Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7005361 times)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18135 am: 03.09.2025 16:50 »
Warum gibt es bei der Polizei in NRW statt m. D. jetzt nur noch g. D.?
Keine Ahnung.

Ausschlaggebend für die Abschaffung des mittleren Dienstes bei der Landespolizei waren Anforderungen an Fachlichkeit und Belastbarkeit, die hohe Ausbildungsabbruchsquote und das politische Ziel, den Polizeiberuf zukunftssicher und attraktiver zu machen. Die strategische Fokussierung auf den gehobenen Dienst soll langfristig eine qualifiziertere und besser vorbereitete Polizei gewährleisten.

Sollte das, wenn auch nur im Ansatz, die politische Begründung gewesen sein, möchte ich folgendes Zitat anbringen wollen:
"Faszinierend" (Mr. Spock)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18136 am: 03.09.2025 16:54 »
Warum gibt es bei der Polizei in NRW statt m. D. jetzt nur noch g. D.?
Keine Ahnung.

Ausschlaggebend für die Abschaffung des mittleren Dienstes bei der Landespolizei waren Anforderungen an Fachlichkeit und Belastbarkeit, die hohe Ausbildungsabbruchsquote und das politische Ziel, den Polizeiberuf zukunftssicher und attraktiver zu machen. Die strategische Fokussierung auf den gehobenen Dienst soll langfristig eine qualifiziertere und besser vorbereitete Polizei gewährleisten.

Sollte das, wenn auch nur im Ansatz, die politische Begründung gewesen sein, möchte ich folgendes Zitat anbringen wollen:
"Faszinierend" (Mr. Spock)

Wenn ich tief in meinem Unterbewusstsein grabe meine ich, dass dies genau der Grund des DH war. Erhöhte Anforderungen an den Beamten, weil frühere, einfachere Tätigkeiten weggefallen sind und stattdessen nun höherwertige Tätigkeiten ausgeführt werden (auch beim Wegfall der unteren Besoldungsgruppen).

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18137 am: 03.09.2025 16:55 »
Warum gibt es bei der Polizei in NRW statt m. D. jetzt nur noch g. D.?
Keine Ahnung.

Ausschlaggebend für die Abschaffung des mittleren Dienstes bei der Landespolizei waren Anforderungen an Fachlichkeit und Belastbarkeit, die hohe Ausbildungsabbruchsquote und das politische Ziel, den Polizeiberuf zukunftssicher und attraktiver zu machen. Die strategische Fokussierung auf den gehobenen Dienst soll langfristig eine qualifiziertere und besser vorbereitete Polizei gewährleisten.

Sollte das, wenn auch nur im Ansatz, die politische Begründung gewesen sein, möchte ich folgendes Zitat anbringen wollen:
"Faszinierend" (Mr. Spock)

Wenn ich tief in meinem Unterbewusstsein grabe meine ich, dass dies genau der Grund des DH war. Erhöhte Anforderungen an den Beamten, weil frühere, einfachere Tätigkeiten weggefallen sind und stattdessen nun höherwertige Tätigkeiten ausgeführt werden.

Und die sind NUR in NRW weggefallen..? 😁

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18138 am: 03.09.2025 16:58 »
Warum gibt es bei der Polizei in NRW statt m. D. jetzt nur noch g. D.?
Keine Ahnung.

Ausschlaggebend für die Abschaffung des mittleren Dienstes bei der Landespolizei waren Anforderungen an Fachlichkeit und Belastbarkeit, die hohe Ausbildungsabbruchsquote und das politische Ziel, den Polizeiberuf zukunftssicher und attraktiver zu machen. Die strategische Fokussierung auf den gehobenen Dienst soll langfristig eine qualifiziertere und besser vorbereitete Polizei gewährleisten.

Sollte das, wenn auch nur im Ansatz, die politische Begründung gewesen sein, möchte ich folgendes Zitat anbringen wollen:
"Faszinierend" (Mr. Spock)

Wenn ich tief in meinem Unterbewusstsein grabe meine ich, dass dies genau der Grund des DH war. Erhöhte Anforderungen an den Beamten, weil frühere, einfachere Tätigkeiten weggefallen sind und stattdessen nun höherwertige Tätigkeiten ausgeführt werden.

Und die sind NUR in NRW weggefallen..? 😁

Du misstraust dem DH in NRW und befürchtest das er das aus sachfremden Gründen gemacht hat?

