Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6976904 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18075 am: 02.09.2025 15:19 »
In Deutschland werden im nächsten Jahr mehr Karotten angebaut, damit man die weiterhin den Beamten vor die Nase halten kann ....

Das aber wäre gefährlich, jedenfalls spätestens dann, wenn sich die Beamten die Karotte regelmäßig schnappten, weil sich so ggf. ihre Sehstärke verbesserte, was es aus Dienstherrnsicht zu vermeiden gelten sollte...

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18076 am: 02.09.2025 15:24 »
@Swen, ich bin schon sehr gespannt auf deine Studie!

Ich hatte ja spaßeshalber vor einiger Zeit auch mal eine zeitgenössische "Analyse" der Besoldung zwischen 1897 und 1924 zitiert, siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg375047/topicseen.html#msg375047

Wie erwähnt passen die damaligen Sätze auch einhundert Jahre später wie die Faust aufs Auge:

- "Die Bezüge der Beamten der mittleren und oberen Besoldungsgruppen sind sowohl seit 1897 wie auch seit 1913 erheblich weniger aufgebessert worden als die der unteren Besoldungsgruppen. Infolgedessen ist bei den Grundgehältern und noch mehr bei den Gesamtbezügen eine Zusammenrückung der Spannungen zwischen den Bezügen der Beamten eingetreten, d. h. bessere Vorbildung und Leistungen von größerer Tragweite und mit größerer Verantwortlichkeit werden im Verhältnis zu einfacherer Vorbildung und Leistungen von weniger großer Bedeutung geringer entlohnt als früher." (S. 19)
- "Die Spannungen, die in der Privatwirtschaft zwischen den Bezügen der verschiedenen Klassen von Angestellten bestehen, sind größer als die Spannungen zwischen den Bezügen der Reichsbeamten. Die Privatwirtschaft bezahlt ihre gut vorgebildeten und in leitender, verantwortlicher Stellung befindlichen Angestellten verhältnismäßig erheblich besser als das Reich seine vergleichbaren Beamten, während dies bei den den Beamten der unteren Besoldungsgruppen vergleichbaren Angestellten nicht der Fall ist." (S. 19)


Und nur noch mal zur Klarstellung:

- 2025 bekommen "obere" A-Beamte rund das 2,3-fache (A15) bzw. 2,9-fache (A16) von "unteren" A-Beamten.
- 1957 lag der entsprechende Faktor bei ca. 4,3 bzw. 5,0.
- 1924 war es rund das 6,8-fache.
- 1913 war der Faktor noch höher (und es gab keinerlei Familienzuschläge!).
- 1897 war der Faktor nochmals höher.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18077 am: 02.09.2025 15:48 »
Die Denkschrift des Reichsministers der Finanzen ist von grundlegender Bedeutung, will man die Entwicklung der Reichsbesoldung vor und nach 1918 verstehen. Zugleich zeigt sie - trotz aller auch sie prägenden fiskalischen Interessen - einen maßgeblichen Unterschied im Selbstverständnis. Denn sie orientiert sich grundlegend an den tatsächlichen Verhältnissen, was sich in der Bundesrepublik zum Glück genauso fortgesetzt hat, sodass man das auch noch in den 1960er Jahren nachweisen kann.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18078 am: 02.09.2025 19:21 »
Die Spanne zwischen einfachen Arbeiter und leitenden Angestellten in einer Firma im mittleren Management dürften in 1957 ebenfalls erheblich höher gewesen sein als jetzt.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18079 am: 02.09.2025 20:11 »
Die Spanne zwischen einfachen Arbeiter und leitenden Angestellten in einer Firma im mittleren Management dürften in 1957 ebenfalls erheblich höher gewesen sein als jetzt.

Auch zwischen dem einfachen Arbeiter und einem Vorstandsmitglied?

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18080 am: 02.09.2025 20:57 »
Hallo zusammen,

was ist mit den Pensionären?

Müssen die Pensionäre nicht auch auf Bürgergeld höhe + XXX sein?

z.b.: durch einen Dienstunfall DDU mit 75% im Ruhestand.

Bei einer 4k Familie.

Ist etwas für die Pensionären vorgesehen?

gruß
netzguru