Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7804219 times)

Rheini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 432
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19095 am: 03.10.2025 09:28 »
"On miraus auch einfach alle 1 hoch. Gibt doch seit knapp 2 Jahren auch 13gZ."

Löst dies das Problem? Zunächst fällt mir die amtsangemessene Beschäftigung ein, die dem entgegen stehen könnte und aus dem GG ergibt sich die amtsangemessener Besoldung. Danach hätte ein RR Anspruch auf aA eines ORR. Ob dann das BVerfG zu der Entscheidung kommen würde, dass die Beförderung auf die aA angerechnet wird, na ich weiß nicht ....

Sollte genau dies der DH in der Vergangenheit gemacht haben finde ich, dass ihm das nach der Ausurteilung durch das BVerfG auf die Füsse fällt.

Oder wie Wolfgang Grupp mal gesagt hat:"Hätte man es als kleines (Problem) gelöst, dann hätte man kein großes.".
« Last Edit: 03.10.2025 09:41 von Rheini »

Alexander79

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 464
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19096 am: 03.10.2025 09:50 »
"On miraus auch einfach alle 1 hoch. Gibt doch seit knapp 2 Jahren auch 13gZ."

Löst dies das Problem? Zunächst fällt mir die amtsangemessene Beschäftigung ein, die dem entgegen stehen könnte und aus dem GG ergibt sich die amtsangemessener Besoldung. Danach hätte ein RR Anspruch auf aA eines ORR. Ob dann das BVerfG zu der Entscheidung kommen würde, dass die Beförderung auf die aA angerechnet wird, na ich weiß nicht ....

Sollte genau dies der DH in der Vergangenheit gemacht haben finde ich, dass ihm das nach der Ausurteilung durch das BVerfG auf die Füsse fällt.
Ahja .. dann kann man aber auch auf die Idee kommt das ein Bündeldienstposten A9-A11 gegen die amtsangemessene Beschäftigung verstößt.

Denn auf welcher Grundlage ist das denn möglich.
Im "Büro" hat der A9 die gleichen Aufgaben und die selbe Verantwortung wie der A11, warum?
Bevor man also überall reinsticht, sollte man auch mal überlegen ob der Schuss nicht nach hinten losgehen kann.

Rheini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 432
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19097 am: 03.10.2025 09:59 »
Als A9 kann man halt auf einer A11er Stelle sitzen, es besteht kein Anspruch auf Beförderung. Beamte sind keine Angestellte.

emdy

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 734
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19098 am: 03.10.2025 10:07 »
Die Seiten füllen sich mal wieder in atemberaubender Geschwindigkeit mit allem Möglichen. Warten wir es doch einfach ab.

Da ich mich aber auch gerne reden höre: Stellenbündelungen sind als Instrument zur Herstellung einer aA vollkommen ungeeignet. Worüber man angesichts der mittlerweile miserablen Qualität vieler der hD-Einsteiger mal nachdenken könnte, wäre die Öffnung des gD bis A15. Das aber im Rahmen der BLV-Novelle. Mit der amtsangemessenen Alimentation hat das so gar nichts zu tun.

Meine erlebte Realität ist immer noch die, dass kein gD ohne A13 in Pension geschickt wird. Auch das muss nicht so sein. Wenn man was drauf hat und einen Vorgesetzten der es sieht, dann hat man die A13 zehn Jahre früher. Ein Anreiz, sich dafür kaputt zu arbeiten sieht anders aus. Aber diese Einsicht hatte ich etwas spät...

Und zu dem was Rheini gerade geschrieben hat: Genau richtig. Es ist auch nicht zwangsläufig so, dass zwei Kollegen im gleichen Sachgebiet auch gleich komplexe Vorgänge bearbeiten. Man kann da durchaus differenzieren.

Alexander79

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 464
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19099 am: 03.10.2025 10:56 »
Als A9 kann man halt auf einer A11er Stelle sitzen, es besteht kein Anspruch auf Beförderung. Beamte sind keine Angestellte.

Als A9er kannst du dich juristisch wehren auf einer reinen A11 Stelle zu sitzen.
Dazu gibts mittlerweile zahlreiche Urteile.
Das hat also nichts mit einem Bündeldienstposten zu tun.