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18139 am: 03.09.2025 17:02 »
Yep. Hinzu kommt, dass sich eine Beförderung heute deutlich weniger "lohnt" als beispielsweise im Jahr 1924 (nochmals rauskopiert aus meinem erwähnten Beitrag von vor einigen Monaten):

1.) Amtsobergehilfe: Damals Gruppe III mit 1.554 Mark, heute A3 mit 3.046 Euro.
2.) Regierungsinspektor: Damals VIII mit 3.960 Mark, heute A9 mit 4.283 Euro.
3.) Regierungsrat: Damals Gruppe XI mit 6.930 Mark, heute A13 mit 6.428 Euro.
4.) Oberregierungsrat: Damals Gruppe XII mit 7.920 Mark, heute A14 mit 6.973 Euro.
5.) Ministerialrat: Damals Gruppe XIII mit 10.560 Mark, heute A15 mit 7.846 Euro oder A16 mit 8.717 Euro.
Dann musst du aber auch so ehrlich sein und sagen, früher gabs eigentlich keine Bündelungsdienstposten.

Ob es 1924 schon Bündelungsdienstposten gab, weiß ich leider nicht. Vielleicht kann Swen weiterhelfen..? Aber zumindest scheint es auch damals schon "Regierungsinspektoren" und "Regierungsräte" gegeben zu haben.


Nochmal, der Gedanke einer dem Amte nach angemessenen Alimentation bezieht sich auf das, was sich der Beamte effektiv leisten kann. Wenn der A12er früher allein ein Haus bezahlt hat und heute auf 65qm wohnt, dann ist das nicht mehr gegeben.

Um mal in der erwähnten Weimarer Republik zu bleiben: Hat nicht Mathias Brandt in der ersten Staffel von Babylon Berlin einen "Regierungsrat" (also damals XI, heute A13) gespielt? Und wenn ich mich richtig erinnere, machten sowohl die häuslichen Verhältnisse als auch die Büro-Räumlichkeiten einen durchaus "repräsentativen" Eindruck.. ;)

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18140 am: 03.09.2025 17:02 »
Sie haben sich zur Bewertung von Referatsleiterposten etc. geäußert.
die ich mit B3 und teilw. auch mit A15 überbezahlt finde.

Gerne erläutern Sie näher, was Sie bezwecken wollen, wenn Sie das Wort Charakterfrage in den Raum stellen wollen.
Reflektion über Neid und Prahlerei.

Sie haben das Thema Stundenlohn aufs Tableau gebracht. Gleichzeitig konnten Sie sich ein indirektes Urteil über die Arbeitszeit von Juristen außerhalb des Staatsdienstes nicht sparen, was eigentlich nur verrät, dass Sie sich in der Materie nicht auskennen, was aber auch nicht schlimm ist. Es gibt große Beratungsgesellschaften, die verbindlich eine 40-Stunden-Woche haben. Es gibt sogar Großkanzleien die Teilzeit anbieten. Kaum zu glauben, eigentlich gibt es das doch nur als Alleinstellungsmerkmal im Staatsdienst.

Ich habe Ihnen weiter einen praxisnahen, durschnittlichen Stundensatz im Bereich Wirtschaftsrecht/Steuerberatung genannt, der in einer Norddeutschen Großstadt für jemanden, der Rechtsanwalt und/oder Steuerberater ist, vollkommen im Bereich des Üblichen liegt.


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« Antwort #18141 am: 03.09.2025 17:06 »
Ich finde es ist legitim das der DH die Tätigkeiten neu bewertet wenn er meint, dass sich diese im Laufe der Zeit verändert haben. Dies ist m. W. ja auch der Grund dafür, dass die unteren Besoldungsgruppen weggefallen sind.

Das wäre schön. Ich habe aber die Befürchtung, dass sich der DH das Leben einfach gemacht hat:

Hoheitliche Tätigkeiten im einfachen Dienst sind im Laufe der Zeit immer weniger geworden, weil Behörden, in denen solche Tätigkeiten häufiger anzutreffen waren (z.B. Bahn, Post) privatisiert wurden.
Andere Tätigkeiten im einfachen Dienst wurden vergleichbaren Angestellten übertragen oder outgesourced.
Folglich gab es kaum noch Beamte A1 oder A2 (die ja dann auch mal nach A3 befördert wurden).

