Das kann ich bestätigen. Höchstens 20 % der Kollegen und Kolleginnen haben überhaupt schon mal was von der offenkundig seit Jahren verfassungswidrigen Alimentation gehört. Noch weniger beschäftigen sich wirklich intensiv mit dem Thema (10 % vielleicht).
Das liegt für hiesigen Bereich mit Sicherheit auch an der extrem schlechten Rolle der Gewerkschaften. Das letzte Infoschreiben ist schon fast drei Jahre her. Und das hatte sogar inhaltliche Fehler und zudem kaum konkrete Hinweise, was man als betroffener Beamter tun kann und sollte. Man hat den Eindruck, dass die Gewerkschaften das als "heißes Eisen" ansehen und nicht groß aktiv werden wollen. Dabei sehe ich das als Kernauftrag der Gewerkschaften an. Sehr enttäuschend!
Volle Zustimmung. Und nur noch mal kurz zur Erinnerung, worüber wir eigentlich reden (wie auch schon von @PolareuD erwähnt):
1.) Der Grundsicherungsbedarf einer vierköpfigen Bürgergeldfamilie lag letztes Jahr bei bis zu 3.860 € (Regelbedarf 1.850 €, Unterkunftskosten 1.550 €, Heizkosten 240 €, Bildung/Teilhabe 80 €, Sozialtarife 140 €).
2.) Daraus ergab sich für eine vierköpfige Beamtenfamilie aufgrund des Mindestabstandsgebots eine entsprechende Netto-Mindestalimentation von rund 4.440 €.
3.) Abzüglich 500 € Kindergeld und zuzüglich 660 € PKV-Kosten entsprach dies einer äquivalenten Netto-Besoldung von rund 4.600 €.
4.) Nach Addition der zu zahlenden Steuern kam man somit auf ein Brutto-Besoldungsäquivalent von gut 5.200 €.
Mit anderen Worten: Ein verheirateter A3/1-Beamter mit zwei Kindern hätte letztes Jahr eigentlich eine Bruttobesoldung von mindestens 5.200 € bekommen müssen. Stattdessen waren es jedoch nur rund 3.200 € (2.700 € Grundgehalt plus 18,3% Familienzuschläge). Also ein Fehlbetrag von 2.000 €! Und das jeden Monat!!
Schaut man genauer auf das Verhältnis zwischen Zuschlägen und Grundgehalt, lässt sich Folgendes konstatieren:
- Unter Beibehaltung des bisherigen Quotienten (18,3%) hätten sich die genannten 5.200 € aus knapp 4.400 € Grundgehalt und gut 800 € Zuschlägen zusammengesetzt.
- Hätte man dem Gesetzgeber zugestanden, den Quotienten auf 30% (!) zu erhöhen, wären es rund 4.000 € Grundgehalt und 1.200 € Zuschläge gewesen.
- Ein noch höherer Quotient würde der Vorgabe des BVerfG widersprechen, dass die Alimentation der ersten beiden Kinder "ganz überwiegend" aus dem Grundgehalt erfolgt sowie die Ämterwertigkeit (als einem der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums) verletzen.
Fazit: Statt bei 2.700 € hätte die A3/1-Grundbesoldung bei mindestens 4.000 € liegen müssen. Und aufgrund des Binnenabstandsgebots (ein weiterer hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums) hätten natürlich auch alle anderen Besoldungsgruppen entsprechend höher vergütet werden müssen.
Somit finde ich es ebenfalls skandalös, wie sich (mit wenigen zaghaften Ausnahmen) "unsere" Gewerkschaften diesbezüglich in den letzten Jahren geäußert und positioniert haben..