Rollo83

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 490
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19100 am: 03.10.2025 14:07 »
Hallo,


da man ja eh alles aufweicht und die "bösen Pensionäre" dabei nur ein Kostenfaktor sind:


Warum nicht einfach die Bündelung ausweichen?


Schafft mehr Zufriedenheit und Attraktivität. Hat BWü ja schon vorgemacht das es geht. mD bis A10 gD einfach 10-12. Schon hätte man das Problem wieder ein wenig verlagert.


On miraus auch einfach alle 1 hoch. Gibt doch seit knapp 2 Jahren auch 13gZ.


Eine Begründung dafür ließe sich vermutlich leicht zusammenklöppeln.

Und warum sollte man alle einfach „einen hoch“ setzten. Das würde mehr Geld kosten. Wieso sollte die Bundesregierung mehr Geld für Beamte ausgeben (3%/2,8% mal außen vor).

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 629
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19101 am: 03.10.2025 14:08 »

On miraus auch einfach alle 1 hoch. Gibt doch seit knapp 2 Jahren auch 13gZ.


Wenn das die Lösung wäre:

1. Wie viele Sterne passen auf eine Schulterklappe? (A13Z derzeit 6 Sterne)

2. Wie würde eine Nachzahlung berechnet werden?

Querbeamteter

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19102 am: 03.10.2025 14:28 »
Hallo,


da man ja eh alles aufweicht und die "bösen Pensionäre" dabei nur ein Kostenfaktor sind:


Warum nicht einfach die Bündelung ausweichen?


Schafft mehr Zufriedenheit und Attraktivität. Hat BWü ja schon vorgemacht das es geht. mD bis A10 gD einfach 10-12. Schon hätte man das Problem wieder ein wenig verlagert.


On miraus auch einfach alle 1 hoch. Gibt doch seit knapp 2 Jahren auch 13gZ.


Eine Begründung dafür ließe sich vermutlich leicht zusammenklöppeln.

Und warum sollte man alle einfach „einen hoch“ setzten. Das würde mehr Geld kosten. Wieso sollte die Bundesregierung mehr Geld für Beamte ausgeben (3%/2,8% mal außen vor).

in BaWü hat man A5 und A6 abgeschafft und beide nach A7 befördert, A7 nach A8 usw. bis ca. A10, da hat die Kette einfach aufgehört. Das war für das Land günstiger, als alle Gehälter verfassungskonform bis A16 anzuheben.

Bei den Ländern hat man natürlich auch eine große Menge von Leuten ab A12 aufwärts durch die Lehrkräfte, da hat sich das Land viel Geld gespart, indem man dort nichts geändert hat.

Und man hat im Land wahrscheinlich nicht im gleichen Maße die Hierarchieebenengeschichte wie bei der Bundeswehr (außer vielleicht bei der Polizei, da kenne ich mich auch nicht aus).

Ob das selbe Modell beim Bund und insbesondere bei der Bundeswehr umsetzbar wäre, weiß ich nicht, kann gut sein, dass das keine für den DH sinnvolle (im Sinne von "billige") Lösung wäre.


bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 629
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19103 am: 03.10.2025 14:49 »
Ich dachte State of the art sind 30%.. Von A7 nach A8 hochstufen wird alleine wohl nicht reichen. Und was ist mit den A9+Z Leuten? A10 bringt da nahezu nichts. Was sollen die werden.. A11..? Und wie nennt man die dann? A10 mD in BaWü ist Oberamtsinspektor.. A11 wäre dann Hautptamtsinspektor? Oder gibt es A10+Z? Rathilfsinspektor.. Fragen über Fragen.

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 629
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19104 am: 03.10.2025 15:14 »
Wenn ich meine Behörde sehe, könnte man im gD A9 und A10 streichen, A11/A12 und A13/A13Z bündeln, A7 streichen und A8/A9 und A10/A11mD bündeln, ohne das sich sachlich etwas ändert.

A7 als Einstiegsamt mD und A9 gD sowie A10 gD sind in meiner Beobachtung im Grunde durchlaufende Posten, ähnlich der Erfahrungsstufen (siehe auch Turbo-Kommissar). Die DP sind nach meiner Einschätzung heute schon pure A8 (im mD) und pure A11 (im gD) Dienstposten.