Dann kam das Problem der amtsangemessenen Alimentation. Da schafft man dann einfach die beiden Eingangsämter ab und schon ist der Abstand zur Sozialhilfe wieder vorhanden.

Das funktionierte dann ein paar Jahre und dann kamen die nächsten Eingangsämter.
Dazu dann noch die Stauchung des Binnenabstands (insbesondere im mD) und schon ists ein Desaster, welches nicht mehr so ohne weiteres aufzulösen ist.

Zur Neubewertung von Dienstposten:
Ich kann einfach nicht glauben, dass polizeiliche Aufgaben wie das Aufnehmen von Verkehrsunfällen, das Einschreiten bei Schlägereien oder Lärmbelästigungen sowie das Begleiten von Demonstrationen ein Diplom braucht. Imi Gegenteil, da brauchts mal Anpacken!

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« Antwort #18142 am: 03.09.2025 17:08 »
Hat hier überhaupt jemand eine Vorstellung, was man als Rechtsanwalt/Unternehmensjurist mit 15 Jahren Berufserfahrung monatlich verdient!?

Woher soll dieses Wissen kommen, wenn man kein Interesse daran hat?

Viele sind wahrscheinlich immer überrascht, dass man sie überhaupt bezahlt, für das was sie tun.

Haha, ja. Solche spooky Begegnungen hatte ich auch schon. Menschen, die sich fragen, wofür Sie überhaupt bezahlt werden. Und das dann auch noch offen kommunizieren.

BWBoy

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« Antwort #18143 am: 03.09.2025 17:08 »
Ich finde es ist legitim das der DH die Tätigkeiten neu bewertet wenn er meint, dass sich diese im Laufe der Zeit verändert haben. Dies ist m. W. ja auch der Grund dafür, dass die unteren Besoldungsgruppen weggefallen sind.

Wo ich aber nicht mitgehe ist das der DH dann die nun unterste Besoldungsgruppe, die ja aus seiner Sicht anscheinend einen höheren Anspruch an den Beamten beinhaltet, als Maßstab für das Abstandsgebot nutzt. Nach meinem Verständnis müsste es weiterhin die nun nicht mehr vorhandene Besoldungsgruppe sein.

genau das!. Denn wenn es in den Augen des DH angeblich nur noch höherwertige Tätigkeiten als A3 etc gibt, dann muss er diese auch höherwertig alimentieren. Sonst ist es eine Mogelpackung einzig um im gesamten Besoldungsgefüge Geld zu sparen.

Nanum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18144 am: 03.09.2025 17:12 »
Hi,


dafür macht der A9 gD Einsteiger auch jahrelang in Stufe 1 die gleiche Arbeit wie der A11 Stufe 8.


Ich selbst sitze auf einem DP ser seit 2003 A11 bewertet war durch die Bündelung dann 9-11 wurde.


Ist total geil wenn du die Verantwortung über Millionen Euro hast und dein E6 Untergebener oder A8 BSB weil der schon länger im Saftladen tätig ist deutlich besser besoldet wird.


Und kommt mir bloß Kkeiner das man ja nach 23 Jjren auch Stufe 8 ist. Die Bündelung ist Betrug.
Weiß nicht woher du diese Sicht hast aber ich finde den Abstand zwischen einem A9mD zu einem A11er schon recht mickrig, dafür dass einfach mal ein Studium dazwischen liegt und eine ganz andere Verantwortung, wie auch Erwartungshaltung vorhanden ist.
Viele Stellen sind doch nur künstlich aufgebläht.

Über Jahrzehnte gabs gerade bei Feuerwehren und Polizei hauptsächlich mD.
Jetzt gibts zB in NRW den mD bei der Polizei gar nicht mehr.
Was für ein Studiengang gemacht wurde, spielt keine Rolle. Hauptsache Studium.

Aber klar, jemand der bei der Feuerwehr ist, da ist es wichtig das jemand Landschaftspflege studiert hat und jetzt die Tätigkeit als A12 macht, was früher ein A9 gemacht hat.

Ja, klar, das Studium und die plötzlich auftretende Verantwortung reißt es plötzlich raus. (Ging zwar früher auch, aber egal)

Nicht falsch verstehen Hut ab, vor jedem der ein Studium durchzieht, mein höchsten Respekt verdienen gerade Juristen.

