Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6987451 times)

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18090 am: 03.09.2025 10:14 »
Je weniger Besoldungsgruppen, desto weniger Potenz hinten raus bei den Binnenabständen.

Zitat
Evtl. kommt der Tag wo alle im mittleren Dienst mit A9 anfangen...

Das ist was für Anfänger. Lass ma gleich A16 als einzige Besoldungsgruppe etablieren. Darf dann aber auch 120% übern Existenzminimum sein.

Vielleicht wird dann auch dem letzten Amtsträger die Dramatik bewusst, der immer posaunt, ihm ginge es doch gut.

Aber noch sind ein paar Etappen dazwischen. Im Moment dürften wir ungefähr bei A8 sein, wo dieses aaA-Thema am meisten kickt.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18091 am: 03.09.2025 10:16 »
Und nur noch mal zur Klarstellung:

- 2025 bekommen "obere" A-Beamte rund das 2,3-fache (A15) bzw. 2,9-fache (A16) von "unteren" A-Beamten.
- 1957 lag der entsprechende Faktor bei ca. 4,3 bzw. 5,0.
- 1924 war es rund das 6,8-fache.
- 1913 war der Faktor noch höher (und es gab keinerlei Familienzuschläge!).
- 1897 war der Faktor nochmals höher.
Nur mal so aus Neugier um das ganze auch komplett einordnen zu können.
Wie hat sich der Stellenkegel von damals zu heute verändert?


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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18092 am: 03.09.2025 10:29 »
Vielleicht wird dann auch dem letzten Amtsträger die Dramatik bewusst, der immer posaunt, ihm ginge es doch gut.

Wenn der Single-Beamte mit A12/6 oder das Beamtenehepaar mit jeweils A10/5 behauptet, es ginge ihnen gut, kann ich das nachvollziehen, da sie zu den obersten 10% in Bezug auf ihr Einkommen zählen.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18093 am: 03.09.2025 10:31 »
Vielleicht wird dann auch dem letzten Amtsträger die Dramatik bewusst, der immer posaunt, ihm ginge es doch gut.

Wenn der Single-Beamte mit A12/6 oder das Beamtenehepaar mit jeweils A10/5 behauptet, es ginge ihnen gut, kann ich das nachvollziehen, da sie zu den obersten 10% in Bezug auf ihr Einkommen zählen.

Auch im Vergleich zu ihrer Ausbildung und Anspruch auf den Dienstposten denen sie ausfüllen?

In einer Sendung hat der Leiter der Justizvollzugsanstalt in Bremerhaven seine Bezüge offen gelegt. A13 ...

Ich weiß zwar nicht genau was der Leiter der JVA macht. Mein Gefühl sagt mir nur, dass man in der freien Wirtschaft über ihn lacht ....

Lichtstifter

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« Antwort #18094 am: 03.09.2025 10:44 »
Wenn der Single-Beamte mit A12/6 oder das Beamtenehepaar mit jeweils A10/5 behauptet, es ginge ihnen gut, kann ich das nachvollziehen, da sie zu den obersten 10% in Bezug auf ihr Einkommen zählen.

Wie würde sich dieser A12-er Single oder das A10-Paar fühlen, wenn wenn neben Ihnen das Besoldungspedant stünde, der aber eigentlich mal bei A6 gestartet ist und bei A9 am Ende angekommen wäre, dieser aber sukzessive durch Streichungen von Besoldungsgruppen in deren Ebene gelandet ist, nur weil der dusselige Dienstherr diese Art von Lösung der Mindesbesoldung gewählt hat.


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« Antwort #18096 am: 03.09.2025 10:59 »
Wenn der Single-Beamte mit A12/6 oder das Beamtenehepaar mit jeweils A10/5 behauptet, es ginge ihnen gut, kann ich das nachvollziehen, da sie zu den obersten 10% in Bezug auf ihr Einkommen zählen.