Falls das BVerfG ein erwartungsgemäßes Urteil raushaut, wage ich folgende Prognose:

1. Anhebung der Familienzuschläge ab Kind 1
2. Einführung eines Ortszuschlags
3. Neubewertung/Neubündelung der Ämter im mD und gD Bund
4. Anhebung Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) ca. 1,25%

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 619
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19105 am: 03.10.2025 15:19 »
Ach was.
Bald laufen nur noch A16er und B-Beamte rum.

Wäre bei der  Bundeswehr besonders lustig - nur noch Oberstleutnante und Brigadegeneräle :-).

Aus meiner Froschperspektive heraus denke ich mal: Das deutsche Beamten System ist kaputt, dysfunktional und nicht mehr zukunftsfähig. Die Politiker blicken anscheinend überhaupt nicht mehr durch und zerstören mit jeder neuen Regelung immer mehr als das sie heilen. Wenn ich nur an das Partnereinkommen (oder wie das auch immer heißt) denke.

Aber vielleicht ist das ja so gewollt?? Ich hoffe nicht!

PS: 55 Jahre technischer Bundesbeamter, davon jetzt 10 Jahre Pension. Ihr könnt mir glauben, da habe ich schon viel vom DH erlebt.

« Last Edit: 03.10.2025 15:29 von Pendler1 »

Rheini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 432
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19106 am: 03.10.2025 15:23 »
Wie ich oben bereits geschrieben habe, würde ich für den DH die Variante der Verschiebung in höhere Ämter, als sehr gefährlich ansehen.

Als DH würde ich eigentlich den gegenteiligen Weg einschlagen, soweit möglich.

Also Wiederauflebung der unteren Besoldungsgruppen. Ein Regierungsassistent, hat halt "nur" Anspruch auf eine aA eines Assistenten. Wenn noch mehr untere Besoldungsgruppen wegfallen, also z. B. A8 (Hauptsekretär) die niedrigste Besoldungsgruppe wäre, dann hat halt dieser Anspruch auf eine aA als Hauptsekretär die grundsätzlich höher sein müsste, als die des Assistenten. Dafür müsste man natürlich auch entsprechende Aufgabenverteilungen zeitgleich machen.

Rheini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 432
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19107 am: 03.10.2025 15:30 »
Ach was.
Bald laufen nur noch A16er und B-Beamte rum.

Wäre bei der  Bundeswehr besonders lustig - nur noch Oberstleutnante und Brigadegeneräle :-).

Aus meiner Froschperspektive heraus denke ich mal: Das deutsche Beamten System ist kaputt, dysfunktional und nicht mehr zukunftsfähig. Die Politiker blicken anscheinend überhaupt nicht mehr durch und zerstören mit jeder neuen Regelung immer mehr als das sie heilen. Wenn ich nur an das Partnereinkommen (oder wie das auch immer heißt) denke.

Aber vielleicht ist das ja so gewollt?? Ich hoffe nicht!

PS: 55 Jahre technischer Bundesbeamter, davon jetzt 10 Jahre Pension. Ihr könnt mir glauben, da habe ich schon viel vom DH erlebt.

Witzig wäre dann in deinem Beispiel, wenn dann alle auf amtsangemessene Beschäftigung klagen würden und was dann?

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 629
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19108 am: 03.10.2025 15:32 »
Völlig richt.

Nur wenn der DH gezwungen wird x anzuheben, dann wird er es möglichst gut verstecken wollen, damit in der Zeitung nicht steht: "Pflegestufe 1" wird gestrichen aber Beamte bekommen x% mehr! "

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 619
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19109 am: 03.10.2025 15:52 »
@Rheini
Das wäre dann ja wohl das Ende des Beamtensystem, oder? Habe irgendwo gelesen (FAZ oder Zeit oder SZ): "In der Schweiz gibt es keine Beamten mehr, aber das System funktioniert besser als in Deutschland". Ja, die kleine Schweiz mit dem großen Deutschland zu vergleichen ....

@bebolus: Da kommen noch einige weiter klitzekleine Problemchen auf die Regierung zu: Rente, Krankenkassen, Pflege, Infrastruktur und noch ein paar kleinere andere Problemchen. Und einige Politiker wollen schon den Spannungsfall auslösen, der Herr Pistorius möchte im Weltraum auch kriegstüchtig werden, und alle wollen natürlich mehr Geld, viel mehr Geld.

Hoffentlich bleibt da für Beamte noch was übrig. Naja, die Hoffnung stirbt zu Letzt.