sehr frei Umformuliert aus 143:
In deinen Augen gelten also für die "Gebühren für notarielle Dienstleistungen" die gleichen verfassungsrechtlichen Vorgaben wie für die amtsangemessene Alimentation der Beamten?
Ich lese hier immer etwas von dem einen althergebrachten Entscheidungsweg, der wie ein Einbahntunnel ist, die in einigen Ländern keinen Lokführer mehr brauchen. Wenn dann Richter wie Lokführer nur noch ein paar mal auf Bremse und Knöpfchen drücken müssen, um zu zeigen, dass sie weder eingeschlafen noch bewusstlos sind, dann ist jeder der mindestens sich im Lebendkoma befindet als BVR auf dem Abstellgleis geeignet.
Ich will eine Verfassung, indem sich Richter und Gesetzgeber wie Eichhörnchen in auffächernden Geäst der Bäume wiederfindet, und sich immer wieder neu entscheiden müssen, welcher Baum und darauf welches Geäst das Richtige ist.
Es geht in dem Beschluss nicht um Gebühren, sondern die Abwägung des Individualrechts (hier: Berufsfreiheit mit/ohne vorzeitigem Ende) versus (All-)Gemeinwohl. Muss das (über-)fordernde Individuum gegenüber dem Gemeinwohl zurückstehen, oder das Gemeinwohl das niedrigschwellige Gebaren des Individuums aushalten. Kann man das eine oder das anderen mit ungleichen Substituten entschädigen?
Hier hat das Gericht festgestellt, das Individuum gegenüber dem Gemeinwohl zukünftig (180 Grad Wende) nicht zurückstehen darf. Und ein Substitut in Form von Mehr-Einkünfte in "jungen" Jahren macht das Beschäftigungsverbot in späteren Jahren nicht wett. Darüber hinaus würden die "hohen bzw. erhöhten" Substitutbeträge, die keine verfassungsrechtliche Vorgabe ist, das Gemeinwohl überfordern.
Daher sind die individuellen Dienstpflichten und Alimentationsrechte gegenüber dem Gemeinwohl nicht in übertriebene Richtungen einzuengen und umgekehrt. Der Beamte darf nicht zu Lasten des Gemeinwohls(, dem er zu einem nicht unerheblichem Teil mitangehört) überstrapazieren, aber das Gemeinwohl darf den Beamten nicht überstrapazieren und nicht sich selbst überstrapazieren, falls es noch zusätzliches Geldsubstitut dem Beamten für weitere Grundrechtseinschränkungen anbietet.
Das der Beamte sich nicht selbst zu überstrapazierten Lasten des Gemeinwohls macht, sondern politische "Zauberlehrlinge", haben leider Gemeinwohl und Beamte wohl gemeinsam auszubaden, wenn das BVerfG bereits empfindlich bei zu finanzierenden Anwaltsnotaren reagiert. Da müssen anscheinend eine ungemein hohe Vielzahl an Bürgern bereits kräftig finanziell nahezu ausbluten. Ein Finanzbonus ist da wie oben dargestellt, für frühzeitiges Ausscheiden nicht mehr gemeinwohlverfassungsgemäß zusätzlich mit drin. Da fehlt mir ein Überblick.
Daher sehe ich da eine Entscheidungsbreite, die so hoch ist wie die kommende Pensionierungswelle, die der einzeln unverschuldete Beamte, wie das sonstige gemeine ,Volk aufgrund schlecht gesteuerter Planstellen, Personalpolitik und Aufgabenaufbürdung ausbaden müssen.
gehen alle Beamten insbesondere per Widerspruch und Klage Nachzahlungsbegehrende fortgeltend leer aus.
Wir werden ja (hoffentlich) bald sehen, wer von euch beiden Recht hat. Müsste ich Geld wetten, würde ich jedoch "Alles auf RotSwen" setzen.. 
Meine Ausführungen sind nur Grobskizzen. Kein idiotensichere Methodik die Roulettekugel sicher ins Schwar...
Vielleicht möchte ich gar nicht Recht bekommen, sondern lieber absichtlich erzwungenermaßen "überrascht" und mit fettesten Nachzahlungen beglückt werden? Wenn ich die in wöchentlicher Dienstzeitverkürzung verprassen möchte, sollte ich wohl diese jetzt beantragen, nach Veröffentlichung des ersten Dutzend, kommen wohl vielleicht zu viele andere auch auf die Idee.
Oder möchte ich Recht bekommen, um Genugtuung zu verspüren, weil Klugsch... Einzelgänger sind die mit ihrer Alimentation eh nichts anfangen können?
Von daher würden sich doch geldwerte Wetten für einen guten Zweck anbieten?
Wer ist Swen? Der mit dem "angekündigtem" Nachweis, das C. L. also dem bewussten Ausbleiben des Nachweises ihn als ... verunglimpft?