Wie würde sich dieser A12-er Single oder das A10-Paar fühlen, wenn wenn neben Ihnen das Besoldungspedant stünde, der aber eigentlich mal bei A6 gestartet ist und bei A9 am Ende angekommen wäre, dieser aber sukzessive durch Streichungen von Besoldungsgruppen in deren Ebene gelandet ist, nur weil der dusselige Dienstherr diese Art von Lösung der Mindesbesoldung gewählt hat.

Erst mal nicht anders, da sich an deren Situation nichts ändert - sie gehören weiterhin zu den Spitzenverdienern.

Ändert aber nichts daran, dass die Abschaffung von (Eingangs-)Besoldungsgruppen ein ausgesprochen schlechter Versuch ist, die Amtsangemessenheit der Besoldung irgendwie herzustellen.

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« Antwort #18097 am: 03.09.2025 11:02 »
Vielleicht wird dann auch dem letzten Amtsträger die Dramatik bewusst, der immer posaunt, ihm ginge es doch gut.

Wenn der Single-Beamte mit A12/6 oder das Beamtenehepaar mit jeweils A10/5 behauptet, es ginge ihnen gut, kann ich das nachvollziehen, da sie zu den obersten 10% in Bezug auf ihr Einkommen zählen.

Auch im Vergleich zu ihrer Ausbildung und Anspruch auf den Dienstposten denen sie ausfüllen?

In einer Sendung hat der Leiter der Justizvollzugsanstalt in Bremerhaven seine Bezüge offen gelegt. A13 ...

Ich weiß zwar nicht genau was der Leiter der JVA macht. Mein Gefühl sagt mir nur, dass man in der freien Wirtschaft über ihn lacht ....

Ja, denn die Anforderungen an die Dienstposten und das dazugehörige Einkommen sind schon im Vorfeld bekannt. Auch, dass in dem von dir genannten Beispiel der JVA-Leiter nach A13 besoldet wird.
--> Augen auf bei der Berufswahl!

Rheini

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« Antwort #18098 am: 03.09.2025 11:30 »
Vielleicht wird dann auch dem letzten Amtsträger die Dramatik bewusst, der immer posaunt, ihm ginge es doch gut.

Wenn der Single-Beamte mit A12/6 oder das Beamtenehepaar mit jeweils A10/5 behauptet, es ginge ihnen gut, kann ich das nachvollziehen, da sie zu den obersten 10% in Bezug auf ihr Einkommen zählen.

Auch im Vergleich zu ihrer Ausbildung und Anspruch auf den Dienstposten denen sie ausfüllen?

In einer Sendung hat der Leiter der Justizvollzugsanstalt in Bremerhaven seine Bezüge offen gelegt. A13 ...

Ich weiß zwar nicht genau was der Leiter der JVA macht. Mein Gefühl sagt mir nur, dass man in der freien Wirtschaft über ihn lacht ....

Ja, denn die Anforderungen an die Dienstposten und das dazugehörige Einkommen sind schon im Vorfeld bekannt. Auch, dass in dem von dir genannten Beispiel der JVA-Leiter nach A13 besoldet wird.
--> Augen auf bei der Berufswahl!

Eher für mich ein Beweis für den Niedergang der Besoldungshöhe.

Lichtstifter

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« Antwort #18099 am: 03.09.2025 11:39 »
Zitat
Ja, denn die Anforderungen an die Dienstposten und das dazugehörige Einkommen sind schon im Vorfeld bekannt. Auch, dass in dem von dir genannten Beispiel der JVA-Leiter nach A13 besoldet wird.
--> Augen auf bei der Berufswahl!

Dieser Mensch ist sicherlich mal mit dem Glauben in seinen Beruf gegangen, dass der Staat seiner Fürsorgepflicht nachkommt und er es mit Leistung & Anstrengung zu etwas bringen kann (finanziell gesehen). Dies hat der Dienstherr zu garantieren.

So denkt sicherlich auch der A12er Single und das A10-Paar. In der Realität beobachten diese irgendwann, wie andere mit niedrigerem Bildungsniveau quasi nach oben geschubst werden, ohne speziell etwas für diese Laufbahn gemacht zu haben.

Wenn das nicht mal Anreize für Leistungsträger sind.