Ich habe auch kein Problem, das irgendwelche Prüfer für Luftfahrzeuge ein Luft und Raumfahrtstudium für die Tätigkeit brauchen, aber manche Dienstposten aufzublähen und dann mit einem völlig artfremden Studium zu kommen, welches nur als Vorraussetzung für die BLV nötig ist, sorry, da braucht mir keiner mit Verantwortung und Studium kommen.

Aber warum kommst du überhaupt und vergleichst A9 mit A11?
Vergleich doch lieber mal A7 oder A8 mit A11, denn das Endamt im mD mit einem Bündeldienstposten im gD zu vergleichen, sorry, das passt auch überhaupt nicht.

Rheini

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« Antwort #18145 am: 03.09.2025 17:16 »
Ich finde es ist legitim das der DH die Tätigkeiten neu bewertet wenn er meint, dass sich diese im Laufe der Zeit verändert haben. Dies ist m. W. ja auch der Grund dafür, dass die unteren Besoldungsgruppen weggefallen sind.

Das wäre schön. Ich habe aber die Befürchtung, dass sich der DH das Leben einfach gemacht hat:

Hoheitliche Tätigkeiten im einfachen Dienst sind im Laufe der Zeit immer weniger geworden, weil Behörden, in denen solche Tätigkeiten häufiger anzutreffen waren (z.B. Bahn, Post) privatisiert wurden.
Andere Tätigkeiten im einfachen Dienst wurden vergleichbaren Angestellten übertragen oder outgesourced.
Folglich gab es kaum noch Beamte A1 oder A2 (die ja dann auch mal nach A3 befördert wurden).

Dann kam das Problem der amtsangemessenen Alimentation. Da schafft man dann einfach die beiden Eingangsämter ab und schon ist der Abstand zur Sozialhilfe wieder vorhanden.

Das funktionierte dann ein paar Jahre und dann kamen die nächsten Eingangsämter.
Dazu dann noch die Stauchung des Binnenabstands (insbesondere im mD) und schon ists ein Desaster, welches nicht mehr so ohne weiteres aufzulösen ist.

Zur Neubewertung von Dienstposten:
Ich kann einfach nicht glauben, dass polizeiliche Aufgaben wie das Aufnehmen von Verkehrsunfällen, das Einschreiten bei Schlägereien oder Lärmbelästigungen sowie das Begleiten von Demonstrationen ein Diplom braucht. Imi Gegenteil, da brauchts mal Anpacken!

Und wie ich eben bereits geschrieben habe finde ich, dass das abschaffen von den unteren Besoldungsgruppen weil es keine einfachen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst für Beamte mehr gibt dazu führt, dass dann das Abstandsgebot gegen höhere Besoldungsgruppen die erhöhte Anforderungen beinhalten, bewertet wird. Im Extremfall kann der DH alle nach, wie ein Vorschreiber ausgeführt hat, A16 besolden und alle Aufgaben von A1-A16 werden weiterhin ausgeführt und mit 115% besoldet. Klar das es so extrem nicht erfolgt, aber die Tendenz ist m. M. nach da.

Und zu dem g. D. bei der Polizei sehe ich das so, dass der DH der Meinung ist, dass es so ist. M. W. haben sich dieser Bewertung weitere Länder angeschlossen. Sollte er das aus sachfremden Gründen gemacht haben, schließen sich daraus disziplinarische Folgen an bzw. muss er dann nicht die Posten neu bewerten? Warum hält man, wenn man der Meinung ist das der Beamte eine zu hohe Besoldungsgruppe erhält, dies dem Beamten vor und nicht demjenigen, der eine Urkunde ausgestellt hat?

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« Antwort #18146 am: 03.09.2025 17:19 »
Und wie ich eben bereits geschrieben habe finde ich, dass das abschaffen von den unteren Besoldungsgruppen weil es keine einfachen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst für Beamte mehr gibt dazu führt, dass dann das Abstandsgebot gegen höhere Besoldungsgruppen die erhöhte Anforderungen beinhalten, bewertet wird. Im Extremfall kann der DH alle nach, wie ein Vorschreiber ausgeführt hat, A16 besolden und alle Aufgaben von A1-A16 werden weiterhin ausgeführt und mit 115% besoldet. Klar das es so extrem nicht erfolgt, aber die Tendenz ist m. M. nach da.
Ich glaube, da sind wir uns einig.

