleichfalls über Gebühr in sich  selbst zurückzieht.

Nun gut, das scheint nun mein Wort zum Sonntag am Tag der Deutschen Einheit (geworden) zu sein...

Alexander79

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« Antwort #19118 am: 03.10.2025 17:38 »
Das wäre dann ja wohl das Ende des Beamtensystem, oder? Habe irgendwo gelesen (FAZ oder Zeit oder SZ): "In der Schweiz gibt es keine Beamten mehr, aber das System funktioniert besser als in Deutschland". Ja, die kleine Schweiz mit dem großen Deutschland zu vergleichen ....
Jetzt kann man aber auch sagen.
Als die Bahn noch staatlich war und die Mitarbeiter verbeamtet wurden, lief die Bahn wie ein Schweizer Uhrwerk.
Da waren selbst die Schweizer auf die Deutsche Bahn neidisch und heute lassen die Schweizer die Deutsche Bahn nicht mehr rein, weil sie den Fahrplan durcheinander bringt.