"On miraus auch einfach alle 1 hoch. Gibt doch seit knapp 2 Jahren auch 13gZ."
Löst dies das Problem? Zunächst fällt mir die amtsangemessene Beschäftigung ein, die dem entgegen stehen könnte und aus dem GG ergibt sich die amtsangemessener Besoldung. Danach hätte ein RR Anspruch auf aA eines ORR. Ob dann das BVerfG zu der Entscheidung kommen würde, dass die Beförderung auf die aA angerechnet wird, na ich weiß nicht ....
Sollte genau dies der DH in der Vergangenheit gemacht haben finde ich, dass ihm das nach der Ausurteilung durch das BVerfG auf die Füsse fällt.
Oder wie Wolfgang Grupp mal gesagt hat:"Hätte man es als kleines (Problem) gelöst, dann hätte man kein großes.".