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« Antwort #18100 am: 03.09.2025 11:41 »
Vielleicht wird dann auch dem letzten Amtsträger die Dramatik bewusst, der immer posaunt, ihm ginge es doch gut.

Wenn der Single-Beamte mit A12/6 oder das Beamtenehepaar mit jeweils A10/5 behauptet, es ginge ihnen gut, kann ich das nachvollziehen, da sie zu den obersten 10% in Bezug auf ihr Einkommen zählen.

Auch im Vergleich zu ihrer Ausbildung und Anspruch auf den Dienstposten denen sie ausfüllen?

In einer Sendung hat der Leiter der Justizvollzugsanstalt in Bremerhaven seine Bezüge offen gelegt. A13 ...

Ich weiß zwar nicht genau was der Leiter der JVA macht. Mein Gefühl sagt mir nur, dass man in der freien Wirtschaft über ihn lacht ....

Ja, denn die Anforderungen an die Dienstposten und das dazugehörige Einkommen sind schon im Vorfeld bekannt. Auch, dass in dem von dir genannten Beispiel der JVA-Leiter nach A13 besoldet wird.
--> Augen auf bei der Berufswahl!

Eher für mich ein Beweis für den Niedergang der Besoldungshöhe.

Es gibt auch andere JVA-Leiter, die nach A16 besoldet sind. Vor so einer Aussage würde ich erstmal die Hintergründe checken, warum der Dienstposten so bewertet ist, wie von dir beschrieben. Ggf. hat die Dienststelle auch nur 30 Insassen und 10 Mitarbeiter (z.B. Außenstelle für offenen Vollzug), da fände ich eine A13 nicht offensichtlich falsch.

In meiner Wahrnehmung hat gerade auf ministerieller Ebene (Land wie Bund) eine Besoldungsinflation stattgefunden. Eine B3 für eine Referatsleitung (unterste Leitungsebene mit vielleicht 10-15 Unterstellten) finde ich reichlich hoch gegriffen. Selbst eine A15 für denselben Job auf Ebene oberer Bundesbehörden ist nicht gerade schlecht bezahlt.

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« Antwort #18101 am: 03.09.2025 11:44 »
Zitat
Ja, denn die Anforderungen an die Dienstposten und das dazugehörige Einkommen sind schon im Vorfeld bekannt. Auch, dass in dem von dir genannten Beispiel der JVA-Leiter nach A13 besoldet wird.
--> Augen auf bei der Berufswahl!

Dieser Mensch ist sicherlich mal mit dem Glauben in seinen Beruf gegangen, dass der Staat seiner Fürsorgepflicht nachkommt und er es mit Leistung & Anstrengung zu etwas bringen kann (finanziell gesehen). Dies hat der Dienstherr zu garantieren.

So denkt sicherlich auch der A12er Single und das A10-Paar. In der Realität beobachten diese irgendwann, wie andere mit niedrigerem Bildungsniveau quasi nach oben geschubst werden, ohne speziell für diese Laufbahn gemacht zu haben.

Wenn andere es möglicherweise leichter gehabt haben an eine Bezahlung zu bekommen, die ich erhalte, ändert es nichts an meiner Bezahlung. Warum sollte ich also anderen ihren vermeintlich leichteren Erfolg neiden, wenn sich an meiner Situation nichts verschlechtert?

Lichtstifter

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« Antwort #18102 am: 03.09.2025 11:55 »
Naja. Meiner Auffassung nach wird bei Vielen die Arbeitseinstellung leiden. Geht ja schließlich auch ohne Mühe.


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« Antwort #18103 am: 03.09.2025 12:01 »
Naja. Meiner Auffassung nach wird bei Vielen die Arbeitseinstellung leiden. Geht ja schließlich auch ohne Mühe.


Ob man neidisch ist oder nicht, ist eine Charakterfrage.

Hugo

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« Antwort #18104 am: 03.09.2025 12:04 »
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/bundeskabinett-ergebnisse-2382640

Entwurf eines Beschlusses über Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 - BMI