Und zu dem g. D. bei der Polizei sehe ich das so, dass der DH der Meinung ist, dass es so ist. M. W. haben sich dieser Bewertung weitere Länder angeschlossen. Sollte er das aus sachfremden Gründen gemacht haben, schließen sich daraus disziplinarische Folgen an bzw. muss er dann nicht die Posten neu bewerten? Warum hält man, wenn man der Meinung ist das der Beamte eine zu hohe Besoldungsgruppe erhält, dies dem Beamten vor und nicht demjenigen, der eine Urkunde ausgestellt hat?
Natürlich ist der Dienstherr der Schuldige, er hat es sich zu einfach gemacht, Polizeitätigkeit attraktiv zu bezahlen. Ja, aus sachfremden Erwägungen! Auch wenn es mehrere Dienstherren = Bundesländer sind, macht es die Sache nicht besser. Keinesfalls würde ich dies einem einzelnen Beamten vorhalten, sondern dem Verursacher des Schlamassels.

bebolus

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« Antwort #18147 am: 03.09.2025 17:21 »
Und wie ich eben bereits geschrieben habe finde ich, dass das abschaffen von den unteren Besoldungsgruppen weil es keine einfachen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst für Beamte mehr gibt dazu führt, dass dann das Abstandsgebot gegen höhere Besoldungsgruppen die erhöhte Anforderungen beinhalten, bewertet wird. Im Extremfall kann der DH alle nach, wie ein Vorschreiber ausgeführt hat, A16 besolden und alle Aufgaben von A1-A16 werden weiterhin ausgeführt und mit 115% besoldet. Klar das es so extrem nicht erfolgt, aber die Tendenz ist m. M. nach da.
Ich glaube, da sind wir uns einig.

Und zu dem g. D. bei der Polizei sehe ich das so, dass der DH der Meinung ist, dass es so ist. M. W. haben sich dieser Bewertung weitere Länder angeschlossen. Sollte er das aus sachfremden Gründen gemacht haben, schließen sich daraus disziplinarische Folgen an bzw. muss er dann nicht die Posten neu bewerten? Warum hält man, wenn man der Meinung ist das der Beamte eine zu hohe Besoldungsgruppe erhält, dies dem Beamten vor und nicht demjenigen, der eine Urkunde ausgestellt hat?
Natürlich ist der Dienstherr der Schuldige, er hat es sich zu einfach gemacht, Polizeitätigkeit attraktiv zu bezahlen. Ja, aus sachfremden Erwägungen! Auch wenn es mehrere Dienstherren = Bundesländer sind, macht es die Sache nicht besser. Keinesfalls würde ich dies einem einzelnen Beamten vorhalten, sondern dem Verursacher des Schlamassels.

Möglicherweise hat sich NRW damit selbst in's Knie geschossen..

Rheini

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« Antwort #18148 am: 03.09.2025 17:29 »
Und wie ich eben bereits geschrieben habe finde ich, dass das abschaffen von den unteren Besoldungsgruppen weil es keine einfachen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst für Beamte mehr gibt dazu führt, dass dann das Abstandsgebot gegen höhere Besoldungsgruppen die erhöhte Anforderungen beinhalten, bewertet wird. Im Extremfall kann der DH alle nach, wie ein Vorschreiber ausgeführt hat, A16 besolden und alle Aufgaben von A1-A16 werden weiterhin ausgeführt und mit 115% besoldet. Klar das es so extrem nicht erfolgt, aber die Tendenz ist m. M. nach da.
Ich glaube, da sind wir uns einig.

Und zu dem g. D. bei der Polizei sehe ich das so, dass der DH der Meinung ist, dass es so ist. M. W. haben sich dieser Bewertung weitere Länder angeschlossen. Sollte er das aus sachfremden Gründen gemacht haben, schließen sich daraus disziplinarische Folgen an bzw. muss er dann nicht die Posten neu bewerten? Warum hält man, wenn man der Meinung ist das der Beamte eine zu hohe Besoldungsgruppe erhält, dies dem Beamten vor und nicht demjenigen, der eine Urkunde ausgestellt hat?
Natürlich ist der Dienstherr der Schuldige, er hat es sich zu einfach gemacht, Polizeitätigkeit attraktiv zu bezahlen. Ja, aus sachfremden Erwägungen! Auch wenn es mehrere Dienstherren = Bundesländer sind, macht es die Sache nicht besser. Keinesfalls würde ich dies einem einzelnen Beamten vorhalten, sondern dem Verursacher des Schlamassels.

Dann sind wir uns einig mit Ausnahme der Tatsache, dass ich tatsächlich finde das sich die Anforderungen an einen Polizeibeamte in den letzten Jahren und Jahrzehnten tatsächlich geändert haben. Die Tätigkeiten des Ausfüllens eines Formulars bei einem Verkehrsunfalls an sich sicherlich nicht. Allerdings z. B. die Anforderungen Polizeibeamter - Bürger haben sich m. M. nach extrem gewandelt. Ob dies ausreicht zu dieser Neubewertung, möge der DH in eigener Zuständigkeit überprüfen.


Dasselbe Spiel gibt es ja derzeit aus bei den Pensionen. M. Ansicht nach läuft das Spiel aus der Sicht des DH gerade so:

- Ich habe Dich zum Beamten ernannt.
- Ich profitiere während deiner Dienstzeit davon, dass ich weniger an Steuergelder aufbringen muss, als bei einem Angestellten.
- Ich habe keine Rückstellungen für deine Pension gemacht, bzw. mehrfach geplündert.
- Jetzt gehst Du in Pension und Du bist Schuld das ich die Belastungen weiterhin aufbringen muss bzw. mich das in die Schuldenkrise treibt.

Bahhhh Du böser Beamter ....

bebolus

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« Antwort #18149 am: 03.09.2025 17:46 »
Und wie ich eben bereits geschrieben habe finde ich, dass das abschaffen von den unteren Besoldungsgruppen weil es keine einfachen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst für Beamte mehr gibt dazu führt, dass dann das Abstandsgebot gegen höhere Besoldungsgruppen die erhöhte Anforderungen beinhalten, bewertet wird. Im Extremfall kann der DH alle nach, wie ein Vorschreiber ausgeführt hat, A16 besolden und alle Aufgaben von A1-A16 werden weiterhin ausgeführt und mit 115% besoldet. Klar das es so extrem nicht erfolgt, aber die Tendenz ist m. M. nach da.
Ich glaube, da sind wir uns einig.

Und zu dem g. D. bei der Polizei sehe ich das so, dass der DH der Meinung ist, dass es so ist. M. W. haben sich dieser Bewertung weitere Länder angeschlossen. Sollte er das aus sachfremden Gründen gemacht haben, schließen sich daraus disziplinarische Folgen an bzw. muss er dann nicht die Posten neu bewerten? Warum hält man, wenn man der Meinung ist das der Beamte eine zu hohe Besoldungsgruppe erhält, dies dem Beamten vor und nicht demjenigen, der eine Urkunde ausgestellt hat?
Natürlich ist der Dienstherr der Schuldige, er hat es sich zu einfach gemacht, Polizeitätigkeit attraktiv zu bezahlen. Ja, aus sachfremden Erwägungen! Auch wenn es mehrere Dienstherren = Bundesländer sind, macht es die Sache nicht besser. Keinesfalls würde ich dies einem einzelnen Beamten vorhalten, sondern dem Verursacher des Schlamassels.

Dann sind wir uns einig mit Ausnahme der Tatsache, dass ich tatsächlich finde das sich die Anforderungen an einen Polizeibeamte in den letzten Jahren und Jahrzehnten tatsächlich geändert haben. Die Tätigkeiten des Ausfüllens eines Formulars bei einem Verkehrsunfalls an sich sicherlich nicht. Allerdings z. B. die Anforderungen Polizeibeamter - Bürger haben sich m. M. nach extrem gewandelt. Ob dies ausreicht zu dieser Neubewertung, möge der DH in eigener Zuständigkeit überprüfen.


Dasselbe Spiel gibt es ja derzeit aus bei den Pensionen. M. Ansicht nach läuft das Spiel aus der Sicht des DH gerade so:

- Ich habe Dich zum Beamten ernannt.
- Ich profitiere während deiner Dienstzeit davon, dass ich weniger an Steuergelder aufbringen muss, als bei einem Angestellten.
- Ich habe keine Rückstellungen für deine Pension gemacht, bzw. mehrfach geplündert.
- Jetzt gehst Du in Pension und Du bist Schuld das ich die Belastungen weiterhin aufbringen muss bzw. mich das in die Schuldenkrise treibt.

Bahhhh Du böser Beamter ....

Naja, braucht man studierte Wasserwerferfahrer oder studierte Diensthundeführer? Muss jeder PVB studiert sein, der einer EHU angehört und Seite an Seite anderer EHU PVB steht? Brauchen wir Diplom - Kaufwirte (mwd) bei Netto oder Pennny?